https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/i…iele#Beispiel_2
Wenn Unterricht vorgezogen oder verlegt wird, gilt er (statistisch gesehen) als regulär erteilt.
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/i…iele#Beispiel_2
Wenn Unterricht vorgezogen oder verlegt wird, gilt er (statistisch gesehen) als regulär erteilt.
Wenn Unterricht vorgezogen oder verlegt wird, gilt er (statistisch gesehen) als regulär erteilt.
Hier geht es ja um Unstat, also die Wochenausfallstatistik. Da gibt es ganz viele Anwendungsfälle, die da in dem Forum besprochen werden, aber das ist keine Klärung der rechtlichen Lage.
Aber warum sollte es verboten sein, wenn dadurch kein Unterricht ausfällt (sondern er nur verschoben wird)? Das würde doch gar keinen Sinn machen.
Ich finde für manches muss man nicht erst die "rechtliche Lage" klären, wenn der gesunde Menschenverstand es einem sagt.
Und falls dann irgendwann "von oben" die Ansage kommt, dass das aber nun doch nicht erlaubt ist, dann kann man immer noch reagieren (und den Tag wieder auf einen Wochentag verlegen).
Aber warum sollte es verboten sein, wenn dadurch kein Unterricht ausfällt (sondern er nur verschoben wird)?
Weil Schulen Betreuungspflichten für die regulären Unterrichtszeiten haben, spätestens wenn sie verlässliche Schulen sind, und diese nicht einfach wegwichteln können, indem sie den Unterricht auf andere Zeitslots verschieben. Die Fälle, in denen man das darf, sind klar geregelt (bei uns darf zB genau ein Unterrichstag pro Jahr für eine SchiLf entfallen). Liegt kein einschlägiger Grund für einen Entfall vor, muss die Schule mindestens eine Betreuung anbieten.
Ja, was das angeht wundere ich mich ja sowieso über sämtliche weiterführende Schulen. (Bei uns gab es am Ausgleichstag tatsächlich ein Betreuungsangebot).
Jedenfalls wundere ich mich, dass sämtliche weiterführende Schulen, die ich kenne an den Elternsprechtagen kompletten Unterrichtsausfall für alle haben während es an Grundschulen üblich ist, die Termine an mehreren Nachmittagen und Abenden zu verteilen und ich selbstverständlich so viele Termine anbieten muss, dass alle Eltern mich sprechen können während ich bei den weiterführenden Schulen teils nicht mal einen Termin beim Klassenlehrer bekommen habe.
ich glaube, die meisten weiterführenden Schulen leben nach "wo keine Kläger...".
Ich habe eine seeeeehr rechtskonforme bis vorauseilende Schulleitung und ich sehe so krasse Unterschiede zu den anderen weiterführenden Schulen der Stadt (dank Kooperation, Insta-Accounts oder Bekanntschaften in der Stadt weiß ich, wann etwas ausfällt, usw..)
ALLE diese Schulen nehmen eindeutig mehr als den einen Schilf-Tag im Jahr.
Oder in der ersten Schulwoche jeden Nachmittag frei (Jahresplanungen).
Oder den ganzen Tag frei für Elternsprechtag (hmmm?)
oder Ausgleichstag Tag der offenen Schule (und ich war bei deren ToS und es gab keinen Unterricht).
und eine seeeeehr schöne Auslegung der verlässlichen Ganztagsschule (fast alle weiterführenden Schulen sind im Ganztag)
Und dann sind einige Eltern der Stadt überrascht, dass ich mitten in der Hitze nur einmal Ausfall ab 13 Uhr habe (wo alle anderen Schulen um 11 oder 12 Schluss machen, eine ganze Woche), oder oder ...
... aber ich bin ganz ehrlich: aus "Arbeitnehmersicht" (ich weiß, wir sind fast alle verbeamtet) / "Dienstleistersicht": Ob es WIRKLICH Sinn ergibt, die 9. Stunde zu vertreten? Oder einer Klasse 5 Stunden Vertretung zu geben, obwohl man seit 2 Tagen weiß, dass diejenigen, die möchten/können, erst zur 3. Stunde kommen könnten? Ob Unterricht bis 15 Uhr und anschließend mindestens 4 Stunden Elternsprechtag / 3 Stunden Konferenz / Dienstbesprechungen, usw.. sinnvoll sind?
Nur weil es durch die ADO abgedeckt wird, heißt es nicht, dass es durch unsere Gesundheit abgedeckt wäre.
Bei uns am BK finden Eltern- und Ausbildersprechtage stets nachmittags statt.
Für einen Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür brauchen wir keine Aufsichten oder Betreuungen.
