A13 für alle - Was passiert mit A13-Posteninhabern?

  • Es geht nicht um Auswirkungen zwischen den Schularten. Wenn man ein 1. Beförderungsamt in der Gesamtschule, Sekundarstufe 1 inne hat, mit der Übernahme von weiteren Aufgaben ohne Entlastungsstunden , was passiert dann , wenn ALLE A13 erhalten? Soll man die Ernennungsurkunde wegwerfen wofür man jahrelang, Jahrzehnte lang gearbeitet hat und sich beworben, eine Revision mit dienstlicher Beurteilung hinter sich hat und sich gegen weitere Bewerber durchgesetzt hat?

    Wie handhaben das zum Beispiel Niedersachsen, Hessens, Hamburg?

    In NRW hört man wenig bis nix...

    Man wird keine weiteren Aufgaben ohne Entlastungsstunden mehr machen müssen.

  • Man wird keine weiteren Aufgaben ohne Entlastungsstunden mehr machen müssen.

    Glaubst du das wirklich? Man mache sich noch einmal klar, dass auch die Übernahme außerunterrichtlicher Aufgaben zu den Pflichten von Lehrkräften gehört. Dazu gehören neben unterrichtsnahen Tätigkeiten wie Beratung und Bewertung auch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

  • Und wir brauchen nun wirklich nicht so zu tun, als würden Aufgaben an Schulen nicht mit der Schülerzahl und auch der Anzahl an Jahrgängen skalieren.

    War klar,

    kleine Kinder, kleine Aufgaben:

    Posten wie : ich teile die Schulmilch aus

    War nicht gemeint, es gibt genug Aufgaben an allen Schulformen, die man sehr wohl in Ämter schreiben kann.

    Die Größe der Schule bedingt auch, dass es sehr viel mehr Lehrkräfte gibt. Da könnte man ja ansonsten - verglichen zur Grundschule - auf die Idee kommen, dass man sich alles nur gut aufteilen muss, dann passt das schon.

  • Glaubst du das wirklich? Man mache sich noch einmal klar, dass auch die Übernahme außerunterrichtlicher Aufgaben zu den Pflichten von Lehrkräften gehört. Dazu gehören neben unterrichtsnahen Tätigkeiten wie Beratung und Bewertung auch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

    Ist dann die Frage, in welcher Qualität dann die Aufgabe erledigt wird.

    Es geht um Steuerungsaufgaben oder Koordinierungsaufgaben - also beförderungswürdige Stellen mit deutlichem Mehraufwand.

    Das kann man nicht nebenbei mit übernehmen. Bzw. man kann nicht erwarten, dass das jemand ohne Beförderungsamt oder ohne Aussicht auf eine Beförderung qualitativ hochwertig ausführen wird.

  • Die Größe der Schule bedingt auch, dass es sehr viel mehr Lehrkräfte gibt. Da könnte man ja ansonsten - verglichen zur Grundschule - auf die Idee kommen, dass man sich alles nur gut aufteilen muss, dann passt das schon.

    Naja. Ob ich 400 oder 1400 Schülerinnen und Schüler in einer Schule habe, 6-zügig, an 2 Standorten, mit gymnasialer Oberstufe, Altersklasse von 10 bis 20.

    Da wird es auch mit 120 Lehrerinnen und Lehrern oft eng.

    Deshalb wäre eine Landesregierung gut beraten, die Beförderungsstelleninhaber nicht zu verprellen, da diese Aufgaben eben nicht mal eben so mitgemacht werden können. Ohne Weiterqualifzierung usw...!

    Ich war - wie gesagt , lange an Hauptschulen, hab im Schulamt gleichzeitig gearbeitet, im Schulleitungsteam, im Brennpunkt, in Gesamtschulen usw.!

    Alles für A12. Bis es nach fast 20 Jahren endlich eine Beförderungsstelle gab. Die bekommt man auch an einem großen System nicht mal eben so....

  • Wenn die normalen Lehrer alle A13 bekommen, muss es selbstverständlich sein, dass auch die Beförderungsämter entsprechend angepasst werden. Sonst macht das ganze System ja keinen Sinn mehr und die Beförderungsämter laufen leer, weil niemand den Job mehr machen will, wenn er für die Mehrarbeit keinen Ausgleich bekommt. Es wird also keine Bewerber mehr geben, wenn die Stellen nach Pensionierung neu besetzt werden müssen.

    Und komm jetzt bitte nicht mit den leuchtenden Kinderaugen.

