Klausur mit Erwartungshorizont kopiert

  • Hallo ihr Lieben,


    durch mehrere unglückliche Umstände hat eine meiner Schülerinnen zum zentralen Nachschreibtermin der Oberstufe eine Klausur mit Erwartungshorizont auf der Rückseite erhalten. :autsch: Bundesland ist Sachsen.

    Die Aufsicht scheint es nicht bemerkt zu haben und die Schülerin hat auch nichts gesagt. Die Arbeit ist dementsprechend wesentlich besser ausgefallen als es ihrem eigenen Leistungsvermögen entspricht.


    Was würdet ihr tun? Die Arbeit werten oder neu schreiben lassen oder noch etwas anderes? Die Schülerin kann ja nichts dafür, war ja mein Fehler. Aber es ist ungerecht gegenüber den anderen Schülern, die die Arbeit zum normalen Termin geschrieben haben.


    Liebe Grüße und ich bin gespannt auf eure Meinung.

  • M. E. führt nichts daran vorbei, die Schülerin noch einmal nachschreiben zu lassen.

    Auch wenn es dein Fehler war, ändert es nichts an der Tatsache, dass sie einen deutlichen Vorteil gehabt hat.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ist ja dein Fehler gewesen. Warum sollen deine Schüler darunter leiden und du dir einen Haufen Mehrarbeit machen?


    Wenn es keiner gewusst hat, kannst du Gras drüber wachsen lassen.

    Gut, dass ich nie einen Erwartungshorizont erstelle. Habe den im Kopf.

  • Vielen Dank für eure Antworten!


    Hier meine Infos / Kommentare auf die bisherigen Beiträge:

    Ist ja dein Fehler gewesen. Warum sollen deine Schüler darunter leiden und du dir einen Haufen Mehrarbeit machen?


    Wenn es keiner gewusst hat, kannst du Gras drüber wachsen lassen.

    Gut, dass ich nie einen Erwartungshorizont erstelle. Habe den im Kopf.

    Es betrifft ja nur die eine Schülerin, die nachgeschrieben hat. Wenn ich die Arbeit zurückgebe, bekommen das die anderen Schüler (die keine Lösungen auf ihren Arbeiten hatten) ja mit.

    Verändert sich die Gesamtnote dadurch?
    Falls ja, ist diese relevant für ein Abschlusszeugnis?

    Ja, auf jeden Fall. Ist Oberstufe und da zählt ja unter Umständen jedes Kurshalbjahresergebnis in die Abschlussnote.

  • Neu schreiben lassen erscheint mir die einzige Option. Geht mMn gar nicht anders, da alle anderen Schülerinnen und Schüler sich sonst beschweren könnten und würden. Es geht auch nicht nur darum, ob die anderen das sofort merken. Es wäre auch problematisch, wenn die Schülerin das irgendwann mal erzählt (vor dem Abschluss).


    Und ein ganz klein wenig kann die Schülerin dafür: Man hätte sich melden können und die Aufsicht informieren.


  • Ja, auf jeden Fall. Ist Oberstufe und da zählt ja unter Umständen jedes Kurshalbjahresergebnis in die Abschlussnote.

    Falls Du das vertuschen wolltest, könntest Du ihr Aufgabenblatt austauschen und vielleicht erscheint es ihr selbst im Nachhinein wie ein Traum! ;)


    Da führt wohl kein Weg am Nachschreiben vorbei. Aber beschweren braucht sie sich nicht, es sei denn es wäre glaubhaft, dass sie den Erwartungshorizont tatsächlich nicht bemerkt hat; ansonsten trägt sie eine Mitschuld. Sie hätte es nicht bekommen sollen, aber hat auch nicht Bescheid gesagt - da könnte man sich glatt fragen, ob nicht ein exotischer Fall eines Täuschungsversuchs vorliegt.

  • Die Aufsicht scheint es nicht bemerkt zu haben und die Schülerin hat auch nichts gesagt.

    Die Schülerin hat nichts gesagt, obwohl es ihr ja sehr klar aufgefallen zu sein scheint. Auch nicht gerade ehrlich, oder?

    Fehler passieren. Lehrkräfte sind nicht perfekt. Schüler und Schülerinnen ja auch nicht, wie man hier sieht. ;)

    Ich würde mit ihr drüber sprechen und genau das ansprechen. Du hast einen Fehler gemacht, du bist nicht perfekt - und ihr ist dieser Fehler aufgefallen, aber sie hat ihn zu ihrem eigenen Vorteil versucht zu nutzen. Sie hätte ja auch ehrlich sein könnten und sagen: "Sorry, da stehen die Lösungen drauf..." Es muss ihr doch klar gewesen sein, dass das dir spätestens bei der Korrektur auffällt und es dann eh nicht weitergeht. War also eher nicht so schlau, es nicht gleich zu sagen. 1. musste sie Energie für die Arbeit aufwenden, 2. hat sie sich klar geoutet, dass sie ohne Probleme einen Fehler von dir ausnutzt, 3. muss sie nochmals Energie aufwenden, weil sie eben nochmals schreiben muss.


