Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Aktuell hat meine Schule eine Personalausstattung von 105%. Wird nicht so bleiben, ist klar.

    Das hat aber andere Gründe als die Besoldung von Beamten. Ich kenne diverse Beamte mit Kindern, die nicht in Münster, Hamburg oder Köln leben, sondern im Umland, weil sie sich das Leben in der der Stadt nicht leisten können - trotz der hohen Zuschläge.

    Nicht ganz richtig. Auch bei der vierköpfigen Familie werden die Kinderzuschläge für das erste und zweite Kind sowie ggf. der Familienzuschlag für die Ehefrau berücksichtigt. In Köln bei zwei Kinder sollten das läppische 1.200 € sein, die man mehr bekommt. Natürlich pro Monat. Also nichts mit 1 bekommt Geld für 4.

    Richtig ist aber auch, dass die Zuschlag dann ab dem dritten Kind stärker steigt, weil letztlich nur die Summe relevant ist und wie du richtig schreibst, das Gehalt dann nichts mehr ausgleicht.

    Wenn ich schreibe, dass es Zuschläge für das 1./2. Kind gibt, weil das 1./2. Kind zum wesentlichen aus der Grundbesoldung unterhalten sind. entspricht das genau dem, was das BVerfG urteilt. Ich schreibe nicht ausschließlich.

    Es ist also rechtens, wenn es auch für das erste und zweite Kind Familienzuschläge gibt.

    Lies hierzu mal Randnummer 26, 30, 31 - auch wenn es um den Sprung bei 3. ff. Kindern geht.

    Zudem hat das BverfG. 2020 die Tür für eine an Mieten ausgerichtete Regionalisierung geöffnet.

    Nur mal eine sehr prägnante Stelle hierfür:

    RN 53

    Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Besoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Der Gesetzgeber muss nicht pauschalieren, sondern kann den maßgeblichen Bedarf individuell oder gruppenbezogen erfassen (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>). Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-) Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 73 LBesG NRW i.V.m. §§ 52 ff. BBesG) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 61).

    Das Gesetz in NRW in ziemlich nah an dem dran, was in allen anderen BL dem kommen wird.

    Es wird eine moderate Erhöhung der Grundbesoldung geben mit stark steigenden Familienzuschlägen geben. S-H. ist das erste Land was auf das aktuelle Urteil reagiert und macht es so. Wir werden dann 2035 wissen, ob das im Sinne des BvErfG. ist.

  • Es ist halt einfach so, dass diese Vergleiche und das Gegenrechnen immer auf (empfundene) Ungerechtigkeiten herauslaufen wird. Ich persönlich empfinde es als ungerecht, dass ich in Bayern mit meiner Regelbeförderung auf A14 ohne konkrete Aufgabe gleich besoldet werde wie in anderen Bundelsändern Schulleiter von (kleinen) Grundschulen.

    Ich finde es auch ungerecht, dass ich nicht reichgeboren oder verheiratet bin und arbeiten gehen muss. Das ist aber ein me-problem.

  • Es ist halt einfach so, dass diese Vergleiche und das Gegenrechnen immer auf (empfundene) Ungerechtigkeiten herauslaufen wird. Ich persönlich empfinde es als ungerecht, dass ich in Bayern mit meiner Regelbeförderung auf A14 ohne konkrete Aufgabe gleich besoldet werde wie in anderen Bundelsändern Schulleiter von (kleinen) Grundschulen.

    Nee, Schulleiter von kleinen (einzügig) Grundschulen erhalten A12 + AZ.....

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

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