Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • aber nur an deiner Schulform, wo es vielleicht noch keinen Lehrermangel gibt und keine Vertretungen gibt.

    Wir haben auch Lehrermangel, aber bei uns sind ab Mai ca. 1/3 aller Klassen weg, weil die alle ihr Abschlussarbeiten schreiben bzw. geschrieben haben. Soviel Vertretungsreserve kannst du in normalen Jahren gar nicht verplanen.


  • Die BASS verhilft ihnen aber zu ihrem Recht:
    "Die Lehrerkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen."
    Da steht nicht "sollen" oder "können" und auch nicht "oder".
    Und das ist auch gut bedacht, denn im Gegensatz zu besonderen schulischen Aufgaben, kann man seine zwei Korrekturfächern niemals abgeben. Man ist für die Dauer seiner Dienstzeit deutlich mehr belastet.
    Besondere schulische Aufgaben werde ich mit der Zeit auch wieder los.


    Das was du schreibst, ist falsch.
    Aus dem Zitierten ergibt sich keine Pflicht Korrekturfächer zu entlasten.


  • Das was du schreibst, ist falsch.
    Aus dem Zitierten ergibt sich keine Pflicht Korrekturfächer zu entlasten.

    Das stimmt einerseits, gleichwohl könnte man nach pflichtgemäßem Ermessen beschließen, dass diese Tätigkeit die meisten Entlastungen erhält.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.


  • Das was du schreibst, ist falsch.
    Aus dem Zitierten ergibt sich keine Pflicht Korrekturfächer zu entlasten.

    Ich sehe in der Bestimmung nicht den Spielraum dafür, besondere unterrichtliche Belastungen gar nicht zu berücksichtigen.
    Im pflichtgemäßen Ermessen kann man natürlich zu dem Entschluss kommen, besondere unterrichtliche Belastungen in geringerem Maß als besondere schulische Aufgaben zu berücksichtigen. Völlig unter den Tisch fallen lassen, kann man sie aber nicht.

    Regelungen, die mit der Nennung eines Ermessensspielraums eingeleitet werden, sind immer ein Stück weit auslegbar.
    Die Intention des Gesetzgebers – nämlich, dass beide Bereiche Berücksichtigung finden sollen – ist jedoch sehr offensichtlich.

  • Nun könnte man sich vortrefflich darüber streiten, ob Korrekturen eine besondere Belastung im Sinne des Gesetzes sind.

    Korrekturen sind wohl der Klassiker unter den besonderen unterrichtlichen Belastungen und mit Sicherheit mit dieser Formulierung im Gesetz abgedeckt.
    Man müsste schon zunächst Beispiele suchen, die besser zu der Formulierung passen, um einen solchen Streit führen zu können.

  • Das stimmt einerseits, gleichwohl könnte man nach pflichtgemäßem Ermessen beschließen, dass diese Tätigkeit die meisten Entlastungen erhält.

    Ich habe 5 Jahre in NRW unterrichtet, kenne auch den Link von deinem vorherigen Beitrag.

    Damals war ich jung, erpressbar, es gab keinen Lehrermangel. Sobald ich die Chance zum Wechsel hatte, habe ich NRW verlassen, auch aus diesem Grund.

    Die großen Fachschaften haben sich die Ermäßigungsstunden selbst zugeschustert. Kleine hatten, obwohl wir die SL überzeugt haben, keine Chance. Ich würde in NRW nie die Chemiesammlung freiwillig übernehmen, hier in Baden-Württemberg wird darauf geachtet, wie lange man für eine Extraarbeit benötigt.

    Und natürlich macht es das System gerechter, dass alle, auch Religion und Geographie Klasse 5 Klassenarbeiten und nicht nur Tests schreiben. Zweistündige Fächer sogar mehr (bis zu doppelt so viele) wie vierstündige Hauptfächer. Hier käme niemand auf die Idee, Ermäßigungsstunden für Korrektur zu verteilen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Die großen Fachschaften haben sich die Ermäßigungsstunden selbst zugeschustert. Kleine hatten, obwohl wir die SL überzeugt haben, keine Chance. Ich würde in NRW nie die Chemiesammlung freiwillig übernehmen, hier in Baden-Württemberg wird darauf geachtet, wie lange man für eine Extraarbeit benötigt.

    Wobei das an der Schule und nicht am Bundesland lag. An meiner Schule werden die Belastungen und die Entlastungsstunden regelmäßig geprüft und eventuell neu verteilt.

