Teilzeit in Elternzeit falsch genehmigt NRW Grundschule

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe Antwort auf meinen Antrag zur Teilzeit in Elternzeit erhalten.

    Ich bin grad absolut fassungslos. Meine Elternzeit für K2 geht offiziell bis Anfang August diesen Jahres. Ich habe da die 3 Jahre an einem Stück ausgeschöpft. Ich habe dann von K1 (bei dem ich 2 Jahre übrig habe) erstmal 1 Jahr angemeldet. Und zeitgleich eine Arbeit in Teilzeit beantragt. Nun bekomme ich in der Antwort mitgeteilt, dass ich die Teilzeit erst zum Ende der Sommerferien, also den 27.08. genehmigt bekomme und nicht zum Start des nächsten Elternzeitabschnitts.

    Ist das so rechtens? Hat im Schulamt niemand was von Vorbereitungszeit gehört? Zumal ich wahrscheinlich an eine andere Schule komme, die mir noch nicht mitgeteilt wurde.

    Gibt es da rechtliche Paragraphen auf die ich mich berufen kann?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe Antwort auf meinen Antrag zur Teilzeit in Elternzeit erhalten.

    Ich bin grad absolut fassungslos. Meine Elternzeit für K2 geht offiziell bis Anfang August diesen Jahres. Ich habe da die 3 Jahre an einem Stück ausgeschöpft. Ich habe dann von K1 (bei dem ich 2 Jahre übrig habe) erstmal 1 Jahr angemeldet. Und zeitgleich eine Arbeit in Teilzeit beantragt. Nun bekomme ich in der Antwort mitgeteilt, dass ich die Teilzeit erst zum Ende der Sommerferien, also den 27.08. genehmigt bekomme und nicht zum Start des nächsten Elternzeitabschnitts.

    Ist das so rechtens? Hat im Schulamt niemand was von Vorbereitungszeit gehört? Zumal ich wahrscheinlich an eine andere Schule komme, die mir noch nicht mitgeteilt wurde.

    Gibt es da rechtliche Paragraphen auf die ich mich berufen kann?

    Ich hab die Daten für NRW nicht im Kopf. Wann beginnt bei euch das Schuljahr?

    Bei uns (Bayern) wird Teilzeit immer vom 01.08. - 31.07. beantragt. Also immer für ein Schuljahr.

    Könnte das bei dir auch der Fall sein?

    Edit gerade gesehen, dass es bei dir Mitte August losgeht. Keine Ahnung wie das da ist.

  • Ich weiß noch nicht, ob ich an meine alte Schule zurückkehren kann. Der Anspruch darauf ist nach mehr als 1 Jahr Elternzeit nicht gegeben.

    Insofern brauche ich die Zeit der Ferien selbstverständlich als Arbeitszeit. Schulprogramm, schulinterne Curricula, Schülerakten einsehen von den Klassen, die ich unterrichten werde, welche Fächer werde ich in welcher Jahrgangsstufe unterrichten. Das alles will vorbereitet sein. Ich kann und will vor allem doch nicht einfach am 27.08. in die Schule gehen, komplett unvorbereitet, und sagen: "Hier bin ich, wo soll ich hin?"

    EDIT: Dadurch, dass ich 3 Jahre komplett aus der Schule war und sich das Rad natürlich weiter dreht, bräuchte ich die Vorbereitungszeit aber auch bei meiner ehemaligen Schule.

  • Ich hab die Daten für NRW nicht im Kopf. Wann beginnt bei euch das Schuljahr?

    Bei uns (Bayern) wird Teilzeit immer vom 01.08. - 31.07. beantragt. Also immer für ein Schuljahr.

    Könnte das bei dir auch der Fall sein?

    Edit gerade gesehen, dass es bei dir Mitte August losgeht. Keine Ahnung wie das da ist.

    An sich gibt es da auch feste Termine für die Anträge zur Teilzeit, allerdings nicht bei der Teilzeit in Elternzeit.

