Was passiert mit den Rentenpunkten bei Verbeamtung?

  • Ich bekomme jedes Jahr einen Bescheid von der Rentenkasse über meine zu erwartende Rente. Ich bin aber seit 2009 verbeamtet. Was passiert also mit den Rentenpunkten? Hätte ich irgendwas veranlassen müssen? Es sind noch gefühlt viele Jährchen hin für mich bis zum Erreichen der Pension, aber irgendwann sollte man sich ja mal mit der Thematik befassen… vor allem, wenn ich etwas veranlassen muss. Kennt sich wer aus?

  • Ich meine, du kriegst eine Rente und deine Ruhebezüge werden um den Betrag gesenkt.

    Nein, nur wenn man über die Grenze mit beiden zusammen kommt, ich werde z.B. Rente und Pension gemeinsam erhalten, weil dadurch, dass ich erst jetzt verbeamtet wurde ich nur die Mindestpension erhalten und mit der Rente trotzdem nicht die Grenze überschreite.

  • Ich bekomme jedes Jahr einen Bescheid von der Rentenkasse über meine zu erwartende Rente. Ich bin aber seit 2009 verbeamtet. Was passiert also mit den Rentenpunkten? Hätte ich irgendwas veranlassen müssen? Es sind noch gefühlt viele Jährchen hin für mich bis zum Erreichen der Pension, aber irgendwann sollte man sich ja mal mit der Thematik befassen… vor allem, wenn ich etwas veranlassen muss. Kennt sich wer aus?

    Wie lange hast du eingezahlt? Bis zu einer gewissen Grenze kann man sich das auch auszahlen lassen.

    Wahrscheinlich macht es Sinn, wenn du dich einmal professionell beraten lässt.

  • Man kann sich die gezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen, wenn man nicht genügend Beitragsmonate (mindestens 60) hat, um eine Rente zu bekommen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Eingezahlt habe ich bis 2009, bis ich verbeamtet wurde, immer nur phasenweise, insgesamt sind offensichtlich 12 Rentenpunkten dabei rausgekommen. (Das kommt mir etwas viel vor, aber wenn es da steht?) Wie und wann kann man sich das auszahlen lassen, oder gibt es Alternativen? Ist das sinnvoll? Ich glaube, ich muss mich wirklich mal dazu beraten lassen. Aber wo kann man das am besten machen? GEW, auch wenn es hier ja um gesetzlichenRentenpunkte geht? Viele Fragen, ich merke gerade, ich muss mich mit dem Thema mal beschäftigen…

  • Nein, nur wenn man über die Grenze mit beiden zusammen kommt, ich werde z.B. Rente und Pension gemeinsam erhalten, weil dadurch, dass ich erst jetzt verbeamtet wurde ich nur die Mindestpension erhalten und mit der Rente trotzdem nicht die Grenze überschreite.

    Ich auch, außer ich arbeite bis 73. Das habe ich aber nicht vor. ^^

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Eingezahlt habe ich bis 2009, bis ich verbeamtet wurde, immer nur phasenweise, insgesamt sind offensichtlich 12 Rentenpunkten dabei rausgekommen. (Das kommt mir etwas viel vor, aber wenn es da steht?) Wie und wann kann man sich das auszahlen lassen, oder gibt es Alternativen? Ist das sinnvoll? Ich glaube, ich muss mich wirklich mal dazu beraten lassen. Aber wo kann man das am besten machen? GEW, auch wenn es hier ja um gesetzlichenRentenpunkte geht? Viele Fragen, ich merke gerade, ich muss mich mit dem Thema mal beschäftigen…

    Du kannst dir die Beiträge nur dann auszahlen lassen, wenn du weniger als 60 Beitragsmonate hast und deshalb keine Rente bekommst.
    Eigentlich müsstest du einen Rentenbescheid bekommen haben, aus dem das hervorgeht.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Eingezahlt habe ich bis 2009, bis ich verbeamtet wurde, immer nur phasenweise, insgesamt sind offensichtlich 12 Rentenpunkten dabei rausgekommen.

    Ein Rentenpunkt entspricht ein Jahr Durchschnittslohn, du hast also 12 Jahre durchschnittlich verdient bzw. bei überdurchschnittlichem Lohn entsprechend weniger Jahre. Ich vermute daher, dass du deutlich über 60 Monate eingezahlt hast. Evtl. sind noch ein paar Jahre Ausbildung erhalten, wurde aber vor vielen Jahren begrenzt auf 3 Jahre (?)

    GEW berät hier auch darüber.

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  • In zwei Sätzen:

    Du erhältst in der Summe (Pension +Rentenzahlung) maximal 71,75% deiner letzten anrechnungsfähigen Besoldung.

