Wir haben dazu neulich eine Information von unserer Dezernentin bekommen, als es um die Frage nach der Voraussetzung für die A14-Stellen (Konrektor Realschule etc.) ging. Ihre Aussage dazu war, dass das 1. Beförderungsamt weiterhin Voraussetzung sein wird, um sich auf diese Stellen bewerben zu dürfen. Es würde demnächst nach aktueller Lage unterschieden werden zwischen
„Lehrer/in A13“
und
„Lehrer/in A13 im ersten Beförderungsamt“…
Dämlich und unfair, aber beamtenrechtlich kann eine Beförderung auch unter Beibehaltung der Amtsbezeichnung UND der Besoldung erfolgen.
Gleichzeitig befindet sich aber das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (mein nächster Trumpf bei Scrabble) zwischen erster und zweiter Lesung und wenn ich das richtig überflogen habe, entfallen da sowohl diese Voraussetzung, als auch die Dienstzeiterfordernis für Leitungsämter nach aktuell 34LVO.