Verletzende Inhalte Abizeitung

  • Die kann sie auch haben. Wenn man sie veröffentlich, muss man sich an Regeln halten. Zu konstatieren, die Lehrerin sei im falschen Beruf, ist schon deutlich ehrabschneidender als die schlichte Wahrnemung, man selbst habe bei jener Lehrerin nichts gelernt.

    Da bin ich ganz bei dir. Die Frage war aber, ob es strafrechtlich relevant ist. Und ich denke, dass es da mit einer solchen Aussage in einer Abizeitung schwierig wird.

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