    Aber es ist doch nicht so, dass alle, die seither A13 bekommen, Beförderungsämter innehaben. Als Realschullehrer z.B. steigt doch jede/r so ein. Oder stimmt das nicht? Ich dachte, an allen anderen Schulformen, außer Grund - und Hauptschule (Hauptschule bisher, jetzt gibt es ja ein anderes Studium) erhalten alle A13.

    Wie Palim sagt, meint ihr, unsere Schulform ist frei von irgendwelchen Ämtern? Macht das alles die Chefin oder wie?

  • Bei uns muss die Kollegin, die die Kooperation mit den Kindergärten macht, 7 Kindergärten betreuen und regelmäßig anfahren. Für 1 Entlastungsstunde, wenn sie Glück hat und natürlich 0 Beförderung. Wenigstens die leuchtenden Kinderaugen der Kindergartenkinder bleiben einem!

    Achso, das findet natürlich alles nachmittags nach Dienstschluss statt.

  • Glaubst du das wirklich? Man mache sich noch einmal klar, dass auch die Übernahme außerunterrichtlicher Aufgaben zu den Pflichten von Lehrkräften gehört. Dazu gehören neben unterrichtsnahen Tätigkeiten wie Beratung und Bewertung auch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

    Bei uns in SH ist die Beförderung nach A14 mit einer Aufgabe ohne Ermäßigung verbunden. Warum sollten also normale A13-Kräfte Aufgaben ohne Ermäßigung ausführen müssen.

    Nachtrag: Eine ehemalige GS-und-HS-Kollegin, die bis vor fünf Jahren A12 hatte, ist inzwischen bei A13 ohne Zusatzaufgaben erledigen zu müssen.

  • Bei uns in SH ist die Beförderung nach A14 mit einer Aufgabe ohne Ermäßigung verbunden. Warum sollten also normale A13-Kräfte Aufgaben ohne Ermäßigung ausführen müssen.

    Nachtrag: Eine ehemalige GS-und-HS-Kollegin, die bis vor fünf Jahren A12 hatte, ist inzwischen bei A13 ohne Zusatzaufgaben erledigen zu müssen.

    Weil es Dienstaufgaben sind, die nicht immer zu einer Beförderung führen, aber trotzdem gemacht werden müssen/sollen. Dafür gibt es sehr viele Beispiele. Der Entlastungtopf ist viel zu klein, dass jeder entlastet werden könnte, der eine Aufgabe übernimmt.

  • Es gibt in SH keine Aufgaben ohne Beförderung oder Entlastung?! Wow, bin neidisch… (und ungläubig)

    Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe A14 und mit der Beförderung ein Aufgabe übernommen ohne eine Ermäßigung zu bekommen. Das ist in SH so. Für die Beförderung zu A14 ist das vorgeschrieben.

    Meine Kollegin ist im Zuge der Gleichsetzung zu A13 gekommen, da ist es nicht so.

    Kolleg*innen, die immer schon A13 hatten (Realschullehrkräfte und Studienrät*innen), sind nicht dazu verpflichtet, Sonderaufgaben zu übernehmen.

    Warum sollten denn bei der Aufwertung des GS-und-HS-Lehramtes plötzlich alle irgendwelche Aufgaben ohne Ermäßigung übernehmen? Das wäre ja komplett unlogisch da keine Aufwertung.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollten denn bei der Aufwertung des GS-und-HS-Lehramtes plötzlich alle irgendwelche Aufgaben ohne Ermäßigung übernehmen? Das wäre ja komplett unlogisch da keine Aufwertung.

    Ich mag einen Denkfehler haben, aber ich verstehe den Satz nicht.
    Warum sollten sie das nicht? Das tun doch gerade schon ganz viele Lehrkräfte (Aufgaben ohne Ermäßigung übernehmen). An Grundschulen, an Hauptschulen, an Realschulen, an Gymnasien, an Berufsbildenden Schulen, an Förderschulen, usw.. Überall gibt es so viele Aufgaben und die große Mehrheit davon bleibt eben ohne Beförderung oder Entlastung.

  • Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe A14 und mit der Beförderung ein Aufgabe übernommen ohne eine Ermäßigung zu bekommen. Das ist in SH so. Für die Beförderung zu A14 ist das vorgeschrieben.

    Meine Kollegin ist im Zuge der Gleichsetzung zu A13 gekommen, da ist es nicht so.

