Kleiner Rechtsfall

  • Die allermeisten hier sind wahrscheinlich keine Juristen, dennoch würde mich eure Meinung zu folgendem - absolut fiktiven - Sachverhalt interessieren:


    Herr Mustermann ist als Lehrkraft, verbeamtet auf Lebenszeit, im Schuldienst in einem großen südlichen Bundesland, das nicht auf Württemberg endet. Sein Dienstherr erwartet von Herrn Mustermann, dass er jährlich Fortbildungen im Umfang von insgesamt zwei Wochen besucht. Dieser Pflicht versucht Herr Mustermann nachzukommen. Einige der Fortbildungen erfordern eine Anreise mit dem privaten PKW. Sofern der Dientherr für die Fortbildung eine Dienstreisegenehmigung erteilt und die Nutzung eines privaten PKW (z. B. aufgrund mangelnder Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln) notwendig ist, zahlt der Dienstherr eine Kilometerpauschale. Außerdem ist das Fahrzeug bei der An- und Abreise zur Fortbildungsveranstaltung über den Dienstherrn versichert. Sollte man meinen.


    Herr Mustermanns PKW wird auf der Heimfahrt nach einer Fortbildungsveranstaltung auf der Autobahn von einem Stein getroffen, die Frontscheibe hat einen Riss. Herr Mustermann lässt die Scheibe ersetzen und reicht die vierstelligen Kosten an die Versicherung weiter, die für den Dienstherrn derartige Fälle abwickelt. DIe Versicherung verweist zurück an den Dienstherrn und sieht sich hier nicht in der Pflicht. Die zuständige Stelle für Dienstunfälle zahlt einen Sachschadenersatz von pauschalen 300 Euro.


    Herr Mustermanns privates KFZ ist lediglich teilkaskoversichert, auf einem Großteil der Kosten bleibt er also sitzen. Ist das diese gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht, die einem als Beamten so ein Gefühl von Sicherheit und Rückendeckung geben soll?

  • Herr Dendemeier, pardon Mustermann sollte diese Frage mit seiner Gewerkschaft klären, wo tatsächlich auch Juristen verfügbar sind, die mit derartigen Fragen vertraut sein dürften oder alternativ den Anwalt seines Vertrauens konsultieren. Das klappt auch in Bayern dort eine vernünftige Auskunft zu erhalten, versprochen.


    Oder möchtest du am Ende einfach nur Frust ablassen? Das geht natürlich auch hier.


    Vielleicht kann dir WillG als Gewerkschafter und Personalvertreter in Bayern auch zumindest in seinem Verband eine Person nennen, die du ansprechen könntest in der Frage. Wobei ein simpler Anruf bei der Gewerkschaft oder eine Email mein Weg wären, bei entsprechenden Fragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also, mir ist ein Fall eines ehemaligen Kollegen bekannt, in dem der Dienstherr die höheren Prozente der Versicherung übernommen hat, als es bei einer Dienstfahrt zu einem Unfall kam. Ist zwar schon 10 Jahre her, aber daran erinnere ich mich.

  • Herr Mustermanns privates KFZ ist lediglich teilkaskoversichert, auf einem Großteil der Kosten bleibt er also sitzen. Ist das diese gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht, die einem als Beamten so ein Gefühl von Sicherheit und Rückendeckung geben soll?

    Mal abgesehen davon, dass die Kosten natürlich übernommen werden müssen. Eine Teilkasko übernimmt in der Regel den Ersatz von Schutzscheiben.

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    a) Könnte Herr Mustermann sich nicht einfach mal selber hier anmelden?

    b) Warum sollte man sich wegen eines "fiktiven Falles" Gedanken machen? ;)

    ---

    In NRW würde laut einem Dienstunfall-Anzeige-Formular der bezReg Münster folgendes gelten.


    Das deckt sich also mit deinen fiktiven Aussagen aus dem Bundesland ohne Würtemberg.


    kl. gr. frosch


    P.S.: welcher fiktiver Dienstherr mach eigentlich fiktive Aussagen in einem fiktiven Fall. ;)

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    Mal abgesehen davon, dass die Kosten natürlich übernommen werden müssen. Eine Teilkasko übernimmt in der Regel den Ersatz von Schutzscheiben.

    Daher könnte auch der "300 € Wert" kommen.

    Die Versicherung übernimmt es mit Ausnahme des Selbstbetrags. Und den hat das Land einfach mal pauschal auf 300 € festgelegt. (Egal wie hoch er in der Realität ist.)

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    Hier das Rechtliche:


    LfF Nebenleistungen: Dienstunfall/Sachschaden - Sachschadenersatz (bayern.de)

    Bürgerservice - VV-BeamtR: Abschnitt 13 Schadenersatz (gesetze-bayern.de)


    Definiere gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht.

    Das ist ein sehr dehnbarer Begriff - und wie man hier sieht hebelt dieser nicht die eindeutigen Vorgaben aus.


    Es sei denn, ich habe die kryptischen Anmerkungen zum Bundesland falsch gedeutet.

  • Dendemeier : Warum nicht mal "konkret" statt immer wieder "fiktiv" und "hypothetisch"? Oder besser gesagt: Benutz' doch einfach mal "ich" statt "Herrn A", "Herrn Mustermann" oder "Herrn Müller-Lüdenscheidt" ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Dendemeier : Warum nicht mal "konkret" statt immer wieder "fiktiv" und "hypothetisch"? Oder besser gesagt: Benutz' doch einfach mal "ich" statt "Herrn A", "Herrn Mustermann" oder "Herrn Müller-Lüdenscheidt" ;) .