    Ist die Summe größer als die 71,75%, dann wird die Pensionszahlung entsprechend reduziert, während die Rentenzahlung in jedem Fall gleich bleibt.

  • Als Ergänzung zum Thema, da dieser Punkt gerne falsch - typisch Lehrer - weitergereicht wird:

    Wird ein Beamter aus dem Dienst entlassen, so verliert er NICHT seine halbe und schon garnicht irgendeine Rente. Sondern: Die Pension wird umgewandelt in Rentenpunkte, welche mittels der jährlichen Bruttobesoldungen (kein Durchschnitt über alle Jahre!) berechnet werden. Der Arbeitgeber (das Bundesland bzw. der Bund) zahlt darauf sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmeranteil. Die derart berechnete Rente ist auf jeden Fall geringer, als die eines vergleichbaren angestellten Lehrers, da dessen Bruttolohn höher ist/war, als die des Beamten.

    Interessantes Detail: Wer zahlt denn den Arbeitgeberanteil von 1,8% für die Pflegeversicherung?

  • Nein, nur wenn man über die Grenze mit beiden zusammen kommt, ich werde z.B. Rente und Pension gemeinsam erhalten, weil dadurch, dass ich erst jetzt verbeamtet wurde ich nur die Mindestpension erhalten und mit der Rente trotzdem nicht die Grenze überschreite.

    bei mir ist es genau so. wo ist denn die grenze, ab der es abgezogen wird? ich kapiere es immer noch nicht ganz..

  • Ich bekomme jedes Jahr einen Bescheid von der Rentenkasse über meine zu erwartende Rente. Ich bin aber seit 2009 verbeamtet. Was passiert also mit den Rentenpunkten? Hätte ich irgendwas veranlassen müssen? Es sind noch gefühlt viele Jährchen hin für mich bis zum Erreichen der Pension, aber irgendwann sollte man sich ja mal mit der Thematik befassen… vor allem, wenn ich etwas veranlassen muss. Kennt sich wer aus?

    Meines Wissens bekommst du dann neben deiner Pension auch eine Rente gezahlt. Ich hatte genau dasselbe Problem, da ich eine Verbeamtung anstrebe, mich in diversen Minijobs aber bewusst nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen habe. Habe mich dann bei der Rentenversicherung beraten lassen und dort wurde mir erklärt, ich könne neben der Pension eine Rente bekommen.

  • In zwei Sätzen:

    Du erhältst in der Summe (Pension +Rentenzahlung) maximal 71,75% deiner letzten anrechnungsfähigen Besoldung.

    Ist die Summe größer als die 71,75%, dann wird die Pensionszahlung entsprechend reduziert, während die Rentenzahlung in jedem Fall gleich bleibt.

    Also wäre es dann schlauer, einfach ein paar Monate/Jahre vorher um Entlassung aus dem Dienst zu bitten? Sonst bringt einem die Rente ja nichts, wenn sie woanders wieder abgezogen wird.

  • Also wäre es dann schlauer, einfach ein paar Monate/Jahre vorher um Entlassung aus dem Dienst zu bitten? Sonst bringt einem die Rente ja nichts, wenn sie woanders wieder abgezogen wird.

    Genau so ist es. Ich habe mit Ausbildung, Studijob und 6 Jahren nach der Uni etwa 14 Jahre lang in die Rente eingezahlt. Wenn ich bis 67 arbeite, dann wird mir ein Teil der Pension gestrichen, weil die Rente auf den Maximalwert angerechnet wird. Ich habe vor bis dahin mindestens 1x ein Sabbatical einzulegen und/oder früher in Rente zu gehen. Die Pension nimmt dann zwar dadurch ab, aber durch die Anrechnung der Rente bis zur Maximalpension erhalte ich dann den selben Betrag.


    P.S. Nicht Entlassen vorher, sondern einfach früher mit Abzügen in Pension gehen.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Warum eigentlich?

    Wurde vor vielen Jahren eingeführt, galt für meinen Großvater noch nicht. Er erhielt Rente und Pension und insgesamt weit über damals 75%, angeblich sogar über 100 %. Er erhielt also mit Ü65 mehr als zuvor als sehr gut verdienender Beamter zuvor. Ich war noch ein Kind, kann mich aber gut an die Gespräche und Witze erinnern.

    Aber ja, ich finde dies auch ungerecht. Denn ich habe einige Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und das soll nicht voll gelten? Grund ist vermutlich, dass auch für Beamte bei 40 Jahren bzw. 71 % Schluss ist, auch wenn du 45 Jahre Beamter warst.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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