Arbeitsaufteilung bei Korrektur der Abiarbeiten im Leistungskurs / Bitte um Feedback

  • Hallo liebes Forum,

    es ist wieder soweit - in 2 Wochen wird schriftliches Abitur im Leistungskurs Wirtschaft bei uns geschrieben. Bisher habe ich das Prozedere erst einmal durch, bin vor 2 Jahren allerdings wirklich in Arbeit versunken, weil der Lehrer im Parallelleistungskurs aufgrund eines Burnouts ausgefallen war.

    Eine junge Kollegin hat nun seit ca. 1,5 Jahren seinen Part übernommen und hat einen gesamten Leistungskurs (5 Stunden), während mein Kollegin und ich uns den anderen Leistungskurs teilen (er 3 Stunden, ich 2 Stunden). Im Vorabitur teilten mir der Kollege in meinem Leistungskurs und die Kollegin im anderen Kurs mit, wir würden uns die Arbeit aufteilen und jeder der Kollegen sollte einen Teil (es sind insgesamt drei Teile) für BEIDE Kurse korrigieren. Mein Kurs hat dabei nur noch 12 SuS (mein Kollege und ich waren etwas konsequenter bei der Notengebung), während der Kurs der Kollegin 24 SuS hat - also erhebliche Mehrarbeit allein dadurch bedeutete. Da die Kollegin tatsächlich auch kurz vorher krankheitsbedingt ausgefallen war länger, stimmte ich dem zu. Aber jetzt möchte ich das nicht mehr machen - und glaube auch nicht, dass man man mich dazu zwingen kann, in einem Leistungskurs, den ich nicht hatte, die Erstkorrektur zu machen. Vor allem nicht, weil ich zeitgleich noch die Abschlusskonferenz der HBF-Oberstufe organisieren muss. Gibt es hierzu eine Dienstregelung, auf die ich mich berufen kann oder Ähnliches? Mich würde eure Meinung hierzu interessieren.

    Vielen Dank und viele Grüße

  • stimmte ich dem zu.

    Sowas ist immer schwierig. Zuerst Zu- und dann wieder absagen ist für alle Beteiligten ungünstig. In Zukunft würde ich mich an Deiner Stelle damit zurückhalten. Bevor man was sagt: Mindestens eine Nacht drüber schlafen.

    Zum Thema: Wie würdet ihr Euch denn die Arbeit ansonsten aufteilen? Du und Dein Kollege 1/3 zu 2/3 und die Kollegin im anderen LK alles alleine?

    Ich denke ja auch, dass bei ihr immerhin für den Rest des Schuljahres 5 Stunden wegfallen, das ist ein 8 Stunden-Tag.

    Ansonsten fänd ich die Regelung, dass jeder einen Teil übernimmt jetzt nicht ganz so blöd, da dann wenigstens bei allen SuS ähnlich bewertet wird.

  • Ich kann dir leider nicht helfen. Bei uns muss ein Kurs von einem Kollegen korrigiert werden. Geteilt werden darf nicht (auch nicht deine Teilung mit dem anderen Kollegen). Man dürfte (müsste) aber einen fremden Kurs komplett korrigieren, wenn z. B. ein Kollege krank ausfällt. Das teilt dann bei uns die SL zu, unsere bittet um Freiwillige, hat bisher geklappt.

    Wenn es bei euch zulässig ist und du zudem zugesagt hast, würde ich es tun. Vielleicht benötige ich auch einmal Hilfe und freue mich, wenn mir geholfen wird?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Sowas ist immer schwierig. Zuerst Zu- und dann wieder absagen ist für alle Beteiligten ungünstig. In Zukunft würde ich mich an Deiner Stelle damit zurückhalten. Bevor man was sagt: Mindestens eine Nacht drüber schlafen.

    Zum Thema: Wie würdet ihr Euch denn die Arbeit ansonsten aufteilen? Du und Dein Kollege 1/3 zu 2/3 und die Kollegin im anderen LK alles alleine?

    Ich denke ja auch, dass bei ihr immerhin für den Rest des Schuljahres 5 Stunden wegfallen, das ist ein 8 Stunden-Tag.

    Ansonsten fänd ich die Regelung, dass jeder einen Teil übernimmt jetzt nicht ganz so blöd, da dann wenigstens bei allen SuS ähnlich bewertet wird.

    Ich hatte beim Vorabi zum Korrigieren im ganzen Kurs zugesagt, weil die Kollegin eben nach längerem Ausfall wieder in der Eingliederung war und somit nicht so leistungsfähig.

