Schüler wollen Mietwagen auf Klassenfahrt – erlaubt?

  • In RLP lautet die Antwort klar nein.

    "Die Benutzung von PKW mit Schülern als Fahrer – allein oder mit Schülern als Mitfahrer – zu
    schulischen Veranstaltungen am anderen Ort darf nur ein seltener Ausnahmefall sein (ultima
    ratio) und sollte sich nur auf Fahrten in die nähere und bekannte Umgebung beschränken. [... ]

    Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Personen- und Lastkraftwagen, Kleinbussen
    und Bussen, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen oder Schülern gesteuert werden, ist bei der
    Durchführung der von dieser Verwaltungsvorschrift geregelten Schulveranstaltungen [bezieht sich auf die VV Schulfahrten] grundsätzlich nicht statthaft. [...]"

    https://studienseminar.rlp.de/fileadmin/user…die_Schulen.pdf

  • Die Benutzung von PKW mit Schülern als Fahrer – allein oder mit Schülern als Mitfahrer – zu
    schulischen Veranstaltungen am anderen Ort darf nur ein seltener Ausnahmefall sein (ultima
    ratio) und sollte sich nur auf Fahrten in die nähere und bekannte Umgebung beschränken. [... ]

    Das beschreibt aber nur die Anreise oder Fahrte zu entsprechenden schulischen Veranstaltungen, nicht die Aktivitäten in der Freizeit.

  • Gehört die Zeit, die während einer Klassenfahrt als "Freizeit" deklariert wird, aber nicht dennoch zur Schulveranstaltung? Also Zeit ohne vorgegebenes Programm, zur freien Gestaltung zwar, aber dennoch ja ein Teil der Fahrt, die ja vermutlich einen definierten Beginn und ein definiertes Ende hat. (Bezieht sich nicht auf deinen Beitrag, Bolzbold, sondern auf den von s3g4 darüber.)

  • Gehört die Zeit, die während einer Klassenfahrt als "Freizeit" deklariert wird, aber nicht dennoch zur Schulveranstaltung? Also Zeit ohne vorgegebenes Programm, zur freien Gestaltung zwar, aber dennoch ja ein Teil der Fahrt, die ja vermutlich einen definierten Beginn und ein definiertes Ende hat. (Bezieht sich nicht auf deinen Beitrag, Bolzbold, sondern auf den von s3g4 darüber.)

    Das müsste rechtlich geklärt werden. Ich würde sagen nein, denn was hier passiert hat keinen Zusammenhang mit der Lehrkraft oder der Schule.

  • Das müsste rechtlich geklärt werden. Ich würde sagen nein, denn was hier passiert hat keinen Zusammenhang mit der Lehrkraft oder der Schule.

    Eine rechtliche Klärung wäre wirklich spannend. Ich würde - aus dem Bauch heraus - annehmen, dass es eben doch auch während der "Freizeit" eine Schulveranstaltung ist. Wenn während der Freizeit etwas passiert, es muss ja gar nicht schlimm sein und die Schüler müssen gar nicht schuld sein, ist man als begleitende Lehrkraft vermutlich ja doch (auch) Ansprechpartner - vor Ort, aber dann ja auch von Seiten der Dienstvorgesetzten zu Hause etc.

  • Bei rein volljährigen SuS als Teilnehmer der Fahrt unterliegt die Freizeit keinen Vorgaben für Schulveranstaltungen, so lange das Verhalten dort nicht in den Teil hineinwirkt, der wiederum schulische Veranstaltung ist. Volljährige SuS dürfen in der Freizeit der Fahrt auch Rauchen und Alkohol trinken, genau so wie Lehrpersonen, bei denen das dann ebenfalls nicht die Dienstfähigkeit im Programmteil beeinträchtigen darf.

    • Offizieller Beitrag

    Bei rein volljährigen SuS als Teilnehmer der Fahrt unterliegt die Freizeit keinen Vorgaben für Schulveranstaltungen, so lange das Verhalten dort nicht in den Teil hineinwirkt, der wiederum schulische Veranstaltung ist. Volljährige SuS dürfen in der Freizeit der Fahrt auch Rauchen und Alkohol trinken, genau so wie Lehrpersonen, bei denen das dann ebenfalls nicht die Dienstfähigkeit im Programmteil beeinträchtigen darf.

    Das trifft für NRW nicht zu. Für die Fahrten gilt laut Anmeldezettel ein Alkohol- und Rauchverbot. (Andere Drogen gehen natürlich auch nicht.)

  • Das trifft für NRW nicht zu. Für die Fahrten gilt laut Anmeldezettel ein Alkohol- und Rauchverbot. (Andere Drogen gehen natürlich auch nicht.)

    Eine Woche mit der 13. Klassen weg fahren und Alkohol- und Rauchverbot durchgehend? Mit Verlaub, aber in welcher Welt lebt ihr denn?

