Studentin macht Vertretungsunterricht im Praktikum - Rechtliches

  • Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Selbstverständlich sind Praktikanten, die auf Weisung Tätigkeiten ausführen, über den Arbeitgeber "versichert". Der AG haftet auch hier zunächst vollumfänglich für alle verursachten Schäden und wird auch Praktikanten gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollen Regress nehmen können.

  • Was meinst du mit "was gutes tun"?

    Wenn eine Schule an der Kapazitätsgrenze arbeitet, so stellt eine spontan ausfallende Lehrkraft ein eventuell nicht gleich lösbares Problem dar, weil gerade keine Lehrkraft vertreten kann - nachvollziehbar für Dich? Für mich schon.
    Wenn nun bereits Chaos in der Klasse ohne Lehrer tobt und der Praktikant rein geht und es schafft, was mit den SchülerInnen zu erarbeiten, könnte es bei ihm das Gefühl hervorrufen, er habe etwas sinnvolles = etwas gutes getan? Vorstellbar für Dich? Für mich schon.

    Warum sollte der Praktikant diese Pflicht haben? Dafür sind die betreuende Lehrkräfte da. An die Tafel schreibt das aber hoffentlich niemand.

    Gewisse Täuschungen sind rechtlich nicht zulässig. ZB darf man sich nicht einfach als Polizist verkleiden in der Öffentlichkeit. Es sei denn, es ist klar, dass Fasching ist. Auch Titel und etwaige Zertifikate dürfen nicht vorgestäuscht werden. Ich halte es zumindest für möglich, dass eine Person, die in die Klasse geht und es darauf anlegt, als Lehrkraft fälschlich eingeordnet zu werden, um dann Anweisungen zu erteilen, sich nicht rechtens verhält.


    Der Praktikant ist kein Lehrer, der muss die Schulleitung nicht informieren. Er weiss doch in der Regel auch gar nicht, ob eine Lerngruppe wirklich unbeaufsichtigt ist. In den meisten Schulen gibt es für unbeaufsichtigte Klassen auch Regeln, die einige der Schüler auch kennen und befolgen. Warum das Verhältnis zwischen Praktikant und Schule dafür eine Rolle spielt, kann ich nicht nachvollziehen.

    Was meinst Du denn, wie gut es ankommt - bei der Schulleitung und bei der Praktikums-betreuenden Uni - wenn in einem Klassenraum das Chaos tobt und der Praktikant daneben steht und tatenlos (also noch nicht mal Meldung macht) zusieht?

    Mir ist auch kein Fall bekannt, dass ein Praktikant alleine gelassen wurde, wenn eine betreuende Lehrkraft ausfiel, immer wurde eine andere Fachkraft eingesetzt, die der Praktikant begleiten konnte.

    Schön, dass Deine Arbeitsstätte so tadellos funktioniert und es Engpässe und Probleme niemals gab und niemals geben wird. Anderorts kommt es leider vor. Und für diese "normalen" Schulen habe ich den Thread gestartet.


    By the way: Lieber PeterKa, ich entnahm Deinem Post, dass Du meine Beiträge - die ich als juristisch-laienhaft benannt habe - gerne als "dämlich" darstellst. Wie Du siehst, kriege ich das auch mit Deinen Beiträgen hin. Wollen wir so weiter machen oder hier "angenehm" miteinander umgehen? Ich wär fürs zweite.

  • Was war daran jetzt ver

    Das finde ich auch schwammig. Man kann schlecht für etwas nicht versichert sein, wofür man nicht die Qualifikation hat und auch nicht die Verantwortung trägt. Was nützt überhaupt eine Vertretung durch Praktikanten? Die müssen erst ausgebildet werden, bevor sie kostenfrei Vertretungen übernehmen. Ausbildung geht aber nur, wenn ein Kollege anwesend ist und Feedback geben kann. Wenn der gerade vor der Tür eine Prügelei auflösen muss, ist er trotzdem für die Geschehnisse in der Klasse verantwortlich und nicht plötzlich ein Praktikant.

    Was war daran jetzt verwirrend?

  • Wenn ein Praktikant vor der Klasse steht, dann, weil ihn irgendwer - Lehrkraft, Vertretungsplaner, etc. - da hin gestellt hat.

    Im Regelfall ja. Aber es gibt halt Möglichkeiten für den Praktikanten in eine Situation "alleine mit der Klasse" hinein zu geraten. Auch wenn Dir diese Fälle zu kompliziert sind, kommen sie leider vor. Das Beispiel "LehrerIn muss plötzlich aus der Klasse" ist doch realistisch?! Und deshalb sollte es auch hier Klarheit geben, was der Praktikant dann machen bzw. nicht machen sollte.