  • Die großen Fachschaften haben sich die Ermäßigungsstunden selbst zugeschustert. Kleine hatten, obwohl wir die SL überzeugt haben, keine Chance. Ich würde in NRW nie die Chemiesammlung freiwillig übernehmen, hier in Baden-Württemberg wird darauf geachtet, wie lange man für eine Extraarbeit benötigt.

    Die Sammlungsleitung wurde hier durchaus auch mit Entlastung versehen.
    Das Problem, das Du darüber hinaus ansprichst, ist eines, wo das Kollegium einen internen Kampf austrägt - dort würde ich nicht arbeiten wollen. Man hätte als Schulleitung das von Dir angeführte Votum auch beanstanden und eine andere Lösung anstreben können.

    Die Vorgaben für die Anrechnungsstunden sind meiner Wahrnehmung nach dazu gedacht, flexibel auf Belastungen und die Personen, die dies betrifft, zu reagieren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Schulleitung und Kollegium hier eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden (wollen) - somit also eigentlich ohne, dass es zu den von Dir genannten Entwicklungen kommt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Korrekturen sind wohl der Klassiker unter den besonderen unterrichtlichen Belastungen und mit Sicherheit mit dieser Formulierung im Gesetz abgedeckt

    Nein, die "normalen" Korrekturen in einem Fach sind im Regelfall keine besonderen unterrichtlichen Belastungen. Das kann im Einzelfall anders aussehen, insbesondere bei deutlich größeren Kursen als im Durchschnitt. Auch eine außerordentlich hohe Heterogenität und damit deutlich erhöhter Aufwand bei der Differenzierung im Vergleich zu "normal" zusammengesetzten Klassen kann eine besondere unterrichtliche Belastung begründen.

  • Ich sehe in der Bestimmung nicht den Spielraum dafür, besondere unterrichtliche Belastungen gar nicht zu berücksichtigen.
    Im pflichtgemäßen Ermessen kann man natürlich zu dem Entschluss kommen, besondere unterrichtliche Belastungen in geringerem Maß als besondere schulische Aufgaben zu berücksichtigen. Völlig unter den Tisch fallen lassen, kann man sie aber nicht.

    Regelungen, die mit der Nennung eines Ermessensspielraums eingeleitet werden, sind immer ein Stück weit auslegbar.
    Die Intention des Gesetzgebers – nämlich, dass beide Bereiche Berücksichtigung finden sollen – ist jedoch sehr offensichtlich.

    Ich habe auch nicht geschrieben, dass unterrichtliche Belastungen nicht zu berücksichtigen sind, sondern dagegen gesprochen eine Pflicht zu Entlastung von Korrekturen abzuleiten. Die gibt es schlicht nicht. Ansonsten hätte sich das schon jemand vor Gericht erstritten.

    Such mal ein Urteil, dass einem Kollegium die Entlastung von Korrekturen aufgetragen hat, ich wette du wirst keins finden.

  • Es hat alles Vor-und Nachteile bezüglich der Fächerwahl.

    Beispiel Gesamtschule:

    Meine beiden Kinder in der Oberstufe, 11. und 13. er Jahrgang, haben permanent frei, Entfall usw!

    Und:

    Unterrichtest du zwei sogenannte Nebenfächer zum Beispiel an der Gesamtschule, bist du auch ganz schnell in der Sek 1 mal in ca. 10 Lerngruppen mit 30-33 Leuten eingesetzt.

    Jahrgang 5-10, inklusive aller Projekte, Exkursionen, Mappenkontrollen, Lernzielkontrollen, Referaten usw..! Dazu natürlich deutlich mehr SuS, die bewertet werden müssen, mehr Konferenzen, mehr Eltern,...Elternsprechtag...UND keine Entlastungsstunden.

    Ich habe ein Hauptfach und ein Nebenfach und kenne beide Seiten.

    Wenn du Hauptfächer unterrichtest, hast du ggf nur 5 oder 6 Lerngruppen.

    Musste nur mal gesagt werden. Es ist nicht so, dass du zum Beispiel mit Bio und Chemie oder Geschichte und Technik viel weniger zu tun hast.

  • Ich habe auch nicht geschrieben, dass unterrichtliche Belastungen nicht zu berücksichtigen sind, sondern dagegen gesprochen eine Pflicht zu Entlastung von Korrekturen abzuleiten. Die gibt es schlicht nicht. Ansonsten hätte sich das schon jemand vor Gericht erstritten.

    Such mal ein Urteil, dass einem Kollegium die Entlastung von Korrekturen aufgetragen hat, ich wette du wirst keins finden.