    Grundsätzlich (bei "normalen" Leistungskursarbeiten) hatten mein Kollege und ich uns die Arbeit aufgeteilt in unserem gemeinsamen Kurs: Da wurde die Arbeit schon so aufgesetzt, dass ich immer 40 Punkte einbrachte, er 60 Punkte (entsprechend dem Unterrichtsanteil) - und dann hat jeder seinen selbst aufgesetzten Teil abkorrigiert; es waren auch tatsächlich immer 2 sichtbare Teile für die SuS. Die Kollegin hatte alles korrigiert - wir hatten aber die Teile sozusagen für sie mit aufgesetzt (samt Lösungen). Das deshalb, weil sie sich jetzt erst in den Leistungskurs einarbeiten musste. Für das Abitur selbst hatten wir vier Teile eingereicht - drei wurden ja übernommen, davon hatte tatsächlich jeder einen Teil aufgesetzt. Ich fände es jetzt ungerecht, dass die gesamte Arbeit gedrittelt würde, weil zum einen der Kurs der Kollegin aufgrund deren toleranter Notengebung größer ist (weites Feld, aber ich hatte ja in der Abwesenheit der Kollegin den Kurs oft wieder doppelt und da war es mir bei dem einen oder anderen Schüler ein Rätsel, warum er überhaupt noch im Leistungskurs sitzt). zum Anderen, weil eben bei ihr jetzt 5 Stunden entfallen / Woche, bei mir aber nur 2 Stunden, bei dem Kollegen 3 Stunden. Dass ich zusätzlich noch eine Klassenkonferenz für die HBF organisieren muss in der Korrekturzeit, ist nicht das Problem der KuK, aber es hindert mich eben tatsächlich daran, großzügig zu sein, ich kann das schlichtweg nicht leisten ohne wieder Nachtschichten in den 2 Wochen Korrekturzeit zu absolvieren - und davon wollte ich weg.

  • Was meint die Schulleitung dazu?

    Die Schulleitung, bzw. der Bildungsgangleiter (Abteilungsleiter des beruflichen Gymnasiums) meinte, dass wir das unter uns regeln sollten. :angst: Daher würden mir ja hier Erfahrungsberichte von euch weiterhelfen, bevor ich schlicht sage, dass ich nur den Anteil meines Kurses korrigiere. Wie gesagt: Bei dieser Regelung, dass wir alles dritteln, würden der Kollege, noch mehr aber die Kollegin deutlich entlastet. Und das sehe ich gerade nicht - weil ich ja eben objektiv sogar noch eine Doppelbelastung durch die zeitgleich zu organisierende Konferenz habe, was die beiden anderen nicht haben. Die Kollegin hat zwar auch die Klassenleitung in der HBF, die sind aber in der Unterstufe und deren Konferenz ist Mitte Juni - meine Ende Mai. Das ist auch ein Unterschied.


  • Wenn es bei euch zulässig ist und du zudem zugesagt hast, würde ich es tun. Vielleicht benötige ich auch einmal Hilfe und freue mich, wenn mir geholfen wird?

    Das hattest du falsch verstanden - ich hatte das im Vorabitur nur aufgrund der Vorerkrankung der Kollegin zugesagt. Zum Abi jetzt habe ich mich noch gar nicht geäußert, aber ich kann schon klar absehen, dass die zusätzliche Korrektur einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, für den ich mich schlicht nicht verantwortlich fühle. Aber klar ist, ich will auch nicht die Gesamtstimmung im Team total "versauen", wisst ihr, was ich meine?

  • Bei uns gab es mehr mächtig Missstimmung, als ein Leistungskurslehrer einpaar Wochen vor Beginn der schriftlichen Abiturklausuren in elternzeit ging und in dieser Zeit die Klausuren nicht korrigieren wollte (was er ja auch nicht musste). Viele in der Fachgruppe haben sich darüber sehr geärgert, weil ja nun jemand anderes die Korrektur übernehmen musste. Ich kann das nachvollziehen und verstehe auch nicht, wieso man in der Elternzeit nicht auch Klausuren eines Kurses, den man fast 2 Jahre unterrichtet hat, korrigieren kann. Das hat auch etwas mit Anstand zu tun.

  • Ich kann das nachvollziehen und verstehe auch nicht, wieso man in der Elternzeit nicht auch Klausuren eines Kurses, den man fast 2 Jahre unterrichtet hat, korrigieren kann.

    Bitte?

    Vielleicht, weil man kein Geld dafür bekommt? Wälz doch nicht die Verfehlungen des Dienstherrn auf KuK in Elternzeit ab.

  • Bitte?

