Studentin macht Vertretungsunterricht im Praktikum - Rechtliches

  • Hallo!

    Eine Freundin von mir macht bald ein Praktikum an einer Schule im Rahmen ihres Lehramtsstudiums.

    Ich selbst bin seit mittlerweile 12 Jahren Lehrer und erinnere mich daran, dass ich während das ASP (Allgemeines Schulpraktikum = Anfängerpraktikum) Unterricht vertreten habe und mir war damals klar, dass das eigentlich so nicht sein sollte, also dass ich dort allein drin bin.


    Nun wird den StudentInnen - zumindest an der Uni meiner Freundin - dringend davon abgeraten Vertretungsunterricht zu machen, weil sie "nicht versichert" wären.

    Dass das Vertretungsunterricht-machen rechtlich wohl nicht "sauber" ist, das ist mir zwar klar. Aber ich finde die Aussage "ihr seid während dessen nicht abgesichert" zu schwammig.


    Mich interessiert, was genau daran nicht abgesichert ist. ZB erscheint es mir unlogisch, dass StudentInnen, denen während des Vertretungsunterrichtes zB eine Rigipsplatte auf den Kopf fällt, dann selbst für den Schaden verantwortlich wären, absurd. Ebenso, wenn ich als Student still in der Ecke sitze und von SchülerInnen attackiert werde.
    Es scheint doch eher um Situationen zu gehen, in denen die StudenInnen etwas anleiern, was dann eskaliert und man ihnen nachträglich vorwerfen kann, sie hätten ihre "Schein-Autorität" missbraucht, um Dinge in der Lerngruppe zu instruieren, die sie - aus Mangel an Kompetenz - nicht verantworten/steuern können. Also sprich, wenn ein Schaden entsteht und sie vorher aktiv geworden sind.

    (Dass man das nicht immer so planen kann, nicht aktiv zu werden und deshalb die Situation Vertretungsunterricht grundsätzlich vermeidet, das steht auf einem anderen Blatt. Das will ich hier gar nicht diskutieren. Denn auch wenn man diese Regel beherzigt, kann es auch "aus versehen" passieren, dass ich als Student in diese Situation komme, Beispiel: Die Lehrkraft geht plötzlich raus (zB weil auf dem Flur eine Prügelei ist) und kommt erst mal nicht mehr wieder und ich bin dann auf einmal allein in der Klasse.)

    Also ich wäre da sehr an einer aufklärenden Differenzierung für dieses "ihr seid da nicht versichert" interessiert.

  • Das finde ich auch schwammig. Man kann schlecht für etwas nicht versichert sein, wofür man nicht die Qualifikation hat und auch nicht die Verantwortung trägt. Was nützt überhaupt eine Vertretung durch Praktikanten? Die müssen erst ausgebildet werden, bevor sie kostenfrei Vertretungen übernehmen. Ausbildung geht aber nur, wenn ein Kollege anwesend ist und Feedback geben kann. Wenn der gerade vor der Tür eine Prügelei auflösen muss, ist er trotzdem für die Geschehnisse in der Klasse verantwortlich und nicht plötzlich ein Praktikant.

  • @reinerte

    Ja, danke, genau diesen Klärungsbedarf sehe ich eben auch.

    Schulen haben nur natürlich in gewisser Hinsicht ein Interesse, "kostenlose Pseudo"-Aufsicht für eine Klasse zu haben. Gerade, wenn mittendrin, also so 3. und/oder 4. Stde auf einmal eine Lehrkraft ausfällt. Zack, Praktikant rein und zumindest aus "SchülerInnensicht" ergibt sich der Anschein, dass sie beaufsichtigt sind und der Stundenplaner hat die Situation erst mal scheinbar "gelöst". Aber genau diese klare Fälle finde ich gar nicht interessiert zu thematisieren - da hat der Praktikant ja noch Zeit zu reagieren und Nein zu sagen und das Vergehen liegt ganz klar bei der Schulleitung.


    Es geht mir um Fälle, wie oben mit der Prügelei erklärt, wo ein Praktikant aus versehen in den Verantwortung gerät/geraten könnte.
    Wenn nun jemand, wie ein Dozent in der Uni, der hier DIFFERENZIERT beraten können sollte, so einen schwammigen Spruch ablässt "mach keinen Vertretungsunterricht, denn Du bist nicht versichert", macht mich das wütend. Denn er leugnet damit die Realität in den Schulen. Tut so, als ob das nicht aus versehen passieren kann. Tut so, als jeder, der in diese Situation kommt, ja selbst schuld sei, denn er (der Dozent) hat ja einen ganzen klaren Ratschlag "lass es sein" gegeben. Das ist der Grund, warum mich diese Schwammigkeit ärgert und traurig macht. Sie impliziert, dass es solche Dynamiken in Schule nicht gebe. Und die Praktikanten, die nun mal an einer Brennpunktschule landen (was sie sich noch mal ausgesucht haben müssen), stehen im Regen.

