An der Aussage merkt man, dass du keine Kinder hast.
An der Aussage merkt man, dass die Person eine Unterschied zwischen der Familienplanung und der Karriere sieht.
An der Aussage merkt man, dass du keine Kinder hast.
An der Aussage merkt man, dass die Person eine Unterschied zwischen der Familienplanung und der Karriere sieht.
Ein Kind ist ganz einfach genauso wenig "Job", wie Haushalt, Garten, Einkaufen, Haustier, etc. pp. "Jobs" sind. Das sind ganz sicher alles mehr oder weniger zeitintensive Aufgaben, aber Jobs generieren fürgewöhnlich Einkommen und bestreiten den Lebensunterhalt (ok, wenn die Zuschläge noch ein paarmal erhöht werden, überarbeite ich das ggf. nochmal 😄).
Die Frage war, wo das Kindergeld in der Verfassung steht. Das ist genau das gleiche wie beim Kinderzuschlag. Es steht dem Staat frei, wie er Familien unterstützen möchte.
Der Statt muss das Existenzminimum seiner Bürger sichern. Sei es durch Sozialleistungen oder durch das steuerfrei stellen des Einkommens.
Weil es bei Menschen (Kinder) die kein eigenes Einkommen haben über Sozialtransfer gesichert wird, erhalten diese auch kein Kindergeld.
Und bevor jetzt der Einwand kommt Kinder würden kein Einkommen erzielen und ihr Existenzminimum müsste Eltern daher nicht steuerfrei gestellt werden. Eltern haben ihren Kindern gegenüber eine Unterhaltspflicht.
Es steht dem Staat frei, wie er Familien unterstützen möchte.
Ich habe dir schonmal erklärt, dass dies nicht im Sinne deiner Besoldung wäre, weil eine wie auch immer geartete Art von genereller Unterstützung (ohne Bedürftigkeit) von Familien dazu führen würde, dass der alimentative Bedarf eines Kindes außerhalb der Besoldung geregelt werden würde, was im Umkehrschluss wieder bedeuten würde, dass der Druck sinken würde die Grundbesoldung zu erhöhen; es gäbe dann sogar den Spielraum die Besoldung zu senken.
"Job" kann man aber sehr wohl auch als Verantwortung oder Aufgabe übersetzen. Im Englischen wird es sehr häufig in diesem Sinne verwendet.
Der Statt muss das Existenzminimum seiner Bürger sichern. Sei es durch Sozialleistungen oder durch das steuerfrei stellen des Einkommens.
Weil es bei Menschen (Kinder) die kein eigenes Einkommen haben über Sozialtransfer gesichert wird, erhalten diese auch kein Kindergeld.
Die meisten Menschen, die Kindergeld erhalten, sind keineswegs darauf als Existenzsicherung angewiesen. Genauso könnte man es auch für Bürgergeldempfänger so umstellen, dass die Kinder durch andere Leistungen unterstützt werden. Es ist nur eine Frage des politischen Willens.
Ich habe dir schonmal erklärt, dass dies nicht im Sinne deiner Besoldung wäre, weil eine wie auch immer geartete Art von genereller Unterstützung (ohne Bedürftigkeit) von Familien dazu führen würde, dass der alimentative Bedarf eines Kindes außerhalb der Besoldung geregelt werden würde, was im Umkehrschluss wieder bedeuten würde, dass der Druck sinken würde die Grundbesoldung zu erhöhen; es gäbe dann sogar den Spielraum die Besoldung zu senken.
Es ging um die Aussage, dass das Kindergeld durch die Grundgesetz vorgeben ist. Chilipaprika sagte, dass es ihr besser gefallen würde, wenn es durch andere Leistungen ersetzt wird. Ganz allgemein. Dem hast Du widersprochen. Dabei ist es durchaus möglich die Leistungen ganz teilweise durch andere Leistungen zu ersetzen.
