Nebentätigkeit bei DU

  • Hallo,

    ich bin seit längerem stille Mitleserin. Nun habe ich selber ein Anliegen. Ich bewältige den Schuldienst mit all seinen Anforderungen und Aufregungen nicht mehr und bin deswegen sehr bedrückt. Ich gehe davon aus, dass ich in absehbarer Zeit den Amtsarzt aufsuchen werde und der die Dienstunfähigkeit bestätigen wird. Finanziell wird es für mich sehr schwierig werden. Eine mögliche Nebentätigkeit müsste ich beim LBV anzeigen, oder? Ich könnte mir vorstellen als Inklusionshelferin zu arbeiten oder als Ergänzungskraft in der OGS. Meine Frage hierzu lautet: ist euch ein Fall bekannt, bei dem der Dienstherr solch eine Nebentätigkeit bei einer vorhandenen Dienstunfähigkeit verweigert hat?

  • Hallo,

    ich bin seit längerem stille Mitleserin. Nun habe ich selber ein Anliegen. Ich bewältige den Schuldienst mit all seinen Anforderungen und Aufregungen nicht mehr und bin deswegen sehr bedrückt. Ich gehe davon aus, dass ich in absehbarer Zeit den Amtsarzt aufsuchen werde und der die Dienstunfähigkeit bestätigen wird. Finanziell wird es für mich sehr schwierig werden. Eine mögliche Nebentätigkeit müsste ich beim LBV anzeigen, oder? Ich könnte mir vorstellen als Inklusionshelferin zu arbeiten oder als Ergänzungskraft in der OGS. Meine Frage hierzu lautet: ist euch ein Fall bekannt, bei dem der Dienstherr solch eine Nebentätigkeit bei einer vorhandenen Dienstunfähigkeit verweigert hat?

    Guten Morgen,

    Ob das genehmigt wird, hängt wahrscheinlich von deiner Dienststelle (Bundesland?) und der Dauer der geplanten Arbeit ab.

    Bist du denn im Moment krank geschrieben? Bevor du direkt dienstunfähig wirst, musst du im Normalfall einige Zeit krank geschrieben werden. Wie sicher ist es, dass du direkt DU bist?

    Wie lange bist du denn bereits im Dienst? Und hat deine Krankheit direkt etwas mit dem Beruf zu tun?

    Wäre es eine finanziell lohnende und körperlich machbare Möglichkeit dich aus dem Dienst zu entlassen und einen anderen Beruf zu ergreifen?

  • Du musst eine Erwerbstätigkeit nicht nur anzeigen. Sie muss genehmigt werden.

    Hier wird es dann spannend. Z.B.:


    https://www.ra-kotz.de/entgeltliche-n…nes-beamten.htm

    Wenn man solche Urteile liest, habe ich Zweifel, dass einer Lehrkraft mit DU eine Tätigkeit in der Schule ohne weiteres gestattet wird.

    Wobei die Urteilsbegründung viele "Formfehler" in den Gutachten aufzeigt...

    [OT]
    Aber: 10000 Euro im Jahr für 5 Stunden Yoga die Woche?!
    Wow... ich habe eindeutig nicht den Gen zur Selbstständigkeit.

  • Wäre es eine finanziell lohnende und körperlich machbare Möglichkeit dich aus dem Dienst zu entlassen und einen anderen Beruf zu ergreifen?

    Jemand, der dienstunfähig und somit schwer krank ist, wird hoffentlich nicht die Absicherung, die er*sie als Beamtin hat, aufgeben um in der freien Wirtschaft ggf. auf Grundsicherungsniveau abzusinken? Das erscheint mir nur sinnvoll, wenn die Krankheit ausschließlich auf den Arbeitsplatz Schule bezogen ist (laienhaft gedachtes Beispiel: PTBS wegen Gewalterfahrung, aber das ist wirklich nur eine grobe Idee von mir!). Eher wird man eine Teildienstfähigkeit oder eine „anderweitige Verwendung“ anstreben (und sich von seiner Gewerkschaft beraten lassen).

