Wieviel Notendifferenz zwischen zwei Zeugnissen

    • Offizieller Beitrag

    *seufz* Erika, ich begann gerade zu glauben, du seist auch zu differenzierten Äußerungen fähig und es sei dir möglicherweise wirklich an einer Diskussion gelegen... Schade!


    M.

  • Hallo Melosine,


    wie soll ich das jetzt verstehen? Neue Runde? Bißchen hacken?


    Entschuldigung, ich habe ein schwerkrankes Kind und bin äußerst dünnhäutig.


    Grüße Enja

  • Hey hey, nun streitet euch doch nicht.
    Eigentlich ging es doch in dem Thread um die "Notendifferenz zwischen zwei Zeugnissen".


    Nicht streiten, das bringt doch nix. ;)




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    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Hallo,


    Erika, du wirst es nicht glauben, aber du bist nicht der Mittelpunkt der Welt. :D


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Zitat

    Liegt es nicht doch immer nur an mir, dass ich hier angegriffen werde?


    Ist das ein freudscher Versprecher oder fragst du dich das wirklich?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • Ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran: Ist es zulässig, dass ein Kind innerhalb eines halben Jahres um zwei Noten schlechter bewertet werden darf (hier NRW von Ende Klasse 6 Note „sehr gut“ zu „befriedigend“ im 1. Halbjahr Klasse 7)?

    Ich finde dazu keine verlässliche Info.

  • Es gibt keinen Notenschutz, der so etwas verhindern würde. In NDS ist es zumindest so, dass in der zugehörigen Zeugniskonferenz der "Notensprung" kurz begründet werden muss. Das dient aber letztlich nur der Transparenz bzw. Ursachenforschung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es auch aus NDS, dass man es begründen sollte, in NRW habe ich es nie gehört. Eine Kollegin (mittlerweile pensioniert) meinte, sie würde es nie tun, um sich selbst zu schützen, weil es sonst so aussieht, als würde sie zu harte Noten oder umgekehrt zu gute Noten verschenken.
    Ich finde eine solche Position echt problematisch, so nach dem Motto, ich zweifle selbst daran, ob es eine 2 oder 3m ist, also gebe ich eine 2.
    Es gibt SuS, die über die Sommerferien komplett abrutschen oder aufblühen, es gibt auch die Pubertät und Gruppendynamik je nach Lehrkraft, genauso wie es auch inhaltliche Bereiche, die einem mehr liegen als andere (ich hatte in der 8. und 9. Klasse in Mathe totale (verhältnismäßig) Achterbahn der Mathenoten: Alles mit Zahlen 1+, Geometrie und so ein Zeug eine 3-2. Bis ich doch einigermaßen verstanden habe, was dahintersteht und ich mich mit komischen Volumenberechnungen und Winkeldingern angefreundet hatte. Zum Glück haben wir immer abgewechselt. Bio war auch ähnlich (ob Geologie (ist bei mir in Bio gewesen) oder Rinderauge auseinandernehmen, ist doch was Anderes).
    In der Oberstufe kenne ich es von einigen SuS in SoWi: ob Politik oder Wirtschaft ist doch ein Unterschied.
    Ich würde also bei einem Kind durchaus _auch_ danach schauen, ob die Inhalte im Hintergrund stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran: Ist es zulässig, dass ein Kind innerhalb eines halben Jahres um zwei Noten schlechter bewertet werden darf (hier NRW von Ende Klasse 6 Note „sehr gut“ zu „befriedigend“ im 1. Halbjahr Klasse 7)?

    Ich finde dazu keine verlässliche Info.

    Alles, was Du hierfür brauchst, sind das Schulgesetz und die APO-S I.

    Die Notengebung unterliegt keiner Bindung an die Note im vorangegangenen Schuljahr (sic!). Somit ist ein Sprung jedweder Art von Note X am Ende von Klasse 6 auf Note Y zum Halbjahr von Klasse 7 möglich.

    Zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr gelten die Vorgaben nach VV 21 (Hervorhebung durch mich.)


    VV zu § 21

    21.1 zu Absatz 1

    21.1.1 Die Versetzungskonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die Versetzungskonferenz ist ein Protokoll zu führen.

    21.1.2 Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt.


    (Quelle: BASS 2022/2023 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de) )


    Ein Sprung um zwei Noten wäre damit auch innerhalb eines Schuljahres vom ersten zum zweiten Halbjahr möglich, müsste aber entsprechend begründet werden - gerade falls es um eine Nichtversetzung gehen sollte.