Es ist bei uns einfach nur die Arroganz der sonst guten Schulleitung, den Lehrern nicht die Wahl zum Ausgleich zu lassen. Beratung versus Unterricht am Tag der offenen Tür.
Ich habe noch keine einzige Schule erlebt, ob weiterführend oder nicht, bei dem für einen Elternsprechtag am Vormittag Unterricht ausgefallen ist.
Ich habe noch keine einzige Schule erlebt, ob weiterführend oder nicht, bei dem für einen Elternsprechtag am Vormittag Unterricht ausgefallen ist.
bei uns ist es die bischöfliche Schule.
(es ist auch die Schule, die eindeutig davon ausgeht, dass sich nie jemand beschweren wird...)
Frei für Elternsprechtag kenne ich von keiner Schule. Der lag/liegt immer nachmittags nach dem Unterricht und an meinem Gymnasium gabs für Sek I Klassenlehrer auch direkt mal 2 - einmal Fachlehrersprechtag, einmal Klassenlehrersprechtag. Für Letzteren durfte man anfangs noch einen Ausgleichstag nehmen, später nicht mehr.
An der jetzigen Schule hat jeder Bildungsgang eine ganztägige SchiLF (manchmal 2) mit entsprechendem Unterrichtsausfall, plus 1 Tag fürs gesamte Kollegium. Als jemand, der in 6 Bildungsgängen steckt, fand ich das letztes Jahr wahnsinnig viel, aber ist natürlich sehr lehrkräftefreundlich gelöst.
Ich habe noch keine einzige Schule erlebt, ob weiterführend oder nicht, bei dem für einen Elternsprechtag am Vormittag Unterricht ausgefallen ist.
Meine Erfahrungen beziehen sich auf die drei weiterführenden Schulen meiner Kinder und bei allen dreien war bzw. ist es so.
Ich kenne es so vom Sohn (Grundschule und Gym): 2 Sprechtage pro Jahr. Einmal ganztägig (kein Unterricht für alle), einmal 2 Nachmittage
Dachte, das wäre so vorgegeben.
Zu meiner Zeit waren das immer ganztägige Termine mit Unterrichtsausfall.
Am BK: 2 Nachmittage mit ca. 4 Stunden
wir haben 3 pro Jahr, immer 4 Stunden (mindestens, aber durch KL-Teams und Bekanntmachung der Noten im Vorfeld hat sich das Kommen von den Leuten entzerrt / erledigt, die nur die Noten wissen wollten.
Anwesenheit ist seit mehreren Jahren für Alle Pflicht. Vorher hatten die "Nebenfachlehrkräfte" nie Besuch und gingen nach 20 Minuten weg.
Ich habe noch keine einzige Schule erlebt, ob weiterführend oder nicht, bei dem für einen Elternsprechtag am Vormittag Unterricht ausgefallen ist.
In NRW habe ich es erlebt, Elternsprechtag war ganztags mit kurzer Mittagspause, in Baden-Württemberg auch noch nie. In Baden-Württemberg sind es allerdings nur 4 Stunden ab 16 Uhr. Später Nachmittagsunterricht fällt dann auch aus.
wir haben 3 pro Jahr, immer 4 Stunden (mindestens, aber durch KL-Teams und Bekanntmachung der Noten im Vorfeld hat sich das Kommen von den Leuten entzerrt / erledigt, die nur die Noten wissen wollten.
Anwesenheit ist seit mehreren Jahren für Alle Pflicht. Vorher hatten die "Nebenfachlehrkräfte" nie Besuch und gingen nach 20 Minuten weg.
Bei uns müssen sich die Eltern anmelden, Teilzeitkräfte bieten je nach Deputat 2 bis 3,5 Stunden an und wenn sich niemand anmeldet, ...
Anwesenheit ist seit mehreren Jahren für Alle Pflicht. Vorher hatten die "Nebenfachlehrkräfte" nie Besuch und gingen nach 20 Minuten weg.
Verstehe ich nicht. Wenn ihr ohne Anmeldung ihn durchführt, dann weiß ich als Nebenfachlehrer doch nicht, ob irgendwelche Eltern erst zu den Hauptfachlehrern gehen und dann zu mir wollen.
Entweder würde ich gar nicht kommen (keine Anmeldung) oder für die ganze Zeit.
Doch doch, es ist mit Anmeldung, aber auch ohne Anmeldung muss man vor Ort sein (und korrigieren, Sammlung aufräumen oder Däumchen drehen). Wer WIRKLICH nichts zu tun hat, tut mir nicht leid. Dann soll er ein Buch lesen oder am Handy daddeln.
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