Arbeitsaufteilung bei Korrektur der Abiarbeiten im Leistungskurs / Bitte um Feedback

  • Wäre vielleicht sinnvoll, sich mit solchen Aspekten zumindest oberflächlich auseinanderzusetzen, ehe man so viel Meinung dazu entwickelt in einem Kollegium, dass KuK völlig ungerechtfertigt Vorwürfe gemacht werden, da sie unangemessene Ansprüche des Kollegiums, was angeblich nebenbei dienstlich zu leisten wäre zurecht von sich weisen. Oder anders formuliert : Wenn man keine Ahnung hat,…

    Ich habe dem Kollegen nichts vorgeworfen. Das waren Kollegen seiner Fachgruppe Englisch

  • In diesem Fall finde ich die Drittelung tatsächlich nicht so verkehrt. Gleichzeitig müsste man über Entlastung für die Abikorrektur (Korrekturtage) und für die Konferenzvorbereitung reden.

    Entlastungen gibt es bei uns aber nicht - weder für das Eine, noch für Andere.

    Unterscheiden sich den die Abiturteile, so dass es eventuell ungefähr euren Stundenanteilen 2:3:5 entspricht? So dass ihr nur die unterschiedlichen Klassengrößen ausgleicht.

    Unterscheiden sich den die Abiturteile, so dass es eventuell ungefähr euren Stundenanteilen 2:3:5 entspricht? So dass ihr nur die unterschiedlichen Klassengrößen ausgleicht.

    Nein, die 3 Abiturteile, die jetzt kommen, sind (von der Punktzahl, also auch von der ungefähren Bearbeitungszeit) gleich verteilt - allerdings ist der Leistungskurs der Kollegin eben doppelt so groß wie meiner.

    Grundsätzlich wundert es mich aber, dass nicht festgelegt ist, wer die Erstkorrektur macht, und dass sie nicht in der Regel vom vorher unterrichtenden Lehrer korrigiert werden soll. Natürlich gibt es bei Krankheit usw. Immer Fälle, in denen jemand anderer korrigieren muss, aber das kenne ich nur als Ausnahmen.

    Unterscheiden sich den die Abiturteile, so dass es eventuell ungefähr euren Stundenanteilen 2:3:5 entspricht? So dass ihr nur die unterschiedlichen Klassengrößen ausgleicht.

    Grundsätzlich wundert es mich aber, dass nicht festgelegt ist, wer die Erstkorrektur macht, und dass sie nicht in der Regel vom vorher unterrichtenden Lehrer korrigiert werden soll. Natürlich gibt es bei Krankheit usw. Immer Fälle, in denen jemand anderer korrigieren muss, aber das kenne ich nur als Ausnahmen. Läuft die Eingliederungsphase denn noch oder arbeitet die Kollegin inzwischen wieder voll.

    Solche Regelungen gibt es bei uns wohl tatsächlich nicht: Als ich mir letztens die Vorgaben vom Ministerium allgemein durchgelesen habe zu den Abiturprüfungen an berufsbildenden Schulen in meinem Bundesland, stand in der Darreichung ja auch, dass der Bildungsgangleiter die Prüfungen in der entsprechenden Schülerzahl kopiert. Das ist bei uns noch nie geschehen: Als wir jetzt den Aufsichtsplan zu den schriftlichen Prüfungen zugeschickt bekommen haben, stand hingegen dort drin, dass die Abiturprüfungen von den entsprechenden Aufsichten zu kopieren seien - und wer hat die Erstaufsicht in 14 Tagen: Ich.

    Läuft die Eingliederungsphase denn noch oder arbeitet die Kollegin inzwischen wieder voll.

    Nein, die Kollegin arbeitet seit ca. 6 Wochen wieder voll.

    Und ehrlich, wenn ich die Zeit nicht sicher hätte, dann würde ich das nie im Leben für das Abitur auch wieder freiwillig anbieten.