    • Offizieller Beitrag

    weder gibt es einen Bestandsschutz für irgendwelche Noten,

    noch sind solche Aufs und Abs ungewöhnlich.

    Schon gar nicht in der Pubertät-

    In Klasse 7 erlebe ich oft ein Abrutschen ganzer Schülergruppen: die Pubertät (klingt banal, ist aber nicht zu unterschätzen),

    dazu eine aufgestockte Fächertafel (einzelne Naturwissenschaften statt des Sammelfachs Mensch-Natur-Technik), höhere Ansprüche in der Anwendnung methodischer Skills, in den Fremdsprachen oft DAS Gruseljahr schlechthin,weil gespickt mit einem Bombardement an Grammatik, kurz: der Welpenschutz ist spätestens jetzt vorbei-
    und oft ja auch Lehrerwechsel im einen oder anderen Fach.

    Also alles ganz normal :)

    • Offizieller Beitrag

    Ach: und im G9 ist die 7. Klasse der Start der 2. Fremdsprache. Im G8 war das für viele SuS der 6. Klasse, die "gut/durchschnittlich" waren, ohne viel zu lernen, der Dolchstoss, weil plötzlich auf einmal ganz viele neue Vokabeln zu lernen "aus dem Nichts auftauchen". Die Arbeitslast lässt sich bei den anderen Fächern spüren (habe ich mir sagen, denn ICH war eigentlich immer "die Böse", wegen der alle anderen Fächer leiden (aus Sicht der Schüler*innen und Eltern, nicht der Kolleg*innen)

  • Kommt bei euch die 2. Fremdsprache wirklich erst in der 7. Klasse? War früher in by so, jetzt, trotz g9, trotzdem in der 6. Klasse. Sehr bedauerlich.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe den Shift zu G9 zwar "verpasst", bin aber 99% sicher, dass es erst ab der 7. Klasse ist (und ich wiederum hätte mich bei einer Wahlmöglichkeit für die 6. Klasse eingesetzt, selbst wenn zb mit allen Stunden der Sek1 gestreckt. Meine Erfahrung ist nämlich so: die süßen, großen Babys aus der 6. Klasse, die total offen und gerne eine Fremdsprache lernen wollen, auch mit "albernen Liedern" und Vorspielen, sind nach den Sommerferien in der 7. Klasse kleine pubertierende Monster, die viel zu cool sind für Spielchen.
    Da ich aber nie erst in der 7. Klasse unterrichtet habe (in meinem früheren Leben in G9 hatte ich zu wenig Erfahrung und war da nur vertretungsweise in der Oberstufe), weiß ich natürlich nicht, ob es ab Klasse 7 anders ist. Ich sehe ein, dass die 2. Fremdsprache für "meine" SuS der Todeszug ist, bin aber unsicher, dass das Herauszögern um ein Jahr (und damit die quasi garantierte Versetzung bis Klasse 10, besser ist, wenn es sooo eine Überforderung ist. (also reale Überlegungen, wo ich keine Antwort habe)

  • Mag an Bayern liegen, aber das wäre jetzt das erste Mal, dass ich höre, dass sich Noten von einem Zeugnis zum anderen nicht groß verändern sollen. Bei uns ändern sich auch Noten vom Zwischen- zum Jahreszeugnis deutlich.

  • Kommt bei euch die 2. Fremdsprache wirklich erst in der 7. Klasse? War früher in by so, jetzt, trotz g9, trotzdem in der 6. Klasse. Sehr bedauerlich.

    Ist in NDS auch so.

    2. Fremdsprache weiterhin in 6. Klasse, obwohl mittlerweile wieder komplett G9.

    Bedauerlich insbesondere für die SuS, die aus Nachbarbundesländern (z.B. Hessen, Sachsen-Anhalt) nach NDS wechseln und spontan ein Schuljahr aufholen müssen.

    Man kann argumentieren für 2. FS ab 6 oder ab 7. Aber an dieser Stelle wäre eine Einheitlichkeit über die Bundesländer hinweg sowohl schüler- als auch lehrerfreundlich.

  • Kommt vielleicht auch darauf an, was die erste Fremdsprache ist? Wimre war es hier früher bei G 9 so, dass bei erster Fremdsprache Latein Englisch auch schon in der 6. kam, bei erster Fremdsprache Englisch die zweite aber erst in der 7. ... Aber vielleicht verwechsle ich da auch was.

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