  • Im Regelfall ja. Aber es gibt halt Möglichkeiten für den Praktikanten in eine Situation "alleine mit der Klasse" hinein zu geraten. Auch wenn Dir diese Fälle zu kompliziert sind, kommen sie leider vor. Das Beispiel "LehrerIn muss plötzlich aus der Klasse" ist doch realistisch?! Und deshalb sollte es auch hier Klarheit geben, was der Praktikant dann machen bzw. nicht machen sollte.

    Wenn eine Lehrkraft plötzlich eine her Klasse verlässt, ist sie dennoch weiterhin aufsichtspflichtig. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen zwar unterstützen, die Aufsichtspflicht kann aber nicht an diese delegiert werden.


    Möglicherweise gibt es Bundesländern, in denen es andere rechtliche Vorgaben dazu gibt, hier in BW dürfen Studierende, die als solche an die Schule kommen (keine Vertretungskräfte) aber eindeutig nicht alleine vor einer Klasse stehen, weil sie eben nicht die Aufsichtspflicht übernehmen können. Wo dann dennoch einmal Studierende in einzelnen Stunden alleine vor einer Klasse stehen, ist das üblicherweise so geregelt, dass eine Lehrkraft in einem Nebenraum eine Nebenaufsicht hat (rechtlich ebenfalls nicht sauber, aber so sieht dann das Konstrukt aus, um Studierende ggf. auch einmal in einer besonderen Situation alleine einsetzen zu können, die Arschkarte wenn etwas passieren sollte hat dann nämlich im Zweifelsfall die Lehrkraft, die die Nebenaufsicht versehen musste).

    Als Praktikant oder Praktikantin sollte man insofern mit den Vorgaben des eigenen Bundeslandes vertraut sein (dazu kann man sich von seiner Gewerkschaft kostenfrei beraten lassen), um dann bei Bedarf auch Grenzen ziehen zu können, wenn man für Aufgaben eingesetzt werden soll, die man einerseits rechtlich betrachtet gar nicht übernehmen darf und von denen man sich andererseits mangels vollständiger Ausbildung auch noch überfordert fühlt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • OK, ich finde viele Argumente, dass die Verantwortlichkeit nicht beim Praktikanten liegt, wenn er in die Lage "allein in der Klasse" geraten ist.
    Dann wäre noch zu klären - wie soll sich der Praktikant verhalten, damit er keine Probleme kriegt?

    Ist die Antwort darauf "egal, denn er ist ja nicht schuld daran, dass er dort allein steht und eventuell nicht korrekt handelt". Dann sollte es generell nicht schlimm sein, wenn er einfach Vertretungsunterricht macht. Denn auch zu dieser Entscheidung war nicht mündig/er sollte sie gar nicht fällen müssen.

    Warum wird dann empfohlen "mache keinen Vertretungsunterricht"?

    Ich vermute, dass es doch ein paar Dinge gibt, die der Praktikant nicht sollte. Eben sich nicht als Lehrkraft ausgeben.

  • Eine spontan ausfallende Lehrkraft stellt ein Problem dar, aber in den seltensten Fällen ein Problem, dass durch eine "studentische Hilfskraft" in Eigeninitiative gelöst werden kann. Da werden alle Schule andere Mittel und Wege kennen und nutzen.

    Wenn Chaos in der Klasse tobt, wird der Praktikant nichts schaffen können, schon gar nicht irgendetwas zu erarbeiten, was im Sinne der Lehrkraft ist.

    Der Praktikant steht doch nicht allein in der Klasse, sondern er hat von irgendjemandem Anweisungen bekommen, genau wie die Schüler. Von daher ist der anweisenden Stelle die Situation doch bewusst und es ist allen klar was die Anweisungen an den Praktikanten war. Das kommt also nicht so schlecht an, wie du es dir vorstellst, wie soll die Uni davon irgendetwas erfahren? Bei uns haben die während des Praktikums praktisch keinen Kontakt zu den Studenten.

    By the way: Lorz, Ich weiss nicht wo ich dich "gerne als "dämlich"" dargestellt haben soll. Beleg das doch bitte einmal. Ich erkenne auch nicht, dass du das mit meine Beiträgen "hinkriegst". Wenn es dir aber nicht "angenehm" genug ist, antworte einfach nicht auf meine Beiträge.