    Eben - ich möchte ja jetzt im Gegenteil klarstellen vorher, dass ich nicht ihren Anteil abkorrigieren werde. Nur - das wird Ärger geben, weil ich es ja im Vorabitur gemacht hatte. Da allerdings deshalb, weil andere Voraussetzungen vorliegen (sie war gerade erst wieder gesund).

    Ich weiß nicht, welches Bundesland du bist, deshalb allgemeine Überlegungen:

    * Gibt es in deinem BL Vorgaben dazu, ob Schüler*innen ihre Prüfer selbst wählen dürfen, ggfs. unter allen Lehrkräften, die einen Kurs während der Qualifizierungsphase unterrichtet haben?

    * Gibt es in deinem BL Vorgaben dazu, dass der Prüfer zwingend einen Kurs unterrichtet haben muss?

    Falls ja, dann stellt sich die Frage ja gar nicht.

    Falls nicht, würde ich annehmen, dass es durchaus in der Entscheidungskompetenz der Schulleitung liegt, hier eine Verteilung vorzunehmen - ähnlich wie bei Zweitkorrekturen ja auch. So eine Entscheidung würde ich dann auch einfordern. Dafür bekommt sie A16, dass sie solche Entscheidungen trifft.

    Nein, es gibt offiziell keine Vorgaben hierzu - und bei anderen offiziellen Vorgaben (wer kopiert die Prüfungen?) werden diese ja eben auch umgangen seitens des Bildungsgangsleiters. Selbiger hält sich auch eben schön aus allem raus - und ich habe jetzt die Wahl, zwischen mich unbeliebt machen bei den Kollegen und abgrenzen oder völliger Überarbeitung. Und da wäre es hilfreich für mich zu wissen, was denn üblich ist und was nicht.

    Was ist denn für diese Konferenz alles zu organisieren?

    Das ist die allgemeine Jahreskonferenz - mit Eintragung aller Noten (die ich teilweise erstmal zusammentragen muss), Fehlzeitenerfassung, Berechnung Vornoten, Vorschlag Endnote, etc. Für ca. 20 SuS.

  • Hallo liebes Forum,

    es ist wieder soweit - in 2 Wochen wird schriftliches Abitur im Leistungskurs Wirtschaft bei uns geschrieben. Bisher habe ich das Prozedere erst einmal durch, bin vor 2 Jahren allerdings wirklich in Arbeit versunken, weil der Lehrer im Parallelleistungskurs aufgrund eines Burnouts ausgefallen war.

    Eine junge Kollegin hat nun seit ca. 1,5 Jahren seinen Part übernommen und hat einen gesamten Leistungskurs (5 Stunden), während mein Kollegin und ich uns den anderen Leistungskurs teilen (er 3 Stunden, ich 2 Stunden). Im Vorabitur teilten mir der Kollege in meinem Leistungskurs und die Kollegin im anderen Kurs mit, wir würden uns die Arbeit aufteilen und jeder der Kollegen sollte einen Teil (es sind insgesamt drei Teile) für BEIDE Kurse korrigieren. Mein Kurs hat dabei nur noch 12 SuS (mein Kollege und ich waren etwas konsequenter bei der Notengebung), während der Kurs der Kollegin 24 SuS hat - also erhebliche Mehrarbeit allein dadurch bedeutete. Da die Kollegin tatsächlich auch kurz vorher krankheitsbedingt ausgefallen war länger, stimmte ich dem zu. Aber jetzt möchte ich das nicht mehr machen - und glaube auch nicht, dass man man mich dazu zwingen kann, in einem Leistungskurs, den ich nicht hatte, die Erstkorrektur zu machen. Vor allem nicht, weil ich zeitgleich noch die Abschlusskonferenz der HBF-Oberstufe organisieren muss. Gibt es hierzu eine Dienstregelung, auf die ich mich berufen kann oder Ähnliches? Mich würde eure Meinung hierzu interessieren.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Ich kann zum Abitur ansich wenig sagen. Wir machen unser Abschlussprüfungen selbst. Die Aufgaben Verteilung wird entsprechend der Unterrichtsstunden gemacht. Jeder korrigiert logischerweise nur die eigenen Aufgabenteile.