  • Aber: 10000 Euro im Jahr für 5 Stunden Yoga die Woche?!
    Wow... ich habe eindeutig nicht den Gen zur Selbstständigkeit.

    Findest Du das viel? Ich eher nicht. Eine Selbstständigkeit mit 38€ Stundenlohn kann sich eigentlich nicht tragen, wenn man die Nebenkosten noch betrachtet. Versteuern muss man das ja auch noch. Räume mieten, Versicherungen abschließen und was weiß ich, was noch dazukommt.

  • Okay, ich bin davon ausgegangen, dass es ihr Gewinn ist, also nur vor Steuer, quasi als "Lehrauftrag" in einem Yoga-Studio.
    Wie gesagt, ich habe eindeutig keinen Selbstständigkeit-Gen (hätte ich ihn, hätte ich schon längst gekündigt und würde da auf 2-3 verschiedenen Säulen stehen. Aber ich würde mich 1. viel zu günstig verkaufen und 2. in den Burnout reinwerfen.) Wahrscheinlich gucke ich immer so bewundernd auf diejenigen, die das schaffen und sich wohl dabei fühlen.

  • Meine Frage hierzu lautet: ist euch ein Fall bekannt, bei dem der Dienstherr solch eine Nebentätigkeit bei einer vorhandenen Dienstunfähigkeit verweigert hat?

    Ich befürchte, dass das nicht ganz so leicht sein wird. Insbesondere, da NRW in der letzten Zeit zu viele Fälle hatte, die an die Öffentlichkeit geraten sind und im ersten Anschein darlegen, dass Beamte alimentiert werden, obwohl sie gar nicht dienstunfähig sind. Ob das wirklich so ist, interessiert die Öffentlichkeit dann ja nicht mehr. Ich kann mir vorstellen, dass es hier mittlerweile strengere Vorgaben aus dem MSB gibt, dass solche Nebentätigkeiten nicht mehr genehmigt werden.

    Ist denn wirklich keine Genesung in Sicht? Oder würde eine Teildienstfähigkeit helfen?

    Alles Gute Dir!

  • Okay, ich bin davon ausgegangen, dass es ihr Gewinn ist, also nur vor Steuer, quasi als "Lehrauftrag" in einem Yoga-Studio.

    Ok, kann auch sein,

    Wie gesagt, ich habe eindeutig keinen Selbstständigkeit-Gen (hätte ich ihn, hätte ich schon längst gekündigt und würde da auf 2-3 verschiedenen Säulen stehen. Aber ich würde mich 1. viel zu günstig verkaufen und 2. in den Burnout reinwerfen.) Wahrscheinlich gucke ich immer so bewundernd auf diejenigen, die das schaffen und sich wohl dabei fühlen.

    Same here. Ich würde arbeiten, bis zum buchstäblichen umfallen.

  • Jemand, der dienstunfähig und somit schwer krank ist, wird hoffentlich nicht die Absicherung, die er*sie als Beamtin hat, aufgeben um in der freien Wirtschaft ggf. auf Grundsicherungsniveau abzusinken? Das erscheint mir nur sinnvoll, wenn die Krankheit ausschließlich auf den Arbeitsplatz Schule bezogen ist (laienhaft gedachtes Beispiel: PTBS wegen Gewalterfahrung, aber das ist wirklich nur eine grobe Idee von mir!). Eher wird man eine Teildienstfähigkeit oder eine „anderweitige Verwendung“ anstreben (und sich von seiner Gewerkschaft beraten lassen).

    Das stimmt.

    Ich hatte die TE allerdings so verstanden, dass sie vom Arbeiten in der Schule krank würde/ist und hatte deshalb überlegt ob es was hilft, wenn sie die Umgebung verlässt.

    Aber ja, da sind zu wenig Infos von der TE um das zu beantworten.

