Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.
Selbstverständlich sind Praktikanten, die auf Weisung Tätigkeiten ausführen, über den Arbeitgeber "versichert". Der AG haftet auch hier zunächst vollumfänglich für alle verursachten Schäden und wird auch Praktikanten gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollen Regress nehmen können.