    Ich gebe dir Recht. Eine Pflicht zur Entlastung von Korrekturen leitet sich aus der Bestimmung nicht ab.
    Wohl aber eine Pflicht, besondere unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen.
    Es mag Schulen geben, die dazu andere Konstrukte ausgeknobelt haben - zum Beispiel zu den hier genennaten großen / heterogenen Lerngruppen u.ä. Das scheint mir aber eher exotisch und wenig schlüssig zu sein. Jeder hat mal große oder kleine heterogene oder homogene Lerngruppen. Es ist zu erwarten, dass sich so etwas über die Dienstzeit ausgleicht. Diesen Ausgleich wird es beim Korrekturaufwand des D-/E-Lehrer und dem Sport-/Kunst-Lehrer nicht geben.
    Deswegen wird oft der Korrekturaufwand als Maß für die unterrichtliche Belastung herangezogen und entsprechend entlastet.

  • Die Sammlungsleitung wurde hier durchaus auch mit Entlastung versehen.
    Das Problem, das Du darüber hinaus ansprichst, ist eines, wo das Kollegium einen internen Kampf austrägt - dort würde ich nicht arbeiten wollen. Man hätte als Schulleitung das von Dir angeführte Votum auch beanstanden und eine andere Lösung anstreben können.

    Die Vorgaben für die Anrechnungsstunden sind meiner Wahrnehmung nach dazu gedacht, flexibel auf Belastungen und die Personen, die dies betrifft, zu reagieren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Schulleitung und Kollegium hier eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden (wollen) - somit also eigentlich ohne, dass es zu den von Dir genannten Entwicklungen kommt.

    Das Problem, für die Sammlung blieb nichts mehr übrig, bzw. die erhaltenen Punkte dafür entsprachen insgesamt 0,16 Stunden pro Jahr. Wir stimmten über Punkte ab und die Kollegen mit Deutsch und Englisch stimmten gemeinsam darüber ab, dass Korrekturen für ihre beiden Fächer besonders viele Punkte brachten, so dass der einzelne Punkt nichts mehr wert war.

    Die SL hat einiges in den Jahren und in der jeweiligen GLK versucht vor allem der Stellvertreter.

    Bei uns wird hin und wieder gefragt, wie viele Stunden im letzten Schuljahr wirklich angefallen sind. Auch hier gibt es zu wenig Ermäßigungsstunden, sie werden aber anders verteilt und ich erhalte seit Jahren 2. Kleine Sammlungen wie Sport inzwischen nur 0,5, dafür die Betreuung aller PC usw. mehr.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wobei das an der Schule und nicht am Bundesland lag. An meiner Schule werden die Belastungen und die Entlastungsstunden regelmäßig geprüft und eventuell neu verteilt.

    Wenn es in einer Schule z. B. 20 Ermäßigungsstunden gibt, wie viele bleiben für Sammlung übrig, wenn die Korrekturen bereits entsprechend viele erhalten?

    Bei uns gab es Punkte, so viele, dass der einzelne nichts mehr wert war. Deutsch - und Englischkollegen kamen insgesamt jeweils auf ca. 1 Ermäßigungsstunde, für Chemiesammlung allein blieb 0,16 Stunden pro Jahr Ermäßigung übrig.

    Es gibt immer zu wenig Ermäßigungsstunden, ich würde heute knallhart ablehnen und bei Verpflichtung gegen meinen Willen entsprechend reduzieren. Vor allem bei der Umstellung der Gefahrstoffsysteme kam ich in einzelnen Jahren auf bis zu 500 Stunden. Da bleibt nicht viel mehr für Unterrichtsvorbereitung und Korrektur übrig. Heute passt es mit 144 Stunden im Jahr (bei uns ist eine Ermäßigungsstunde mindestens 72 Zeitstunden wert).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Kris24, da hat dein Schulleiter allerdings nicht geführt oder schlecht geführt. Die Verteilung der einzelnen Stunden obliegt ihm, die Konferenz kann nur über die Grundsätze abstimmen. Nach dem was du beschreibst, hat dein Schulleiter sich weggeduckt.

    Persönlich halte ich das Verbrennen der Entlastungsstunden für Korrekturentlastung für ziemlich ungeschickt. Die kann man nämlich auch anders senken.

    Ob die pauschale Verwendung der Entlastungsstunden als Korrekturentlastung von der Intention der Vorschriften gedeckt ist, halte ich auch für höchst zweifelhaft.

Werbung