• Also ich bin Offizier der Reserve und im heimatschutz 🤣


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • Beitrag von PaPo (31. März 2026 22:25)

    Dieser Beitrag wurde von kleiner gruener frosch aus folgendem Grund gelöscht: Beitrag entfernt, da eine unnötige und nicht zutreffende Unterstellung. (31. März 2026 23:13).
  • https://www.fr.de/politik/drasti…r-94248132.html


    Ich bin froh, dass das endlich mal eine größere Zeitung bringt. Wir sind in der Ausbildungsvorbereitung nämlich auch darüber gestolpert, als die Schüler die Wehrpflichtdebatte im PGL-Unterricht durchgenommen haben. Im Deutschunterricht haben wir dann bei Behördenkommunikation ein Schreiben an das Verteidigungsministerium und das regionale Karrierecenter der Bundeswehr geschickt. Das war kurz nach den Zeugnissen. Richtige Antwort gab es nicht, aber offenbar nicht, weil man die Schüler nicht ernst nimmt, sondern weil die komplett überfordert sind und auch der Presse keine ordentlichen Auskünfte geben können.

  • Jetzt müssen wir also allen (männlichen) Schülern beibringen, wie man fürs Auslandsstudium oder für Work & Travel einen Antrag aus Ausreiseerlaubnis bei der Bundeswehr stellt.

    —> https://www.fr.de/politik/drasti…r-94248132.html

    Inhalt kurz: „Alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Deutschland für mehr als 3 Monate verlassen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung von der Bundeswehr, weil sie sich ja ihrer Musterung entziehen könnten. Bei der alten Wehrpflicht galt diese Pflicht nur im Spannungsfall, jetzt gilt sie immer.

  • Jetzt müssen wir also allen (männlichen) Schülern beibringen, wie man fürs Auslandsstudium oder für Work & Travel einen Antrag aus Ausreiseerlaubnis bei der Bundeswehr stellt.

    —> https://www.fr.de/politik/drasti…r-94248132.html

    Inhalt kurz: „Alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Deutschland für mehr als 3 Monate verlassen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung von der Bundeswehr, weil sie sich ja ihrer Musterung entziehen könnten. Bei der alten Wehrpflicht galt diese Pflicht nur im Spannungsfall, jetzt gilt sie immer.

    Meine können es schon.


    Geht auch gerade durch alle großen deutschen Subreddits. Richtiges Popcornfeeling.

  • Was soll dann sein? Dann dürfen halt ziemlich viele Personen im Militär abseits des Fronteinsatzes einen Turban tragen. Wie das aussieht, kann man z.B. in der kanadischen oder der US-Armee bereits sehen. Problematisch finde ich das nicht.

    Kann man auch in Indien sehen. Damals haben sie keine Helme getragem, seit ein paar Jahren tragen die auch in Indien Helme. Google mal nach "Bulletproof Patka" und "Veer Helmet".

  • Jetzt müssen wir also allen (männlichen) Schülern beibringen, wie man fürs Auslandsstudium oder für Work & Travel einen Antrag aus Ausreiseerlaubnis bei der Bundeswehr stellt.

    —> https://www.fr.de/politik/drasti%E2%80%A6r-94248132.html

    Inhalt kurz: „Alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Deutschland für mehr als 3 Monate verlassen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung von der Bundeswehr, weil sie sich ja ihrer Musterung entziehen könnten. Bei der alten Wehrpflicht galt diese Pflicht nur im Spannungsfall, jetzt gilt sie immer.

    Kann man nur hoffen, dass viele von denen die Möglichkeit haben/schaffen gleich für möglichst lange/immer im Ausland zu bleiben.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    Einmal editiert, zuletzt von SteffdA (4. April 2026 12:34)

  • Warum soll das "helfen"? Wenn du dich zum Beispiel für 5 Jahre Studium im Ausland abmeldest, dann wird das genehmigt, aber die Wehrpflicht bzw. mögliche Zeit zum Einziehen wird daduch in keinster weise gekürzt. Das Höchstalter zum Einziehen wird um die Zeit verlängert, die du im Ausland verbracht hast. Und unendlich lange kannst du da nicht bleiben, weil dein Pass mal verlängert werden muss. Es sei den, du verzichtest auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

    So ein Gesetzt gibt es aber übrigens auch in Österreich und der Schweiz.

