Lehrerkind in Quarantäne- Regelung zu Sonderurlaub o.ä.? NRW

  • Hallo Ihr da draußen,

    es hat uns erwischt. Das dreijährige Kind kommt aus der Kita, wo jemand im Rahmen der nun regelmäßigen Testungen positiv getestet wurde. Symptomfrei, versteht sich. Damit gilt das Kind (wie alle in der Gruppe) als Kontaktperson und wird nun abgestrichen.


    Unbhängig vom Testergebnis, bleibt das Kind zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne. Dort muss es betreut werden. Beide Elternteile sind voll berufstätig. Ich als verbeamteter Lehrer. Damit unterliege ich einer Dienstpflicht, die in ihren Grundzügen aus dem 18. Jahrhundert stammt. Da gab es noch kein RKI, Gesundheitsämter oder Corona.


    Welche beamtenrechtlichen Regelungen greifen in diesem Fall, in dem ich ja schlechterdings jemanden Haushaltsfremden zur Betreuung ins Haus holen kann?


    Wohlgemerkt, ich bin in diesem Szenario selber nicht krank und das Kind auch nicht.


    Hat jemand verbindliche Infos? Bitte keine Einschätzungen oder Bauchgefühle. Und Ihr wisst, der gesunde Menschenverstand zählt derzeit auch nicht viel.


    Danke

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Mein Schulleiter war zwar geplättet, aber auch ganz cool. Das nimmt etwas Brisanz raus, ersetzt aber leider nicht eine klare Regelung.


    Ich wundere mich, dass ich dazu auf Anhieb so rein gar nichts finde. Bei all den Lehrern mit Kindern müsste es doch eine Regelung geben.


    Richtig klasse wird es übrigens, wenn das Spiel so weitergeht. Das Kind muss auch ohne Infektion in Quarantäne bleiben, geht dann nach zwei Wochen wieder in die Kita und dann fällt wieder jemand positiv auf. Das Kind ist wieder Kontaktperson und muss ggf. wieder in Quarantäne. Das kann man ins Unendliche ausdehnen.


    Übrigens bin ich überzeugt, dass dieses Quarantäne-Domino auch bei überstandener und nachgewiesener Infektion des Kindes greifen würde.


    Mir wird ganz anders.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Frag deine Gewerkschaft und/oder PR nach einer solchen Regelung. Ich bezweifle allerdings, dass irgendein KM so einen Fall in seinen Corona-Verordnungen konkret bedacht hat, da ist also gesunder Menschenverstand und Absprache gefragt. Letztere könnte so aussehen, dass du 14 Tage Fernlehre machst oder ihr erstmal eure Kindkranktage nehmt. Mit Unterstützung des PR sollte es möglich sein eine entsprechende Absprache mit deiner SL zu treffen, die dann eben längerfristig betrachtet bei den Juristen nachfragen muss, wie in solchen Konstellationen prinzipiell vorzugehen ist. Ich hoffe, der Rest ist negativ.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir hatten das Thema (bzw. grundsätzlich) gestern noch im Kollegium.

    Wir müssen immer damit rechnen, dass Lehrer ausfallen wegen eigener Quarantäne oder durch häusliche Kontaktpersonen.

    Bei uns müssen die betreffenden Kollegen dann Distanzunterricht machen zu den üblichen Unterrichtszeiten. Betreuung dann durch andere Personen.

    Man ist ja nicht krank, nur nicht anwesend.

  • Wir hatten das Thema (bzw. grundsätzlich) gestern noch im Kollegium.

    Wir müssen immer damit rechnen, dass Lehrer ausfallen wegen eigener Quarantäne oder durch häusliche Kontaktpersonen.

    Bei uns müssen die betreffenden Kollegen dann Distanzunterricht machen zu den üblichen Unterrichtszeiten. Betreuung dann durch andere Personen.

    Man ist ja nicht krank, nur nicht anwesend.

    Aber selbst Distanzunterricht von zu Hause aus ist doch nicht drin, wenn nebenbei ein 3-jähriges Kind herumhüpft... Zumindest nicht in voller Stundenzahl... 🤔

  • Bei uns greift dann auch die Distanzbeschulung. Allerdings nicht zu den regulären Unterrichtszeiten, sondern in Form von Wochenplänen kombiniert mit einem Sprechstundenangebot per Videochat oder regulärem Chat. Dazu muss man dann halt für jede Lerngruppe einen fixen Termin angeben, aber der kann ja auch dann liegen, wenn der andere Elternteil das Kind übernehmen kann.

  • In Hessen ist klar geregelt, dass Personen die in Schulen oder Kindertageseinrichtungen arbeiten diese nicht BETRETEN dürfen, sobald jemand aus ihrem Hausstand in Quarantäne ist.

    Somit darf ich zB nicht arbeiten, falls mein Mann oder meine Kinder in Quarantäne sind

  • In Hessen ist klar geregelt, dass Personen die in Schulen oder Kindertageseinrichtungen arbeiten diese nicht BETRETEN dürfen, sobald jemand aus ihrem Hausstand in Quarantäne ist.

    Somit darf ich zB nicht arbeiten, falls mein Mann oder meine Kinder in Quarantäne sind

    Alles andere wäre auch nicht zielführend.

  • In Hessen ist klar geregelt, dass Personen die in Schulen oder Kindertageseinrichtungen arbeiten diese nicht BETRETEN dürfen, sobald jemand aus ihrem Hausstand in Quarantäne ist.

    Somit darf ich zB nicht arbeiten, falls mein Mann oder meine Kinder in Quarantäne sind


    Mein Problem bewegt sich ja irgendwo im Nirvana zwischen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, meiner Dienstpflicht und den Erfordernissen des Infektionsschutzes.