  • Also ich wäre da sehr an einer aufklärenden Differenzierung für dieses "ihr seid da nicht versichert" interessiert.

    Schön, dass du da von vorneherein differenziert drauf schaust. Dein Bauchgefühl ist richtig: die Aussage ist so pauschal vollkommener Quatsch. Probleme könnten allenfalls auftreten, wenn Tätigkeiten übernommen werden, für die spezielle Qualifikationen notwendig sind, ich denke hierbei v.a. an Sportunterricht in bestimmten Konstellationen. Wenn man hier z.B. als nichtqualifizierte Person mal eben Schwimmunterricht erteilt und dort etwas passiert, könnte es wirklich haarig werden. Das wiederum gilt jedoch nicht nur für Studenten im Praktikum oder nur für Vertretungsstunden, sondern ist auch bei "gestandenen" Lehrkräften zu beachten.


    Die reine Erteilung von Vertretungsunterricht (z.B. in Deutsch) ist unkritisch und auch unproblematisch bzgl. der "Versicherung" dieser Tätigkeit. Dass Praktikanten sicher nicht dafür da sind, Ausfälle von regulärem Personal aufzufangen, steht erst einmal auf einem anderen Blatt.

  • Ergänzung zum kurz vorher geposteten Beispiel:

    Es geht mir um Fälle, wie oben mit der Prügelei erklärt, wo ein Praktikant aus versehen in den Verantwortung gerät/geraten könnte.

    Der Praktikant dürfte - anders als reguläre Lehrkräfte - keine Garantenstellung für die Schüler einnehmen müssen. Insofern ist in einem solchen Fall bestenfalls Nothilfe zu leisten, es muss sich aber nicht selbst in Gefahr begeben werden und daraus kann einem dann auch kein Strick gedreht werden. Idealerweise holt man also einfach Unterstützung hinzu, wenn eine direkte Ansprache der Beteiligten nicht bereits fruchtet.

  • Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Schaukelt ein Schüler trotz Ermahungen mit dem Stuhl, fällt hin, bricht sich die Nase/den Hinterkopf/das Genick wird man als reguläre Lehrkraft keine Probleme bekommen, als Praktikant, der unberechtigt Vertretungsunterricht gegeben hat, wahrscheinlich schon.

  • Wenn ein Praktikant auf Aufforderung des Schulleiters oder Vertretungsplaners in der Klasse steht und irgendwas kaputt macht, bezweifle ich, dass die Schule da irgend eine Durchgriffsmöglichkeit hat um den Praktikanten in Regress zu nehmen, wenn das so unzulässig sein sollte (was ich schlecht beurteilen kann) liegt die grobe Fahrlässigkeit und somit die Verantwortung bei der Dienststelle und nicht beim Praktikanten.

    Der Satz "Dabei seit ihr nicht versichert" ist so eine Universalwaffe, wenn man auf eine abstrakte Gefahr hinweisen will, die man selber gar nicht beurteilen kann, ich bezweifle, dass das so von einem Juristen gekommen ist.

  • Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Schaukelt ein Schüler trotz Ermahungen mit dem Stuhl, fällt hin, bricht sich die Nase/den Hinterkopf/das Genick wird man als reguläre Lehrkraft keine Probleme bekommen, als Praktikant, der unberechtigt Vertretungsunterricht gegeben hat, wahrscheinlich schon.

    Bist Du Dir das sicher, dass das auf den Praktikanten zurückfällt?

    Ich war gerade Joggen und hatte viel Zeit weiter darüber nachzudenken und versuche es mal selbst mit einer Antwort:


    Regel für den Praktikanten, der freiwillig oder unfreiwillig allein mit einer Lerngruppe ist:
    1. Warum ist es nicht gewollt, dass der Praktikant ausversehen/um "was gutes zu tun", eine Lerngruppe instruiert?
    Der Praktikant ist nicht genügend ausgebildet/nicht zertifiziert, als Autorität zu handeln und (korrekt) zu entscheiden. Daher ist nicht gewährleistet, dass er richtige Entscheidungen trifft. Die Lerngruppe würde einer Gefahr ausgesetzt werden.