    Wenn es bei euch aufgeteilt werden soll, dann würde ich es auch über die Stundenzahl machen.

  • Wäre vielleicht sinnvoll, sich mit solchen Aspekten zumindest oberflächlich auseinanderzusetzen, ehe man so viel Meinung dazu entwickelt in einem Kollegium, dass KuK völlig ungerechtfertigt Vorwürfe gemacht werden, da sie unangemessene Ansprüche des Kollegiums, was angeblich nebenbei dienstlich zu leisten wäre zurecht von sich weisen. Oder anders formuliert : Wenn man keine Ahnung hat,…

    Ja eben, aus denselben Gründen war es für mich auch (unabhängig von der rechtlichen Lage) selbstverständlich, die Kollegin im Vorabitur zu entlasten - da sie jetzt aber vollständig gesundet ist seit Wochen, sehe ich das im Abitur nicht mehr ein. Vor allem, weil ich im Vorabitur schon (wieder) an meine Leistungsgrenze gestoßen bin. Da hatte ich nämlich auch noch die praktische Prüfung für die HBF zu leisten. Gegen diese grundsätzliche Doppelbelastung habe ich mich jetzt aber erfolgreich gewehrt - das wird so nie wieder vorkommen. Nur ich weiß eben (aus der Zeit vor ca. 2 Monaten), was es heißt, "mal eben" noch mehr zu machen und möchte es nicht wieder, wenn es nicht unbedingt sein muss.

  • Jeder korrigiert logischerweise nur die eigenen Aufgabenteile.

    Wenn es bei euch aufgeteilt werden soll, dann würde ich es auch über die Stundenzahl machen.

    Es ist ja mein Aufgabenteil, den ich gestellt habe (allerdings zu den Kompetenzen, die die Kollegin natürlich auch unterrichtet hat parallel - dafür gibt es ja auch Musterlösungen und jeder hat vor Abgabe sich das nochmal angeschaut) - allerdings hatte ich vermutet, dass ich den eben auch nur in meinem Kurs korrigieren sollte.

  • Mich wundert es, dass es offensichtlich keine Vorgabe gibt, dass die jeweilige Kurslehrkraft Erstkorrektor ist. So lief es bei uns immer. Und die Zweitkorrektur wird von einer anderen Person aus dem Kollegium übernommen. Meist gibt es Freiwillige, weil einige Teams schon seit Jahren bestehen.

  • Das ist die allgemeine Jahreskonferenz - mit Eintragung aller Noten (die ich teilweise erstmal zusammentragen muss), Fehlzeitenerfassung, Berechnung Vornoten, Vorschlag Endnote, etc. Für ca. 20 SuS.

    Musst Du das alles von Hand machen? Fehlzeiten hole ich aus dem Stundenplanprogramm, Notenberechnungen macht unser Oberstufenprogramm. Nach der Eingabe der Noten (KuK die Liste ins Fach legen und dann ins Oberstufenprogramm eintippen), ist das eine Sache von wenigen Minuten.

  • Mich wundert es, dass es offensichtlich keine Vorgabe gibt, dass die jeweilige Kurslehrkraft Erstkorrektor ist. So lief es bei uns immer. Und die Zweitkorrektur wird von einer anderen Person aus dem Kollegium übernommen. Meist gibt es Freiwillige, weil einige Teams schon seit Jahren bestehen.

    Exakt.

    Zumindest in meinem Bundesland und allen anderen, bei denen ich die Regelungen kenne, gibt es einen Erstkorrektor. Dieser ist für die gesamte Erstkorrektur der Prüfungsgruppe und dann auch für die Vergabe einer Note verantwortlich. Irgendwelche Modelle, bei denen man die Erstkorrektur zwischen verschiedenen Personen aufteilt, sind in den Erlassen nicht vorgesehen und wären damit hochgradig juristisch angreifbar.