    Herr Dendemeier ist einfach ZU bekannt in der Welt.

  • Da das hier mehrfach kam: die außergerichtliche Rechtsberatung in konkreten Fällen ist gesetzlich reglementiert und darf grundsätzlich nur durch bestimmte Personengruppen vorgenommen werden. In der Regel sind das Volljuristen. Ausgenommen hiervon sind u.a. Beratungen in engen persönlichen Beziehungen oder Beratungen, die in den eigenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich fallen.


    Daher können wir hier im Forum zwar schulrechtliche Fragestellungen i.d.R. problemlos auch ziemlich konkret diskutieren, nicht jedoch Beratungen in einem konkreten versicherungsrechtlichen Fall leisten.


    PS: Dass bei einem Schaden an der Frontscheibe erst einmal grundsätzlich die Teilkasko bis auf einen Eigenanteil leistet und vom Dienstherrn daher ggf. nur dieser zu erstatten wäre, ist ein allgemeiner Hinweis und nicht an einen konkreten Einzelfall gebunden.

  • Mal abgesehen davon, dass die Kosten natürlich übernommen werden müssen. Eine Teilkasko übernimmt in der Regel den Ersatz von Schutzscheiben.

    Hat meine Teilkasko vor vier Jahren auch anstandslos übernommen bis auf den vertraglich festgelegten Selbstbehalt von 150€, der aber durch die 300€ komplett abgedeckt worden wäre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • (Im Juraforum muss man von fiktiven Fällen schreiben, da Jurist*innen online keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen dürfen/können, vielleicht daher die umständliche Formulierung. Edit: Seph war schneller)


    Zum Fall: wieso rufst du nicht als erstes beim Dienstherr an? So außergewöhnlich dürfte dein Ansinnen nicht sein.

  • Als meine Schüler im Praktikum waren, hab' ich sie reihum in den Betrieben besucht. Das ist bei uns auf'm Land nicht mit Öffis möglich, daher Privat-PKW.

    Nun hab' ich mir dabei eine Schraube in den Reifen gefahren, Plattfuß. Glücklicherweise hatte ich das Ersatzrad dabei.
    Beim Reifenhändler meines vertrauens wurde mir gesagt, dass man wegen unterschiedlichem Abrieb - und daher unterschiedlichem Reifenumfang - somit Gefahr fürs Differential und unterschiedlicher Bremswirkung immer beide Reifen pro Achse wechseln soll.
    Getan. Dann - war ja Dienstfahrt - Schadensmeldung bei der SL eingereicht. Die meinte zunächst: Persönliches Pech - und 2 Reifen gehen sowieso nicht.

    Hab' ihr gesagt, das hätte ich gerne von der nächsthöheren Instanz schriftlich und sie solle das Formular weiterleiten.


    Beide Reifen wurden anstandslos erstattet.
    Ist jedoch auch das schwäbische BL, das mit -Württemberg endet.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Nur aus der Erinnerung geschrieben - und dann noch mit Bezug zu einem anderen Bundesland. Vielleicht gibt es tief im Süden ja andere Regelungen.


    Es gibt zwei verschiedene Sätze der Kilometerpauschale:

    Nr. 1 ist ein wenig niedriger. Fährt Herr Mustermann einfach lieber Auto als Bahn, hat kein sperriges Dienstgepäck (mehr als 20 kg), würde keine zusätzliche Übernachtung benötigen, ..., dann gibt es die niedrigere Erstattung. Das scheint aber im fiktiven Fall nicht anwendbar zu sein, da die Nutzung des privaten PKWs explizit genehmigt wurde.

    Nr. 2 ist höher pro gefahrenen Kilometer. Durch diese höhere Kilometerpauschale sollen zusätzliche Kosten anteilig mit abgedeckt sein.


    In beiden Fällen ist der Dienstherr "fein raus". In Nr. 1 hätte ja der ÖPNV genutzt werden können (also sind Schäden persönliches Pech), in Nr. 2 sind (angeblich) alle Schäden für 10 Cent mehr pro Kilometer abgegolten bzw. die Versicherung hierfür durch den AN mit bezahlt.


    Trotzdem habe ich es schon erlebt, dass Schäden, die nicht selbst verursacht wurden und die nicht durch eine "normale" Versicherung abgedeckt sind, übernommen wurden. Der Weg dahin ist aber (egal bei welcher Schadenssumme) äußerst mühselig und kompliziert. Angefangen dabei, den sich zuständig fühlenden Sachbearbeiter zu finden (der dann nur von 12 bis Mittag arbeitet und telefonisch erreichbar ist).

  • Danke an Quitte und Seph für die Erläuterungen. Danke an alle anderen für die verschiedenen Sichtweisen. Ich habe einen Dreher reingebracht, was die Versicherung angeht... Herr Mustermanns KFZ ist lediglich haftpflichtversichert, somit wird Glasbruch nicht von der eigenen Versicherung übernommen.

  • Das ändert nichts an der Rechtslage, wenn das Bundesland nur Pauschalen übernimmt.

    Richtig. Dienstfahrt ist Dienstfahrt. Punkt.
    Stand up for your rights.

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