Lehrer nicht mehr Beamte?

  • Aber sie können eben nicht von heute auf morgen an eine andere Schule im gesamten Bundesland abgeordnet oder gar versetzt werden, was gerade, wenn man kleine Kinder hat oder sich um die Pflege von Angehörigen kümmern muss, durchaus auch mal ein schwierig werden kann! Alles hat eben Vor-und Nachteile!

    Angestellte Lehrer können genauso abgeordnet werden. Die Kündigungsfristen im TV-L sind auch oft so, dass man da schneller aus einem Beamtenverhältnis kommt.

  • Kenne genug, die aus diversen Gründen nicht verbeamtet wurden und nun nach 5 Jahren Studium, 2 Examen und Referendariat (insgesamt also 6-7 Jahre Lehrerausbildung) mit 2.400 Euro netto abgespeist werden, in den Ferien arbeitslos sind und von dem Nachteil der Kinderzuschläge und der späteren Rente im Gegensatz zur Pension ganz zu schweigen!

    Das halte ich für nicht zutreffend. Wer aus diversen Gründen nicht verbeamtet wird, also im Grunde aber eine feste Stelle hat, wird sicher nicht in den Ferien arbeitslos.

  • Assistenz/StationsärztInnen schon, der Verdienst macht einen großen Sprung, wenn ma OberärztIn wird.

    Wobei die meisten ja nun auch darauf hinarbeiten und nicht ihr ganzes Berufsleben Assistenzärtze bleiben wollen! :aufgepasst:

  • Die Kündigungsfristen im TV-L sind auch oft so, dass man da schneller aus einem Beamtenverhältnis kommt.

    Wie sagte da neulich ein befreundeter Anwalt zu mir, was wollen sie denn machen, wenn du fristlos kündigst und nicht mehr kommst?!?
    Und auch Schadensersatz können sie nicht geltend machen, denn sie haben ja keinen wirklichen Schaden im finanziellen Bereich.

    Angestellte Lehrer können genauso abgeordnet werden.

    Nee, das geht bei uns auch nicht so einfach, wie bei Beamten, wobei Berlin eben auch nur im Bezirk in der Regel versetzt, aus dem Bezirk rauszukommen ist nicht viel einfacher als aus dem Bundesland.

  • Kenne genug, die aus diversen Gründen nicht verbeamtet wurden und nun (…)?mit 2.400 Euro netto abgespeist werden, in den Ferien arbeitslos sind (…)

    Was bedeutet, dass diese schlicht keine Planstelle haben, denn Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis werden nicht prinzipiell in den Ferien entlassen. Die fehlende Verbeamtung ist so gesehen zunächst einmal nachrangig.

    Ob 2400€ netto ein Gehalt sind, mit dem man sich abgespeist fühlen muss sei mal dahingestellt. Angesichts dessen, dass ich das mit halber Stelle ohne Verbeamtung bekommen würde, wage ich aber zu behaupten, dass mit voller Stelle auch im Angestelltenverhältnis netto mehr rauskommen würde, sprich du in diverser Weise Äpfel mit Birnen vergleichst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Naja, Netto-Vergleich ist immer schwierig aufgrund der unterschiedlichen Steuerklassen. Denn ja, ich bin sicher, dass ich auch "nur" knapp 3000 Euro Vollzeit raus hätte, weil ich eben mit Stufe 5 bezahlt werde. Also 2400 Euro ist mit entsprechender Steuerklasse und nicht der höchsten/zweithöchsten Stufe nicht gerade unwahrscheinlich.

  • Jedenfalls sind die gehaltstechnischen Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrer:innen nicht zu verachten, zumal sie im Grunde die gleiche Arbeit leisten.

    Wies nur „im Grunde“? Welche Unterschiede bei den Arbeitsaufgaben verbeamteter und angestellter Lehrkräfte gibt es deines Erachtens? Wo wäre das nachzulesen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Tja, um eine Planstelle zu bekommen, muss man auch erstmal Glück haben. 2400€ für eine Vollzeitstelle als ausgebildete Gymnasiallehrerin finde ich eben nicht sehr viel, jedenfalls wenn man die Studienjahre und die Abschlüsse einbezieht. Eigentlich dafür eher unterbezahlt und auf keinen Fall eine E13!