    Wie und wo ist das in Hessen geregelt?


    Kommt das vom Gesundheitsministerium oder vom Bildungsministerium? Vielleicht finde ich entsprechendes auch in NRW, wenn ich nur weiß, wo ich suchen oder wen ich fragen muss.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Habt ihr keine allgemeingültigen Infos, wie im Quarantänefall zu verfahren ist? Ruf doch mal bei deiner Schulbehörde an.


    Das Geteste klingt schon ziemlich absurd. Dann werden ALLE Kinder ständig getestet? Das würde ich ablehnen.


    Edit: Kindkranktage würde ich dafür nicht vergeuden, die reichen ja dann niemals. Wie machen denn das andere Arbeitnehmer?

  • Es ist doch bei allen Berufen so. Kontaktperson ersten Grades wandern in die Quarantäne. Familienmitglieder von ihnen nicht. Es wird ja nun auch nicht so sein, dass permanent Leute im Kindergarten positiv getestet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das noch mal passiert ist ja eher gering. Die Gefahr, dass jemand ausfällt weil das eigene Kind krank ist, ist doch grundsätzlich da.

    • Offizieller Beitrag

    Jeder Arbeitnehmer hat andere Voraussetzungen. Wenn mein Mann in Quarantäne muss (oder ähnlich), schaltet er die VPN-Verbindung und macht Home Office. Bei Verwaltungsstellen ähnlich: Home Office.

    Wenn der Busfahrer oder Zugschaffner in Quarantäne ist, ist ja klar, dass er seinen Zug nicht nach Hause nimmt. Weil er es gar nicht KANN.
    Beim Lehrer ist es aber so, dass es rein technisch möglich (und sinnvoll) ist, dass er weiterhin seine Klasse betreut, nur kann er halt nicht vor Ort sein.

    Natürlich wäre es besser, wenn man dafür eine Vertretungsreserve hätte, hat man aber nicht. Schon nicht mal in normalen Zeiten.

    Es klingt doof, aber man kann sich nicht nur die Vorteile raussuchen. Die Techniker in der Firma meines Mannes mussten schon in Mai ihre ganzen Überstunden abbauen, 2/3 des Jahresurlaubs aufbrauchen, dann die maximal zulässigen Minusstunden und seitdem sind sie in Kurzarbeit. 100% für alle Techniker. Keine Aufträge, kein Geld. ("Aus Solidarität" macht übrigens die ganze Firma Kurzarbeit, mein Mann hat gerade 30-50% Kurzarbeit, obwohl er in der Personalabteilung besagte Leute betreut und also genug zu tun hat).

    Entweder ist unser Job aufgrund von Corona nicht machbar / existent -> Schulschließung = Kurzarbeit, (ich weiß, Beamte, blabla, es ist ein Bild), oder wir haben in den Schulschließungen eben die Möglichkeit gehabt, so gut es geht (so schwer es war) weiter zu unterrichten. Weiter Gehalt = weiter Arbeit.

  • Tom 123


    Für mein Problem ist der Hinweis auf andere Berufsgruppen nicht zielführend. Erstens konnte ich diesbezüglich ebenfalls keine Regelungen finden und dann wären diese nicht ohne weiteres auf Beamte anzuwenden. Da gelten andere Maßstäbe (so werden unsere Kinder viel seltener krank als die unserer angestellten Kollegen - klingt komisch, ist aber gesetzlich so vorgesehen).

    Dass ich als Haushaltsmitglied meines Kindes aka Kontaktperson nicht automatisch in Quarantäne bin, habe ich gemerkt und ausdrücklich begrüßt. Bei mir geht es auch eher um ein Betreuungsproblem, als den seltsamen Wunsch, möglichst auch in Quarantäne gesteckt zu werden.


    Und zur Prognose bzgl. der "permanent" positiv getesteten Leute in Schulen und Kindergarten, möchte ich einwenden, dass unser Fall erst auffiel, als die erste (!) Reihentestung bei den Erziehern in NRW durchgeführt war. Davon folgen jetzt noch 5. Von den möglichen positiven Tests bei den Kindern will ich gar nicht anfangen. Trump mag ja ein Idiot sein, aber diesbezüglich hat selbst er eine einfache Wahrheit begriffen. Wer mehr testet, der findet auch mehr Infektionsfälle.


    Und ja, die Gefahr der Erkrankung des eigenen Kindes ist grundsätzlich da und deshalb auch geregelt. In meinem Fall ist aber gar niemand krank. Weder ich, noch mein Kind, noch der positiv Getestete. Die Quarantäne ist das Problem, nicht eine Erkrankung.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Ich denke, da für diesen Fall keine Regelung existiert, geht es nur über ein Gespräch mit der Schulleitung und Sonderurlaub, bezahlt oder auch umbezahlt. Das ist ja auch der Weg, falls das Kind einer verbeamteten nordrhein-westwälischen Lehrkraft einmal mehr als die vorgesehenen vier Tage krank ist.

  • Dass ich als Haushaltsmitglied meines Kindes aka Kontaktperson nicht automatisch in Quarantäne bin, habe ich gemerkt und ausdrücklich begrüßt. Bei mir geht es auch eher um ein Betreuungsproblem, als den seltsamen Wunsch, möglichst auch in Quarantäne gesteckt zu werden.

    Was meckerst du hier eigentlich rum? Wir können nichts dafür:wink2:


    Wie gesagt, eine Zwangstestung von Kindern würde ich ablehnen, dann musst du halt vor Gericht ziehen.

    Wegen Quarantäne und Kinderbetreuung frag im Kiga nach, vielleicht haben die Ahnung. Aber zu allererst würde ich sicher meinen AG fragen. Wir haben für alle Eventualitäten eine Info bekommen.

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