Die Prüfungsordnungen geben uns die Möglichkeit, in der Oberstufe hierfür die Endnote um bis zu zwei Notenpunkte abzusenken (maximale Absenkung nach Punktabzug in Sprachpunkten und Abzug wegen zu vieler sprachlicher Verstöße selbst bei Kombination beider Abzüge). Ich frage mich, wie viele KollegInnen das tatsächlich konsequent durchziehen. Dann würde aus einer inhaltlich und methodisch ausreichenden Leistung ganz schnell eine defizitäre Leistung. Und spätestens dann müssen die SchülerInnen entweder etwas tun oder bekommen ihren Abschluss nicht.
Diese Regelung ist eigentlich durch den EWH bereits abgegolten, eine Kombination aus beiden ist ja nicht möglich, wenn die Darstellungsleistung bereits 28 Punkte umfasst. Das Problem ist: Die Darstellungsleistung ist teilweise extrem schwammig formuliert. Nur 16/28 Punkten lassen sich absolut eindeutig der sprachlichen Richtigkeit (R/G/Z/SB/ST usw.) zuordnen. Der Rest ist Interpretation, z.B. werden "Tempora, Modalität, Fachtermini und Beschreiben/Bewerten/Deuten und eigenständige schriftliche Darstellung" einfach zusammengefasst und mit insgesamt 6 Punkten summiert. Wie viele von den 6 Punkten nun auf die ersten drei Teile entfallen, bleibt jedem selbst überlassen, dafür gibt es keine konkrete Vorgabe.
Wenn man die 28 komplett auf 0 setzt, hat man die zwei Notenpunkte längst erreicht. Tut man dies nicht, hängt es wiederum davon ab,w ie jeder einzelne Lehrer die Teile gewichtet.