  • Ich befürchte, dass das nicht ganz so leicht sein wird. Insbesondere, da NRW in der letzten Zeit zu viele Fälle hatte, die an die Öffentlichkeit geraten sind und im ersten Anschein darlegen, dass Beamte alimentiert werden, obwohl sie gar nicht dienstunfähig sind. Ob das wirklich so ist, interessiert die Öffentlichkeit dann ja nicht mehr. Ich kann mir vorstellen, dass es hier mittlerweile strengere Vorgaben aus dem MSB gibt, dass solche Nebentätigkeiten nicht mehr genehmigt werden.

    Ist denn wirklich keine Genesung in Sicht? Oder würde eine Teildienstfähigkeit helfen?

    Alles Gute Dir!

    Vielen Dank! Ich arbeite bereits in Teilzeit, sehe mich aber dennoch nicht mehr in der Lage, diesen so fordernden Beruf weiterhin auszuüben. Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn das MSB bei der Genehmigung sehr streng wäre. Andererseits sollen Inklusion und Ganztag funktionieren. Da benötigt man auch Personal.

  • Das stimmt.

    Ich hatte die TE allerdings so verstanden, dass sie vom Arbeiten in der Schule krank würde/ist und hatte deshalb überlegt ob es was hilft, wenn sie die Umgebung verlässt.

    Aber ja, da sind zu wenig Infos von der TE um das zu beantworten.

    Vielen Dank auch dir, Milk & Sugar, für deine netten Antworten. Mehr Infos möchte ich in einem öffentlichen Forum nicht geben. Vielleicht sollte ich es aber noch einmal so formulieren: die Tätigkeit als Lehrerin in unserem bestehenden Schulsystem macht mich krank. Eine geringfügige, berufliche Tätigkeit, die mit Kindern zu tun hat, ist für mich vorstellbar.

  • Vielen Dank! Ich arbeite bereits in Teilzeit, sehe mich aber dennoch nicht mehr in der Lage, diesen so fordernden Beruf weiterhin auszuüben. Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn das MSB bei der Genehmigung sehr streng wäre. Andererseits sollen Inklusion und Ganztag funktionieren. Da benötigt man auch Personal.

    Du willst ein Ruhegehalt bekommen und dann geringfügig wieder in der Schule im Ganztag arbeiten?

    Daraus ergeben sich mehrere Probleme. Du hältst du Schule nicht mehr aus, willst aber dann dort wieder arbeiten? Da du, so wie ich das lese, keine körperlichen Probleme hast, willst du über die psychische Schiene in die DU. Ich kann mir sehr sehr gut vorstellen, dass diese Nebentätigkeit abgelehnt wird.

  • Ich denke du brauchst auf jeden Fall eine gute Begründung weshalb die DU als Lehrerin keine Überschneidungen mit der Tätigkeit als pädagog. Fachkraft in der Schule hat. Dann bleibt immer noch das "Reputationsproblem", wie in dem zitierten Urteil. Das Urteil kann man übrigens umgekehrt gelesen als gute Richtschnur nehmen, wann eine Nebentätigkeit möglich sein kann.

  • Es ist doch etwas völlig anderes, ob man für x Schüler verantwortlich ist und sich zwischen all den Herausforderungen zerreibt, die Schule heute so ausmachen, oder ob man als Schulbegleitung auf ein einzelnes Kind schaut, nicht unterrichten muss, nichts mit dutzenden Eltern zu tun hat, nichts mit Prüfungen, Abschlüssen, Korrekturen etc. Für mich sind das gänzlich andere Jobs und ich wüsste nicht, wieso man eine Nebentätigkeit in diesem Setting nicht genehmigen sollte.

  • Es ist doch etwas völlig anderes, ob man für x Schüler verantwortlich ist und sich zwischen all den Herausforderungen zerreibt, die Schule heute so ausmachen, oder ob man als Schulbegleitung auf ein einzelnes Kind schaut, nicht unterrichten muss, nichts mit dutzenden Eltern zu tun hat, nichts mit Prüfungen, Abschlüssen, Korrekturen etc. Für mich sind das gänzlich andere Jobs und ich wüsste nicht, wieso man eine Nebentätigkeit in diesem Setting nicht genehmigen sollte.

    Ansich ja, aber mit der DU im Hintergrund sehr sehr schwierig. Ich würde hier keine Genehmigung erteilen.

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