Um Entlassung aus dem Dienst bitten

  • Gibt es bei euch auch die Möglichkeit, sich ohne Bezüge über mehrere Jahre beurlauben zu lassen? Dann könntest du im Angestelltenverhältnis an einer Privatschule arbeiten. In Ba-Wü konnte/kann(?) man sich bis zu 12 Jahre lang aus dem Staatsdienst beurlauben lassen.

    Aktuell muss man das „kann“ weitestgehend als rein hypothetisch bestehende Option betrachten (so die aktuelle Auskunft der Bezirksschwerbehindertenvertretung) , da der akute Lehrkräftemangel es in den meisten Schulformen momentan verunmöglicht eine Freigabe des Landes zu erhalten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auch bei einer Beurlaubung ohne Bezüge bleiben die beamtenrechtlichen Einschränkungen bestehen, so lange man Beamter ist. Man darf nicht einfach einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, so lange diese nicht genehmigt ist und eine Genehmigung für die Arbeit an einer Privatschule wird man in der Regel nicht erhalten.

    Eventuell hat sich die Situation in den letzten Jahren wegen des Lehrermangels geändert. Am SBBZ ESE in kirchlicher Trägerschaft (Staatlich anerkannte Ersatzschule) waren verbeamtete und beurlaubte KuK tätig. Als staatlich anerkannte Ersatzschule wurde damals auch mein eigenes Angestelltengehalt dem Träger jährlich nachschüssig vom Sozialministerium erstattet.
    Als ich als Dozent bei der Handwerkskammer angestellt war, hatte ich mit einem Kollegen zusammengearbeitet, der von der Berufsschule beurlaubt war. Als seine 12 Jahre vorbei waren, hat er gemeint, dass er sich den Terz mit den Berufsschülern nicht mehr antue und den Dienst quittiert. Ausschlag gebend dafür war jedoch auch, dass er über seine vermögende Frau abgesichert und schon fast 60 Jahre alt war. Mit einigen Mehrfamilienhäusern und einer Jacht auf dem Bodensee als Background hätte ich ebenfalls den Dienst quittiert ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Vielleicht auch wieder bundeslandabhängig, aber ich kenne die Beurlaubung zum Zwecke der Abordnung an eine Ersatzschule als andere Form der Beurlaubung ohne Dienstbezüge. Der Unterschied ist vor allem der, dass man eben einer Beschäftigung nachgehen darf, die auch der Zweck der Beurlaubung ist, hier eben die Ersatzschule. Auslandsschuldienst funktioniert formal ähnlich.

    Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass man bei er Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht behilfeberechtigt ist, was zu Schwierigkeiten bzw. hohen Kosten bei der Krankenversicherung führen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Sowohl in NRW (TE) als auch Bayern (WillG?) (das hatten wir schon bei einem Thread vor nicht allzu langer Zeit) kann man nicht beurlaubt sein und was Anderes machen. Um überhaupt beurlaubt zu sein, muss man Gründe haben und da vergessen oft Eltern, dass sie das auf die Kinder "schieben" konnten, wenn sie es mal gemacht haben (war der Fall damals im Thread).
    Aber mit Kind (TE) ist es natürlich eine Möglichkeit. Beurlaubung aus Familiengründen und dann wohnortnah eine Vertretungsstelle annehmen. So lange machen, bis der Versetzung stattgegeben wird. Aber zumindest in der Zeit hat man eine Lösung.

  • Die Beurlaubung auf Zeit zwecks Abordnung zu einer Privaten Schule bekommen wir in NRW manchmal durch. Allerdings meist nur auf ein Jahr begrenzt und dann muss man sich entscheiden.

    Quasi so ein Rettungsanker, auch für die Dienststelle.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Beurlaubung auf Zeit zwecks Abordnung zu einer Privaten Schule bekommen wir in NRW manchmal durch. Allerdings meist nur auf ein Jahr begrenzt und dann muss man sich entscheiden.

    Quasi so ein Rettungsanker, auch für die Dienststelle.

    Bei uns ist das weiterhin problemlos jeweils immer auf 4 Jahre möglich. Eine Obergrenze gibt es nicht. Man kann also auch seine gesamte Dienstzeit an einer Ersatzschule verbringen.

  • eine Genehmigung für die Arbeit an einer Privatschule wird man in der Regel nicht erhalten.

    Mag bei euch so sein; hier gibt es sogar explizit die "Beurlaubung in den Privatschuldienst", die auch direkt mit der Einstellung/Verbeamtung möglich ist.

    Aktuell muss man das „kann“ weitestgehend als rein hypothetisch bestehende Option betrachten (so die aktuelle Auskunft der Bezirksschwerbehindertenvertretung) , da der akute Lehrkräftemangel es in den meisten Schulformen momentan verunmöglicht eine Freigabe des Landes zu erhalten.

    An Ersatzschulen bestimmter Förderschwerpunkte ist diese Form der Einstellung die überwiegende Praxis. Anderenfalls hätten diese Schulen kaum Lehrkräfte, das Land andererseits kaum Schulplätze für die entsprechenden SuS.

  • Mag bei euch so sein; hier gibt es sogar explizit die "Beurlaubung in den Privatschuldienst", die auch direkt mit der Einstellung/Verbeamtung möglich ist.

    Das ist nicht der gleiche Sachverhalt, es gibt auch hier Stellen an staatlich anerkannten Ersatzschulen, die auf diese weise besetzt werden, dann wird aber so ausgeschrieben, dass man formal bei staatlicher Schule A eingestellt und direkt an anerkannte Ersatzschule B abgeordnet wird.

    Hier geht es darum, dass jemand Urlaub ohne Bezüge nehmen möchte um dann beruflich anders zu arbeiten.