    Wer soll eigentlich das Gutachten unterschreiben?

    Die ganze Konstruktion ist hochgradig suspekt. Das heißt jetzt nicht zwingend, dass es so nicht sein kann, an manchen Schulen werden hochgradig suspekte Dinge praktiziert, meist auf Basis der "Bienigg-Klausel" (Bisher ist es noch immer gut gegangen.)

  • Exakt.

    Zumindest in meinem Bundesland und allen anderen, bei denen ich die Regelungen kenne, gibt es einen Erstkorrektor. Dieser ist für die gesamte Erstkorrektur der Prüfungsgruppe und dann auch für die Vergabe einer Note verantwortlich. Irgendwelche Modelle, bei denen man die Erstkorrektur zwischen verschiedenen Personen aufteilt, sind in den Erlassen nicht vorgesehen und wären damit hochgradig juristisch angreifbar.

    Wer soll eigentlich das Gutachten unterschreiben?

    Die ganze Konstruktion ist hochgradig suspekt. Das heißt jetzt nicht zwingend, dass es so nicht sein kann, an manchen Schulen werden hochgradig suspekte Dinge praktiziert, meist auf Basis der "Bienigg-Klausel" (Bisher ist es noch immer gut gegangen.)

    Bei uns ist es jetzt so dass ich Referent in Latein und der Sohn meiner Korreferentin auch in meinem Kurs. Diese eine Arbeit beurteilt nun ein andrerer Kollege als zweitgutachter. Ist sowas rechtlich ok ?

  • Musst Du das alles von Hand machen? Fehlzeiten hole ich aus dem Stundenplanprogramm, Notenberechnungen macht unser Oberstufenprogramm. Nach der Eingabe der Noten (KuK die Liste ins Fach legen und dann ins Oberstufenprogramm eintippen), ist das eine Sache von wenigen Minuten.

    Wir sind hier in der HBF bei der Konferenz - und da werden die Noten, die ich zusammentragen muss, teilweise in Form von verschlüsselten Excel-Tabellen im Schulcampus eingestellt, weil die KuK kein Zugriffsrecht für meine Klasse haben. Aus den Listen muss ich dann erstmal meine SuS "herausfiltern" und dann übertragen. Alles manuell - dauert. Die Fehlzeiten ersehe ich digital, aber da muss ich auch wieder erst abgleichen, ob die Stunden entschuldigt worden sind oder nicht. Ja, es dauert Zeit. Nicht wochenlang. Aber 1-2 Tage sitzt man schon dran so eine Konferenz vorzubereiten. Neben der Korrektur anderer Klassenarbeiten und natürlich der ganz normalen Unterrichtsvorbereitung. Und meiner eigenen Abiturarbeiten aus meinem Kurs. Wobei ich die sehr eingestampft habe - ich habe die Zeit nicht (mehr). Ich befinde mich jedenfalls nicht in der Lage, noch zusätzliche Korrekturen übernehmen zu können für die Kollegin.

  • Irgendwelche Modelle, bei denen man die Erstkorrektur zwischen verschiedenen Personen aufteilt, sind in den Erlassen nicht vorgesehen und wären damit hochgradig juristisch angreifbar.

    Bei uns werden sämtliche Leistungskurse in Teamarbeit unterrichtet - in Wirtschaft funktioniert das auch gut, weil die Lernbereiche teilbar sind.

  • Wer soll eigentlich das Gutachten unterschreiben?

    Unter den Abiarbeiten unterschreiben alle, die korrigiert haben. Die Zweitkorrektur machen übrigens dann die Kollegen des Parallelkurses. Bei der Zweitkorrektur geht es tatsächlich hauptsächlich darum, zu schauen, ob keine groben Fehler gemacht worden sind, die Punktevergabe grundsätzlich passt, etc.

