Als Vertretungskraft darfst du nicht vertreten und als Referendar wirst in der Regel nicht vertreten.
Als befristet eingestellte Lehrkraft darf dir die Schulleitung keine Mehrarbeit auftragen. Tut er das doch, gehört es aber zu deiner Pflicht als Arbeitnehmer, diese im Rahmen deines Vertrags auch zu leisten.