Kosten Ausflüge

  • Hallo zusammen,

    wie läuft es bei euch ab,wenn ihr mit eurer Klasse einen Ausflug (z.B. in den Zoo) macht? Zahlt ihr euren Anteil selber,nehmt ihr es aus der Klassenkasse?Hat eure Schule hierfür ein Budget? Konkret geht es bei uns um NRW.


    Liebe Grüße:wink_1:

  • 1. Zahlt ihr euren Anteil selber,

    2. nehmt ihr es aus der Klassenkasse?

    3. Hat eure Schule hierfür ein Budget?

    1. Natürlich nicht

    2. nein, das ist rechtswidrig

    3. ja, und wenn das leer ist, können solche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden.

  • Alternativ, nur zur Vollständigkeit (ist aber eigentlich ein verdecktes Umlegen):
    Viele Museen, Zoos, ... haben Freikarten für Gruppenbegleitungen.

    Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Lediglich bei Aktivitäten, an denen nur die SuS teilnehmen und die Lehrkräfte nur Aufsicht führen fällt das weg.

  • Meine Schulleitung (sie ist aber noch ganz frisch im Amt) sagte, dass sie dafür kein budget hat. Jedenfalls nicht auf dem Schulkonto. Oder kann man es über diesen Reisekostenantrag,den man auch für die Klassenfahrten beim land abgibt, einreichen?

  • Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Lediglich bei Aktivitäten, an denen nur die SuS teilnehmen und die Lehrkräfte nur Aufsicht führen fällt das weg.

    Eigentlich führe ich immer nur Aufsicht.


    Natürlich sehe ich die Tiere, wenn ich mit meiner Klasse im Zoo bin und ich sehe auch die Ausstellungsstücke, wenn ich im Museum bin und höre den Vortrag.


    Aber ich bin ja in diesem Moment und unter diesen Umständen nicht zum Privatvergnügen da, sondern einzig und allein, um dafür zu sorgen, dass die Klasse sich benimmt und heil wieder zu Hause ankommt.


    Welche Aktivitäten gibt es denn, wo man wirklich "teilnimmt"?

  • Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Lediglich bei Aktivitäten, an denen nur die SuS teilnehmen und die Lehrkräfte nur Aufsicht führen fällt das weg.

    Viele Museen haben stark ermäßigte Eintrittspreise für Schulkassen und lassen pro 10 angefangene SuS eine erwachsene Begleitperson zu. Das würde ich nicht umlegen, da ich ausdrücklich als Aufsichtsperson zuständig bin und selbst in der Regel keine Muße habe, mir die Ausstellung selbst anzuschauen. Wie sollte ich das auch umlegen? Es gibt keinen Eintrittspreis für Erwachsene im Rahmen einer Schulklasse, für den ein Freiplatz gewährt würde.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Lediglich bei Aktivitäten, an denen nur die SuS teilnehmen und die Lehrkräfte nur Aufsicht führen fällt das weg.

    Ok, ist in BW anders. Danke für die Klarstellung, falls das bei euch so sei sollte.

  • Entweder direkt über ein Schulbudget oder nachträgliche Abrechnung mit dem Land. Wenn beides bei euch nicht vorgesehen ist bleiben eben nur Ausflüge ohne Zusatzkosten für Lehrkräfte. Wandern ab/bis Schulhaus beispielsweise.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ok, ist in BW anders. Danke für die Klarstellung, falls das bei euch so sei sollte.

    In NRW (also auch bei Erdmännchen) dürfen Freiplätze für Lehrer auch angenommen werden. Über die Verwendung entscheidet der Schulleiter.

  • Im Hotel käme ich nie auf die Idee auf Kosten der Schüler einen Freiplatz zu nehmen, das Land erhält ja für mich die Leistung Übernachtungszimmer und Frühstück ebenso wie die Kinder für sich. Und es würde auch kein Lehrer freiwillig auf ein Bett verzichten.


    Aber im Zoo oder im Schwimmbad sehe ich meine Anwesenheit eher als Unterstützung für das normale Aufsichtspersonal. Hier hat doch schon jemand geschrieben, dass Bademeister es sogar ablehnen können, eine Schulklasse ohne weitere Aufsichtsperson zu beaufsichtigen. Die eigenen Kinder dürfen aber ab einem gewissen Alter auch ohne Eltern in den Zoo oder das Schwimmbad. Und die Schülerpreise würden vermutlich auch nicht günstiger, wenn der Lehrer darauf bestünde, dass sein Eintritt abgerechnet wird. (Ich habe das aber nie ausprobiert.)

  • Die Notwendigkeit der Umlage ist in Niedersachsen vor einiger Zeit per Dienstanweisung aus dem Ministerium klar gestellt worden, dies beruhte auf einem Urteil aus NRW, bei dem die Praxis für rechtswidrig erklärt worden ist. Natürlich gilt das auch für den Zoo, so lange man nicht von Außerhalb mit dem Fernglas die Aufsicht führt. Es heißt "Eintritt" und du betrittst den Zoo.

