Überstunden als Lehrer

  • Als Vertretungskraft darfst du nicht vertreten und als Referendar wirst in der Regel nicht vertreten.

    Als befristet eingestellte Lehrkraft darf dir die Schulleitung keine Mehrarbeit auftragen. Tut er das doch, gehört es aber zu deiner Pflicht als Arbeitnehmer, diese im Rahmen deines Vertrags auch zu leisten.

  • Einblicke in andere Fächer zu bekommen. Die Bezahlung (ca. 20 EUR netto) ist etwas schlechter als eine umgerechnete Deputatsstunde, aber es fällt ja auch keinerlei Vor- oder Nachbereitung an

    20€ netto (für wen denn?), ist deutlich schlechter als eine normale Stunde.


    Bei uns gibt es 35,99€ pro Unterrichtsstunde im h.D.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Ich lote es tatsächlich aus. Ich versuche hier ein paar offene Frage beantwortet zu bekommen. Ein Neustart mit Lehramtsstudium schließe ich aber aus, sondern es dürfte eher um den Quereinstieg ins Ref gehen. Da ich Wirtschaftswissenschaften studierte, wäre wohl der einstieg in kaufmännische Berufsschulen am naheliegendsten. Falls es bei mir klappt, dann auch erst zum zweiten Halbjahr ab nächsten Jahres (wegen Fristversäumnis).

    Einige hier schreiben ja recht hohe Zahlen an Vertretungsstunden. Wenn ich dann bedenke, dass das pro Lehrer stattfindet, dann ist das echt viel. Bei meiner Frage nach Mehrarbeit geht es mir auch darum, abzuleiten, ob es einen hohen Bedarf an extra eingestellten Vertretungslehrern geben könnte. In meinem BL kann man sich auch jeweils für ein halbes Jahr jeweils als Vertretungslehrer bewerben. Dabei werden nicht nur Leute mit Lehramtsstudium angesprochen, sondern auch Leute mit anderen Abschlüssen wie mich mit meinem Master. Das würde also bedeuten, direkt in die Klasse ohne Ref und ohne Erfahrung. So könnte ich die Zeit bis zum Vorbereitungsdienst bereits für Erfahrung nutzen und überlegen, ob es wirklich was für mich ist. Vielleicht käme es auch gut an für die Bewerbung aufs Ref. Aber andererseits überlege ich, ob das so nicht sogar etwas zu heftig ist, direkt in den Lehrdienst ohne Ahnung geworfen zu werden.

    Du stellst die Frage pauschal für alle Schulformen und Klassenstufen. Bei uns (berufliche Schule) wird z.B. oft nicht vertreten, weil die SuS in der Regel nicht beaufsichtigt werden müssen und wir in der Regel kaum Minderjährigen in den Bildungsgängen haben. Das bedeutet also, wenn der Lehrer nicht da ist, entfällt der Unterricht. Das sieht im Sek I - Bereich allerdings schon ganz anders aus.

  • Ich mag Vertretungsstunden. Es ist in aller Regel interessant, die Schülerschaft in einem anderen Kontext zu erleben (oder bei Klassen die man - noch - nicht unterrichtet überhaupt erst kennenzulernen) und kleine Einblicke in andere Fächer zu bekommen. Die Bezahlung (ca. 20 EUR netto) ist etwas schlechter als eine umgerechnete Deputatsstunde, aber es fällt ja auch keinerlei Vor- oder Nachbereitung an. Ich komme auch auf etwa 50-60 Stunden pro Schuljahr und würde tatsächlich gerne mehr machen.

    Per Se hab ich mit Vertretungen auch kein Problem. Als Vertretungsplaner aber so viele Stunden extra neben dem Rest schrubben müssen weil Kollegen sich nicht an ihre Aufgaben halten (z.B. als eingeplante Vertretungsreserve VOR ORT zu sein) muss nicht sein


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • 20€ netto (für wen denn?), ist deutlich schlechter als eine normale Stunde.

    Bei uns gibt es 35,99€ pro Unterrichtsstunde im h.D.

    Der Netto-Betrag ist natürlich individuell, das kann also auch mehr sein. Die Brutto-Vergütung für eine Mehrarbeitsstunde hängt in NRW von der Schulform bzw. Besoldungsgruppe ab und bewegt sich zwischen 29,09 EUR (Grund-/Haupt-/Real-/Förderschule/Gym/BK A12) und 40,39 EUR (Gym/BK ab A13 h.D.). Tarifbeschäftige laufen analog dazu entsprechend der Besoldungsgruppe die sie in ihrer Tätigkeit als Beamte hätten.

    https://bass.schule.nrw/1057.htm

  • Dieses von Seph angeführte Urteil ist nicht rechtskräftig, denn in einem Revisionsverfahren, das vom OVG Lüneburg ausgeschlossen, vom Land NDS aber im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG Leipzig erzwungen wurde und am 17.09. verhandelt werden wird, wird sich der Senat noch Veränderungen vorbehalten. Absehbar ist möglicherweise das klassische „ja,aber-Urteil“. Ja, die Erfassung kommt, aber erst in 2-3 Jahren… 😂. Daneben sind aber zwei parallele Entwicklungen bedeutsam:

    1. Die neue Arbeitszeitgesetzgebung mit dem Wandel von der festen max. Tagesarbeitszeit ( 8- Stundentag) hin zur flexiblen Wochenarbeitszeit. Das wird nur mit der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung zustimmmungfähig sein. Flexible AZ ja, aber nur bei exakter tagesäqiuvalenter AZE als „Regulativ“
    2. Das Pilotprojekt in Bremen; das im kommenden SJ startet.

    Hast du substantiierten Grund zur Annahme, dass nach Prüfung der Zulässigkeit der Revision im Revisionsverfahren zu einem anderen Urteil gekommen werden müsste? Ich ehrlich gesagt nicht. Dass der Dienstherr hier zunächst versucht, den kompletten Rechtsweg auszuschöpfen, dürfte wohl kaum verwundern, hätte das genannte Urteil möglicherweise einen Dammbruch beim Einreichen von Forderungen weiterer Beamter zur Folge.

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