Was zu tun, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann?

  • Ich gebe dir vollkommen Recht. Immer dieses: "Mimimi, ich hab Kinder". Haben ganz viele andere auch. Ich habe auch drei. Das was hier seitenlang zum Problemfall deklariert wird, hätte ich nebenbei aus der la main geschüttelt, sonst hätte ich mein Leben so, wie es bisher gelaufen ist überhaupt nicht hinbekommen


    Wie weit wohnst du von deiner Arbeit entfernt? Hast du Freunde oder Familie vor Ort, die dich unterstützen können? :)


    Alles Gute euch!:)

  • Meine Familie war immer über 400 Km entfernt - in alle Richtungen. Freunde habe ich als Neigschmeckte im Schwabenland auch nicht.

    Na dann darf ich dich Superpapa und Superlehrer nennen, der sein Unverständnis darüber ausdrücken darf, dass ein Alleinerziehender Lehrer zwei Mal im Schuljahr, bei wöchentlich drei Langtagen, einen langen Konferenztag und außerplanmäßigen Dienstbesprechungen um eine außerrechtliche Möglichkeit bittet, seine Kinder von der Kita abholen zu dürfen.


    In diesem Sinne schließe ich meinerseits die Diskussionsrunde. :) Danke für die vernünftigen Beiträge der meisten von euch! :)


    P.S. Ich habe hier keinen Hinweis auf meine Dienstpflicht gesucht. Wenn ich es mir einfach machen würde, würde ich mich krankmelden. Auch mit Sonderurlaub oder unbezahlten Tagen hätte ich kein Problem. Aber alles das ist Ermessensspielraum der SL. Sollte hier also auf die "freie Wirtschaft" verwiesen werden, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. ;)


    Tschüss und beste Grüße


    Mitsch

  • Gute Idee, die wir auch schon vorgeschlagen haben. Dieser wurde aber nicht zugestimmt!

    Das ist natürlich ärgerlich. Vielleicht wäre das aber ein guter Ansatzpunkt, um gemeinsam mit anderen KuK eine Weiterentwicklung eures bisherigen Teilzeitkonzeptes zu initiieren und in eine GLK einzubringen zur Debatte und Abstimmung, das unter gewissen Voraussetzungen eine Online- Konferenzteilnahme ausnahmsweise vorsieht und gestattet.


    Bei mir an der Schule gilt für GLK (sowie manche DB) zwar generell Präsenzpflicht (alle anderen Arten von Konferenzen und DB dürfen komplett online stattfinden, solange bestimmte Bedingungen von den Teilnehmenden erfüllt werden), dennoch gibt es immer mal wieder Ausnahmefälle, in denen KuK, die sonst gar nicht teilnehmen könnten für wichtige Debatten und Abstimmungen online zugeschaltet werden. Das ist für KuK mit und ohne Kinder, in Teilzeit oder Vollzeit eine willkommene Entlastung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe mich durch alle 5 Seiten gewühlt. Mir ist immer noch nicht klar, welche Art der Unterstützung gewünscht ist. Es waren viele Ideen dabei, ok, die scheinen alle nicht zu funktionieren. Das Problem abnehmen kann dir aber keiner, es bleibt ja deins.

    Hier können ja nur Ideen gesammelt werden, und das ist doch durchaus passiert? Hilft es dir jetzt, wenn jemand sagt: wäre ich deine SL, würde ich es ok finden, wenn du dich digital zuschaltest? Oder hilft es dir, wenn jemand sagt: Da hast du aber echt Pech mit deiner SL?

    Wie genau kann das Schwarmwissen der Forengemeinde dir weiterhelfen?

  • Die Betreuung ist Privatvergnügen. Haben wir jetzt immer wieder gehört. Leider gehört der Lehrerberuf zu den Berufen, wo es sehr sehr schwierig ist, spontan mal einen Tag frei zu bekommen. Das war eines der ersten Dinge, die ich im Lehrerberuf nicht so prickelnd fand. Es war jetzt nicht mehr möglich, wenn es einem mal nicht so gut ging, sich spontan einen Tag Urlaub zu nehmen, statt sich unbedingt krank zu melden. Im Lehrerberuf ist es dann die berühmte Bettkantenentscheidung, ob ich mich nun krank melde oder angeschlagen zur Arbeit gehe. Das gleiche Problem, wenn man plötzlich die Handwerker im Haus hat. Oder eben bei der Kinderbetreuung jemand ausfällt.