    Bei "uns" gibt es für vieles keine genauen Vorgaben - oder man hält sich nicht daran. Erinnert ihr euch noch daran, als ich als Stammkursleiterin mit meinem Kurs eine Kanufahrt geplant hatte in Frankreich - und der Sportlehrer nicht mitgefahren ist? Die Schulleitung konnte "damals" gar nicht mal genau sagen, wie die rechtliche Situation jetzt sei. Es hieß, der Veranstalter würde haften im Zweifelsfall. Ich danke inzwischen einer Kraft ganz oben, dass die Kanufahrt wegen Sturmgefahr ohnehin abgesagt wurde seitens des Veranstalters - nicht auszudenken, wenn da was passiert wäre. Und unter anderem ich dafür haftbar gemacht worden wäre. Aber was mich damals schon wirklich erschreckt hatte, war, dass sich die Schulleitung überhaupt nicht auskannte...

  • Unter den Abiarbeiten unterschreiben alle, die korrigiert haben. Die Zweitkorrektur machen übrigens dann die Kollegen des Parallelkurses. Bei der Zweitkorrektur geht es tatsächlich hauptsächlich darum, zu schauen, ob keine groben Fehler gemacht worden sind, die Punktevergabe grundsätzlich passt, etc.

    Gibt es keinen FPL bei euch? Also einen dritt -beurteiler? In Niedersachsen ist der Zweitkorrektor stark eingebunden, der FPL prüft die Formalia . Fachprüfungsleiter - FPL

  • Verstehe ich es richtig, dass du die Zusage für die Korrektur des Abiturs gar nicht gegeben hast, sondern glaubst, dass davon ausgegangen wird, dass das Agreement weiterhin gilt?

    Oder hat das jemand so gesagt?

    Ich würde jedenfalls nicht davon ausgehen, dass eine zwischenzeitliche Hilfestellung auch weiter gilt, wenn die Kollegin nun wieder voll da ist.

    Zu deiner Konferenz: das ist doch Alltagsgeschäft und kommt alle halbe Jahre vor. Wenn das so viel Zeit kostet, ist hier Optimierungspotential. Hast du mal die Abteilungsleitung angesprochen, ob das nicht schneller und einfacher geht?

    Diese Konferenz wäre nämlich bei uns jetzt grad kein Argument, um irgendwas abzulehnen. Aber wie schon gesagt: die Korrektur kann die Kollegin ja nun wieder selbst machen, da sie ja wieder gesund ist.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns ist es jetzt so dass ich Referent in Latein und der Sohn meiner Korreferentin auch in meinem Kurs. Diese eine Arbeit beurteilt nun ein andrerer Kollege als zweitgutachter. Ist sowas rechtlich ok ?

    Ja, und vermutlich sogar notwendig.

    Warum macht der Kollege nicht direkt die komplette Zweitkorrektur? (Wegen Vergleichbarkeit)

  • Ich habe dem Kollegen nichts vorgeworfen. Das waren Kollegen seiner Fachgruppe Englisch

    Die schreiben hier nichts in der Sache. Du schon..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Gibt es keinen FPL bei euch? Also einen dritt -beurteiler? In Niedersachsen ist der Zweitkorrektor stark eingebunden, der FPL prüft die Formalia . Fachprüfungsleiter - FPL

    Nein, das gibt es bei uns nicht.

    Verstehe ich es richtig, dass du die Zusage für die Korrektur des Abiturs gar nicht gegeben hast, sondern glaubst, dass davon ausgegangen wird, dass das Agreement weiterhin gilt?

    Oder hat das jemand so gesagt?

    Genau, so richtig verstanden - und ich würde eben gerne, bevor man davon ausgeht, "dass Haubsi das schon macht", vorher klarstellen, dass sie es nicht macht. Und das würde mir leichter fallen, wenn ich wüsste, dass das normalerweise auch nicht erwartet werden kann von mir.

    Zu deiner Konferenz: das ist doch Alltagsgeschäft und kommt alle halbe Jahre vor. Wenn das so viel Zeit kostet, ist hier Optimierungspotential. Hast du mal die Abteilungsleitung angesprochen, ob das nicht schneller und einfacher geht?

