Noch ein Tipp zum Thema Gesprächstechnik: Wenn dir ein Schulleiter vorwirft, dass du immer montags und dienstags krank seist, könntest du nachfragen, was er denn damit konkret sagen wolle. Somit wäre die Erklärungsnot wieder auf der anderen Seite..... Aber aufgrund der zahlenmäßigen Unausgewogenheit hattest du ja leider kaum Gelegenheit, dich zu äußern....
Großes Gespräch- Anwalt erforderlich?
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Die Frage ist doch, wogegen willst Du klagen? Was soll die Klage erreichen?
Wenn falsche Aussagen getätigt wurden und diese im Protokoll stehen, wird man grundsätzlich auf dem Rechtsweg gute Aussichten haben diese abzuändern. Die Frage wäre aber erstmal, ob diese Aussagen für dich einen echten Nachteil haben. Wenn z.B. durch das falsche Protokoll deine Einstellungschancen woanders gemindert werden, ist es etwas anderes als wenn es nur eine Gesprächsnotiz ist. Ggf. könnte man sonst auch gegen die Person, die die Aussagen getätigt hat, persönlich vorgehen. Aber auch da müsste man prüfen, was die Person genau gesagt hat, welcher Schaden entstanden ist und ob die Person absichtlich, grob fahrlässig und leicht fahrlässig gehandelt hat. Wenn Du wirklich oft Mo+Di krank warst, ist die Aussage, dass oft Mo+Di krank warst in einem solchen Gespräch legitim. Die Unterstellung, dass Du blau gemacht hast, wäre nicht mehr legitim.Wenn die Schulleitung entgegen der rechtlichen Vorgaben eine Vertrauensperson vorenthalten hat, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich. Aber auch da ist die Frage, was Du davon hast. Wahrscheinlich wird die Schulleitung dann schriftlich darauf hingewiesen, dass das rechtlich nicht in Ordnung ist. Im schlimmsten Fall wird sie abgemahnt. Bringt aber alles für dich keinen VOrteil.
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Was war denn eigentlich das Ergebnis dieses "Gesprächs" ? Sollst du nächstes Schuljahr wieder abgeordnet werden oder nicht, da man ja inzwischen eine neue Kollegin gefunden hat ? Wirst du aufgrund fachlicher oder gesundheitlicher Zweifel verstärkt überprüft ? Soweit ich ersehen kann, geht es doch nicht einmal um Fachliches oder Pädagogisches ? Oder diskreditiert man dich einfach als "unerfahrene" , junge Lehrkraft ? Dabei wäre zu bedenken, dass jeder einmal jung angefangen hat.
Das muss doch alles in einem Protokoll stehen....Hast du ein solches ?
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Bekommst du noch ein Protokoll bzw. hast du eines unterschrieben ?
Du bräuchtest etwas schriftlich, gegen das du vorgehen kannst. Ansonsten schiebt es stets der eine auf den anderen.
Eigentlich ist doch dein Ziel, das Bundesland zu verlassen. Dann würde ich kräfteschonend vorgehen ....
Ich habe nichts unterschrieben. Ich bekomme wohl noch ein Protokoll, werde es aber auch nicht unterschreiben.
Ja, absolut.
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Die Frage ist doch, wogegen willst Du klagen? Was soll die Klage erreichen?
Wenn falsche Aussagen getätigt wurden und diese im Protokoll stehen, wird man grundsätzlich auf dem Rechtsweg gute Aussichten haben diese abzuändern. Die Frage wäre aber erstmal, ob diese Aussagen für dich einen echten Nachteil haben. Wenn z.B. durch das falsche Protokoll deine Einstellungschancen woanders gemindert werden, ist es etwas anderes als wenn es nur eine Gesprächsnotiz ist. Ggf. könnte man sonst auch gegen die Person, die die Aussagen getätigt hat, persönlich vorgehen. Aber auch da müsste man prüfen, was die Person genau gesagt hat, welcher Schaden entstanden ist und ob die Person absichtlich, grob fahrlässig und leicht fahrlässig gehandelt hat. Wenn Du wirklich oft Mo+Di krank warst, ist die Aussage, dass oft Mo+Di krank warst in einem solchen Gespräch legitim. Die Unterstellung, dass Du blau gemacht hast, wäre nicht mehr legitim.Wenn die Schulleitung entgegen der rechtlichen Vorgaben eine Vertrauensperson vorenthalten hat, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich. Aber auch da ist die Frage, was Du davon hast. Wahrscheinlich wird die Schulleitung dann schriftlich darauf hingewiesen, dass das rechtlich nicht in Ordnung ist. Im schlimmsten Fall wird sie abgemahnt. Bringt aber alles für dich keinen VOrteil.
Mit anderen Worten: Sieh zu, dass du Land gewinnst?
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Mit anderen Worten: Sieh zu, dass du Land gewinnst?
Ja.
So wie du es schreibst, bist Du verbrannt. Da ist es dann auch unerheblich, wer was falsch gemacht hat. Ich fürchte, dass Du in der Gegend immer mit Vorurteilen kämpfen musst. Wenn die Option besteht, würde ich die Flucht ergreifen.
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Warum hat das BEM an der Schule der Abordnung stattgefunden? Gibt es BL, in denen das üblich ist?
Wie lange dauert die Abordnung? Ist sie nicht mit dem Schuljahr beendet?
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Warum hat das BEM an der Schule der Abordnung stattgefunden? Gibt es BL, in denen das üblich ist?
Wie lange dauert die Abordnung? Ist sie nicht mit dem Schuljahr beendet?
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann war es nicht das BEM Gespräch, sondern ein Gespräch mit der Schulleitung der Abordnungsschule über verschiedene Beschwerden.
Ich Frage mich aber auch, was die Stammschule der TE dazu sagt. War die auch da?
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Warum hat das BEM an der Schule der Abordnung stattgefunden? Gibt es BL, in denen das üblich ist?
Wie lange dauert die Abordnung? Ist sie nicht mit dem Schuljahr beendet?
Das läuft in meinem Bundesland nicht so. Hatten wir schon thematisiert. Das BEM sitzt hier direkt an der Schulbehörde.
sondern ein Gespräch mit der Schulleitung der Abordnungsschule über verschiedene Beschwerden.
Ja, das war hier so.
Ich Frage mich aber auch, was die Stammschule der TE dazu sagt. War die auch da?
Nein, angeblich krank obwohl laut Plan da.
Ich hab die Nase einfach von diesem Bundesland voll und hoffe nun auf Antwort vom Nachbarland. Wird sicher noch etwas dauern. Sobald die kommt, bin ich weg.
Weiß jemand, wie die Kündigungsfristen als Angestellte sind?
Ich lasse mich nicht mehr schikanieren. Sollen sie sich jemand anderen suchen.
Es ging anderthalb Stunden hin und her. Ich hatte keine Chance mich zu äußern oder mich zu verteidigen. Ich sags mal so: Bei jedem Schwerverbrecher vor Gericht hätte da ein Anwalt inrerveniert und Einspruch eingelegt.
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Du solltest jetzt direkt ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.
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Was ich nicht verstehe: Wenn die Abordnungsschule nun eine neue Lehrerin hat, warum sollst du noch weiterhin von deiner Stammschule abgeordnet werden ?????
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Was ich nicht verstehe: Wenn die Abordnungsschule nun eine neue Lehrerin hat, warum sollst du noch weiterhin von deiner Stammschule abgeordnet werden ?????
Das verstehe ich auch nicht, zumal bei uns Abordnungen zeitlich begrenzt sind.
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