    Wenn es sich dann nicht um Unterricht, sondern Dienstbesprechungen oder Konferenzen geht, ist es dann wirklich zuviel verlangt, wenn man an den Arbeitgeber die Erwartung stellt, dass er für Lösungen nach dem Win win Prinzip offen ist? Ich kann nur hoffen, wir lernen dazu, ansonsten wird die Generation Z durch Abstimmung mit den Füßen schon zeigen was sie davon hält. Da helfen dann auch die gut gemeinten Werbekampagnen von Frau Feller nicht weiter.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Betreuung ist Privatvergnügen. Haben wir jetzt immer wieder gehört. Leider gehört der Lehrerberuf zu den Berufen, wo es sehr sehr schwierig ist, spontan mal einen Tag frei zu bekommen. Das war eines der ersten Dinge, die ich im Lehrerberuf nicht so prickelnd fand. Es war jetzt nicht mehr möglich, wenn es einem mal nicht so gut ging, sich spontan einen Tag Urlaub zu nehmen, statt sich unbedingt krank zu melden. Im Lehrerberuf ist es dann die berühmte Bettkantenentscheidung, ob ich mich nun krank melde oder angeschlagen zur Arbeit gehe. Das gleiche Problem, wenn man plötzlich die Handwerker im Haus hat. Oder eben bei der Kinderbetreuung jemand ausfällt.

    Wenn es sich dann nicht um Unterricht, sondern Dienstbesprechungen oder Konferenzen geht, ist es dann wirklich zuviel verlangt, wenn man an den Arbeitgeber die Erwartung stellt, dass er für Lösungen nach dem Win win Prinzip offen ist? Ich kann nur hoffen, wir lernen dazu, ansonsten wird die Generation Z durch Abstimmung mit den Füßen schon zeigen was sie davon hält. Da helfen dann auch die gut gemeinten Werbekampagnen von Frau Feller nicht weiter.

    Als mein Vater im Sterben lag fand ich es auch nicht so prickelnd, dass ich mir nicht einfach frei nehmen konnte, zumal meine Eltern ja nicht um die Ecke wohnen und man mal schnell hinfahren kann. Als es dann akut wurde, habe ich meiner Chefin die Situation geschildert und sie sagte, ich soll zu meinen Eltern fahren. Es handelte sich aber nur um ein paar Schulstunden kurz vor den Sommerferien.

    • Offizieller Beitrag

    Mitsch


    Auch wenn es Dir nicht in den Kram passen sollte, so ist es nun einmal leider so, dass die Kinderbetreuung das Problem bzw. die Sicherstellung derselben die Aufgabe der Eltern ist. Da gibt es einfach nichts dran zu rütteln.

    Meine Frau und ich sind beide im Schuldienst und wir haben drei Kinder. Die Situation, die Du geschildert hast, kennen wir aus eigener Erfahrung. Die Schließung einer KiTa ist ebenso wie längere Erkrankungen der Kinder, die den Rahmen des Sonderurlaubs sprengen, ein Lebensrisiko, das nun einmal da ist, und für das niemand anderes zuständig ist.

    Ich habe schon meine Kinder zu Konferenzen oder gar in den Unterricht mitgenommen. Ging nicht anders. Meine Schulleitung war da sehr kulant. Ihr war es lieber, die Lehrkraft ist da und kann halbwegs arbeiten, als dass die Lehrkraft Sonderurlaub o.ä. einreichen muss.

    Es wird Euch nichts anderes übrig bleiben, als für solche Fälle ein Backup zu finden bzw. zu installieren, damit Ihr für solche Situationen gewappnet seid. Oder Ihr müsst Eure Arbeitgeber/Dienstherren davon überzeugen, dass das Kind dann eben mitgebracht werden muss.

    Jammern und lamentieren oder sich über unliebsame Antworten in diesem Forum zu beschweren, hilft da nicht weiter. Ihr braucht Lösungen. Einige wurden hier genannt. Wenn das alles aus verschiedenen Gründen für Dich nicht zum Tragen kommt, dann kann Dir hier leider niemand helfen.

  • Ich musste meinen Sohn mal 1 Woche lang mit in meine Schule nehmen. Seine war wegen Schweinegrippe geschlossen, Hort und Betreuung auch. Er war in der 2. Klasse und ich hatte eine 1/2 gemischt. Passte also. Er ist 2001 geboren, ich weiß gar nicht, ob es da schon Kinderkrankentage gab, also 2007 oder 2008.

  • Und in dem Fall wo Schulleitungen nicht so kulant sind, da muss man sich im Vorfeld rechtzeitig juristisch beraten lassen, wie man aus der Nummer rauskommt. Ich persönlich würde in so einem Fall die unbezahlte Freistellung aus wichtigen Grund beantragen (wenn ich das Kind nicht mitbringen dürfte. Da dürfte es sehr schwierig werden, dass rechtswirksam abzulegen, den es gibt ja auch noch so etwas wie den rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit. In dem Falle die Erfüllung der mir übertragenen Pflichten versus Aufsichtspflicht. Da würde ich im Zweifel auch die juristische Auseinandersetzung nicht scheuen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und in dem Fall wo Schulleitungen nicht so kulant sind, da muss man sich im Vorfeld rechtzeitig juristisch beraten lassen, wie man aus der Nummer rauskommt. Ich persönlich würde in so einem Fall die unbezahlte Freistellung aus wichtigen Grund beantragen (wenn ich das Kind nicht mitbringen dürfte. Da dürfte es sehr schwierig werden, dass rechtswirksam abzulegen, den es gibt ja auch noch so etwas wie den rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit. In dem Falle die Erfüllung der mir übertragenen Pflichten versus Aufsichtspflicht. Da würde ich im Zweifel auch die juristische Auseinandersetzung nicht scheuen.