  • "Bei der alten Wehrpflicht galt diese Pflicht nur im Spannungsfall, jetzt gilt sie immer."

    Ich denke hier liegt der Knackpunkt.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Die Meldepflicht gab es auch jeden Fall schon immer. Ab es auch immer genehmigt werden musste, müsste ich noch mal kontrollieren. Das hing, soweit ich mich erinnere, davon ab, ob man a) schon gedient hat b) welchen Dienstgrad man erreicht hat c) ob man Ersatzdienst gemacht hat.

    Ich habe hier noch meinen alten Einberufungsbescheid liegen und darin steht wörtlich: "Insbesondere haben Sie Änderungen ihres ständigen Aufenthaltes und Umstände, die ihre Tauglichkeit und Verfügbarkeit für den Wehrdienst betreffen, fristgerecht dem Kreiswehrersatzamt zu melden."

  • Warum soll das "helfen"? Wenn du dich zum Beispiel für 5 Jahre Studium im Ausland abmeldest, dann wird das genehmigt, aber die Wehrpflicht bzw. mögliche Zeit zum Einziehen wird daduch in keinster weise gekürzt. Das Höchstalter zum Einziehen wird um die Zeit verlängert, die du im Ausland verbracht hast. Und unendlich lange kannst du da nicht bleiben, weil dein Pass mal verlängert werden muss. Es sei den, du verzichtest auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Stimmt nicht. Zeig mir mal die Rechtsnorm dazu.

    Ich habe hier noch meinen alten Einberufungsbescheid liegen und darin steht wörtlich: "Insbesondere haben Sie Änderungen ihres ständigen Aufenthaltes und Umstände, die ihre Tauglichkeit und Verfügbarkeit für den Wehrdienst betreffen, fristgerecht dem Kreiswehrersatzamt zu melden."

    Das ist die Wehrüberwachung. Die ist derzeit ausgesetzt. Die Genehmigungspflicht ist davon unabhängig. Genehmigt werden muss, solange keine Heranziehung ansteht. Das heißt, wer eh schon Grundwehrdienst geleistet hatte, dem konnte man die Genehmigung nicht verweigern (außer wenn eventuell gerade eine Wehrübung anstand und man den Wehrpflichtigen dafür heranziehen wollte).

  • Mhh...wenn ich diesen Thread so verfolge, macht Ihr Euch hauptsächlich um den Formalismus Sorgen! Ist das wirklich des Pudels Kern?

    Ich sehe ein anderes Problem: Es wird am mentalen Mindset scheitern und sehe auch nicht, dass an dieser Stellschraube, sei's in der elterlichen Erziehung, Kindergarten und Schule irgendetwas gedreht wird. Wenn das mentale Mindset nicht stimmt, braucht man sich über weiteres zur Wehrpflichtthematik keine Gedanken machen.

    Habe in den letzten Tagen diesbezüglich Dokumentationen über Polen, Schweden und Finnland gesehen. Da hat die Bevölkerung, besonders die jungen Menschen, eine völlig andere Einstellung.

    Kurzum: Wir werden das nicht hinbekommen, wenn sich hier nicht alles um 180⁰ dreht!8)

    Dienst nach Forschrift!

  • Kann man nur hoffen, dass viele von denen die Möglichkeit haben/schaffen gleich für möglichst lange/immer im Ausland zu bleiben.

    Wieso das denn? Wenn man sich der Wehrpflicht durch ein Work&Travel in Australien entziehen könnte, wäre es schon sehr sonderbar. Warum sollte jemand deswegen auswandern?

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