Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Zitat

    Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht. ...t. Das ist doch völlig absurd!

    Und damit drehen wir uns im Kreis. Der Begriff "Amtsangemessene Alimentierung" und seine Bedeutung sagt dir was? Ich meine, das haben wir schon vor einigen Jahren versucht dir zu erklären.

    Aber okay, dreh dich in deiner "Ich will aber nicht, dass einer mit Kindern mehr Geld bekommt als ich, auch wenn ich genau weiß, dass er auch mehr Geld für seine Kinder ausgibt"-Neiddebatte weiter rum.

    Ich für meinen Teil freue mich für die Kolleg:innen mit Kindern und genieße das Frühlingswetter und meine ausreichende, amtsangemessene Alimentierung.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht. Man wird nicht für die Besoldungsgruppe bzw. seine Tätigkeit bezahlt, wie das in allen anderen Arbeitsverhältnissen außer dem Beamtentum normal ist, sondern nach seinem Privatvergnügen, ob man Kinder hat oder nicht. Das ist doch völlig absurd!

    Der Beamte wird auch nicht entlohnt, sondern alimentiert. Haben wir schon oft besprochen, verstanden wird's aber scheinbar immer noch nicht.

  • Der Beamte wird auch nicht entlohnt, sondern alimentiert. Haben wir schon oft besprochen, verstanden wird's aber scheinbar immer noch nicht.

    Aber wenn das Leistungsprinzip völlig, und in Zukunft sogar noch stärker, hinter dem Sozialprinzip zurücksteht, lohnen sich Beförderungen für Kinderlose nicht mehr und bei denen, die sich engagieren, führt es zu Frust. Um als Kinderloser auf die Besoldung eines A13er mit 3 Kindern in Düsseldorf oder Köln zu kommen, müsste er eine B2 Stelle haben. Das ist krank.

  • Damit die Beamten in die Städte ziehen. Die Kosten sind auf dem Land auch nicht geringer. Man spart sich in der Stadt das Auto.

    Erstens nein, man spart sich in der Stadt nicht zwingend das Auto. Zweitens, vergleiche mal Münchner Mieten oder Immobilienpreise mit denen von irgendwo am Land. Dann mach weiter und vergleiche die Preise in Cafés, Kinos, Restaurants etc. Selbst wenn man in der Stadt aufs Auto verzichtet (ÖPNV ist übrigens auch nicht kostenlos!) hat man Mehrkosten.

  • Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht. Man wird nicht für die Besoldungsgruppe bzw. seine Tätigkeit bezahlt, wie das in allen anderen Arbeitsverhältnissen außer dem Beamtentum normal ist, sondern nach seinem Privatvergnügen, ob man Kinder hat oder nicht. Das ist doch völlig absurd!

    Du hast das Prinzip des Beamtentums verstanden.

    Nicht.

    Und was amtsangemessene Alimentation bedeutet, hast Du auch noch nicht gegoogelt. Ansonsten würdest Du Dich nicht mehr darüber aufregen, dass Beamte mit Kindern mehr Geld bekommen als Beamte ohne Kinder.

    Dass wir hier im Forum nicht an der entsprechenden Gesetzgebung beteiligt waren, ist Dir aber klar?

  • Nirgendwo sonst bemisst sich ...

    Als Beamter bin ich persönlich mit Kritik am Alimentationssystem, die mit "Nirgendwo sonst..." beginnt, schon eher vorsichtig.
    Nirgendwo sonst bemisst sich die Höhe des Ruhestand"gehalts" am letzten "Gehalt".
    Nirgendwo sonst bekommt man (bei VZ über das gesamte Berufsleben) über 70% dieses letzten "Gehalt".

    Und auch: Nirgendwo sonst ist man so vor Krisen etc. geschützt.
    Uns, auch uns kinderlosen, geht es mit "nirgendwo sonst" verdammt gut, da kann ich gut damit leben, dass die Familien von Beamten mit Kinder "nirgendwo sonst" so gut gestellt wären.


  • Nirgendwo sonst bemisst sich die Höhe des Ruhestand"gehalts" am letzten "Gehalt".

    Das stimmt ja auch gar nicht. Beamte haben ein Lebensarbeitszeitkonto und natürlich wirkt es sich negativ auf die Pension aus, wenn man z.B. jungen Jahren aufgrund von Kindererziehung in Teilzeit war. Sonst würden ja auch alle im letzten Jahr nochmal schnell auf Vollzeit gehen.

    Mit meiner Teilzeit in jüngeren Jahren komme ich am Ende auf vermutlich gut 50%, da sich alles summiert. Wer sich den 70% nähert, ist richtig gut....

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Es war vereinfacht ausgedrückt, aber es stimmt grundsätzlich schon - außer es gibt Unterschiede nach Bundesland, die ich nicht kenne.
    Welcher Prozentsatz für die Pension angelegt wird, hängt davon ab, wie viele Jahre man im Dienst war und ob man TZ gearbeitet hat. Bei 40 Jahren in Vollzeit kommt man auf etwas über 70%. Das ist der Teil, bei dem Teilzeitkräfte echt deutlich schlechter abschneiden können.

    Die Grundlage, von der dann der entsprechende Prozentsatz genommen wird, richtet sich aber nach dem letzten Gehalt (mit einer 2-Jahres-Frist, bevor es "pensionswirksam" ist). D.h., wenn nach langen Jahren in Teilzeit nur auf etwas über 50% oder so kommst, du aber mit Anfang 60 noch schnell auf A14 oder A14Z befördert wirst, dann bekommst du zwar immer noch nur etwas über 50%, aber eben von A14 oder A14Z.

    Auch verkürzt und, wie gesagt, vielleicht haben andere Bundesländer andere Regelungen

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