Was sind Vorteile Angestelltenverhältnis gegenüber Verbeamtung?

  • verlierst im Gegensatz zu Beamten bei einer Kündigung nicht deine Rente.

    Du verlierst deine Pensionsansprüche und wirst in der Rentenversicherung nachversichert. Zudem hat Schmidt eindrucksvoll vorgerechnet, wie man für den Fall der Fälle vorsorgen kann.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Das ist aber viel viel weniger, da wir alle für das Ref nachversichert wurden, weiß ich wovon ich rede. Das ist kaum der Rede wert.

    Die Bezüge im ref sind ja auch nicht besonders üppig. Meine Rentenpunkte aus der Ausbildung sind auch kaum der Rede wert und nun?

  • Das gibt es aber nicht in allen Bundesländern, dass es außer der normalen Kinderzulage noch was gibt.

    Das ist auch nicht in allen Bundesländern so, dass Beamte bei ihrer Kündigung die bisherigen Pensionsansprüche verlieren. Ich meine, in 7 Bundesländern ist das der Fall. Oder in 9. Weiß bestimmt jemand besser.

  • Das ist auch nicht in allen Bundesländern so, dass Beamte bei ihrer Kündigung die bisherigen Pensionsansprüche verlieren. Ich meine, in 7 Bundesländern ist das der Fall. Oder in 9. Weiß bestimmt jemand besser.

    Habe es nachgelesen. In diesen Bundesländern, z.B. auch in BaWü, werden angeblich die bisher erworbenen Pensionsansprüche bei den Ländern zu 100% in Altersgeld umgewandelt.

  • Beim Beamten vom Endgehalt, beim E13er vom lebenslangen Durchschnittsgehalt....

    Richtig. Angestellte sammeln Punkte, Beamte klettern Stufen ;)

    BTW: Es kann sich lohnen, beide Beschäftigungsarten zu kombinieren. Zuerst angestellt arbeiten, dann ab 40 im Beamtenverhältnis.
    Grund: Beamte werden alimentiert. Und zwar ausreichend. Daher darf das Gesamteinkommen aus Rente und Pension die Maximalpension nicht übersteigen. Ist dies der Fall, wird die Rente von der Pension abgezogen und nur die Differenz als Pension überwiesen. Und ja. Kann man nix gegen machen. Isso.
    Tipp: Wenn man rechtzeitig nachrechnet (oder von der GEW rechnen lässt), kann man sich bei gleichem Ruhegehalt eventuell 1-2 Jahre früher in den Ruhestand verabschieden - falls die Rente und die durch den Abschlag für Vorruhestand gekürzte Pension zusammen das maximal "zugestandene" Ruhegehalt ergeben ;)
    Die Rechnung ist nicht trivial - weil sich dabei auch der KV-Zuschuss der Rentenversicherung und die unterschiedliche Besteuerung von Pension und Rente im Nettogehalt niederschlagen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Das kann man bei einer echte PKV sagen. Bei den Beihilfetarifen kann man das so pauschal nicht sagen.

    Das stimmt. Die Beihilfe ist zwar nicht auf dem Niveau einer PKV aber immer noch um Welten besser als eine GKV.

    Beispiel 1: Lasik-OP (Beihilfe/PKV zahlt, GKV nicht)
    Beispiel 2: Invisalign (Beihilfe/PKV zahlt, GKV nicht)
    Beispiel 3: KiWu (Beihilfe/PKV zahlt wesentlich mehr Versuche als die GKV, wobei es seit 2024 wohl GKV-Kassen gibt, die die ersten 3 Versuche zahlen, was aber im Zweifel nicht reicht und die Beihilfe je nach BL wesentlich kulanter ist was die Anzahl angeht
    Beispiel 4: Medikamente/Massagen und co.
    Beispiel 5: Logophäde im Erwachsenenalter


    Das Spiel könnte ich ohne nachzusehen noch bis Beispiel 100 fortführen. Alleine die oben genannten Punkte summieren sich schnell auf 50.000 Euro+.