    Ein Gehalt von nur 2400€ bei Vollzeitstelle als Gymnasiallehrkraft klappt eigentlich nur direkt bei Einstieg in E13/1 und mit Steuerklasse 5. Nur ist diese sehr spezielle Konstellation wohl kaum ein geeigneter Vergleichswert für Gehälter.

  • Nicht jede Lehrkraft hat eine Klassenleiterfunktion. Deiner Ansicht nach könnte man auch sagen 1:1 die selbe Arbeit, was das ganze noch unfairer macht.

    Dir ist bewusst, dass es nicht von A - oder E - Besoldung abhängig ist, ob jemand eine Klassenleitung übertragen bekommt?

    Und nein, das ist nicht nur „meine Ansicht“, dass Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis dieselben dienstlichen Aufgaben haben wie verbeamtete Lehrkräfte, sondern die Rechtslage in allen 16 Bundesländern. In welchem davon bist du an welcher Schulform tätig, dass dir das unbekannt ist?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ach ne, das das nicht von A oder E abhängig ist, ist mir auch klar. Trotzdem steht man mit Gruppe E weder in einem lebenslangen Dienst-und Treueverhältnis zum Dienstherrn noch hat man Anspruch auf die Zahlung der vollen Bezüge bei längerer Krankheit, wie auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkräfte.

    Das war nicht die Frage, die ich gestellt hatte und ist auch nicht das, was du davor behauptet hattest. Dass es diesen Unterschied zwischen A - und E - Besoldung gebe hattest darüber hinaus du in den Raum gestellt, nicht ich. Du hattest behauptet, es gebe Unterschiede auch bei den dienstlichen Aufgaben von Lehrkräften je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses.

    Im Gegensatz zu dir sind mir die tatsächlichen Gemeinsamkeiten zwischen Angestellten und verbeamteten Lehrkräften ebenso bewusst, wie die realen Unterschiede in der Bezahlung. Wobei ich bei letzteren - anders als du - nicht befristete Stellen in Steuerklasse 5 oder Teilzeit vergleiche mit unbefristeten Stellen in Steuerklasse 1,3 oder 4 und Vollzeit. Vielleicht solltest du zu einem Thema wechseln, von dem du mehr Ahnung hast als Meinung..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • und der Beamtenstatus oft heutzutage das ist, was die meisten noch in der Schule hält. Kollegen meinten ohne, wären sie morgen weg, wurde offen und ehrlich kommuniziert! Und wenn es durch die ganze Schule schallte!

    Joah, kann man auch andersrum interpretieren, sie bleiben nur, weil sie verbeamtet sind und daher nicht die große Wahl haben, noch einmal würden sie sich aber nicht mehr verbeamten lassen.

    Ich bin mehrmals von den Kollegen gefragt worden, ob ich mir das auch wirklich gut überlegt habe!

  • Brauche ich nicht, mir reicht es, wenn ich weiß, dass angestellte Lehrktäfte im Gegensatz zu verbeamteten Lehrkräften nachteilig abgespeist werden und der Beamtenstatus oft heutzutage das ist, was die meisten noch in der Schule hält. Kollegen meinten ohne, wären sie morgen weg, wurde offen und ehrlich kommuniziert! Und wenn es durch die ganze Schule schallte! :ohh::aufgepasst:

    Die unterschiedliche Bezahlung von Beamten und Angestellten ist eine haarsträubende Ungerechtigkeit.

    Trotzdem sollten wir mal realistisch bleiben. Das ganze Gerede von "ich wäre sonst morgen weg" ist für 90% der Kollegen quatsch, weil sie keine Qualifikation haben, mit der sie zuverlässig einen ähnlich bezahlten Job bekommen würden. Auch nicht, wenn man das Angestelltengehalt zu Grunde legt.