  • Ich rate dir dringend, bei den zuständigen Sachbearbeitern (Schulamt UND Bezirksregierung) anzurufen bzw schriftlich Auskünfte einzuholen, darüber, ob ggf. auf deren Seite Versäumnisse vorliegen. Ist mir auch passiert, wurde aber formlos und unkompliziert geändert.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Teilzeit in Elternzeit wie bei Vertretungsstellen läuft, ist es alles rechts. Da wird keine Vor- oder Nachbereitung bezahlt.
    Normalerweise würde die Teilzeit zum 1. August starten (wenn du vorher mehr arbeitest) und endet am letzten Ferientag ein Jahr später)

  • Bei uns (Bayern) wird Teilzeit immer vom 01.08. - 31.07. beantragt. Also immer für ein Schuljahr.

    Könnte das bei dir auch der Fall sein?

    Das ist auch in Bayern bei Teilzeit in Elternzeit nicht so, die kannst du sogar wochenweise nehmen, wenn dir danach ist.

    Dann würde ich da morgen einfach mal anrufen und nachfragen, vielleicht hat es jemand falsch gelesen.

    Genau, bei mir hat die Bearbeiterin einfach das "in Elternzeit" nicht begriffen und auch nicht genehmigt (da sie aber auch nicht abgelehnt hat, gilt es ja automatisch, wie von mir beantragt als genehmigt.
    Also hake da noch mal nach, wenn sie nämlich deinen Antrag nicht innerhalb einer Frist abgelehnt hat, dann ist die andere Genehmigung meiner Meinung nach eh egal, weil deines dann genehmigt ist.

  • Vorbereitungszeit nach Elternzeit liegt in deiner Verantwortung und wird nicht vergütet.

    Sofern du über die Sommerferien eine Vergütung haben möchtest, musst du spätestens 6 Wochen vorher mit der Arbeit beginnen.

    Bei Kind 1 habe ich Elternteil bis zu den Sommerferien genommen und die Vorbereitung war ja trotzdem da.

    Bei Kind 2 war ich schlauer und habe 1.8. als Arbeitsbeginn angegeben, da schrieb mir die Bezreg, Arbeitsbeginn nach Elternzeit entweder 1. Schultag nach den Ferien oder 6 Wochen vor den Ferien.

  • Vorbereitungszeit nach Elternzeit liegt in deiner Verantwortung und wird nicht vergütet.

    Sofern du über die Sommerferien eine Vergütung haben möchtest, musst du spätestens 6 Wochen vorher mit der Arbeit beginnen.

    Bei Kind 1 habe ich Elternteil bis zu den Sommerferien genommen und die Vorbereitung war ja trotzdem da.

    Bei Kind 2 war ich schlauer und habe 1.8. als Arbeitsbeginn angegeben, da schrieb mir die Bezreg, Arbeitsbeginn nach Elternzeit entweder 1. Schultag nach den Ferien oder 6 Wochen vor den Ferien.

    Achso, und wenn ich dann nächstes Jahr das letzte Jahr Elternzeit dranhänge und abermals Teilzeit in Elternzeit nehme, dann werden mir die Wochen zwischen dem Geburtstag meines Kindes und dem Ende der Ferien nach der Argumentation wohl ebenfalls gestrichen?

    Also das kann nicht rechtens sein so. Es wird immer über Vorteilnahme im Amt bei Elternzeit gesprochen und hier will der Arbeitgeber sich doch klar einen Vorteil nehmen und mir die 3/1/2 Wochen nicht zahlen.

    Ich hab mir das doch nicht ausgesucht, wann mein Kind geboren wurde.

    EDIT: In meinem Gespräch mit dem Schulamt hab ich dargelegt, dass ich als Lehrerin auch während der Ferien arbeite. Es wäre so nicht vorgesehen, ich würde erst am 1. Schultag nach den Ferien arbeiten.

    Gegen meinen Einwand, dass in der letzten Ferienwoche schon Konferenzen stattfinden, zu denen ich schließlich auch anwesend sein muss, wurde eingeräumt, dass sich nochmal informiert wird und das entsprechend geändert wird. Ich bin mal gespannt, was mir da noch mitgeteilt wird.