    2. Der Praktikant ist in der Pflicht, die SchülerInnen über seine Rolle aufzuklären. Warum?

    Nun, wenn er mit den LehrInnen mitläuft, so ist die "Gefahr" groß, dass die SchülerInnen ihn fälschlich als grundsätzliche Autoritätsperson interpretieren. Die Schule und die Praktikumsbetreuung durch die Ausbildungsstätte (Uni, Fachhochschule, Schule etc) hat den Praktikanten darüber aufzuklären, dass er KEINE Weisungbefugnisse gegenüber den Schülern hat. Tut der Praktikant so als ob er diese hätte, so ist dies eine Täuschung. Hier kann sich der Praktikant schuldig/strafbar machen.
    Wahrscheinlich so ähnlich, als wenn ich mir eine Polizeiuniform anziehe und in der Öffentlichkeit Personen dazu anhalte, irgendwelche Dinge zu tun.


    3. Der Praktikant muss nun also GENÜGEND dafür tun, dass die Lerngruppe im Klaren darüber ist, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist. Am besten, er schreibt dies zusätzlich noch an die Tafel.*

    3.a - hier bin ich mir nicht sicher: Eventuell ist der Praktikant in der Pflicht, die Schulleitung zu informieren, dass hier gerade eine Lerngruppe unbeaufsichtigt ist. (In Anlehnung an der Bürgerpflicht, eine Straftat anzuzeigen. Aber ist eine unbeaufsichtige Klasse eine Straftat? I don't know. In jedem Fall ist diese Info für ein gutes Verhältnis zwischen Praktikant und Schule förderlich).


    4. Nun kann der Praktikant agieren - als Privatperson. Wenn die SchülerInnen nun mal Bock haben, mit ihm Mathe oder sonst was zu machen (auf eigenes Risiko), dann machen sie das halt. Ganz genauso, wie wenn ich mich in die Fußgängerzone stelle und dort einen Workshop anbiete. Völlig freiwillig, keiner muss mitmachen. Und natürlich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlichkeit - wenn ich als Praktikant von SchülerInnen beleidigt oder geschlagen werde, so besteht natürlich Rechtsanspruch - ich habe das Recht anzuklagen und entschädigt zu werden. Und auch für Fälle wie die herunterfallende Rigipsplatte...


    *Kritisches Hinterfragen:

    - Was ist, wenn ein/e SchülerIn es nicht mitbekommt, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist? Ich sehe das so: wenn der Praktikant es genügend versucht hat, darüber aufzuklären, dann ist er aus dem Schneider. Missverständnisse kann es nun mal immer geben. Auch in anderen rechtichen Situationen ist das so. Fahre ich mit dem Auto mit 50 km/h durch die Ortsschaft und es springt ein Kind auf die Fahrbahn und es kommt zum Unfall, dann zählt auch nur, ob ich mich korrekt verhalten habe. Also bin ich wirklich nur 50 km/h gefahren. Habe ich versucht auszuweichen, versucht zu bremsen? Wenn ja - trotzdem schlimm, aber Schuld trifft mich nicht.

    - Ist der Praktikant nicht perse in der Rolle "missbrauchender Scheinautorität" und sollte daher nicht allein agieren? Also ist der/die SchülerIn nicht trotzdem immer in der Not, dem Praktikanten "gefällig zu sein", weil der Praktikant ja "alles weitererzählen" kann? Meine Einschätzung: Dieses Gefühl wird auf Schülerseite wohl durchaus zu finden sein. Im Deutschen Rechtssystem wird aber wohl davon ausgegangen, dass eine Autoritätsperson ihre Autorität außerhalb ihres Dienstes "abgeschaltet" hat. Also treffe ich eine Polizisten privat, so werde ich vielleicht auch das Gefühl haben, mich dann besonders korrekt verhalten zu müssen und sogar seinen Wünschen mehr Gewicht zu verleihen (weil er ja schließlich Polizist ist). Aber formal besteht dieser Anspruch nicht. Und daher ist es nicht so, dass dem Polizist hier vorgeworfen würde, dass er seine dienstlichen Befugnisse auf das Private ausweiten würde - nur weil ich das Gefühl habe, ich müsste ihm gefällig sein.

  • Anbei: Warum interessiert mich das?


