zu a) Stimmt. Es kann nur um 2 Jahre verlängert werden. Ich tippe dann mal schlicht, dass man keine Genehmigung für 8 Jahre erteilt, sondern für maximal 4 Jahre, weil man dann noch einziehen kann.
Vielleicht sollte man es dann einfch so machen, wie in der Türkei: Dienst oder Freikaufen vom Dienst.