Geplanter Unterrichtsausfall- wie würdest du entscheiden...?

  • Wo genau ist bei der Einbeziehung der Vertreter:innen von Eltern und Schüler:innen nach Erlasslage der "Missbrauch"?

    Der Erlass gibt das her, das ist mir jetzt bewusst, wenn auch unverständlich. Unter Missbrauch verstehe ich das Leugnen der eigenen Beeinflussbarkeit. Du hast es mit den Beispielen doch anschaulich gemacht, du triffst Entscheidungen über das Leben von Kindern aufgrund von Informationen, deren Wahrheitsgehalt du in dem Moment nicht mal überprüfen kannst.

  • Ganz ehrlich: es wurde hier sehr ausführlich und sachlich dargelegt, welche Funktion, welche Rechte und Pflichten Elternvertreter haben und wie das in der Praxis funktioniert. Du hast überhaupt kein Interesse an einer konstruktiven, inhaltlichen Auseinandersetzung, es geht dir nur noch darum mit Falschbehauptungen und polemischen Übersetzungen das ganze irgendwie in den Dreck zu ziehen, weil dich die Vorstellung von Elternvertretern in Konferenzen offensichtlich komplett triggert.

    Ich würde gar nicht mehr darauf antworten, aber du verhältst dich hier wir jemand, der mit seinem Sitznachbarn im Lehrerzimmer lästert. Du schreibst hier aber öffentlich und auf jeden angemeldet Nutzer in diesem Forum kommen 20-30 nicht angemeldete Mitlesen. Ich bin der Meinung, dass dein Auftreten hier dem Ansehen unseres Berufsstandes schadet, ich antworte nur noch, weil solche Äußerungen hier nicht unwidersprochen stehen bleiben sollten.

  • ...

    Aber manche Eltern sehen Hausarbeiten auch als Menschenrechtsverletzung,

    ...


    PS: Auf die Gefahr hin, dass jetzt jemand einen Herzinfarkt bekommt: ...


    Genau solche KuK wie Ihr sind aber der Grund dafür, dass ich die Vertreter gut finde, weil sich diejenigen, die eine lehrerinterne Veranstaltung gerne dafür nutzen, ihren persönlichen Frust bei den anderen ab zu laden, dadurch eben gezwungen werden, sich professionell zu verhalten und diese Veranstaltung nicht kapern können, wie es in pädagogischen Besprechungen oft genug passiert.

    Interessant, dass gerade du dich über Verschärfung von Sprache und Persönlichwerden aufregst. Du merkst offenbar nicht, dass du dich dieser Mechanismen selbst bedienst.

  • Moebius , ich sage, es ist eine Falschbehauptung und schadet dem Ansehen unseres Berufsstandes, wie du über Lehrkräfte herziehst. Wir reden in Konferenzen zielgerichtet, mit Expertise und sachlich über Fragen von Verhalten und Versetzungsentscheidungen. Wir schweifen nicht ab, lästern nicht und finden übrigens auch Handwerker 8)

  • Nein, das verstehst du nicht richtig, bei uns sind Eltern grundsätzlich nicht stimmberechtigt, sondern haben nur beratende Funktion und das wird eben gerne genutzt, weil es eine andere Perspektive ist und nein, da geht es nicht um Noten.

    So wie ich das dem Berliner Schulgesetz entnehme dürfen Eltern NICHT an Zeugniskonferenzen teilnehmen:


    Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten nehmen an den Beratungen und Entscheidungen nach § 81 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 nicht teil; an der Beratung und der Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen nach § 81 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 nehmen sie nur teil, wenn die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler und ihre oder seine Erziehungsberechtigten dies wünschen.

  • Bei uns gibt es gar keine Zeugniskonferenzen, die gibt es nur in Brandenburg und ich sprach ja von den Gutachtenkonferenzen (geht es nicht um Noten sagt das ja eigentlich schon aus!) und da nehmen sie teil in Brandenburg ;)

  • Bei uns gibt es gar keine Zeugniskonferenzen, die gibt es nur in Brandenburg und ich sprach ja von den Gutachtenkonferenzen (geht es nicht um Noten sagt das ja eigentlich schon aus!) und da nehmen sie teil in Brandenburg ;)

    Mir war nicht ganz klar, ob du aus deiner Elternsicht oder aus deiner Lehrersicht sprichst.


    Für Berlin gilt jedenfalls, dass an den Konferenzen, wo folgendes Thema ist, Eltern nicht teilnehmen dürfen:


    1. die Versetzung, Zeugnisse und Abschlüsse sowie das Arbeits- und Sozialverhalten,

    2. die Förderprognose (§ 56 Absatz 2),

  • Mir drängt sich der Eindruck auf, dass ihr ein ausgeprägtes "Freund Feind" Denken in eurem Berufsleben habt, die Eltern sind für euch offensichtlich etwas negatives, das man auf Abstand halten muss.

    Nein überhaupt nicht. Aber es gibt durchaus passende und unpassende Anlässe für ein Zusammenkommen. Eine Zeugniskonferenz ist meiner Meinung überhaupt nicht der Ort für Externe.

