es war kein faktisches Wenn, sondern tatsächlich eine hypothetische Sache.
Ich finde es trotzdem nur symbolisch. Das heißt, ein ungeimpfter Abgeordneter kann neben einem doppelt geimpften Besucher sitzen, bzw. dieser wird durch den Abgeordneten gefährdet. Okay, wegen Hoheit des Parlaments. Ich gehe zumindest davon aus, dass die Abgeordneten auf den Tribünen nicht abstimmen dürfen (was irrelevant ist, da im BT selten die Stimmen gezählt werden).
und was ist mit der Arbeit in den Ausschüssen? Da wird ja (normalerweise) die ganze Arbeit gemacht.
Dürfen die ungeimpfte Mitarbeiter*innen in das ganze Gebäude rumlaufen?
Versteh mich nicht falsch, mir gefällt die Symbolik, auch wenn ich sie verfassungsrechtlich in Frage stelle, aber ich halte sie nur für Symbolik für das Volk, das wenig Ahnung hat, wie das Gebäude / die Gebäuden aussehen. (hat aber den netten Nebeneffekt, um das Tagegeld zu bekommen, müssen sie das Gebäude betreten, also einen Test einbringen)
Hab mir das Original der Allgemeinverfügung gerade angeschaut & heute auch die Bundestagsdebatte verfolgt, daher:
1. Scheint eine Frage des Hausrechtes zu sein: der Bundestagspräsidentin, welche die Allgemeinverfügung erlässt, obliegen wohl nicht die Räume, die einzelnen Abgeordneten/ Fraktionen überlassen sind, aber eben Plenarsaal etc.
2. Ausschüsse: Die Ausschüsse unterliegen in der Tat 2G+, allerdings werden nicht-geimpfte Abgeordnete digital zugeschaltet und können an Debatte & Abstimmungen teilnehmen. Hauptunterschied zu den Sitzungen ist nur, dass auch bei Wortbeiträgen die Masken nicht abgenommen werden dürfen.
3. Tribünen
Die Besucher*innen-Tribünen werden nicht mit den Abgeordneten geteilt, für die Abgeordnete wird eine der Tribünen blockiert. Dort gilt (außer bei Wortbeiträgen) FFP2-Maskenpflicht (wie im gesamten Haus) + Abstandsgebot von 1,5m zwischen den Abgeordneten. Die Abgeordneten können selbstverständlich mit abstimmen und Redebeiträge liefern, analog zum Vorgehen bei der Wahl der Regierung.
In a nutshell: Abgeordnete werden nur dann in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt, wenn sie weder bereit sind, sich impfen zu lassen NOCH einen (offiziell bescheinigten) Schnelltest zu machen. Die Regelung ist sicherlich nicht sanft, dient aber dazu, das Parlament vor Arbeits- und Beschlussunfähigkeit durch Omikron zu bewahren.