Anrechnungsfähige Mehrarbeit oder nicht?

  • Hallo,

    an unserer Schule gibt es häufiger Klassenlehrerunterricht, dann müssen alle Lehrer/innen anwesend sein (auch die Nicht-Klassenlehrer/innen), unabhängig davon, ob man unterrichtsfrei hätte und dadurch zusätzliche Stunden anwesend ist. Diese Stunden dürfen wir gemäß Schulleitung nicht als Mehrarbeit abrechnen. Ist das wirklich alles rechtens?

    Sportfeste, Projektwoche, Wandertage - das weiß ich- zählen nicht als anrechnungsfähige Mehrarbeit.

    Aber was ist hiermit:

    -eine Stunde Klassenlehrerunterricht, in der die Schüleri/innen hre Zeugnisse bekommen

    -der komplette letzte Tag vor den Sommerferien, weil Unterricht im Klassenverband angeordnet ist

    -Methodentage

    - ein Schultag, an dem man mit den Schüler/innen in einen anderen Klassenraum umzieht und mit der Klasse nur aufräumt etc.

    Was meint ihr?

    Bundesland ist NRW, es geht um verbeamtete Lehrkräfte

  • Beitrag von kodi (24. Februar 2026 22:55)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (24. Februar 2026 23:02).
  • an unserer Schule gibt es häufiger Klassenlehrerunterricht, dann müssen alle Lehrer/innen anwesend sein (auch die Nicht-Klassenlehrer/innen), unabhängig davon, ob man unterrichtsfrei hätte und dadurch zusätzliche Stunden anwesend ist. Diese Stunden dürfen wir gemäß Schulleitung nicht als Mehrarbeit abrechnen. Ist das wirklich alles rechtens?

    Wieso sollten Nichtklassenlehrkräfte an Tagen mit Klassenlehrerunterricht zwingend anwesend sein? Ansonsten zählt der laut Vertretungsplan/Stundenplan ausgewiesene Einsatz innerhalb eines zugewiesenen Stundensettings natürlich auch als gehaltene Unterrichtsstunden.

    -eine Stunde Klassenlehrerunterricht, in der die Schüleri/innen hre Zeugnisse bekommen

    -der komplette letzte Tag vor den Sommerferien, weil Unterricht im Klassenverband angeordnet ist

    Eindeutig anrechenbarer Unterricht.

    -Methodentage

    Was genau ist mit Methodentage gemeint?

    - ein Schultag, an dem man mit den Schüler/innen in einen anderen Klassenraum umzieht und mit der Klasse nur aufräumt etc.

    Mit hoher Sicherheit ebenfalls Unterricht, da vermutlich ebenfalls eine Zuweisung von Lehrkraft X zu Klasse Y nach Plan erfolgt.

  • Alle, die keine Klassenlehrer/innen sind, müssen auch kommen und sind teilweise in Doppelbesetzung mit eingeteilt.

    Wenn sie in Doppelbesetzung nach Stundenplan an bestimmte Klassen gebunden sind, sind das natürlich auch in vollem Umfang anzurechnende Stunden.

    Methodentage: 3 Tage, an denen Methoden mit den Schülern geübt werden sollen (Präsentieren von Plakaten, Lesemethoden zur Texterschließung, Mindmaps erstellen...)

    Same business: das ist ganz klar Unterricht und der ist anzurechnen.

  • Ich glaube, es geht hier nicht um Meinungen sondern um die Regeln, die hier gelten und angewendet bzw. nicht angewendet werden.

    Jede Unterrichtsstunde, die über das normale Deputat hinaus unterrichtet wird, ist eigentlich Mehrarbeit (- abzüglich der Stunden, die aus verschiedensten Gründen ggf. ausgefallen sind.)

    Dazu zählen dann auch zusätzliche KL-Stunden. Methodentage werden bei uns voll angerechnet (erneut abzüglich der ausgefallenen Stunden).

    Was ich hier für problematisch erachte, ist der Personaleinsatz im Allgemeinen. Es wird für die Nicht-KL-KollegInnen eine Anwesenheitspflicht ohne Unterrichtsverpflichtung angeordnet, wobei es augenscheinlich keine konkreten Tätigkeiten gibt, die in dieser zeit erledigt werden sollen.

    Die Anwesenheit kann durch die SL gemäß §13 Abs. 3 ADO angeordnet werden. Wenn keine Situation besteht, in der "bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren [die KollegInnen] mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden [können]" (Zitat ADO), halte ich diese Vorgehensweise für nicht zulässig und darüber hinaus für strategisch und führungstechnisch mehr als ungünstig. Das kommt ein bisschen wie "Bossing" rüber und sollte meines Erachtens über den Lehrerrat einer Klärung unterzogen werden.

    Gleichwohl gilt immer: Jede Schulleitung geht so weit, wie das Kollegium sie lässt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aber was ist hiermit:

    -eine Stunde Klassenlehrerunterricht, in der die Schüleri/innen hre Zeugnisse bekommen

    -der komplette letzte Tag vor den Sommerferien, weil Unterricht im Klassenverband angeordnet ist

    -Methodentage

    - ein Schultag, an dem man mit den Schüler/innen in einen anderen Klassenraum umzieht und mit der Klasse nur aufräumt etc.

    Ist für mich alles abrechenbare Mehrarbeit.


    Die gleiche Diskussion gab es aber auf einer DB sSL kürzlich. Da gab es auch beide Auffassungen.