    Letztendlich ist das Lehrerjob, egal ob Beamter oder Angestellter, immer noch unschlagbar, wenn man Zugänglichkeit, Qualifikation, Gehalt und (ja auch die in einigen Punkten problematischen) Arbeitsbedingungen ins Verhältnis setzt.

    Natürlich ist das Gras woanders immer grüner. Aber man muss da auch mal realistisch sein und alle Aspekte betrachten. Einschließlich dessen, was man selbst realistisch erreicht hätte.

  • Die Pensionen sind viel höher, die Mindestpension bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit sollte hier nicht unerwähnt bleiben.

    Lehrer gehören zur gebildeten - und höher ausgebildeten Bevölkerungsschicht. Die Gehälter liegen unter denen vergleichbarer Berufsgruppen in der Industrie. Zudem gibt es dort in der regel zusätzliche Betriebsrenten. Die Rücklagen für die Pensionen wurden bereits bei der Festlegung des Gehalts in die Beamtengehälter "eingepreist".
    Eine vorzeitige Dienstunfähigkeit erfolgt im Bereich der Lehrer - im Vergleich zu Industriearbeitern - sehr viel seltener. Dass z.B. Berlin zur Verbeamtung der Lehrkräfte zurückgekehrt ist, zeigt, dass es sich für den Staat finanziell rechnet.

    KI meint:
    "Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit: Etwa 19 % der verbeamteten Lehrkräfte scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus – meist im Alter von rund 58 Jahren"
    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass 81% der Lehrkräfte bis zum Erreichen der normalen Altersgrenze arbeiten.
    KI-Auskunft zur Frage: "Wie viel % der Beschäftigten arbeiten bis zum Erreichen des Rentenalters?":

    Zitat
    • Frühverrentung: Etwa ein Drittel der Beschäftigten geht vorzeitig in Rente, oft mit Abschlägen. Besonders betroffen sind körperlich belastende Berufe.
    • Vollzeit bis zur Rente: Nur rund 50–60 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten schaffen es, durchgehend bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten – je nach Branche, Bildungsgrad und Gesundheitszustand.
    • Beamte vs. Angestellte: Beamte arbeiten häufiger bis zur Altersgrenze, während Angestellte häufiger früher ausscheiden.


    Daraus ergibt sich, dass Beamte später als andere Berufsgruppen Ruhegehalt beziehen - und länger durch Arbeitsleistung dafür "einzahlen".
    Beamte leben im Schnitt 3 bis 5 Jahre länger als andere Berufsgruppen - was dem höheren Bildungsgrad und der geringeren Unfallgefahr geschuldet ist.

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  • Tom123 was findest du verwirrend? § 4 TV-L regelt die Abordnung, da sehe ich keine Vorteile zum Beamtentum.

    Was die Kündigungsfristen angeht, findest du in § 34 TV-L eine Übersicht der Kündigungsfristen. Sobald du mehr als ein Jahr tätig bist, kommst du in manchen Situationen schon nicht mehr schneller aus dem Arbeitsverhältnis raus als ein Beamter sich entlassen kann.

    Ein Beamter wird unverzüglich aus dem Dienst entlassen, bei Vorliegen von dienstlichen Gründen kann dies 3 Monate verzögert werden.

    Ein Angestellter, der seit einem Jahr dem Betrieb angehörig ist, hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Wenn du Ende August in die Schule kommst und erfährst, dass du das neue Schuljahr an einer anderen Schule verbringen wirst, dann kriegst du die Kündigung zum Ende des dritten Quartals schon nicht mehr hin, d. h. bis Dezember bist du dann definitiv dabei.

  • Trotzdem sollten wir mal realistisch bleiben. Das ganze Gerede von "ich wäre sonst morgen weg" ist für 90% der Kollegen quatsch, weil sie keine Qualifikation haben, mit der sie zuverlässig einen ähnlich bezahlten Job bekommen würden. Auch nicht, wenn man das Angestelltengehalt zu Grunde legt.

    Das denke ich mir hier auch immer wieder, wenn in schöner Regelmäßigkeit der Mythos auftaucht, ohne Verbeamtung fänden sich keine Lehrkräfte mehr oder dass alle Bestandslehrkräfte dann den Job wechseln. Es mag im Einzelfall solche Entscheidungen geben, für den größeren Teil ist das aber unrealistisch.