  • An Ersatzschulen bestimmter Förderschwerpunkte ist diese Form der Einstellung die überwiegende Praxis. Anderenfalls hätten diese Schulen kaum Lehrkräfte, das Land andererseits kaum Schulplätze für die entsprechenden SuS.

    Ein Sonderfall, bei dem das Land damit die Freigaben aus Eigeninteresse weiter erteilt. Im SEK.I- Bereich ist es momentan weitestgehend unmöglich eine Freigabe zu erhalten laut Bezirksschwerbehindertenvertretung, da das Land dort jede einzelne Lehrkraft selbst benötigt, die es hat/ bekommen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auch bei einer Beurlaubung ohne Bezüge bleiben die beamtenrechtlichen Einschränkungen bestehen, so lange man Beamter ist. Man darf nicht einfach einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, so lange diese nicht genehmigt ist und eine Genehmigung für die Arbeit an einer Privatschule wird man in der Regel nicht erhalten.

    Was ist der Hintergrund dieser Vorgabe?

    So wäre es doch fein, sich beurlauben zu lassen und dann ein anderes Business aufzubauen. Eines, das man mit Freude betreibt. Läuft es gut, scheidet man aus dem Staatsdienst aus. Läuft es nicht, kehrt man zurück. In jedem Fall hat die Öffentlichkeit keinen Nachteil, ob die Lehrkraft in der Beurlaubung nun aus dem Fenster schaut oder ihr eigenes Geschäft betreibt.

  • Der Hintergrund ist: die Lehrkraft soll natürlich gar keine Gelegenheit haben, sich ein alternatives Business aufzubauen und den wohlsortierten Abgang vorzubereiten, sondern bitte weiterhin ihrem Job nachgehen.

  • So wäre es doch fein, sich beurlauben zu lassen und dann ein anderes Business aufzubauen. Eines, das man mit Freude betreibt. Läuft es gut, scheidet man aus dem Staatsdienst aus. Läuft es nicht, kehrt man zurück.

    Ich frage mich, wie viele Arbeitgeber in der freien Wirtschaft da mitspielen würden: Dem Arbeitnehmer potentiell bis zu 12 Jahren einen sicheren Posten zu garantieren, falls dieser Lust hat, zurückzukommen. Ich nehme mal an, dass sowas vielleicht durchaus vereinzelt gibt, letztdlich dürfte außerhalb der ÖD vieles Verhandlungssache sein. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es weit verbreitet ist. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    genau das ist das Ziel: dich möglichst binden. Du kannst nie zweigleisig fahren.

    Mir gefallen viele Einschränkungen des Beamtentums auch nicht, aber man darf auch nicht vergessen, dass sich der Dienstherr diese Form der erzwungenen Loyalität durchaus etwas konsten lässt, in Form von Jobsicherheit, ordentlichen Bezügen (zumindest im geisteswissenschaftlichen Bereich) und recht hohen Pensionen.

    Ich kann jeden verstehen, dem das Beamtentum als Korsett zu eng ist. Aber mit den Einschränkungen gibt man halt auch die Privilegien auf.

  • genau das ist das Ziel: dich möglichst binden. Du kannst nie zweigleisig fahren.

    Wie wird der Umfang der Nebentätigkeit eigentlich kontrolliert? Man könnte doch eine geringfügige Nebentätigkeit anmelden, aber in Wahrheit mehr Stunden arbeiten.

    In der Realität wird dies wohl dadurch erschwert, dass ohne Reduzierung der Stunden kaum Zeit für solche Dinge bleibt. Und genau diese Reduzierung wird in letzter Zeit ohne besonderen Grund nicht mehr gewährt.

  • Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass man bei er Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht behilfeberechtigt ist, was zu Schwierigkeiten bzw. hohen Kosten bei der Krankenversicherung führen kann.

    Dieses Problem stellt sich auch bei der Elternzeit ohne Elterngeld, also Verlängerung. Ich bin mir nicht sicher, aber: bedeutet das, dass diese Person dann 100% private Krankenkasse (z.B. 700-800 Euro/Monat) zahlt bei null Einkommen?

    Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse dürfte ausgeschlossen sein, denn bei Beurlaubung darf die Person keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ermöglichen würde.

  • Ich bin mir nicht sicher, aber: bedeutet das, dass diese Person dann 100% private Krankenkasse (z.B. 700-800 Euro/Monat) zahlt bei null Einkommen?

    Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse dürfte ausgeschlossen sein, denn bei Beurlaubung darf die Person keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ermöglichen würde.

    Ich bin mir auch nicht sicher, würde aber genau das vermuten, ja.

    • Offizieller Beitrag

    Auch eine geringe Nebentätigkeit muss angemeldet und genehmigt werden.

    WillG tatsächlich ist mein Ärger nicht auf die Beurlaubung bezogen, ich bekäme sie nie, sondern auf Teilzeit und/oder Nebentätigkeit-Regelungen.

    Und ja, ich verstehe deren Absichten und meine Benefits, ich halte aber das System für veraltet.

    Nur weil ich von etwas profitiere, heißt es nicht, dass ich es gut finden muss.

    Und eyh… ich habe brav so lange Vollzeit gearbeitet, bis ich einen anerkannten Grund hatte. Zuerst Leute brechen, dann mal gucken.

    Daher der momentane Sarkasmus. Mein Vertrauen, dass der Staat das ganze Bild von glücklichen Lehrer*innen hat, ist gebrochen.

    PS: 3 verbeamtete Freunde in Frankreich sind zur Zeit tatsächlich beurlaubt und arbeiten woanders (In- und Ausland.) Ergibt für mich auch keinen Sinn aber sie haben wohl noch 1% Hoffnung, dass sie zurückkehren.

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