Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Der Podcast „Mordlust“ hat den Fall aufgegriffen. Höre ich mir direkt mal an.

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  • Ich habe mir den Podcast angehört. Ich hoffe, dass die Aussagen dort den Tatsachen entsprechen.


    Folgende Dinge sind mir zur Machart aufgefallen:

    - Es werden die vollen Namen der Beteiligten genannt. Finde ich jetzt nicht gut.

    - Man muss beim Hören zwischen den geäußerten persönlichen Emotionen der Autorinnen und den Tatsachen unterscheiden.

    - Ebenso kann man nicht deren Einschätzungen immer übernehmen.

    - Dennoch wurden sehr viele Aspekte genannt.


    Vom Sachlichen her kamen neue Aspekte hinzu, die mir vorher nicht bekannt waren:

    - Es wurden Verbote bezüglich des Gebietes, wo man sich aufhalten darf, ausgesprochen, doch der Junge hatte sich mit 2 anderen darüber hinweggesetzt. Ich denke dabei an Dinge, wo man in der Schule deutliche Verbote ausspricht und die Schüler sich nicht daran halten. Da ist schnell etwas passiert.

    - Das Seil wurde von der Lehrerin selbst gespannt und schon da, wo man nicht mehr stehen konnte. Ich dachte immer, es wäre dort vorhanden.

    - Schon vorher hatte der Schwimmverein o.ä. der Stadt Mithilfe beim Schwimmunterricht angeboten, wurde vom Finanzausschuss der Stadt aus Kostengründen abgelehnt. Vermutlich war man sich der Gefahren vorher schon bewusst.

    - Prinzipiell hätte ich auch große Bauchschmerzen, wenn ich mit Nichtschwimmern in ein abschüssiges Becken gehe und diese durch das Wasser waten sollen. Da kann man doch schnell den Boden unter den Füßen verlieren, vor allem wenn die Abgrenzung so gemacht ist, dass nicht alle bis zur Grenze sicher stehen können. Ich bin sehr froh, dass ich in dieser Situation nie war mit unserem verstellbaren Hallenboden.

  • Würdet ihr sagen, als Lehrer sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben oder ist eine solche eher nicht nötig? Ich hatte bisher immer gelesen, dass eine Haftpflicht mit Diensthaftpflicht und eine BU mit DU-Klausel für Lehrer dringend empfohlen werden.

  • Würdet ihr sagen, als Lehrer sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben oder ist eine solche eher nicht nötig? Ich hatte bisher immer gelesen, dass eine Haftpflicht mit Diensthaftpflicht und eine BU mit DU-Klausel für Lehrer dringend empfohlen werden.

    Das kann man so pauschal unmöglich beantworten und hängt wohl stark davon ab, welche Rechtsgebiete in der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind und welche Risiken man für sich absichern möchte. Eine Diensthaftpflicht und eine BU mit (echter!) DU-Klausel - die am Markt quasi nicht mehr vorkommen - sind relativ sicher sinnvoll.


    Vor strafrechtlichen Konsequenzen bei groben Pflichtverstößen schützt aber auch das nicht.

  • Der Kern der Debatte ist nicht die Frage nach entschuldigen Umständen sondern nach dem korrekten Handeln der Lehrkräfte.

    Das mag für dich so gelten. Für mich stehen tatsächlich auch die Umstände im Kern der Debatte. Wie bei so vielen Sachen im schulischen Alltag gibt es eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Beispielsweise beim DaZ-Unterricht haben die Kinder in Nds. einen Anspruch auf XY Förderstunden. In der Praxis gibt es sie aber einfach nicht. Also müssen wir überlegen, wie wir damit umgehen.

    Viele Schulen überdenken offensichtlich ihren Schwimmunterricht. So viel dazu, dass das ein Ausnahmefall gewesen sei, dass Nichtschwimmer*innen mit ins Wasser dürfen.

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…lossen-100.html

    Das zeigt sich genau das Problem. 20% der Schulen geben gar keinen Schwimmunterricht. Andere Schulen nehmen nur noch die Schwimmer mit. Ergebnis: Weniger Unfälle im Schwimmunterricht und dafür mehr Nichtschwimmer. Ob das am Ende Leben rettet ...

  • Der Kern der Debatte ist nicht die Frage nach entschuldigen Umständen sondern nach dem korrekten Handeln der Lehrkräfte.

    Die Frage ist abschließend beantwortet. Die Absperrung hätte bereits an einer weniger tiefen Stelle angebracht werden müssen. Zudem wäre eine Trennung von Schwimmern und Nicht-Schwimmern notwendig gewesen. Der konkrete Fall ist ansich uninteressant.

  • Das zeigt sich genau das Problem. 20% der Schulen geben gar keinen Schwimmunterricht. Andere Schulen nehmen nur noch die Schwimmer mit. Ergebnis: Weniger Unfälle im Schwimmunterricht und dafür mehr Nichtschwimmer. Ob das am Ende Leben rettet ...

    Ich verstehe jede Lehrkraft, die unter den gegebenen Umständen keinen Schwimmunterricht geben bzw. nur Schwimmer mitnehmen will. Es ist nicht Aufgabe der Lehrkraft, abstrakt für die Zukunft Leben zu retten, sondern den Kindern das Schwimmen beizubringen und dabei zu vermeiden, dass jemand stirbt.

  • Viele Schulen überdenken offensichtlich ihren Schwimmunterricht. So viel dazu, dass das ein Ausnahmefall gewesen sei, dass Nichtschwimmer*innen mit ins Wasser dürfen.

    Da sind dann mal Schulleitungen im Amt, die ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Kollegen gerecht werden und deswegen den Schwimmunterricht absagen.

    Unsere Gesellschaft will es doch so.

  • Ergebnis: Weniger Unfälle im Schwimmunterricht und dafür mehr Nichtschwimmer. Ob das am Ende Leben rettet ...

    Es rettet zumindest das Leben der Lehrkräfte, die eben nicht mehr an die Front geschickt werden und ihrer Garantenpflicht unter den entsprechenden Bedingungen gar nicht mehr gerecht werden können.

  • Ich verstehe jede Lehrkraft, die unter den gegebenen Umständen keinen Schwimmunterricht geben bzw. nur Schwimmer mitnehmen will. Es ist nicht Aufgabe der Lehrkraft, abstrakt für die Zukunft Leben zu retten, sondern den Kindern das Schwimmen beizubringen und dabei zu vermeiden, dass jemand stirbt.

    Es ist Aufgabe von Schule sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Inhalte gelernt werden sollten und wie man dieses dann umsetzen kann. Nichts anderes macht der Dienstherr. Allerdings fällt das nicht vom Himmel oder wird vom Gesetzgeber ins Blaue beschlossen (auch wenn man manchmal den Eindruck hat), sondern wird im Idealfall von uns Lehrkräften erarbeitet. Über Fachkonferenzen und Schulentwicklung, über regionale Fachkonferenzen und Fachberater usw..

    Im konkreten Fall ist es sogar eindeutig, dass der Dienstherr diese Unterricht wünscht. Nun ist es durchaus an uns als Schule zu prüfen, wie diese Inhalte umgesetzt werden können. Einerseits muss man dann an den Schulträger herantreten, welche Rahmenbedingungen man braucht, andererseits muss der Dienstherr sinnvolle Rahmenvorgaben machen und den Lehrkräfte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch möglichst sinnvolle Vorgaben machen, wie der Unterricht sicher und sinnvoll durchgeführt werden kann.

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