    Nein, die Abteilungsleitung weiß selbst, dass die HBF viel Zeit frisst. Abschließend sind ja auch noch Praktikumszeiten zu bestätigen, etc. Diese Schulform ist einfach sehr aufwendig. Ich hatte ja diesbezüglich ein grundsätzliches Gespräch mit der Abteilungsleitung, weil auch das Vorabitur parallel ablief zu den HBF-Prüfungen - und sie hatte auch betont, dass diese Dopplung nicht sein darf und ich diese nicht wieder haben werde. Es ist gerade für mich schwierig einzuschätzen, wo ich mich abgrenzen muss, weil meine Leistungsgrenze erreicht ist - und wo gewisse Dinge noch erwartet werden können. Und das ist an unserer Schule deshalb besonders schwierig, weil es für viele Dinge keine konkreten Vorgaben gibt: So versucht jede(r), möglichst viel für sich "rauszuholen" (das ist jedenfalls mein Eindruck).

  • und ich habe jetzt die Wahl, zwischen mich unbeliebt machen bei den Kollegen und abgrenzen oder völliger Überarbeitung. Und da wäre es hilfreich für mich zu wissen, was denn üblich ist und was nicht.

    Ich befinde mich jedenfalls nicht in der Lage, noch zusätzliche Korrekturen übernehmen zu können für die Kollegin.

    Einen Tod wirst du sterben müssen. Wenn du dich nicht in der Lage siehst, die Korrekturen zu übernehmen, musst du das deutlich kommunizieren, und dich u. U. bei den Kollegen unbeliebt machen. Wenn die Dienstanweisung dann trotdem kommt, musst du eine formale Überlastungsanzeige stellen, und dich u.U. bei der Schulleitung unbeliebt machen. Wenn du das Gefühl hast, dass da Aufgaben auf dich abgewälzt werden, die der Bildungsgangleiter übernehmen müsste, Abiklausuren kopieren/Konferenzplanung, musst du dich bei der Schulleitung beschweren, und ich u.U. bei der Bildungsgangleitung unbeliebt machen.

    Ob es dir das wert ist, musst du entscheiden.

    Ich persönlich finde ja immer, dass wir beruflich professionell handeln sollten, da ist die Frage, bei wem ich mich möglicherweise "unbeliebt" mache, im Zweifelsfall irrelevant. Wenn eine Aufgabe nicht leisten kann, muss damit irgendwie umgegangen werden.

  • Wenn du dich nicht in der Lage siehst, die Korrekturen zu übernehmen, musst du das deutlich kommunizieren, und dich u. U. bei den Kollegen unbeliebt machen. Wenn die Dienstanweisung dann trotdem kommt,

    Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass dann keine Dienstanweisung kommt, wohl aber, dass ich mich sehr unbeliebt mache im internen Leistungskursteam. Was ich jetzt schon bin, weil ich mich beim Vorabi darüber beschwert hatte, dass ich zusätzliche Klausuren ohne Musterlösung abkorrigieren sollte ("Kannst du dir doch irgendwie aus den entsprechenden Aufgaben im Buch zusammenreimen". "Ich hätte aber gerne einen genauen Erwartungshorizont, genaue Bepunktung, etc." "Mach das, wie du denkst.")

    Ich persönlich finde ja immer, dass wir beruflich professionell handeln sollten,

    ... und das heißt für dich in meinem Fall? Das ist mir nicht ganz klar...

    Wenn ich eine Aufgabe nicht leisten kann, muss damit irgendwie umgegangen werden.

    Die Frage ist für mich weniger, ob ich das leisten kann, als die, zu welchem Preis ich das zusätzlich leisten könnte. Und: Die Frage ist auch, ob es längerfristig sinnvoll ist, dass ich immer Zusatzarbeit mitmache, ohne mich zu beschweren. Die Frage ist für mich gerade, wo kollegiale gute Zusammenarbeit aufhört und sich ausnutzen lassen anfängt. Daher hatte ich hier um eure Eintschätzung gebeten.

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