Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • aber nur an deiner Schulform, wo es vielleicht noch keinen Lehrermangel gibt und keine Vertretungen gibt.

    Wir haben auch Lehrermangel, aber bei uns sind ab Mai ca. 1/3 aller Klassen weg, weil die alle ihr Abschlussarbeiten schreiben bzw. geschrieben haben. Soviel Vertretungsreserve kannst du in normalen Jahren gar nicht verplanen.


  • Die BASS verhilft ihnen aber zu ihrem Recht:
    "Die Lehrerkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen."
    Da steht nicht "sollen" oder "können" und auch nicht "oder".
    Und das ist auch gut bedacht, denn im Gegensatz zu besonderen schulischen Aufgaben, kann man seine zwei Korrekturfächern niemals abgeben. Man ist für die Dauer seiner Dienstzeit deutlich mehr belastet.
    Besondere schulische Aufgaben werde ich mit der Zeit auch wieder los.


    Das was du schreibst, ist falsch.
    Aus dem Zitierten ergibt sich keine Pflicht Korrekturfächer zu entlasten.


  • Das was du schreibst, ist falsch.
    Aus dem Zitierten ergibt sich keine Pflicht Korrekturfächer zu entlasten.

    Das stimmt einerseits, gleichwohl könnte man nach pflichtgemäßem Ermessen beschließen, dass diese Tätigkeit die meisten Entlastungen erhält.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.


  • Das was du schreibst, ist falsch.
    Aus dem Zitierten ergibt sich keine Pflicht Korrekturfächer zu entlasten.

    Ich sehe in der Bestimmung nicht den Spielraum dafür, besondere unterrichtliche Belastungen gar nicht zu berücksichtigen.
    Im pflichtgemäßen Ermessen kann man natürlich zu dem Entschluss kommen, besondere unterrichtliche Belastungen in geringerem Maß als besondere schulische Aufgaben zu berücksichtigen. Völlig unter den Tisch fallen lassen, kann man sie aber nicht.

    Regelungen, die mit der Nennung eines Ermessensspielraums eingeleitet werden, sind immer ein Stück weit auslegbar.
    Die Intention des Gesetzgebers – nämlich, dass beide Bereiche Berücksichtigung finden sollen – ist jedoch sehr offensichtlich.

  • Nun könnte man sich vortrefflich darüber streiten, ob Korrekturen eine besondere Belastung im Sinne des Gesetzes sind.

    Korrekturen sind wohl der Klassiker unter den besonderen unterrichtlichen Belastungen und mit Sicherheit mit dieser Formulierung im Gesetz abgedeckt.
    Man müsste schon zunächst Beispiele suchen, die besser zu der Formulierung passen, um einen solchen Streit führen zu können.

  • Das stimmt einerseits, gleichwohl könnte man nach pflichtgemäßem Ermessen beschließen, dass diese Tätigkeit die meisten Entlastungen erhält.

    Ich habe 5 Jahre in NRW unterrichtet, kenne auch den Link von deinem vorherigen Beitrag.

    Damals war ich jung, erpressbar, es gab keinen Lehrermangel. Sobald ich die Chance zum Wechsel hatte, habe ich NRW verlassen, auch aus diesem Grund.

    Die großen Fachschaften haben sich die Ermäßigungsstunden selbst zugeschustert. Kleine hatten, obwohl wir die SL überzeugt haben, keine Chance. Ich würde in NRW nie die Chemiesammlung freiwillig übernehmen, hier in Baden-Württemberg wird darauf geachtet, wie lange man für eine Extraarbeit benötigt.

    Und natürlich macht es das System gerechter, dass alle, auch Religion und Geographie Klasse 5 Klassenarbeiten und nicht nur Tests schreiben. Zweistündige Fächer sogar mehr (bis zu doppelt so viele) wie vierstündige Hauptfächer. Hier käme niemand auf die Idee, Ermäßigungsstunden für Korrektur zu verteilen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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