Wohnortzuschlag, Mietstufen! Ab Januar faktisch weniger Kaufkraft!

  • Beamte ohne Kinder bekommen mehr Geld, Beamte mit Kindern nicht - verstehe ich das (im Wesentlichen) richtig?

    Das verstehst Du richtig, weil die Beamten mit mehreren Kindern nach der aktuellen Rechtsprechung in den letzten Jahren aufgrund der extremen Familienzuschläge in NRW rückwirkend betrachtet zuviel Geld bekommen haben. Wir hatten bei uns an der Schule den Fall, dass der Referendar (A13 Anwärter) mit 7 Kindern am Ende des Monats mehr Geld hatte als unser Schulleiter (A16). Inzw. ist der Referendar fest eingestellter Lehrer und sein Gehalt ist entsprechend weiter gestiegen.

    Wie gesagt sind die Familienzuschläge in NRW extrem und weitaus höher als in allen anderen Bundesländern.

  • Übrigens glaube ich nicht, dass es schon aktuelle Tabellen oder gar Rechner gibt, die einen Gesetzesentwurf, der vor wenigen Stunden öffentlich wurde, beinhaltet.

    Es ist jetzt so, dass ein Beamter mit 2 Kindern, der zum Beispiel in Münster wohnt, eine Ausgleichszulage bekommen wird. So hat er keine Einkommensverluste. ABER: Jede Erhöhung der Besoldung, der Anstieg in der Erfahrungsstufe oder eine Beförderung, wirken sich solange mit 0,0 Cent zusätzlich aus, bis der "Familienzuschlag bzw die Zulage bezüglich der Mietenstufe, auf 0 Euro abgeschmolzen ist. Du kannst also von Erfahrungsstufe 10 auf 11 steigen, ne Beförderung bekommen und ne Besoldungserhöhung von zum Beispiel 2 Prozent erhalten. Dein Nettogehalt steigt erstmal nicht.

    Beamte ohne Kinder bekommen natürlich alle Steigerungen usw zu 100 Prozent ausgezahlt.

    Ich bin immer wieder erstaunt, was der Arbeitgeber sich so alles an Wertschätzung einfallen lässt. Siehe hier auch das fiktive Partnereinkommen oder nun die volle Anrechnung der Einkünfte des Kindes auf das Gehalt der Beamteneltern, wenn es seine erste Ausbildung oder ein duales Studium macht. Hauptsache, du bekommst erstmal weniger!!

  • Die gewerkschaftlich erstrittene Gehaltserhöhung verpufft auf dem Konto komplett, weil sie nur die Ausgleichszulage auffrisst. Wer also mit einer spürbaren Gehaltserhöhung ab 2027 gerechnet hat: Das Geld wird durch die Abschmelzung lediglich umgeschichtet, die Kaufkraft steigt nicht um einen Cent. Erst wenn die Zulage irgendwann komplett abgeschmolzen ist, kommen prozentuale Erhöhungen wieder real auf dem Konto an!

    Als jemand, der Gehaltseinbußen durch den Streik mitgenommen hat, weise ich einfach mal darauf hin, dass Beamte an der gewerkschaftlichen Erstreitung einer Gehaltserhöhung nicht mitgewirkt haben (und fairerweise auch nicht durften). Aber keine Sorge, ich streike gerne auch für euch, lasst mir aber wenigsten die Lorbeeren.

  • oder nun die volle Anrechnung der Einkünfte des Kindes auf das Gehalt der Beamteneltern, wenn es seine erste Ausbildung oder ein duales Studium macht. Hauptsache, du bekommst erstmal weniger!!

    Auch das ist doch völlig richtig. Kinderzuschläge sind eine Alimentation des Unterhalts. Sobald das Kind über Einkommen verfügt und diesen selbst bestreiten kann, entfällt halt die Legitimationsgrundlage.

    Vielleicht sollte man sich hin und wieder mal vergegenwärtigen, dass diese ganzen Zuwendungen "da draußen" erwirtschaftet werden müssen. Das gebietet auch einen einigermaßen verantwortungsvollen Umgang damit.

  • Du kannst also von Erfahrungsstufe 10 auf 11 steigen, ne Beförderung bekommen und ne Besoldungserhöhung von zum Beispiel 2 Prozent erhalten. Dein Nettogehalt steigt erstmal nicht.

    Du vergisst zwei wesentliche Punkte:

    • Die Familienzulage für die Kinder fällt irgendwann auch wieder weg, die höhere Grundbesoldung bleibt.
    • Die höhere Grundbesoldung ist pensionswirksam, die Familienzulage ist es nicht.
  • Auch das ist doch völlig richtig. Kinderzuschläge sind eine Alimentation des Unterhalts. Sobald das Kind über Einkommen verfügt und diesen selbst bestreiten kann, entfällt halt die Legitimationsgrundlage.

    Vielleicht sollte man sich hin und wieder mal vergegenwärtigen, dass diese ganzen Zuwendungen "da draußen" erwirtschaftet werden müssen. Das gebietet auch einen einigermaßen verantwortungsvollen Umgang damit.