    Dazu muss man dann aber auch darlegen können, dass man tatsächlich keine zumutbare Alternative hatte bzw. finden konnte, die man im Zweifelsfall auch ganz schlicht und ergreifend zu bezahlen bereit sein muss.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dazu muss man dann aber auch darlegen können, dass man tatsächlich keine zumutbare Alternative hatte bzw. finden konnte, die man im Zweifelsfall auch ganz schlicht und ergreifend zu bezahlen bereit sein muss.

    Wobei ich schon verstehe, wenn man sein einjähriges Kind keinem Babysitter anvertrauen möchte. Ich bin mir nicht sicher, ob man da jemanden dazu zwingen kann. So ein kleines Kind muss ja eingewöhnt werden. Wenn man sonst keinen Babysitter braucht und/ oder möchte, fände ich es schon eine Zumutung.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Wobei ich schon verstehe, wenn man sein einjähriges Kind keinem Babysitter anvertrauen möchte. Ich bin mir nicht sicher, ob man da jemanden dazu zwingen kann. So ein kleines Kind muss ja eingewöhnt werden. Wenn man sonst keinen Babysitter braucht und/ oder möchte, fände ich es schon eine Zumutung.

    Darüber habe ich auch nachgedacht und deshalb bewusst nicht von Babysitter geschrieben. Eine Bezahlvariante könnte aber ja auch eine Tagesmutter sein, zu der das Kind dann eben nicht täglich geht, sondern z.B. nur einmal wöchentlich, wenn es gerade zeitlich/ terminlich besonders klemmt bei den Eltern (meine Schwester und mein Schwager hatten so eine Tagesmutter, bei der meine Neffen ab dem 1. bis zum 3. Lebensjahr an zwei Tagen die Woche für jeweils zwei bis drei Stunden waren als kleine Entlastung für die Eltern).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Solche Tagesmütter findest du aber eben nicht. Alle Tagesmütter wollen doch einen richtigen Vertrag mit regelmäßigen Betreuungszeiten, sonst können sie davon nicht leben. 1x in der Woche für 2 Stunden, ist eben nichts. Da müssten sie ja 20 solcher Verträge zusammenstückeln.


    Und dann kommt das Problem dazu: Wenn dein Kind normalerweise schon 7 Stunden oder länger täglich in der Kita betreut wird, willst du dein Kind nicht noch zusätzlich wieder abgeben regelmäßig.


    Aber nur unregelmäßig klappt eben bei Kleinkindern nicht. Die brauchen ein Vertrauensverhältnis, das man so nicht aufgebaut kriegt.


    Schwierig.

  • Und es ging ja auch nicht um regelmäßig einmal die Woche sondern um sporadischen Bedarf, wenn die ursprüngliche Betreuung ausfällt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und es ging ja auch nicht um regelmäßig einmal die Woche sondern um sporadischen Bedarf, wenn die ursprüngliche Betreuung ausfällt.

    Was das ganze noch schwieriger macht, zum einen, um jemanden zu finden und zum anderen, dass der Kontakt vorher aufgebaut ist und man nicht mehr fremd ist.

  • Susannea

    Genau das. Daher würde ich, wenn keinerlei Einvernehmen möglich ist (das setze ich immer als ersten Weg voraus), den Weg über die unbezahlte Freistellung gehen. Falls die verweigert wird nötigenfalls auch ohne Genehmigung (den Aufsichtspflicht geht vor) und sollte da jemand rechtliche Schritte einleiten geht der Vorgang an den Anwalt und dann muss eben ein Gericht entscheiden.

    Das es hierzu kaum Präzedenzfälle gibt liegt daran, dass die Kollegen konfliktscheu sind und sich in so einem konkreten Fall schlichtweg krank melden. Das ist dann der unkompliziertere jedoch nicht der rechtlich korrekte Weg. Als Gewerkschafter würde ich mir wünschen, dass der Kampf ausgefochten wird, denn erst dann wird "von oben" auch was geregelt. Wenn das Problem einfach "verdampft" wird es hierzu nie vernünftige Regelungen geben. Wobei, die Regel gibt es ja schon. Es Bedarf nur SL die nach einvernehmlichen Vereinbarungen streben. Und die gibt es auch schon. Leider gibt es auch die andere Fraktion.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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