Verletzende Inhalte Abizeitung

  • Die kann sie auch haben. Wenn man sie veröffentlich, muss man sich an Regeln halten. Zu konstatieren, die Lehrerin sei im falschen Beruf, ist schon deutlich ehrabschneidender als die schlichte Wahrnemung, man selbst habe bei jener Lehrerin nichts gelernt.

    Da bin ich ganz bei dir. Die Frage war aber, ob es strafrechtlich relevant ist. Und ich denke, dass es da mit einer solchen Aussage in einer Abizeitung schwierig wird.

  • Ich würde mich freuen, wenn man sich außerhalb des Internets mehr beleidigen würde. Ernsthaft, ich beleidige meine Lieblingskollegen immer wenn ich ihn sehe. In meinem Freundeskreis wird sich ständig gegenseitig beleidigt. Das ist befreiend und macht den Umgang unbeschwerter. Wenn mir ein Schüler sagt, dass das was ich da gerade mache beschissen ist, bin ich froh darüber.

    Konstruktive Kritik finde ich immer gut, unbegründete Kritik (Dampf ablassen) okay, aber unter Beleidigungen verstehe ich etwas anderes und finde es immer daneben.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Na, Schmidt. Wofür gibt es denn wieder den lachenden Smiley? Du als angehender Volljurist wirst uns doch dort sicherlich an deinem Fachwissen teilhaben lassen?

    Dass der Kollege eher mal zu spät kommt, entspricht anscheinend den Tatsachen. Entsprechend wäre die Äußerung gedeckt.

    Ich verstehe bei XY nichts ist eine persönliche Meinung und entsprechend gedeckt.

    Bleibt höchstens die Aussage "Hat sich den falschen Beruf gesucht" Hier muss erstmal der Kontext beachtet werden. Es steht in einer Abizeitung in einer Rangliste. Das ist sicherlich etwas anderes als wenn ich das im Internet veröffentliche. Und dann ist die Frage, ob es wirklich eine Beleidigung ist. Aber dazu wirst Du sicherlich einschlägige Urteile gefunden haben bevor du Smileys verteilst. Also bitte. Klär uns auf. Ich finde das tatsächlich persönlich auch spannend, wenn Du da etwas gefunden hast.

  • Die Frage war aber, ob es strafrechtlich relevant ist.

    Das können und müssen wir hier nicht entscheiden. Und das muss auch das Opfer nicht entscheiden. Das stellt den Strafantrag und ab da kümmern sich Staatsanwältinnen und Richterinnen.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Das wird sofort auf den Privatklageweg verwiesen, als ob irgendeinem Staatsanwalt so langweilig wäre...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das können und müssen wir hier nicht entscheiden. Und das muss auch das Opfer nicht entscheiden. Das stellt den Strafantrag und ab da kümmern sich Staatsanwältinnen und Richterinnen.

    Es erwartet auch keiner, dass Du das entscheidest. Aber wenn es dazu Urteile oder ähnliches gibt. Ich glaube Solmecke hat mal in seinen Youtube-Videos behandelt und sinngemäß gesagt, dass solche Aussagen im Regelfall keine Beleidigungen sind. Ich bin mir da aber nicht sicher, wo ich das gehört habe. Kann auch von jemand anderes sein. Aber Schmidt wird ja sicher einen Grund für seine Smileys haben und wer andere Urteile oder Rechtseinschätzungen kennt, wäre das sicherlich für alle spannend.

  • Ich würde mich freuen, wenn man sich außerhalb des Internets mehr beleidigen würde. Ernsthaft, ich beleidige meine Lieblingskollegen immer wenn ich ihn sehe. In meinem Freundeskreis wird sich ständig gegenseitig beleidigt. Das ist befreiend und macht den Umgang unbeschwerter. Wenn mir ein Schüler sagt, dass das was ich da gerade mache beschissen ist, bin ich froh darüber.

    Deine Lieblingskollegen können einschätzen, was Du da tust. Dein Schüler nicht.

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