    Kolleg*innen, die immer schon A13 hatten (Realschullehrkräfte und Studienrät*innen), sind nicht dazu verpflichtet, Sonderaufgaben zu übernehmen.

    Warum sollten denn bei der Aufwertung des GS-und-HS-Lehramtes plötzlich alle irgendwelche Aufgaben ohne Ermäßigung übernehmen? Das wäre ja komplett unlogisch da keine Aufwertung.

    Bei euch macht niemand Zusatzaufgaben ohne Entlastung oder Beförderung? Wild

  • Ich glaube, sie meint folgendes:

    Ein einfacher A13-Gym-Lehrer ist das ohne Extraaufgaben und käme nie auf die Idee ohne Entlastung eine entsprechende Aufgabe (Vertretungsplan, Stundenplan, Zeugnisdruck, Projektleitung Schulentwicklung usw) zu übernehmen.

    Mit alle A13 soll jetzt eine andere Schulform aufgewertet werden. Wenn jetzt diese A13 Kollegen solche Aufgaben ohne Entlastung übernehmen (müssen), ist ihr A13 doch wieder weniger wert als das am Gymnasium. Und damit auch gerade das A13 derjenigen im Beförderungsamt, die jetzt für das gleiche Geld wie alle mehr machen, nämlich ihre Zusatzaufgabe ohne Entlastung.


    Was passiert denn eigentlich, wenn man das Beförderungsamt zurückgibt? Wird man dann von A13 zu A13 zurückgestuft? Gibt es andere Nachteile?

  • Ich glaube, sie meint folgendes:

    Ein einfacher A13-Gym-Lehrer ist das ohne Extraaufgaben und käme nie auf die Idee ohne Entlastung eine entsprechende Aufgabe (Vertretungsplan, Stundenplan, Zeugnisdruck, Projektleitung Schulentwicklung usw) zu übernehmen.

    Mit alle A13 soll jetzt eine andere Schulform aufgewertet werden. Wenn jetzt diese A13 Kollegen solche Aufgaben ohne Entlastung übernehmen (müssen), ist ihr A13 doch wieder weniger wert als das am Gymnasium. Und damit auch gerade das A13 derjenigen im Beförderungsamt, die jetzt für das gleiche Geld wie alle mehr machen, nämlich ihre Zusatzaufgabe ohne Entlastung.


    Was passiert denn eigentlich, wenn man das Beförderungsamt zurückgibt? Wird man dann von A13 zu A13 zurückgestuft? Gibt es andere Nachteile?

    Guter Gedanke....

    Wenn das geschlossen in einem Kollegium passiert, wird folgendes passieren. Die Aufgabe wird den Kolleg*innen, die schon bislang ausgeübt haben per Dienstanweisung übertragen.

    Die Antwort auf die ursprüngliche Frage lautet Zulage. A14 für alle jetzt auf A13 ist schlicht zu teuer.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass es hier eine Zulage geben wird, die Situation aktuell ist aber schon ein Witz. Das muss man ganz deutlich sagen. Ich als S1-Lehrer finde die Angleichung richtig und wichtig, natürlich, aber natürlich dürfen die Inhaber von Beförderungsstellen nicht vergessen werden.

    Bei Konrektoren /stellv. SL an Grundschulen ist das übrigens ähnlich, die Verantwortung die hier getragen wird, ist deutlich höher als die eines normalen Lehrers und das Maß dieser Verantwortung sollte auch entsprechend besoldet werden. Nach der Angleichung wäre das ausschließlich der SL-Zuschlag.

    Aber bei einer Bewerbung auf diese Stelle muss man ne große Revision machen.

  • Wenn das geschlossen in einem Kollegium passiert, wird folgendes passieren. Die Aufgabe wird den Kolleg*innen, die schon bislang ausgeübt haben per Dienstanweisung übertragen.

    Und das soll rein praktisch funktionieren? Rein rechtlich geht es natürlich. Aber was willst du machen, wenn sich die übervorteilten Kollegen dann auf „Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen“ zurückziehen und die Arbeitsergebnisse entsprechend schlecht sind?

  • plattyplus

    Was wäre denn für dich eine realistische Alternative?

    Was man so hört wird auf SL DB offen kommuniziert, dass es erstmal keine/viel weniger Beförderungen geben wird, um A13 für alle zu refinanzieren.

    Die Aufgaben verschwinden ja nicht nur weil die Beförderungen egalisiert werden. Irgendwer wird sie machen müssen.

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