    Vielleicht, weil man kein Geld dafür bekommt? Wälz doch nicht die Verfehlungen des Dienstherrn auf KuK in Elternzeit ab.

    Wieso ist das eine Verfehlung des Dienstherrn? Naja man bekommt ja Geld , nur halt deutlich weniger, aber das würde im Grunde einen Teil der Korrekturzeit aufwiegen

  • Naja man bekommt ja Geld , nur halt deutlich weniger, aber das würde im Grunde einen Teil der Korrekturzeit aufwiegen

    ??? Das ist eine Lohnersatzleistung, wie Arbeitslosengeld. Wird vom Bund gezahlt, nicht vom Arbeitgeber. Warum sollte ich da Arbeit für meinen Dienstherrn erledigen?

  • Die ganze Beschreibung der Ausgangslage ist schon derartig absurd, dass es eigentlich keinen Sinn macht zu diskutieren, wie bei dem vorliegenden Problem "korrekt" zu handeln wäre.

  • Ich weiß nicht, welches Bundesland du bist, deshalb allgemeine Überlegungen:

    * Gibt es in deinem BL Vorgaben dazu, ob Schüler*innen ihre Prüfer selbst wählen dürfen, ggfs. unter allen Lehrkräften, die einen Kurs während der Qualifizierungsphase unterrichtet haben?

    * Gibt es in deinem BL Vorgaben dazu, dass der Prüfer zwingend einen Kurs unterrichtet haben muss?

    Falls ja, dann stellt sich die Frage ja gar nicht.

    Falls nicht, würde ich annehmen, dass es durchaus in der Entscheidungskompetenz der Schulleitung liegt, hier eine Verteilung vorzunehmen - ähnlich wie bei Zweitkorrekturen ja auch. So eine Entscheidung würde ich dann auch einfordern. Dafür bekommt sie A16, dass sie solche Entscheidungen trifft.

    In diesem Fall finde ich die Drittelung tatsächlich nicht so verkehrt. Gleichzeitig müsste man über Entlastung für die Abikorrektur (Korrekturtage) und für die Konferenzvorbereitung reden.

  • Unterscheiden sich den die Abiturteile, so dass es eventuell ungefähr euren Stundenanteilen 2:3:5 entspricht? So dass ihr nur die unterschiedlichen Klassengrößen ausgleicht.

    Grundsätzlich wundert es mich aber, dass nicht festgelegt ist, wer die Erstkorrektur macht, und dass sie nicht in der Regel vom vorher unterrichtenden Lehrer korrigiert werden soll. Natürlich gibt es bei Krankheit usw. Immer Fälle, in denen jemand anderer korrigieren muss, aber das kenne ich nur als Ausnahmen. Läuft die Eingliederungsphase denn noch oder arbeitet die Kollegin inzwischen wieder voll.

    Und ehrlich, wenn ich die Zeit nicht sicher hätte, dann würde ich das nie im Leben für das Abitur auch wieder freiwillig anbieten. Wenn es wirklich notwendig ist, kann / wird die Schulleitung es anordnen und du kannst wegen anderer Entlastungen in Verhandlung treten. Wenn du freiwillig zusagst, wird man dir hinterher, wenn es doch zu viel wird, vielleicht nur sagen, dass es selbstverursacht ist.

  • Ich kann das nachvollziehen und verstehe auch nicht, wieso man in der Elternzeit nicht auch Klausuren eines Kurses, den man fast 2 Jahre unterrichtet hat, korrigieren kann. Das hat auch etwas mit Anstand zu tun.

    Nein, das hat absolut nichts mit Anstand zu tun, nur mit ebenso legitimem, wie vernünftigem Selbstschutz:

    1. Nimmt man Elternzeit nicht, um mehr Zeit für Korrekturen zu haben, sondern weil mindestens ein Kind zu betreuen ist.

    2. Wird man für die Korrekturen nicht bezahlt in der Zeit, weshalb man

    3. dienstrechtlich gesehen auch nicht mal eben nebenbei noch Abschlussprüfungen korrigieren darf.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (3. Mai 2025 17:21) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Achso, das wusste ich nicht .

    Wäre vielleicht sinnvoll, sich mit solchen Aspekten zumindest oberflächlich auseinanderzusetzen, ehe man so viel Meinung dazu entwickelt in einem Kollegium, dass KuK völlig ungerechtfertigt Vorwürfe gemacht werden, da sie unangemessene Ansprüche des Kollegiums, was angeblich nebenbei dienstlich zu leisten wäre zurecht von sich weisen. Oder anders formuliert : Wenn man keine Ahnung hat,…

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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