Es ging um die Aussage, dass das Kindergeld durch die Grundgesetz vorgeben ist. Chilipaprika sagte, dass es ihr besser gefallen würde, wenn es durch andere Leistungen ersetzt wird. Ganz allgemein. Dem hast Du widersprochen. Dabei ist es durchaus möglich die Leistungen ganz teilweise durch andere Leistungen zu ersetzen.
Nein, das geht nicht.
Nein, das geht nicht.
Wahrscheinlich ginge es, wenn in irgendeiner Form weiterhin das Existenzminimum steuerfrei gestellt wird.
Am Ende würde sich die Lösung dann wohl kaum von der aktuellen unterscheiden. Das Kindergeld ist ja quasi eine pauschalisierte Auszahlung für das steuerfreie Existenzminimum des Kindes. Aber eben eine Auszahlung mit sozialer Komponente, da bis in die Mittelschicht hinein die steuerliche Freistellung des Existenzminimums weniger einbringen würde als das Kindergeld.
Bei einem Lehrer/innenpaar mit höheren Erfahrungsstufen kommt man aber schnell schon in den Bereich, wo bei der Steuererklärung das Existenzminimum gegen das Kindergeld lohnend (im Bereich weniger Euros) angerechnet wird.
Um mal das Kindergeld und den Kinderfreibetrag mal grob gegenzurechnen:
Erst mal noch eine kleine vereinfachte Steuerinfo: Jeder zusätzliche Euro wird höher versteuert, daher lohnt es sich meist, Kosten abzusetzen, weil der Euro oben an der Spitze des Einkommens schnell mal mit 30-40% versteuert wird. Das ist aber etwas anderes als der durchschnittliche Steuersatz auf das Einkommen, der im Steuerbescheid angegeben wird.
Das Kindergeld für 2 Kinder beträgt 6000€ und der Kinderfreibetrag ca. 19000€.
Wenn man in der Spitze bei einer Steuer von 30% ankommt, dann sind 19000€*0,3 = 5700€. Da wird der Freibetrag nicht verwendet, man gewinnt quasi 300€ im Vergleich und fertig.
Wenn man in der Spitze bei einer Steuer von 32% ankommt, dann sind 19000€*0,32 = 6080€ und man bekommt über die Steuererklärung etwas zurück (die Differenz zu den 6000€ Kindergeld). Diese Prüfung macht das FA automatisch.
Achtung: Das ist im Detail deutlich vereinfacht, soll aber mal das Prinzip grob verdeutlichen. Die Zahlen stimmen so nicht exakt, geben aber das Grundprinzip wieder.
Die soziale Komponente sieht man daran, dass bis weit in die Mittelschicht hinein das Kindergeld mehr einbringt als die steuerliche Berücksichtigung. Wenn die Politik das neu regeln würde, dann würde ich darauf wetten, dass die soziale Komponente beibehalten wird. Außerdem wäre auch weiterhin der Kinderfreibetrag zu berücksichtigen.
Sinnvoller wäre, sämtliche Freibeträge und Auszahlungen zu streichen und flächendeckend kostenlose Angebot für Kinder zu schaffen. Schulfrühstück, Mittagessen, sämtliche Materialien, Schwimmkurs, Vereinsmitgliedschaften, Gutscheinkontingent für Kultur- und Freizeiteinrichtungen etc. pp.
Das Kindergeld für 2 Kinder beträgt 6000€ und der Kinderfreibetrag ca. 19000€.
Wenn man in der Spitze bei einer Steuer von 30% ankommt, dann sind 19000€*0,3 = 5700€. Da wird der Freibetrag nicht verwendet, man gewinnt quasi 300€ im Vergleich und fertig.
Wenn man in der Spitze bei einer Steuer von 32% ankommt, dann sind 19000€*0,32 = 6080€ und man bekommt über die Steuererklärung etwas zurück (die Differenz zu den 6000€ Kindergeld). Diese Prüfung macht das FA automatisch.
Achtung: Das ist im Detail deutlich vereinfacht, soll aber mal das Prinzip grob verdeutlichen. Die Zahlen stimmen so nicht exakt, geben aber das Grundprinzip wieder.