  • Im Regelfall ja. Aber es gibt halt Möglichkeiten für den Praktikanten in eine Situation "alleine mit der Klasse" hinein zu geraten. Auch wenn Dir diese Fälle zu kompliziert sind, kommen sie leider vor. Das Beispiel "LehrerIn muss plötzlich aus der Klasse" ist doch realistisch?! Und deshalb sollte es auch hier Klarheit geben, was der Praktikant dann machen bzw. nicht machen sollte.

    Das Beispiel ist meiner Erfahrung nach nicht realistisch. Es kommt sehr selten vor, dass ein Lehrer mitten in einer Stunde plötzlich ausfällt. Wenn das vorkommen sollte, bleibt immer noch Zeit eine Aufsicht/Ersatz zu besorgen und sei es kurz in der Nachbarklasse Bescheidzusagen.

  • OK, ich finde viele Argumente, dass die Verantwortlichkeit nicht beim Praktikanten liegt, wenn er in die Lage "allein in der Klasse" geraten ist.
    Dann wäre noch zu klären - wie soll sich der Praktikant verhalten, damit er keine Probleme kriegt?

    Ist die Antwort darauf "egal, denn er ist ja nicht schuld daran, dass er dort allein steht und eventuell nicht korrekt handelt". Dann sollte es generell nicht schlimm sein, wenn er einfach Vertretungsunterricht macht. Denn auch zu dieser Entscheidung war nicht mündig/er sollte sie gar nicht fällen müssen. Warum wird dann empfohlen "mache keinen Vertretungsunterricht"?

    Ich vermute, dass es doch ein paar Dinge gibt, die der Praktikant nicht sollte. Eben sich nicht als Lehrkraft ausgeben.

    Praktikantinnen und Praktikanten an Schulen sind üblicherweise volljährig und nicht unter rechtlicher Vormundschaft, ergo mündig. Das ist also der falsche Ansatzpunkt.


    Selbst wenn am Ende die Verantwortung für die Klasse bei Lehrkraft X lag, hat es ganz schlichtweg auch etwas mit Selbstschutz/ eigener Gesunderhaltung zu tun, sich nicht sehenden Auges in Situationen zu begeben, denen man mangels Ausbildung noch nicht gewachsen ist, sondern eigene Grenzen deutlich zu machen nach außen. Denn wenn sonst etwas passiert, dann ist es zumindest im Hinblick auf die eigene psychische Gesundheit ggf. nur nachrangig relevant, wer rein rechtlich gesehen die Aufsichtspflicht hatte.

    Sich nicht verheizen zu lassen ist insofern etwas, was man durchaus bereits im Rahmen eines Praktikums erlernen darf, auf dass man den Beruf dann möglichst lange möglichst gesund ausüben wird können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • OK, der Thread ist down. Ich sehe nicht, dass es möglich ist, eine Antwort zu bekommen, wie sich der Praktikant verhalten soll, wenn er in die Situation "allein in der Klasse" gekommen ist. Statt dessen findet hier entweder

    - Realtitätverneinung statt. Meint, es wird behauptet, dass es diese Situation nicht gibt oder

    - Die Diskussion auf die Sinnhaftigkeit reduziert a la "das sollte nicht sein".

    Wem das trotz akademischer Ausbildung immer noch unklar ist, wo ich Aufklärungsbedarf sehe, hier eine Analogie mit einem Atomkraftwerk, in dem ein Unglück passiert. Nun soll diskutiert werden, wie man sich verhält. Es wird dann hier statt dessen diskutiert:

    - Dass ein solches Unglück ja aus den und den Gründen gar nicht passieren kann.

    - Dass es ja nicht gut ist, Atomkraftwerke zu betreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem ist eher vermutlich, dass deine Frage auch seltsam konstruiert ist.
    Also nicht, dass er plötzlich 2 Minuten (oder länger) "alleine" im Klassenraum ist, sondern die Frage nach dem "besonderen Verhalten".

    Ich habe bei den meisten Praktikant*innen das Problem, denen abzugewöhnen, sich mit "Hi, ich bin Paul und habe letztes Jahr Abi gemacht, ich mache jetzt ein Praktikum (oder: ein Praktika..) und freue mich total, weil ich einige kenne" vorzustellen.
    Ein "Guten Morgen, mein Name ist Herr Müller, ich studiere Lehramt mit den Fächern Chemie und Kunst und hospitiere in den nächsten Wochen hier an der Schule" ist absolut ausreichend. Da muss weder an der Tafel was geschrieben werden, noch über Rechte und Pflichten von Praktikant*innen aufgeklärt werden.

