Eine spannende Geschichte für große und kleine Verwaltungsbeamte.
Das ist doch ein vollkommen langweilige Story ![]()
Eine spannende Geschichte für große und kleine Verwaltungsbeamte.
Das ist doch ein vollkommen langweilige Story ![]()
Hier: Lehrkräfte.
Glaubt ihr wirklich ich bin eine KI oder ein Bot?
Vielleicht sieht Pepe in deinem Verhalten Parallelen und will dich damit auf etwas hinweisen.
Naja, dieses Meme (den Picard habe ich schon lange auf dem PC...) ist halt der Urtyp eines Facepalms. Es kann verschiedene Bedeutungen haben, da kann sich der Dennis einfach was aussuchen. Passt schon.
Also laaaangsam nimmt dein Nachfragen pathologische Züge an. In diesem Falle würde ich einen Psychotherapeuten empfehlen.
Vom 10.1.
Und ich meine das noch immer so.
Glaubt ihr wirklich ich bin eine KI oder ein Bot?
Ich hoffe es. Für dich.
KI niemals.
Ich habe mal recherchiert: Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ohne Tippfehler / Rechtschreibfehler. Da gibt es auch Gerichtsurteile zu. Weil der Eindruck entstehen kann, dass durch solche Fehler, die mangelnde sorgfalt ausdrücken, der Arbeitgeber sich vom Inhalt des Textes distanzieren will. Ein Fehler in einem Mehrseitigen Bericht ist wohl noch ok, aber ab 2 Fehlern muss der Arbeitgeber eine Berichtigung vornehmen.
Mein Gott, nimm dir einen Keks und eine Tasse heißen Kakao und entspann dich.
Ich habe mal recherchiert: Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ohne Tippfehler / Rechtschreibfehler. Da gibt es auch Gerichtsurteile zu. Weil der Eindruck entstehen kann, dass durch solche Fehler, die mangelnde sorgfalt ausdrücken, der Arbeitgeber sich vom Inhalt des Textes distanzieren will. Ein Fehler in einem Mehrseitigen Bericht ist wohl noch ok, aber ab 2 Fehlern muss der Arbeitgeber eine Berichtigung vornehmen.
Nur geht es hier nicht um ein Arbeitszeugnis, welches nach außen wirkt, sondern um eine rein verwaltungsinterne Beurteilung.
Und täglich...
Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ohne Tippfehler / Rechtschreibfehler.
Beamte sind keine Arbeitnehmer. Eine dienstliche Beurteilung ist kein Arbeitszeugnis.
Und täglich...
... grüßt ...
... grüßt ...
der Grillkäse
lecker!
Neues Spiel?
Ich zitiere mich mal.
Daher - wenn neue Threads erstellt werden. Reagiert drauf, oder reagiert nicht.
Wenn euch die Fragen / die User zu abwegig erscheinen - meldet sie. Und haltet euch aber zurück.
Aber ich denke mal, es ist nicht nötig, sich über einen komischen / abwegigen neuen Thread lustig zu machen, weil es wieder einer der Sockenpuppen sein könnte.
Also:
wenn ihr denkt, es gibt ein echtes Problem - antwortet drauf.
Wenn nicht - ignoriert einfach diesen Thread.
Kein Mod-Modus, sondern User-Modus.
kl. gr. frosch
Beamte sind keine Arbeitnehmer. Eine dienstliche Beurteilung ist kein Arbeitszeugnis.
Das ist so nicht richtig. Es gibt - auch gerichtlich entschieden- Fälle, wo ein Beamter sich an einer anderen Schule eines anderes Bundeslandes beworben hat (oder auch in der freien Wirtschaft) und dafür eine dienstliche Beurteilung als Referenz bei der Bewerbung vorgelegt hat. Da hat die dienstliche Beurteilung eine analoge Funktion wie ein Arbeitszeugnis. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute hier mit großer Selbstsicherheit und Spott und Überheblichkeit mir gegenüber Halbwahrheiten verbreiten. Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt und ein SL, wenn er es schon nicht schafft fehlerfreie Beurteilungen zu erstellen, sich weigern sollte, diese zu korrigieren
Das ist so nicht richtig. Es gibt - auch gerichtlich entschieden- Fälle, wo ein Beamter sich an einer anderen Schule eines anderes Bundeslandes beworben hat (oder auch in der freien Wirtschaft) und dafür eine dienstliche Beurteilung als Referenz bei der Bewerbung vorgelegt hat. Da hat die dienstliche Beurteilung eine analoge Funktion wie ein Arbeitszeugnis. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute hier mit großer Selbstsicherheit und Spott und Überheblichkeit mir gegenüber Halbwahrheiten verbreiten. Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt und ein SL, wenn er es schon nicht schafft fehlerfreie Beurteilungen zu erstellen, sich weigern sollte, diese zu korrigieren
Schiri: Du kommentierst meinen Beitrag mit „verwirrend“. Vielleicht kannst du dich dazu durchringen, auch zu erklären, was genau an meinem Beitrag unverständlich oder gar verwirrend ist.
Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.
Dante: Merkst du eigentlich, dass deine Aussage vollkommen absurd ist? Wie kann man denn bevor man die Beurteilung ausgehändigt bekommen hat, unterschreiben, dass man diese zur Kenntnis genommen hat???? Erstmal muss man sie doch ausgehändigt bekommen, bevor man bestätigen kann, dass man sie zur Kenntnis genommen hat. Wieso kommentiert ihr solche offenkundig unsinnigen Beiträge eigentlich nicht mit „verwirrend“? Ich habe den Eindruck, es macht euch Spaß ordentlich auf mir rumzuhacken. Tolle Pädagogen seid ihr.
Werbung