    Bei dem nächsten Abschnitt Teilzeit in Elternzeit würden die Ferien aber nicht ausgespart werden.

    Auf der Seite vom Bildungsministerium habe ich einen Abschnitt gefunden in dem es auch heißt, dass bei Anwesenheit in der Schule die letzte Ferienwoche bzw. Ferientage als Beginn der Teilzeit in Elternzeit genehmigt werden können.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vaia (3. April 2025 08:40)

  • Ich weiß noch nicht, ob ich an meine alte Schule zurückkehren kann. Der Anspruch darauf ist nach mehr als 1 Jahr Elternzeit nicht gegeben.

    Insofern brauche ich die Zeit der Ferien selbstverständlich als Arbeitszeit. Schulprogramm, schulinterne Curricula, Schülerakten einsehen von den Klassen, die ich unterrichten werde, welche Fächer werde ich in welcher Jahrgangsstufe unterrichten. Das alles will vorbereitet sein. Ich kann und will vor allem doch nicht einfach am 27.08. in die Schule gehen, komplett unvorbereitet, und sagen: "Hier bin ich, wo soll ich hin?"

    Wieso nicht? Das ist bei jeder Neueinstellung doch auch so.

  • Spannend - ich würde mich an deiner Stelle auch beim Schulamt/der BR melden und nachhaken und auch auf das Geburtsdatum deines Kindes verweisen - du kannst diese Elternzeit schließlich nicht verlängern. Mit Start der neuen Elternzeit sollte auch die Teilzeit starten.

    Von dieser Wochen vor den Ferien-Regel ist die 6. Ferienwoche nun auch ausgenommen (wegen dem Argument der Vorbereitung/Anwesenheit), also könntest du zumindest auf eine Bezahlung ab Mitte August pochen, denke ich. Den Passus habe ich irgendwo gelesen, müsste ich raussuchen…

    Ich habe einen ähnlichen Fall - meine Elternzeit endet Anfang August und ich möchte danach Teilzeit arbeiten. Wenn die BR hier schlüssig bleibt, müsste ich ja dann die Ferien Vollzeit bezahlt werden, wenn die Teilzeit erst zum 27.8. starten kann - das macht das Land bestimmt nicht - also wird es wohl immer so gelegt, wie es am günstigsten ist.

    Berichte mal, was rausgekommen ist.

  • Hi! Nur, dass ich es richtig verstehe: Du hast volle drei Jahre ausgeschöpft, sagen wir zum 5.8. Und im Anschluss beantragst du TZ in Elternzeit mit bspw. 15 Stunden? Dann musst du ab dem 6.8. dafür bezahlt werden. Wenn die Elternzeit ausgeschöpft ist und dieser Tag in den Ferien oder kurz davor liegt, wirst du ab dem Tag drauf gemäß deines neuen (oder alten) Vertrags bezahlt. Du könntest meiner Meinung nach auch erst mal Vollzeit arbeiten (in den Ferien) und dann deine Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl erst zum neuen Schuljahr (oder ein paar Wochen später) beginnen.

    Das ist alles anders, wenn du noch Elternzeit von Kind 1 übrig hast, aber dem ist ja nicht so.

    https://www.schulministerium.nrw/elternzeit

  • Hi! Nur, dass ich es richtig verstehe: Du hast volle drei Jahre ausgeschöpft, sagen wir zum 5.8. Und im Anschluss beantragst du TZ in Elternzeit mit bspw. 15 Stunden? Dann musst du ab dem 6.8. dafür bezahlt werden. Wenn die Elternzeit ausgeschöpft ist und dieser Tag in den Ferien oder kurz davor liegt, wirst du ab dem Tag drauf gemäß deines neuen (oder alten) Vertrags bezahlt. Du könntest meiner Meinung nach auch erst mal Vollzeit arbeiten (in den Ferien) und dann deine Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl erst zum neuen Schuljahr (oder ein paar Wochen später) beginnen.

    Das ist alles anders, wenn du noch Elternzeit von Kind 1 übrig hast, aber dem ist ja nicht so.

    https://www.schulministerium.nrw/elternzeit

    Genau, ich habe von Kind 1 noch 2 Jahre Elternzeit übrig.