    Eine sinnvolle Stellschraube in diesem Zusammenhang (und wahrscheinlich extrem umstritten) könnten dann wie in der Wirtschaft bedarfsorientierte Bezahlungen bei den Stellenangeboten sein. Dann werden eben Stellen in Mangelbereichen mit höheren Gehaltsangeboten versehen als solche in Bereichen, die noch immer überlaufen sind. Dass es solche Möglichkeiten im ÖD durchaus gibt, kann man sich mit Blick auf die IT-Fachkräftezulage im TVöD und TV-V anschauen. Das ist durchaus ausbaufähig.

  • Die unterschiedliche Bezahlung von Beamten und Angestellten ist eine haarsträubende Ungerechtigkeit.

    Trotzdem sollten wir mal realistisch bleiben. Das ganze Gerede von "ich wäre sonst morgen weg" ist für 90% der Kollegen quatsch, weil sie keine Qualifikation haben, mit der sie zuverlässig einen ähnlich bezahlten Job bekommen würden. Auch nicht, wenn man das Angestelltengehalt zu Grunde legt.

    Letztendlich ist das Lehrerjob, egal ob Beamter oder Angestellter, immer noch unschlagbar, wenn man Zugänglichkeit, Qualifikation, Gehalt und (ja auch die in einigen Punkten problematischen) Arbeitsbedingungen ins Verhältnis setzt.

    Natürlich ist das Gras woanders immer grüner. Aber man muss da auch mal realistisch sein und alle Aspekte betrachten. Einschließlich dessen, was man selbst realistisch erreicht hätte.

    Wir haben in bestimmten Bereichen und auch Orten Lehrermangel, trotz Beamtenstatus. Ich bezweifle dass dieser geringer wird, wenn Lehrer nicht mehr verbeamtet wird.


    Seph

    Die Zulage bringt nichts wenn man sie mit dem Beamtenstatus vergleicht. Aber es werden sich sicher einige finden die den Job als TV-L machen werden. Im südlichen BaWü wird es vor allem bei Jüngeren die Schweiz sein. Denn der Gehaltsunterschied ist dann TV-L zu Kantonsgehalt. Und der ist dann gewaltig.

    Bei dem derzeitigen Wechselkurs kannst vereinfacht davon ausgehen, dass du z.B. bei Grundschullehrkräfteb knapp das doppelte verdienst. Und die LHK in der Schweiz sind insbesondere in den letzten Jahren durch die Preissteigerungen in D zwar etwas höher, aber nicht mehr so wie früher.

  • Die Zulage bringt nichts wenn man sie mit dem Beamtenstatus vergleicht. Aber es werden sich sicher einige finden die den Job als TV-L machen werden. Im südlichen BaWü wird es vor allem bei Jüngeren die Schweiz sein. Denn der Gehaltsunterschied ist dann TV-L zu Kantonsgehalt. Und der ist dann gewaltig.

    Da bin ich bei dir. Mir ging es auch gar nicht so sehr um die konkrete Höhe einer bestehenden Zulage, sondern um die grundsätzliche rechtssichere Möglichkeit, überhaupt mit Zulagen zu arbeiten.

  • Der Lehrermangel in Frankreich ist vermutlich nicht viel höher als in Deutschland (er wird auch einfach anders gelöst: dann haben die Kids einfach bis Weihnachten kein Mathe. Punkt. weder Vertretung noch Aufsicht) und gefühlt gibt es zwar mehr Anträge zur Entlassung aus dem Dienst in Frankreich als in Deutschland und trotzdem lassen sich jährlich Leute für den dortigen Lohn einstellen (ca. 60% des deutschen Nettos, noch vor Lohnsteuer, die in einer Lehrerfamilie kaum anfällt), trotz vergleichbarer Lebenshaltungskosten (das Lohnniveau ist in F definitiv niedriger, aber im Vergleich zum Median sind die Lehrkräfte dort richtig schlecht bezahlt. Trotzdem machen so viele weiter.)

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