    Sie damit durchkommen zu lassen und alles unter den Teppich zu kehren, würde im schlimmsten Fall ein blödes Machtgefälle bedeuten (ihr habt ein "dunkles Geheimnis" miteinander) und wenn es rauskommt, wird es dann erst recht unangenehm. Es geht hier auch um deinen Ruf. Einen Fehler zu machen, zerstört nix, einen Fehler nicht zuzugeben und wegzukehren, schon eher. So jedenfalls mein Ansatz.



    EDIT: ich war zu langsam, Morse' hat nun Ähnliches beschrieben.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • "Oh, das ist mir ga nicht aufgefallen. Jetzt hatte ich mich mal vorbereitet, ..."

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich würde die Note so lassen. Es ist ja auch eine Leistung, dass die Schülerin immerhin erkannt hat, dass der EWH beiliegt.


    Ich wollte dieses Experiment immer durchführen (also die Lösung mit austeilen) und ich gehe davon aus, dass die Klausuren trotzdem nicht deutlich besser ausfallen würden.

  • Die Klausur gibst du natürlich mit einer neuen Kopie zurück. Oder schätzt du die Schülerin so blöd ein, dass sie das herausplaudert?

    Wie gut ist denn die Klausur im Vergleich zu früher für sie ausgefallen? Gibt ja auch Schüler, denen könnte man das Lösungsblatt dazulegen und sie würden es nicht viel besser hinkriegen als sonst.

  • Die Klausur gibst du natürlich mit einer neuen Kopie zurück. Oder schätzt du die Schülerin so blöd ein, dass sie das herauszuplaudert?

    Wie gut ist denn die Klausur im Vergleich zu früher für sie ausgefallen? Gibt ja auch Schüler, denen könnte man das Lösungsblatt dazulegen und sie würden es nicht viel besser hinkriegen als sonst.

    Steht oben: "wesentlich besser ausgefallen als es ihrem eigenen Leistungsvermögen entspricht."

  • "Oh, das ist mir ga nicht aufgefallen. Jetzt hatte ich mich mal vorbereitet, ..."

    Das ist irgendwie ein Punkt.


    Du kannst der Schülerin nicht nachweisen, dass sie wirklich geschummelt hat. Denn sie hätte ja wirklich mal gelern haben können.


    Du kannst der Schülerin auch nicht nachweisen, dass sie im vollen Bewusstsein einen Spiker mitgenommen hat. Denn der ist von dir.


    Eine Lösung habe ich leider nicht, denn jeden Variante ist angreifbar. *hm*

  • Naja, mich wundern hier schon einige Beiträge. Es ist einer Lehrkraft ein Fehler passiert. Der Fehler dergestalt, dass eine faire Prüfung nicht gewährleistet ist (hat evtl. nicht bemerkt, hat evtl. mal gelernt). Das alleine reicht mMn schon, um die Prüfung wiederholen zu lassen. Gehen wir wirklich so mit Fehlern um? Unter den Teppich fallen lassen und hoffen, dass es keiner merkt?

    Falls die Schülerin den EWH tatsächlich nicht bemerkt hat und wirklich gelernt hat, ist das natürlich richtig blöd für sie und die Lehrkraft muss es aushalten. Bei der Schülerin entschuldigen und trotzdem nochmal schreiben. Möglichkeit: Vor Herausgabe der Klausur einige Fragen stellen, die die Schülerin, wenn sie wirklich gut gelernt hat, locker beantworten kann. Wenn sie sie aber nicht beantworten kann, hat sie wohl mit dem EWH gearbeitet.

    Falls die gute Leistung wirklich auf Lernen zurückgeht, wird die Schülerin auch in einer neuen Klausur mit gleichem Stoffgebiet besser abschneiden können.

    Ich würde mich auch definitiv nicht darauf verlassen wollen, dass die Schülerin es nicht doch mal rumerzählt (falls es ihr aufgefallen ist, und darauf deutet ja doch einiges hin, wenn auch nicht restlos beweisbar).

    Klar kann man Oberstufenkoordinator oder Schulleitung mit ins Boot holen, ich glaube nur, die werden auf auf dem Gleichheitsgrundsatz bestehen.

  • Ich gehe davon aus, dass es eine Klausur im Fach Englisch ist.

    Was stand im Erwartungshorizont? Sind genau die inhaltlichen Punkte in der Klausur benannt, die im EWH erwartet werden? Sind die sprachlichen Formulierungen auffallend ähnlich? Dann gäbe es den Anscheinsbeweis, dass der EWH tatsächlich genutzt wurde. In Mathematik gibt es nur eine Lösung, wer es richtig macht, hat genau die Lösung des EWHs. In den Sprachen ist vieles "Interpretationssache", dass EWH und Klausur sehr stark übereinstimmen, ist unwahrscheinlich.


    In der Fremdsprache wird die Sprache mehr zählen als der Inhalt. Ist auch die sprachliche Leistung besser als normalerweise? Woran liegt es, etwa daran, dass "Versatzstücke" des EWHs in den Klausurtext eingebaut wurden? Wieder ein klarer Beweis.


    Oder ist es doch eine Klausur im Fach Sport? Auch da wird mit Sprache gearbeitet in den Antworten, auch da kann man vielleicht eine sprachliche Anlehnung erkennen. Allerdings sind da natürlich eher Fakten zu nennen die "immer identisch" sein sollten in EWH und Klausur.

  • Es sportlich sehen und beim nächsten Mal besser aufpassen.

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