OT: Habe ich ein déja-vu?
Materialversendung während der Krankschreibung- wie ist es denn nun?
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Ich habe es im anderen Thread ja schon angedeutet, ich gehe davon aus, dass das nur auf eine andere Weise passieren wird, als du es dir erhoffst.
Ich gehe nach dem Telefongespräch mit der zunötigen Stelle nicht davon aus. Und falls du meinst, dass ich gefeuert werde. Ich habe zusätzlich . Rheuma etc.
OT: Habe ich ein déja-vu?
Ja, ich hatte das gleiche Problem vor ein paar Tagen schon mal hochgeladen, nur irgendwie ist die Ausgangsfrage untergegangen.
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Ich bin aber leid, dass ich den gleichen Text immer und immer wieder an alle Kollegen schicke. Die sollen mich in Ruhe lassen.
Das kann ich verstehen und lässt sich zum Glück leicht mit einer Abwesenheitsnotiz in der E-Mail-Adresse beheben:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich derzeit nicht im Dienst. Ich werde Ihr Anliegen nach meiner Rückkehr bearbeiten."
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<Mod-Modus >
Ich habe mal ein paar Beiträge entfernt.
Geht das hier bitte auch ohne Zoffen und irgendwelche Unterstellungen. Danke.
Kl. Gr. Frosch, Moderator
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Es gibt die Verpflichtung der Lehrkraft, spätestens ab dem 3. Tag der Erkrankung eine AU vorzulegen.
Was ist eigentlich an der Bezeichnung des Formulares
"Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"
nicht verständlich?
Zudem:
Es gibt die Verpflichtung der Lehrkraft - und der Vorgesetzten aus deren Fürsorgepflicht - alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit zu unternehmen. Die wichtigste Maßnahme ist dabei (abgesehen vom Befolgen der ärztlichen Verordnungen) sich zu schonen, um den Gesundungsprozess zu unterstützen und zu beschleunigen. Falls sich jemand das Bein gebrochen hat, mag Homeoffice ja möglich erscheinen. Wer das jedoch verlangt übersieht, welche Probleme sich bereits daraus ergeben, mit Krücken eine Tasse Kaffee an den Schreibtisch zu transportieren. Zudem ist der Terminplan mit Physiotherapie, Nachkontrollen und Reha gefüllt.
Krank ist krank. Basta. -
Es gibt die Verpflichtung der Lehrkraft, spätestens ab dem 3. Tag der Erkrankung eine AU vorzulegen.
Was ist eigentlich an der Bezeichnung des Formulares
"Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"
nicht verständlich?Das hat hier ja keiner bestritten.
Es gibt die Verpflichtung der Lehrkraft - und der Vorgesetzten aus deren Fürsorgepflicht - alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit zu unternehmen. Die wichtigste Maßnahme ist dabei (abgesehen vom Befolgen der ärztlichen Verordnungen) sich zu schonen, um den Gesundungsprozess zu unterstützen und zu beschleunigen. Falls sich jemand das Bein gebrochen hat, mag Homeoffice ja möglich erscheinen. Wer das jedoch verlangt übersieht, welche Probleme sich bereits daraus ergeben, mit Krücken eine Tasse Kaffee an den Schreibtisch zu transportieren. Zudem ist der Terminplan mit Physiotherapie, Nachkontrollen und Reha gefüllt.
Krank ist krank. Basta.Sollte ich nochmal ausfallen, dann verfahre ich wie folgt.
Ich knalle einfach meine Abwesenheitsnotiz in die automatische Antwort und schaue ab da nicht mehr ins Postfach. Aktuell tue ich mich damit noch schwer, arbeite aber daran. Ich sehe es nicht mehr ein.
In den knapp 2 Wochen ging es mir dadurch noch schlechter, dass mich permanent irgendwer genervt hat, ob ich dieses und jenes noch machen kann.
Und das Ding mit den Krücken. Dafür müsste man wissen, was derjenige hat. Ich für meinen Teil habe aus Selbstschutz nicht kommuniziert was ich habe und werde auch den Teufel tun, dies zu tun.
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Sollte ich nochmal ausfallen, dann verfahre ich wie folgt.
Ich knalle einfach meine Abwesenheitsnotiz in die automatische Antwort und schaue ab da nicht mehr ins Postfach.
Bitte nicht vergessen vorher Seminar und/oder Schulleitung informieren.
Den Grund deiner Krankheit muss Du nicht kommunizieren. Du musst auch nicht, wenn Du nur einen gebrochenes Bein hast, was für die Schule tun. Wenn Du was machst, ist es immer aus Nettigkeit und freiwillig
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Bitte nicht vergessen vorher Seminar und/oder Schulleitung informieren.
Den Grund deiner Krankheit muss Du nicht kommunizieren. Du musst auch nicht, wenn Du nur einen gebrochenes Bein hast, was für die Schule tun. Wenn Du was machst, ist es immer aus Nettigkeit und freiwillig
Das mache ich immer, wenn ich krank bin.
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Ist in Brandenburg sehr einfach geregelt:
Krank ist krank, wenn die SL oder Kollegen Aufgaben wollen ist das zwar ein netter Wunsch, mehr aber nicht.
Auf Aufforderungen dahingehend reagiert man einmal freundlich und bestimmt mit der Bitte um Benennung der Rechtsgrundlage für die Aufforderung weil du natürlich nachvollziehen willst wo das steht um den Fehler nicht nochmal zu machen. Kommt da nichts ist Ruhe im Karton. Kommt da dann was, kann man auch gerne an den Personalrat im Seminar/im zuständigen Schulamt freundlich um Klärung bitten. Oder halt im Lehrerrat, aber das scheint ja bei dir selten zu arbeiten. -
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