  • Danke euch für eure Einschätzungen! Mir kommt es auch willkürlich vor, was hier praktiziert wird.

    Du kannst als vergleichsweise einfachen Maßstab nutzen, dass alle im Stunden-/Vertretungsplan ausgewiesenen Zuordnungen einer Lehrkraft zu einer Lerngruppe anrechenbare Stunden auslösen. Bei anderen außerunterrichtlichen Tätigkeiten wie Dienstbesprechungen, Elterngesprächen usw. gilt das dafür im Regelfall eher nicht. Das gilt z.B. auch (explizit erwähnt im Runderlass "Mehrarbeit und
    nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst") für die Aufsichtsführung bei einer Klausur in einer Klasse, während die Pausenaufsicht i.d.R. keine anrechenbare Mehrarbeit darstellt.

  • Gilt das dann bei euch auch für Prüfungsaufsichten?

    Letztlich ja. Wir setzen für Prüfungsaufsichten im Regelfall diejenigen Lehrkräfte ein, die durch den Wegfall der Prüflinge freigesetzt sind. Diese erhalten aber im laufenden Prüfungsverfahren ohnehin die entsprechenden Kursstunden noch angerechnet.

  • Gilt das dann bei euch auch für Prüfungsaufsichten?

    Auf jeden Fall! EDIT: Wenn Prüfung = Klausur und dafür kein Kurs entfällt (s. 2.2.2.4 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit bei einer Klassenarbeit (Klausur, Testat) die Aufsicht führt.)
    Hier der zugehörige Runderlass.

    Wie Bolzbold schon beschrieben hat, gibt es seitens der SL einen gewissen Spielraum innerhalb der rechtlichen Vorgaben.

    Bei uns wird die angegebene Mehrarbeit z.B. nicht am Ende bereinigt durch den Abzug von Unterricht, der nicht stattgefunden hat; dafür werden bei uns Methodentage/päd. Tage etc. nicht als Mehrarbeit angerechnet.

  • Man beachte folgende Aufzählung aus dem Erlass:

    2.2.3 Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

    - Teilnahme an Eltern- und Schülersprechtagen,

    - Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen und Prüfungen aller Art (einschließlich der Aufsicht bei Prüfungsarbeiten),

    - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,

    - Teilnahme an Schulveranstaltungen im Rahmen der Richtlinien für Schulfahrten,

    - Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste),

    - Teilnahme an Schulsportfesten einschließlich der Mitwirkung als Kampfrichter,

    - Teilnahme und Mitwirkung am Schulgottesdienst,

    - Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft,

    - Teilnahme und Aufsicht bei Berufsberatungen,

    - Besuch von Schülern während der Betriebspraktika,

    - Erledigung von Verwaltungsarbeit.

    Das Fettgedruckte sorgte an meinen bisherigen Schulen immer für Unruhe, weil das bedeutet, dass ZweitprüferInnen bei mündlichen Kommunikationsprüfungen diese Tätigkeit eigentlich nicht als Mehrarbeit anrechnen dürfen. Solange die PrüferInnen aus den Jahrgangstrams bestehen und man gegenseitig Erst- und ZweitprüferIn ist, meckert da niemand.
    Eine Teilzeitkraft, die als Zweitprüfer eingesetzt ist und über ihr Deputat hinaus anwesend ist, sieht das gleichwohl anders. (Und ich kann sie verstehen, weil sie überproportional zu ihrem Deputat belastet wird.)
    Klausuraufsichten dürfen damit ebenso wenig als Mehrarbeit angerechnet werden.

    Die allermeisten KollegInnen kennen diesen Erlass nicht und wundern sich dann, wenn sie entgegen ihrer Auffassung dann keine Mehrarbeit angerechnet bekommen. Der Verweis auf die Rechtslage belegt zwar, dass wir als SL rechtskonform vorgehen, aber das macht die KollegInnen trotzdem nicht glücklicher.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bolzbold

    Soweit ich weiß, gilt Klausuraufsicht als Mehrarbeit und wird hier auch explizit genannt:

    „ Unterricht im vorstehenden Sinne liegt auch vor,

    2.2.2.1 wenn ein Lehrer, für den eine angeordnete oder genehmigte Mehrarbeitsstunde im Stundenplan ausgewiesen ist, anlässlich einer schulischen Veranstaltung nach den Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2) am gleichen Tage eine Unterrichtsstunde lang Unterricht erteilt,

    2.2.2.2 wenn ein Ausbildungslehrer eine im Stundenplan ausgewiesene Mehrarbeitsstunde nicht selbst erteilt, sondern der Unterricht unter seiner Anleitung und in seiner Anwesenheit von einem Studienreferendar oder Lehramtsanwärter erteilt wird,

    2.2.2.3 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit Schüler der Fachschule für Sozialpädagogik betreut (Lernzielkontrolle),

    2.2.2.4 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit bei einer Klassenarbeit (Klausur, Testat) die Aufsicht führt.“

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Klausuren (regulär) und Prüfungen (mündliche Abitur) werden unterschiedlich behandelt was Mehrarbeit angeht.

    Die Fälle von oben sind alle Mehrarbeit, wenn die SL das anders sieht: Personalrat zur Unterstützung heranziehen. Wenn man angeordnet vor einer Klasse steht (egal ob allein oder zu zweit), ist das Unterricht und der wird vergütet.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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