Wie viel Zeit pro Korrektur?

  • Bei uns müssen auch Arbeiten neu geschrieben oder genehmigt werden, wenn zu viele Arbeiten mit 5 oder 6 benotet werden.

    Bist Du sicher? Warum ist das nicht erlaubt?

    Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung, dass mehr als 30% der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Von dieser Vorschrift darf mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgewichen werden. Die Klassenelternvertretung ist über die Entscheidung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

    Klinger : Diese Regelung entstammt dem nds. Erlass "Schriftliche Arbeiten an allgemein bildenden Schulen". Für BBSn gilt dies nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Schön.
    Wir reden nicht aneinander vorbei sondern sagte, dass WIR zum Teil drei Arbeiten (NICHT Lernzielkontrollen) schreiben.
    und da ist es in der Realität für Nachschreibarbeiten eben manchmal nicht machbar.

    Sorry, ich verstehe nicht was dein Problem ist. Wenn es nicht machbar ist, kann man den Schüler auch mündlich prüfen. Es sei denn es handelt sich um eine Klausur.

  • Ich habe kein Problem und habe nur auf Beiträge hier geantwortet. Und nein, natürlich kann ich nicht eine Klassenarbeit in der Unter-/Mittelstufe durch eine mündliche Prüfung ersetzen (Ausnahmen durch sehr hohe Fehlzeiten, als Teil einer pädagogischen Maßnahmen, seien ausgeklammert). Abgesehen davon: Was wäre der Vorteil, außer, dass die Note da wäre. Das sind unterschiedliche Kompetenzen.

  • Was die spannende Frage aufwirft: Was tun, wenn der eine Nachschreiber mit seiner 5 dafür sorgt, dass nun doch die Grenze überschritten ist? Muss dann die ganze Klasse die Klausur neu schreiben?

    Das ist tatsächlich eine spannende Frage. Wie Humblebee schrieb, gib es für berufsbildende Schulen andere Verordnungen als für allgemeinbildende Schulen. Bei uns (allgemeinbildend) ist wohl rechtsauffassung, dass die Noten des Nachschreibers berücksichtigt werden muss, solange die Person die gleiche Klausur bekommt. An der Grundschule ist es durchaus so, dass ein Kind die gleiche Arbeit einfach ein paar Tage später nachschreibt. Wenn der Nachschreiber eine andere Arbeit bekommt, ist die Frage spannend. Ich habe dazu keine eindeutig Antwort bekommen als ich an der Sek 1 war. Vielleicht kann einer von den Sek 1 Kollegen berichten, wie sie es handhaben.

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