    Den einen Grund habe ich schon genannt - ich mag keine Schwammigkeiten bei rechtlichen Sachen. Der Praktikant sollte genau wiessen, welche Möglchkeiten und Grenzen/Risiken ihn erwarten. Und die Dynamik der realen Schule muss hier bedacht werden.


    Der zweite Grund ist - ich mochte es, Unterricht zu vertreten als Praktikant. Das habe ich so zweidrei Mal gemacht, es ergab sich spontan.
    Der Vertretungsunterricht hat seinen Reiz, denn der Praktikant hat niemanden "im Nacken", der ihn für sein Verhalten kritisiert. Und man fühlt sich gut, weil man etwas gutes tut - in dem Sinne, dass die SchülerInnen ja sonst Ausfall hätten. Das entspannt einen dolle, man kann also nix kaputt machen/Zeit verschwenden, wenn der Unterricht(sversuch) nicht klappt. Ich habe in diesen Stunden für mich wertvolle Erfahrungen sammeln können. Ich konnte ganz ich selbst sein. Und ich konnte genau in diesen Stunden gut für mich abschätzen, ob ich den Lehrerberuf mag oder nicht.
    Daher würde ich Praktikanten nicht davon abraten, solche "Pseudo"-Vertretungsstunden zu machen. Ich würde einfach nur auf die Grenzen hinweisen, a la "tu bitte nicht vor den SchülerInnen so, als ob die weisungsbefugt bist. Ja mache ihnen sogar ausdrücklich klar, dass Du es nicht bist. Letzteres gern auf eine charmante/gewinnende Art. Und sei Dir bewusst, dass eine Gruppe von Menschen gefährliche Dynamiken entwickeln kann - bist Du fähig, diese zu erkennen und auszusteigen? Wenn nicht, dann lass es lieber. Letzteres kann allerdings bedeuten, dass der Lehrerberuf generell für Dich (noch) nicht geeignet ist.".

  • Jetzt wird es für mich abwegig und die Ausführungen gehen auch an der Problematik "Bin ich versichert" vorbei.

    Meine Absicht war hierauf die Antwort zu geben:

    Täusche ich Autorität vor, dann bin ich (mindestens teilweise) verantwortlich für die Folgen der Schülerhandlungen. Und ich selbst bin nicht mehr (vollständig) versichert, denn es gibt nun einen Anteil an Eigenverschulden.


    Erkläre ich den SchülerInnen, dass ich KEINE Weisungsbefugnis habe, dann handele ich als Privatperson. Wenn die SchülerInnen dann was anstellen, während meiner Gegenwart, so bin ich nicht verantwortlich für die Schülerhandlungen. Ich selbst bin weiterhin als Praktikant der Schule über die Schule versichert.

  • Trotzdem sind mir die Gedankengänge zu verstiegen und führen in meinen Augen am Problem vorbei.

    Wenn ein Praktikant vor der Klasse steht, dann, weil ihn irgendwer - Lehrkraft, Vertretungsplaner, etc. - da hin gestellt hat. Derjenige trägt die Verantwortung dafür und wird im Zweifelsfall haften.

    End of story.

  • Daher würde ich Praktikanten nicht davon abraten, solche "Pseudo"-Vertretungsstunden zu machen. Ich würde einfach nur auf die Grenzen hinweisen, a la "tu bitte nicht vor den SchülerInnen so, als ob die weisungsbefugt bist. Ja mache ihnen sogar ausdrücklich klar, dass Du es nicht bist. Letzteres gern auf eine charmante/gewinnende Art. Und sei Dir bewusst, dass eine Gruppe von Menschen, gefährliche Dynamiken entwickeln kann - bist Du fähig, diese zu erkennen und auszusteigen? Wenn nicht, dann lass es lieber. Letzteres kann allerdings bedeuten, dass der Lehrerberuf generell für Dich (noch) nicht geeignet ist.".

    Davon würde ich aber ganz dringend abraten. Schon allein weil Praktikanten der Schule keine Gefallen erweisen müssen und kein Lerneffekt vorhanden ist.

    Was sonst noch so passieren kann, wenn man Schüler auch noch darauf hinweist, dass man ihnen "nix kann", das darf man sich gerne ausmalen.

  • Aber ich finde die Aussage "ihr seid während dessen nicht abgesichert" zu schwammig.

    Die Freundin sollte direkt an der Uni fragen, was gemeint sein soll.