    Das kann überhaupt nicht zulässig sein so eine Regelung.

  • Meine (anekdotische) Erfahrung besagt, dass Alkohol- und Nikotinkonsum bei Jugendlichen in den letzten Jahren sehr deutlich zurückgegangen ist. Wir haben lange nicht mehr die Probleme mit Alkohol wie zu Beginn meiner Laufbahn.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Woche mit der 13. Klassen weg fahren und Alkohol- und Rauchverbot durchgehend? Mit Verlaub, aber in welcher Welt lebt ihr denn?

    Das kann überhaupt nicht zulässig sein so eine Regelung.

    Hinter den Bergen bei den sieben Zwergen. Ich kenne das von drei Gymnasien, an denen ich gearbeitet habe. Etwas weniger echauffieren wäre hier vielleicht gut.

  • Die Regelung besteht in NRW tatsächlich exakt so, das heißt aber bei der juristischen Kompetenz der aktuellen und ehemaligen Landesregierungen keinesfalls dass das rechtmäßig ist, sondern hauptsächlich dass noch niemand geklagt hat.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Die Regelung besteht in NRW tatsächlich exakt so, das heißt aber bei der juristischen Kompetenz der aktuellen und ehemaligen Landesregierungen keinesfalls dass das rechtmäßig ist, sondern hauptsächlich dass noch niemand geklagt hat.

    Das mag in einigen (anderen) Fällen sicherlich so zutreffen. Ich fände es aber grotesk, wenn 18jährige vor dem VG dagegen klagen würden, dass sie auf einer Studienfahrt nicht (vulgo) saufen dürfen.

  • Hinter den Bergen bei den sieben Zwergen. Ich kenne das von drei Gymnasien, an denen ich gearbeitet habe. Etwas weniger echauffieren wäre hier vielleicht gut.

    Ich finde solche Regelungen eben vollkommen Realitätsfern und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie vor Gericht standhalten würden. Das ist nicht gegen dich persönlich. Du hast die Norm ja nicht verbrochen ;)

    Wie sieht das denn in der Praxis aus?

    Das mag in einigen (anderen) Fällen sicherlich so zutreffen. Ich fände es aber grotesk, wenn 18jährige vor dem VG dagegen klagen würden, dass sie auf einer Studienfahrt nicht (vulgo) saufen dürfen.

    Wenn die Lehrkraft dagegen vorgeht, dass sich mitfahrende Schüler ins Koma saufen ist logisch und das wird auch nicht angreifbar sein. Ein generelles Verbot ist aus meiner Sicht aber einfach rechtswidrig. Die Schule hat außerhalb der Schule kein Hausrecht. Gleiches gilt für den Tabak- oder Kanabiskonsum. Eine Klage dagegen finde ich hier angemessen. Wahrscheinlich wird das niemand anstrengen, weils so wichtig nun auch wieder nicht ist. Deswegen meine Frage nach der Handhabung in der Praxis.

    • Offizieller Beitrag

    Die Diskussion hatten wir hier vor ca. 12 Jahren schon einmal - damals wurde m.E. eigentlich zumindest für NRW alles dazu gesagt.

    Alkohol auf Klassenfahrten - Seite 2 - Sekundarstufe I / Sekundarstufe II / Berufsschule - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

  • Wem es so wichtig ist:

    Viele versuchen natürlich Freizeiten als Teil der schulischen Veranstaltung zu deklarieren, um insbesondere den Unfallversicherungsschutz zu erhalten. Da wird dann bewusst statt "Freizeit" geschrieben, dass "selbständiges Erkunden des Ortes in Kleingruppen" zu machen sei.

    Das geht natürlich auch andersherum: Man deklariert die eine schulische Veranstaltung als Aneinanderreihung schulischer Veranstaltungen mit festem Anfang und Ende und deklariert die "Freizeit" bewusst als außerhalb der Schulveranstaltung.

    Hat aber eben auch Nachteile.

  • Realistisch ist, dass kein volljähriger Mensch sich davon abhälten lässt, abends beim gemeinsamen Essen ein Bierchen zu bestellen. Noch absurder ist es ja beim Rauchen - in Pausen wird im Schulalltag geraucht, auf Fahrten dann aber nicht?

    Die Leute sind erwachsen.

    Und im Fall Rauchen vermutlich süchtig 😄

    • Offizieller Beitrag

    Realistisch ist, dass kein volljähriger Mensch sich davon abhälten lässt, abends beim gemeinsamen Essen ein Bierchen zu bestellen. Noch absurder ist es ja beim Rauchen - in Pausen wird im Schulalltag geraucht, auf Fahrten dann aber nicht?

    Die Leute sind erwachsen.

    Und im Fall Rauchen vermutlich süchtig 😄

    Richtig
    Ob man das sanktioniert und ggf. dann wie, ist dann eine andere Sache.

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