    Nichts umlegen muss ich in der Trampolinhalle, da betrete ich die Sprungfläche aber auch nicht, wenn ich das tuen würde, würde ich auch umlegen.

    Natürlich bieten viele Anbieter nach wie vor Freiplätze an - viele Lehrkräfte fragen immer noch danach und denen ist egal, ob du deinen Job rechtskonform machst oder nicht, mit den Folgen haben die nichts mehr zu tun.


    Ich empfehle die Rechtslage nicht auf eigenes Risiko zu eigenen Gunsten um zu interpretieren. Wenn es wirklich an der Kostenübernahme von 12,50€ durch die Schule scheitert, dann scheitert es eben.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist das nicht rechtswidrig.

    Einziger Punkt: du darfst als Lehrer nicht nach Freiplätzen fragen. Wenn sie so angeboten werden, ist von Seiten des Ministeriums / der BezReg alles okay. Die BezReg schreibt es diese Option sogar in die Reisekosten-Abrechnung mit rein. Als Hinweis für die Abrechnung.


    Also: keine eigene Interpretation der Rechtslage auf eigenes Risiko. In NRW.

  • Hallo zusammen,

    wie läuft es bei euch ab,wenn ihr mit eurer Klasse einen Ausflug (z.B. in den Zoo) macht? Zahlt ihr euren Anteil selber,nehmt ihr es aus der Klassenkasse?Hat eure Schule hierfür ein Budget? Konkret geht es bei uns um NRW.


    Liebe Grüße:wink_1:

    Kenne die Vorschriften! In NRW gibt es den sogenannten „Wandererlass“ (heißt in echt irgendetwas mit Schulfahrten).


    Demzufolge darf eine Fahrt nur dann überhaupt genehmigt werden, wenn die Dienstreise finanziert werden kann.


    Insofern: die Schule hat einen Etat.


    „Selber“ zahlen geht gar nicht, weil du nicht als Privatperson in den Zoo gehst, sondern im Dienst. Also zahlt die Dienstherrin „selbst“. Wenn du zahlst, hast du etwas verschenkt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden.

    In NRW nicht. Dort dürfen Freiplätze angenommen, aber nicht eingefordert werden. Es gibt dazu einen Text vom Ministerium im Kontext „Vorteilsannahme“.


    Soweit Rechtslage. Davon halten kann man dies oder das.


    Die TE war so brav, das Bundesland mit anzugeben. Danken wir es ihr, indem wir im Kontext dieses Bundeslandes antworten.

  • Meine Schulleitung (sie ist aber noch ganz frisch im Amt) sagte, dass sie dafür kein budget hat.

    Jede Schule in NRW hat ein Budget für Schulfahrten. AFAIK wird da aber nicht nach Mehrtagesfahrten und Tagesausflügen unterschieden. Womöglich ist nicht genug Geld da, um alles zu finanzieren. Dann geht eben nicht alles.


    Die Reisekostenanträge, die man bei der jeweiligen Ebene der Schulaufsicht einreicht, werden durch diesen Etat gedeckt. Die Schulleiterin darf nicht mehr genehmigen, als Geld da ist. Insofern meint sie womöglich „Wenn wir die Abschlussfahrten für die vierten Klassen finanzieren wollen, ist kein Geld für Zoo & Co. für die anderen Klassen da.“ Vielleicht interpretiere ich das auch über und sie hat schlicht keine Ahnung.


    „Das Land“ ist aber auch keine unerschöpfliche Quelle, sondern hat für jede Schule ein Budget vorgesehen. Du kannst nur erstattet bekommen, was die Schulleiterin vorher genehmigt hat. Wenn die sagt, es sei kein Geld da, ist beim Land kein Geld da.


    Der „Wandererlass“ sieht auch vor, dass die Schulkonferenz ein Fahrtenkonzept beschließt, das Grundlage für die Genehmigung durch die Schulleitung wird. Damit deine noch frische Schulleiterin das nicht übersieht, ist sie sicher für einen Hinweis dankbar. Damit die Schulkonferenz eine Beratungsgrundlage hat, sollte die Höhe des Budgets bekannt sein. Eventuell möchte der Lehrerinnenrat mal nachfragen?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Es geht zwar um "Ausflüge" und nicht um "Klassenfahrten", aber hatten wir das alles nicht erst vor ein paar Tagen?

    Aber okay. Manchmal ist es praktisch wenn man seine älteren Beiträge durch copy and pasteinfügt und nur leicht anpassen muss. :sleeping:

  • Was die „Klassenkasse“ anbetrifft. Ich weiß nicht genau, was das ist. Eine Rechtsgrundlage, dass eine solche mit Einlagen der Eltern durch eine Lehrerin geführt wird, kenne ich nicht. Man ist dann aber womöglich treuhänderisch oder geschäftsführerisch tätig. Da stehen rechtliche Stolpersteine bereit. Sich die Fahrtkosten von den Eltern bezahlen zu lassen, dürfte im Rahmen von Vorteilsannahme nicht zulässig sein (anders als die Freiplätze, die mittelbar ja auch die Eltern zahlen).


    Finger weg und Vorsicht!

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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