    Wenn sie ins Praktikum geschickt wird, muss sie wahrscheinlich doch einen Vertrag unterschreiben, bzw. die Anweisung zum Praktikum erfolgt durch die Uni für alle Praktikanten und *innen in jedem Jahr. Damit ist die Versicherung, inklusive Weg zur Schule, abgesichert. Wenn bestimmte Tätigkeiten nicht versichert sein sollten, müsste das doch schriftlich irgendwo festgehalten worden sein?


    Ich kann mir kaum vorstellen, dass es am einzelnen Praktikanten (mwd) hängt, zu entscheiden, welche Tätigkeit versichert sein könnte. Alleine einen verspäteten Schüler zur Turnhalle begleiten? Zwischen zwei Vertretungsstunden die Treppe runterfallen? Klasse 2 Minuten beaufsichtigen, wenn die Lehrkraft auf dem Klo ist? ...

  • es muss sich aber nicht selbst in Gefahr begeben werden und daraus kann einem dann auch kein Strick gedreht werden

    Das gilt aber doch auch für die "normale" Lehrkraft oder? Wir müssen uns auch nicht in Gefahr begeben.

  • Regel für den Praktikanten, der freiwillig oder unfreiwillig allein mit einer Lerngruppe ist:
    1. Warum ist es nicht gewollt, dass der Praktikant ausversehen/um "was gutes zu tun", eine Lerngruppe instruiert?

    Was meinst du mit "was gutes tun"? Der Praktikant ist kein ausgebildeter Lehrer und sollte keine Lehrkraft vertreten.

    Zitat

    2. Der Praktikant ist in der Pflicht, die SchülerInnen über seine Rolle aufzuklären. Warum?

    3. Der Praktikant muss nun also GENÜGEND dafür tun, dass die Lerngruppe im Klaren darüber ist, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist. Am besten, er schreibt dies zusätzlich noch an die Tafel.*


    Warum sollte der Praktikant diese Pflicht haben? Dafür sind die betreuende Lehrkräfte da. An die Tafel schreibt das aber hoffentlich niemand.


    Zitat

    3.a - hier bin ich mir nicht sicher: Eventuell ist der Praktikant in der Pflicht, die Schulleitung zu informieren, dass hier gerade eine Lerngruppe unbeaufsichtigt ist. In jedem Fall ist diese Info für ein gutes Verhältnis zwischen Praktikant und Schule förderlich).

    Der Praktikant ist kein Lehrer, der muss die Schulleitung nicht informieren. Er weiss doch in der Regel auch gar nicht, ob eine Lerngruppe wirklich unbeaufsichtigt ist. In den meisten Schulen gibt es für unbeaufsichtigte Klassen auch Regeln, die einige der Schüler auch kennen und befolgen. Warum das Verhältnis zwischen Praktikant und Schule dafür eine Rolle spielt, kann ich nicht nachvollziehen.


    Zitat

    4. Nun kann der Praktikant agieren - als Privatperson. Wenn die SchülerInnen nun mal Bock haben, mit ihm Mathe oder sonst was zu machen (auf eigenes Risiko), dann machen sie das halt. Ganz genauso, wie wenn ich mich in die Fußgängerzone stelle und dort einen Workshop anbiete. Völlig freiwillig, keiner muss mitmachen. Und natürlich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlichkeit - wenn ich als Praktikant von SchülerInnen beleidigt oder geschlagen werde, so besteht natürlich Rechtsanspruch - ich habe das Recht anzuklagen und entschädigt zu werden. Und auch für Fälle wie die herunterfallende Rigipsplatte...


    *Kritisches Hinterfragen:

    - Was ist, wenn ein/e SchülerIn es nicht mitbekommt, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist? Ich sehe das so: wenn der Praktikant es genügend versucht hat, darüber aufzuklären, dann ist er aus dem Schneider.

    Als Privatperson hat der Praktikant in der Schule/Klasse nichts verloren. Die Schule stellt zu Unterrichtszeiten keinen öffentlichen Raum für die Schüler dar.

    Die Schüler kennen den Begriff weisungsbefugt nicht einmal. Vertretungsunterricht darf der Praktikant dennoch nicht geben. Das sollten allerdings alle Schulleiter und Vertretungsplaner wissen und ihn sowieso nicht einsetzten. Mir ist auch kein Fall bekannt, dass ein Praktikant alleine gelassen wurde, wenn eine betreuende Lehrkraft ausfiel, immer wurde eine andere Fachkraft eingesetzt, die der Praktikant begleiten konnte.

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