  • 1-2 Jahre früher in den Ruhestand verabschieden - falls die Rente und die durch den Abschlag für Vorruhestand gekürzte Pension zusammen das maximal "zugestandene" Ruhegehalt ergeben ;)
    Die Rechnung ist nicht trivial - weil sich dabei auch der KV-Zuschuss der Rentenversicherung und die unterschiedliche Besteuerung von Pension und Rente im Nettogehalt niederschlagen.

    Das ist mein Plan. Bis 40 hatte ich doch einiges an Punkten gesammelt! Ich werde mir demnächst mal einen Honorarberater gönnen, der mir das ausrechnet.

  • Die Bezüge im ref sind ja auch nicht besonders üppig. Meine Rentenpunkte aus der Ausbildung sind auch kaum der Rede wert und nun?

    Beim Beamten werden die Refjahre auf der Basis des Endgehaltes bei Pensionierung voll anerkannt, beim Angestellten wird das Bruttogehalt im Ref. zum Maßstab für die Nachversicherung gemacht. Das ist natürlich ein eklatanter Unterschied.

  • Das ist mein Plan. Bis 40 hatte ich doch einiges an Punkten gesammelt! Ich werde mir demnächst mal einen Honorarberater gönnen, der mir das ausrechnet.

    In 15 Jahren könnt ihr mir dann mal die Kontakte weiterleiten ;) Auch wenn ich noch knapp unter 40 war, als ich die A Stelle bekommen habe. VBL (ok, dass ist wirklich nicht viel) fließt ja auch noch mit rein.

  • In 15 Jahren könnt ihr mir dann mal die Kontakte weiterleiten ;) Auch wenn ich noch knapp unter 40 war, als ich die A Stelle bekommen habe. VBL (ok, dass ist wirklich nicht viel) fließt ja auch noch mit rein.

    Genau. Ich habe einige Jahre im ÖD verbracht. Da kommt also noch was obendrauf.

  • Es wurde hier ja explizit nach den Vorteilen des Angestelltenverhältnisses gefragt und ich kenne diverse, die genau aus den Gründen sich gegen die Verbeamtung entschieden haben, man wird es nicht glauben, aber ich vermute inzwischen, dass es gut ein Drittel ist, die nicht verbeamtet werden in Berlin.

    Ehrlich gesagt habe ich mich immer noch nicht wirklich entschieden, scheine ja aber auch noch Zeit zu haben zur Entscheidung, wobei bei mir da auch noch andere Dinge mit reinspielen und sowohl Berlin als auch Brandenburg die pauschale Beihilfe anbieten würden, meine Kinder immer in der GKV bleiben können und ich auch aus Brandenburg ein Angebot zur Verbeamtung habe (während ich das in Berlin immer noch nicht in Zahlen habe).

    Na also, wenn das Angestelltenverhältnis im direkten Vergleich wirklich Vorteile hätte, würdest du nicht seit Jahren hin- und herüberlegen. Wir hatten es doch nun schon öfter davon, wer mit Mitte 40 in Berlin die Entscheidung treffen muss, sollte möglicherweise nachrechnen. Für jede neue Lehrkraft ist nur vernünftig, bei der Verbeamtung zuzugreifen, solange es diese noch gibt. Ich sehe die Nachteile täglich im Kollegium und finde es fahrlässig, vom Beamtentum abzuraten.


    Und das meine ich nicht gesamtgesellschaftlich, ob wir uns weiterhin Beamte leisten wollen, kann ich nicht beurteilen. Und auf alle Fälle ist die Teilung innerhalb der Lehrerschaft äußerst ungerecht und ich verstehe den Zwiespalt der GEW was das anbelangt. Aber für das Individuum mit Wahl gibt es nur eine Option.

  • Und auf alle Fälle ist die Teilung innerhalb der Lehrerschaft äußerst ungerecht

    Siehst du und bei uns erkennst du sie maximal beim Streik aktuell, sonst weiß in der Regel selten jemand, wer was ist und da auch niemand genau weiß wer welche Bedingungen zur Einstellung hatte und was gezahlt kriegt, gibt es da keinerlei Teilung oder Neid.


    Aber für das Individuum mit Wahl gibt es nur eine Option.