Wesentlicher Punkt, der es komplizierter macht, es wird für jedes Kind einzeln geprüft. Wir haben z.B. für 3 Kinder Kindergeld erhalten, meist ist das auch günstiger, dieses Jahr nicht, dieses Jahr gibt es für zwei Kinder Kindergeld und für eines den Kinderfreibetrag.
Wesentlicher Punkt, der es komplizierter macht, es wird für jedes Kind einzeln geprüft. Wir haben z.B. für 3 Kinder Kindergeld erhalten, meist ist das auch günstiger, dieses Jahr nicht, dieses Jahr gibt es für zwei Kinder Kindergeld und für eines den Kinderfreibetrag.
Oh krass! Klar macht das ein Computer, aber diese feinsten Variationen sind schon skurril.
Sinnvoller wäre, sämtliche Freibeträge und Auszahlungen zu streichen und flächendeckend kostenlose Angebot für Kinder zu schaffen. Schulfrühstück, Mittagessen, sämtliche Materialien, Schwimmkurs, Vereinsmitgliedschaften, Gutscheinkontingent für Kultur- und Freizeiteinrichtungen etc. pp.
Auch mit vielen kostenlosen Leistungen würden zwar Auszahlungen und Freibeträge gekürzt, aber eben nicht komplett gestrichen werden können.
edit/Ergänzung: Das grundlegende Problem bei kostenlosen zusätzlichen Leistungen ist, dass die Steuereinnahmen und die Ausgaben nicht bei der selben Ebene zu finden sind. Wir haben schon seit Ewigkeiten das Problem, dass Länder und Bund Dinge beschließen, die zulasten der Kommunen gehen, diese dabei aber deutlich unterfinanziert zurücklassen.
Zumal es viele dieser kostenlosen Angebote in vielen Orten schon gibt. Aber auch für das kostenlose Mittagessen muss man z.B. in Berlin sein Kind anmelden und daran scheitert es schon seit Jahren bei einigen.
Zumal es viele dieser kostenlosen Angebote in vielen Orten schon gibt. Aber auch für das kostenlose Mittagessen muss man z.B. in Berlin sein Kind anmelden und daran scheitert es schon seit Jahren bei einigen.
Ja, das ist das Problem der Pfadabhängigkeit bei vielen politischen Maßnahmen oder Feldern.
Keiner traut sich, was zu ändern, ergänzt aber mit Maßnahmen, die nicht zusammenpassen.
Geld geben (Kindergeld), Mutter/Vater zuhause steuerlich fördern (Ehegattensplitting und zum Teil LSK), und dann kostenlose Angebote (Mittagessen, Lehrmittelfreiheit, Freizeitangebote aber auch kostenlose Mitversicherung in der GKV, usw..) sind Bausteine verschiedener Denkmodelle.
Sich Angebote skandinavischer Länder wünschen, aber nicht bereit sein, deren Steuersystem zu übernehmen, das kann langfristig nicht klappen. Schon kurzfristig nicht.
... wobei das Ehegattensplitting eine Variante ist, die eheliche Wirtschafts- und Verantwortungsgemeinschaft, die ja auch besondere Unterhaltspflichten etc. mit sich bringt, in ein Gleichgewicht aus wirtschaftlichen Pflichten und Rechten zu bringen. Es gäbe auch andere Varianten, ein Wegfall ohne einen anderen Ausgleich würde aber sicher vor Gericht scheitern.
Ich weiß.
Artikel 6 GG und so.
Aber ein Familiensplitting wäre zum Beispiel möglich, oder Freibeträge, zum Beispiel. Man muss mit der Zeit gehen und Schutz der Familie bedeutet nicht Schutz des Ernährer*inmodells.
Man muss mit der Zeit gehen und Schutz der Familie bedeutet nicht Schutz des Ernährer*inmodells.
Wenn man sich aber für dieses Modell entschieden hat, wird dann der andere gezwungen zu arbeiten? Weil es nicht mehr Zeitgemäß sein soll?
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