    Wenn ich als verantwortliche Lehrkraft meinen Raum verlasse, während ein Praktikant sich drin befindet, dann handelt es sich nur um eine Situation, wo ich eh "kein Problem" damit hätte, DIESE eine Lerngruppe im normalen Fall auch alleine zu lassen (schnell was nachkopieren, auf die Toilette gehen, weil vorher Hofaufsichten und fragende Kolleg*innen mich gehindert haben, ..).
    Das würde ich NIE in einer problematischen Klasse oder am Anfang eines Praktikums machen.
    Im Idealfall hat der Praktikant so oder so eine Rolle im Raum "Herr Müller, wenn Sie wollen, gehen Sie gerne herum und helfen Sie bei der Grammatikübung" oder "Sie haben heute Glück, wir haben einen zweiten Ansprechpartner in der Klasse, der bei der Formulierung der Erörterung helfen kann".

    und WENN ich die Klasse verlassen würde bzw. so tue, als würde ich sie aufteilen (wie ich es auch alleine tun würde, Gruppenarbeiten dürfen ja auch außerhalb des Klassenraums sein und ich gehe zum Gruppenarbeitsraum, zur Treppe, usw..), dann formuliere ich es auch. "Herr Müller und ich gehen von Gruppe zu Gruppe, Sie können also auch Fragen stellen", "ich muss kurz zur Schulleitung, ihr wisst Bescheid und arbeitet an der Aufgabe weiter. Herr Müller ist eh da".


    und SELBSTVERSTÄNDLICH darf Herr Müller SuS Bescheid sagen, wie man sich zu verhalten hat.

    Disclaimer: ich habe KEIN Experimentalfach mit Fachräumen, keinen Sport und meine Schüler*innen sind zwar keine Gymnasialengel, aber in den allermeisten Fällen bricht keine Welt zusammen, wenn man sich kurz entfernt. Und eine Klasse, die "problematisch" ist, überlässt man auch nicht einem Praktikanten, ohne der Klasse deutlich zu machen, dass man da steht und weiter beobachtet.

  • Wem das trotz akademischer Ausbildung immer noch unklar ist,

    Den Satz kann ich echt nicht mehr hören, er kommt immer von Leuten, die irgendwas nicht kapieren wollen oder trollen. Wenn du selbst je eine Uni von innen gesehen hast, bist du auch in der Lage deiner Freundin mitzuteilen, nachzufragen was der Dozent meinte, bevor sie ins Praktikum startet. Deine konstruierten Geschichten, was man an die Tafel schreiben müsste, um sich rechtlich abzusichern, sind schlicht und ergreifend ausgedachter Kokolores.

  • Was spricht denn dagegen, dass die Praktikantin die Aufforderung zur Vertretung mit „Das möchte ich nicht.“ beantwortet?


    Case closed.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich sehe nicht, dass es möglich ist, eine Antwort zu bekommen, wie sich der Praktikant verhalten soll, wenn er in die Situation "allein in der Klasse" gekommen ist.

    Und ich verstehe nicht, wieso man sich in diesem Forum anmeldet, dann 10 Jahre lang keinerlei Aktivität hat und auf einmal eine pedantische Diskussion um eine völlig herbeikostruierte Situation führen möchte.

  • OK, der Thread ist down. Ich sehe nicht, dass es möglich ist, eine Antwort zu bekommen, wie sich der Praktikant verhalten soll, wenn er in die Situation "allein in der Klasse" gekommen ist.

    Das wurde von mir längst in Beitrag #6 beantwortet.

  • Ich entschuldige mich für implizite Abwertungen von konstruktiven Beiträgen, die hier sicher gefallen sind und auch generell zu diesem Thema passen.