  • Ich finde es im Übrigen amüsant bis peinlich bis traurig, wie sehr sich hier User*innen aus anderen BL über ein (gesetzlich vorgesehenes) Vorgehen - in diesem Fall die Teilnahme von Vertreter*innen der Eltern und der Schüler*innen (Letzteres wurde hier noch gar nicht "breitgetreten", oder?) an Teilkonferenzen wie Zeugniskonferenzen - echauffieren und dabei langsam, aber sicher persönlich beleidigend werden.

    Wen habe ich denn beleidigt? Ok den Gesetzgeber vielleicht, wenn es das Gesetz aber in der Form schon über 30 Jahre gibt, wird der wahrscheinlich nicht mehr am Leben sein.


    Ich verstehe das Verteidigen eben nicht.

  • Nein überhaupt nicht. Aber es gibt durchaus passende und unpassende Anlässe für ein Zusammenkommen. Eine Zeugniskonferenz ist meiner Meinung überhaupt nicht der Ort für Externe.

    Aber es sind ja keine Externen


    DA ist eben das Problem, du musst begreifen, dass Schule nur in Kooperation ordentlich funktionieren kann, solange man Eltern als extern betrachtet und nicht zugehörig, kann das nichts werden.

  • Aber es sind ja keine Externen


    DA ist eben das Problem, du musst begreifen, dass Schule nur in Kooperation ordentlich funktionieren kann, solange man Eltern als extern betrachtet und nicht zugehörig, kann das nichts werden.

    Die Eltern eines Kindes sehe ich nicht als extern an. In Eltern- und KEL-Gesprächen wird auch über Leistung, Beurteilung, Verhalten, usw mit DIESEN besprochen und sich ausgetauscht.

    Eltern ANDERER Kinder gelten dabei als Externe und haben, schon aus Datenschutzgründen dabei nichts zu suchen. Dann kann man Beurteilungen usw gleich öffentlich stellen, im Unterricht laut nennen usw. Das ist zum Glück hier in Österreich und RLP untersagt und auch pädagogisch absolut vertretbar.

  • Aber es sind ja keine Externen

    Aber 100% sind das Externe. Es sind keine Beschäftigten der Schule, auch wenn es Elternbeiräte sind. Aber in der Sache kommen wir nicht weiter.


    Ich bin froh, dass wir sowas bei uns nicht haben.

  • Eltern ANDERER Kinder gelten dabei als Externe und haben, schon aus Datenschutzgründen dabei nichts zu suchen. Dann kann man Beurteilungen usw gleich öffentlich stellen, im Unterricht laut nennen usw. Das ist zum Glück hier in Österreich und RLP untersagt und auch pädagogisch absolut vertretbar.

    Das sieht das Land Niedersachsen und eine ganz Reihe von Lehrkräften zum Glück anders. Vielleicht solltest Du dich mal etwas mäßigen. Du findest es nicht gut. Das ist ok. Aber es ist weder aus Datenschutzgründen verboten noch ist pädagogisch absolut falsch.

    Am Ende ist hier die Frage, welches Bild ich von Eltern bzw. Elternvertretern habe. In Niedersachsen sind sie Teil der Schulgemeinschaft und sollen sich als mit ihren Erfahrungen einbringen. Aus deiner Sicht sind sie Laien und können deshalb bei diesem Thema nichts Sinnvolles beisteuern. Dieser ganze Datenschutzblödsinn ist kein Argument. Einer meiner Elternvertreter war Richter am Landgericht. Soll der weniger Vertrauenswürdig sein als eine PM oder eine AG-Leitung?

  • Am Ende ist hier die Frage, welches Bild ich von Eltern bzw. Elternvertretern habe

    Nein überhaupt nicht, es ist eine Frage von passenden und unpassenden Anlässen.


    Dieser ganze Datenschutzblödsinn ist kein Argument.

    Nicht mehr? Interessant.


    Einer meiner Elternvertreter war Richter am Landgericht. Soll der weniger Vertrauenswürdig sein als eine PM oder eine AG-Leitung?

    Hä? Und wenn der König Zamunda ist/war, was hat das damit zutun?

  • Nicht mehr? Interessant.

    Die Eltern nehmen auf Basis eines Gesetzes an den Konferenzen teil, sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und erhalten Informationen, die ihn laut Schulgesetz zustehen. Das kann man gut finden oder nicht. Aber ein schulisches Handeln, dass 1:1 der gesetzlichen Vorlage entspricht, kann ich nicht als verboten bezeichnen. Wenn jemand das meint, muss er dagegen klagen. Die Chancen werden aber sicherlich sehr gering sein. Ich bin mir fast sicher, dass in den ganzen Jahren irgendwelche Eltern das genauso blöd wie einige hier fanden und versucht haben dagegen gerichtlich vorzugehen.


    Nein überhaupt nicht, es ist eine Frage von passenden und unpassenden Anlässen.

    Die Anlässe definiert ein Gesetz. Da gibt es keine passende und unpasssende. Aber am Ende geht es doch genau darum. Das Land Niedersachsen vertritt die Auffassung, dass wenn es bspw. um Ordnungsmaßnahmen gegen einen Schüler geht, Elternvertreter dort produktiv mitarbeiten können und das in der Summe zu einer besseren Entscheidung führt als wenn es die Lehrer alleine machen. Du und andere sagen, dass die Elternvertreter eher nichts bringen und es besser ist, wenn es die Lehrkräfte alleine machen.

    Für beides gibt es sicherlich Argumente. Aber der niedersächsische Weg ist doch durchaus auch nachvollziehbar?

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