    Von Kind 2 habe ich die 3 Jahre komplett ausgeschöpft.

    Nun soll direkt anknüpfend ein weiteres Jahr Elternzeit (der übrigen Elternzeit zu Kind 1) folgen in dem ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.

  • Ich würde auch die Elternzeit für Kind 1 erst mit dem neuen Schuljahr beginnend beantragen. Somit endet deine Elternzeit in den Ferien und du fällst automatisch in deinen alten Vertrag vor der Elternzeit zurück, was wahrscheinlich Vollzeit war. Du würdest dann während der Ferien Vollzeit bezahlt werden.

    Ich glaube, diese 6 Wochen vor und nach den Ferien Regelung gilt nicht, wenn die Elternzeit an das Geburtsdatum des Kindes geknüpft ist bzw. du einen logischen Grund hast wie nahtloser Übergang von einer in die andere Elternzeit.

  • Dann würde ich noch mal ins Gespräch gehen und ggf. vorschlagen, dass du den Antrag für Kind 1 erst mal zurückziehst und Vollzeit arbeitest und dann 13 Wochen vor Schuljahresbeginn die Elternzeit für Kind 1 wieder anmeldest mit Stundenzahl X. Dann müsstest du in den Ferien volles Gehalt bekommen und ab dem 1. Schultag arbeitest du Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht wird im Schulamt TZ in Elternzeit mit Teilzeit nach §64 verwechselt. Da sind die Regelungen tatsächlich so, wie dir gesagt wurde. Also nachhaken und auf die Ausführungen der Bez. Reg Köln oder deiner Bez Reg verweisen.

    Dass die Zeit der Konferenzen bezahlt werden muss, steht übrigens ja ganz explizit in dem verlinkten Text.

  • Dann würde ich noch mal ins Gespräch gehen und ggf. vorschlagen, dass du den Antrag für Kind 1 erst mal zurückziehst und Vollzeit arbeitest und dann 13 Wochen vor Schuljahresbeginn die Elternzeit für Kind 1 wieder anmeldest mit Stundenzahl X. Dann müsstest du in den Ferien volles Gehalt bekommen und ab dem 1. Schultag arbeitest du Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht wird im Schulamt TZ in Elternzeit mit Teilzeit nach §64 verwechselt. Da sind die Regelungen tatsächlich so, wie dir gesagt wurde. Also nachhaken und auf die Ausführungen der Bez. Reg Köln oder deiner Bez Reg verweisen.

    Dass die Zeit der Konferenzen bezahlt werden muss, steht übrigens ja ganz explizit in dem verlinkten Text.

    Man darf sogar gar nicht an den Konferenzen teilnehmen ohne gültigen Vertrag.

  • Ich würde auch die Elternzeit für Kind 1 erst mit dem neuen Schuljahr beginnend beantragen. Somit endet deine Elternzeit in den Ferien und du fällst automatisch in deinen alten Vertrag vor der Elternzeit zurück, was wahrscheinlich Vollzeit war. Du würdest dann während der Ferien Vollzeit bezahlt werden.

    Ich glaube, diese 6 Wochen vor und nach den Ferien Regelung gilt nicht, wenn die Elternzeit an das Geburtsdatum des Kindes geknüpft ist bzw. du einen logischen Grund hast wie nahtloser Übergang von einer in die andere Elternzeit.

    Nein, das geht aus 2 Gründen nicht:

    1. Die Fristen für den Rückkehrerantrag sind schon längst verstrichen.

    und

    2. Genau das wäre dann ja Vorteilnahme durch Aussparen der Ferien.

    Selbst wenn ich über das Rückkehrerverfahren gegangen wäre müsste ich dann für 6 Wochen min. 14 Unterrichtsstunden/Woche arbeiten und könnte erst darauf wieder in Elternzeit gehen, um die Abstandsregel zu wahren. Kind 1, von dem die Elternzeit übrig ist, hat ja ein anderes Geburtsdatum.

    EDIT: Ich bin verbeamtet.

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