    Siehst du und das sehe ich generell anders und habe dazu auch diverse Gründe genannt, warum.
    Und natürlich muss man immer neu überlegen, welche der Nachteile einen aktuell evtl. gar nicht mehr betreffen (gegen das fehlende Streikrecht wird ja gerade geklagt) oder sich verändert haben, also überlegt man immer wieder neu.
    Aber ich überlege auch nicht seit Jahren, sondern erst, seit Berlin uns das angeboten hat, die Nachteile in Brandenburg waren viel zu hoch (auch die finanziellen), um vorher darüber wirklich nachdenken zu müssen.

  • Daher darf das Gesamteinkommen aus Rente und Pension die Maximalpension nicht übersteigen. Ist dies der Fall, wird die Rente von der Pension abgezogen und nur die Differenz als Pension überwiesen. Und ja. Kann man nix gegen machen. Isso.

    Issauch voll in Ordnung so.

  • Siehst du und bei uns erkennst du sie maximal beim Streik aktuell, sonst weiß in der Regel selten jemand, wer was ist und da auch niemand genau weiß wer welche Bedingungen zur Einstellung hatte und was gezahlt kriegt, gibt es da keinerlei Teilung oder Neid.

    Es geht nicht nur um das Wissen, sondern auch beispielsweise um die Absicherung bei Krankheit. Die einen werden ewig voll weiterbezahlt, die anderen kriegen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. Ist in Sachsen nunmal so.

  • Issauch voll in Ordnung so.

    Kann man auch anders sehen - immerhin wurden die Rentenbeiträge von meinem Gehalt abgezogen und angespart. Wäre ich zuvor selbständig gewesen und hätte über Lebensversicherungen und private Renten vorgesorgt, hätte ich das on top.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Die einen werden ewig voll weiterbezahlt, die anderen kriegen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. Ist in Sachsen nunmal so.

    Das ist auch in Sachsen nicht so, das ist überall wo der TV-L gilt anders ;)


    Zumal hier ja auch schon bei langer Krankheit die Vorteile des Angestelltenseins genannt wurden.

    Kann man auch anders sehen - immerhin wurden die Rentenbeiträge von meinem Gehalt abgezogen und angespart. Wäre ich zuvor selbständig gewesen und hätte über Lebensversicherungen und private Renten vorgesorgt, hätte ich das on top.

    Sehe ich etwas zwiespältig, denn wenn du auch nachversichert wurdest, dann hast du dafür ja auch doppelte Einzahlungen erhalten (ist z.B. jetzt bei denen so, die nach dem Ref angestellt waren und dann verbeamtet werden später.


    Und die Höchstgrenze muss man ja auch erstmal überschreiten.
    Wird z.B. bei mir nie der Fall sein.
    Sollte ich mich verbeamten lassen, bekomme ich immer nur die Mindestpension und die Rente on top, egal was ich noch machen werde.

  • Es geht nicht nur um das Wissen, sondern auch beispielsweise um die Absicherung bei Krankheit. Die einen werden ewig voll weiterbezahlt, die anderen kriegen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. Ist in Sachsen nunmal so.

    Im TV-L (und TV-H und TVöD) wird bis zum Ende der 13. Woche der Kankheit (bei Beschäftigungszeit ab einem Jahr) bzw. bis zum Ende der 39. Woche der Krankheit (bei Beschäftigungszeit > 3 Jahre) ein Krankengeldzuschuss gezahlt. Damit kommt man bei seinem normalen Gehalt raus.

  • Ich seh da ehrlich keine Vorteile. Bei mir im Kollegium hatten zwei Kolleginnen fast zeitgleich Brustkrebs. Da ist man dann mit OP(s), Chemo, Bestrahlung und Reha mindestens 6 Monate krank. Bei der verbeamteten Kollegin wurde das Gehalt die ganze Zeit weiterbezahlt, bei der angestellten Kollegin gab es nach 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das macht zusätzlich zum Stress der Erkrankung u.U. auch noch finanziellen Stress und führt ggf. auch zu einer zu frühen Wiederaufnahme der Arbeit.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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