    Ich glaub, wir haben verschiedene Intentionen bei dem Thema. Einigen geht es mehr darum, die Mängel/No-Goes zu betonen, dass ein Praktikant überhaupt alleine vor einer Klasse steht. Mir geht es eher um die Möglichkeiten - inwieweit kann ein Praktikant eventuell doch agieren und was sollte er dabei auf keinen Fall tun - sodass sein Versicherungsschutz aufrechterhalten und er rechtlich im möglichst grünen Bereich bleibt. Da vermisse nach wie vor konkrete und begründete Aussagen. Also ein "geht nicht" ist mir zu wenig.
    Ich finde diese Frage auch anderer Hinsicht interessant. Also es gibt ja mittlerweile viel zusätzliches Personal in Schulen, etwa Sozialpädagogen und Schüler-Assistenzkräfte. Wofür die da sind, ist klar. Aber darüber hinaus stellt sich mir die Frage, was dürfen die eigentlich tun und was nicht. Denn eine Assistenz fragte mich, ob sie nicht was tun kann, weil ihr langweilig ist. Auch hier fände ich die Antwort "Sie soll einfach nix machen, so kriegt sie rechtlich keine Schwierigkeiten" zu dürftig. Ich bin halt mehr dafür, Möglichkeiten zu schaffen, konstruktiv zu sein. Denn das braucht das System Schule. Leute, die den ganzen Tag nur Unmöglichkeiten rezitieren, die gibt es genug. Wenn nur diese Leute Schule bestimmen würden, dann gäbe es keine Klassenfahrten, keinen Sportunterricht, keine Versuche/Basteleien im Fachunterricht und keine Klettergerüste auf dem Schulhof.



    Mir fällt gerade auch noch ein schönes Beispiel ein für solch ein destruktives Einwirken. Wir veranstalten an unserer Schule jährlich eine Projektwoche. Am letzten Tag ist Tag der offenen Tür, es kommen dann so um die 2000 BesucherInnen und schauen sich die Ergebnisse der Projektwoche an. Dabei gab auch mehrere Projekte "Kochen", die sich mit bestimmten Speisen aus anderen Kulturen beschäftigt haben (asiatische, persische, indische ...Küche). Diese Speisen sollten dann am Tag der offenen Tür angeboten werden.
    Ein Vater eines Schülers unserer Schule, der beim Gesundheitsamt arbeitet, klärte unsere Schule dann darüber auf, dass wir das Essen auf keinen Fall einfach so anbieten dürfen. Resultat: Es gab für all die 2000 Besucher und noch über 1000 SchülerInnen und Lehrkräfte kein Essen während der 4-stündigen Veranstaltung und die betroffenen Projekte waren damit eingestampft. Denn hätte man trotzdem das Essen angeboten, so hätte man sich strafbar gemacht - denn es gab ja jetzt von einer amtlichen Person eine offizielle Mahnung, dies zu unterlassen. Und das hat Auswirkung bis heute. Es wird bei allen Projektwochen kein Essen mehr angeboten.
    So etwas finde ich traurig. Ich hätte mir gewünscht, dass der Vater nicht nur mitteilt, was verboten ist, sondern mitgeholfen hätte, Möglichkeiten zu schaffen, sodass der Verkauf doch noch stattfinden kann.

    • Offizieller Beitrag

    viel zusätzliches Personal in Schulen, etwa Sozialpädagogen und Schüler-Assistenzkräfte. Wofür die da sind, ist klar. Aber darüber hinaus stellt sich mir die Frage, was dürfen die eigentlich tun und was nicht.

    Sie dürfen zumindest definitiv keinen Vertretungsunterricht erteilen.

  • Mir geht es eher um die Möglichkeiten - inwieweit kann ein Praktikant eventuell doch agieren und was sollte er dabei auf keinen Fall tun - sodass sein Versicherungsschutz aufrechterhalten und er rechtlich im möglichst grünen Bereich bleibt. Da vermisse nach wie vor konkrete und begründete Aussagen. Also ein "geht nicht" ist mir zu wenig.

    Auch das wurde bereits beantwortet. Auch wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff "Versicherungsschutz" hier in die Irre führt. Für von beauftragten Personen verursachte Schäden haftet so oder so zunächst der Auftraggeber. Dieser kann im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Das alles hat aber nichts mit einer Versicherung im landläufigen Sinne zu tun, sondern liegt im Schuldrecht begründet.


    Daher noch einmal: natürlich darf ein Praktikant nicht dazu verpflichtet werden, als Vertretungslehrkraft einzuspringen und zu agieren. Andersherum ist es aber auch überhaupt nicht verboten, dies zu tun. Zumindest der Praktikant setzt sich dadurch nicht in die Nesseln, es sei denn, er führt vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden herbei. Dazu hatte ich auch bereits ein Beispiel geliefert: die Anleitung von (gefährlichen) Sportarten durch nicht qualifiziertes Personal könnte eine solche grobe Fahrlässigkeit im Schadensfall darstellen. Analog lässt sich das u.a. auch auf die Durchführung von (gefährlichen) Experimenten in den Naturwissenschaften ohne Berücksichtigung der zugehörigen Gefahrenabschätzung übertragen. Das gilt jeweils unabhängig vom Status als Praktikant.

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