    Eben, es hängt mit Bürgergeld bzw. Grundsicherung zusammen. Das erhält ein Kind bzw. seine Eltern auch nicht mehr, wenn es ausreichend verdient.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Letztlich kann man froh sein, dass es diese Ausgleichspauschale überhaupt gibt.

    Dieser Mietstufenkram war nur ein schneller fix wegen eines Urteils, dass die Besoldung in dem Bereich nicht verfassungskonform war. Die Konformität haben sie jetzt wiederhergestellt. (Zumindest nach Sicht der Regierung)

    Entsprechend ist es ein Geschenk/Entgegenkommen, dass die alte Regelung nicht einfach außer Kraft gesetzt wird und überhaupt eine Ausgleichspauschale gezahlt wird. Eine aggressivere Regierung hätte die einfach gestrichen und die Leute dann 15 Jahre klagen lassen....


    Oder andere Perspektive:

    Als Empfänger der Pauschale profitierst du davon, dass du gegenüber einer verfassungskonformen Besoldung weiterhin zu viel Besoldung bekommst. Sieht man das so, lässt sich die fehlende Steigerung vielleicht psychisch etwas besser verschmerzen. ;)

  • Eben, es hängt mit Bürgergeld bzw. Grundsicherung zusammen. Das erhält ein Kind bzw. seine Eltern auch nicht mehr, wenn es ausreichend verdient.

    Das unterrichte ich bei meinen Azubis auch immer: "Die Azubi-Vergütung geht mit in das Haushaltseinkommen der Eltern. Üblicherweise sagen die Eltern, dass der Azubis seine Vergütung behalten kann. Es ist sein Geld. Aber wenn die Eltern Sozialhilfe bekommen, wird die Vergütung voll angerechnet und dann können sie nicht auf das Einkommen des Kindes verzichten, auch wenn sie es wollen."

  • Ich habe es hier verkürzt, die Langversion für einen Azubi, der noch in der elterlichen Wohnung lebt und 1.400€ brutto monatlich, was ca. 1.100€ netto sind, nach Hause bringt während seine Eltern Sozialhilfe bekommen:

    Das Jobcenter zahlt für den Azubi keinen Regelsatz und keinen Mietanteil mehr, da er sich selbst versorgt. Die Grundsicherung der Eltern selbst bleibt jedoch in voller Höhe bestehen. Da die Eltern für den Azubi eine größere Wohnung (bzw. ein extra Zimmer) benötigen, müssen sie sich den ausbleibenden Regelsatz und Mietanteil bei ihrem Nachwuchs aus der Vergütung ziehen.

    Außerdem: Sobald der Azubi seinen Bedarf komplett durch die Vergütung deckt, wird das Kindergeld (derzeit 250 Euro) nicht mehr beim Kind berücksichtigt. Es wird stattdessen wieder als Einkommen der Eltern gewertet und mindert deren Grundsicherungsgeld weiter.

  • Wir dürfen die Besoldung nicht immer von A13 + aus denken. Wenn man sich in die Gruppen anschaut die weiter unten betroffen sind, wird die Schweinerei der Sache deutlich.

    Nehmen wir mal eine Feuerwehrmann oder Polizisten oder den Justizwachtmeister. Die bewegen sich irgendwo zwischen A7 und A11. Auch diese werden ab 2027 in allen größeren Städten Ausgleichszulagen bekommen. Im März 27 steigt ihr Gehalt dadurch nicht und nun wird es noch cooler (aus Sicht des FM). Ab 2028 sinkt die Zulage um 15%. Die mickrige Gehaltsrunde 2028 von 1% wird diese Kürzungen mMn nicht ausgleichen. Ihnen wird dadurch das Gehalt gekürzt.

    Lustigerweise werden die oberen Besoldungsgruppen relativ schnell durch Lohnzuwächse aus dem Ausgleichsbetrag rauswachsen, während die unteren Gruppen jahrelang keine Gehaltszuwächse erhalten werden bzw. Lohnkürzungen erhalten.

    So heilt sich auf wundersame Weise das Abstandsgebot wie von selbst.

    btw: Werden natürlich auch alle Singlebeamten mit dem Entwirf ordentlich verarscht.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Gedankenspiel: Bei verheirateten Beamtenpaaren bekommt ja nur eine/r die Kinderzuschläge. Wäre es dementsprechend sinnvoll, sicherzustellen, dass diese (ggf über Änderung des Kindergeld zeugs) an denjenigen Elternteil gehen, wo der negative Effekt am geringsten wäre, oder wird es da eine Durchschnittsberechnung o. Ä. geben?

    Ich habe tatsächlich den Entwurf überflogen, dazu aber nichts gefunden.


    Konkretes Beispiel: Ausgleichzahlung wäre 400€. Elternteil A wird nächstes Jahr von A14 auf A15 befördert, bei Elternteil B steht außer den planmäßigen Erhöhungen nichts an. Wäre es dann sinnvoll, die Familienzuschläge an B adressieren zu lassen, weil A dann die Gehaltserhöhung tatsächlich bekommt (und nicht nur den Anteil der Ausgleichszahlung am Gehalt reduziert) und B immerhin die Ausgleichszahlung bekäme?

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

Werbung