Maßnahmen eurer Gesundheitsämter

  • Komisch, dass unser Gesundheitsamt heute unseren gesamten Zweier-Jahrgang (3 Klassen) bis 20.11. in Quarantäne geschickt hat, eine Klassenleitung ist erkrankt. Aber als ein positiver Fall vor zwei Wochen in Klasse 4 war, geschah nichts. 2 Kolleg*innen sind z.Z. positiv, der Rest des Kollegiums interessiert das Gesundheitsamt bisher nicht. Zusätzliche Schutzmaßnahmen: Null.

  • Bist du übrigens sicher, dass die Entscheidung ins Szenario B zu wechseln, den Schulen überlassen wird?


    Auch hier kann von einem Automatismus ausgegangen werden, eine Anweisung des Gesundheitsamtes ist nicht erforderlich, die Schulen treffen auch diese Entscheidung auf der Grundlage des Inzidenzwertes in eigener Verantwortung.

    Die Schulen können selbstständig in das Szenario B wechseln, wenn beide Bedingungen erfüllt sind (was, wie ich schrieb, nicht so einfach zu erfüllen ist). Darüber hinaus kann auch das Gesundheitsamt einen Wechsel anordnen.

  • (a) Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50+ müssen SuS ab Klasse 5 auch im Unterricht Maske tragen.

    Ja, in den Grundschulen aber nicht ... und an Abstand ist wirklich kaum zu denken.


    (b) Ab einem Wert von 100 UND gleichzeitig mindestens einer Lerngruppe der Schule in Quarantäne (oder ähnliche Maßnahme, die durch das Gesundheitsamt angeordnet ist), kann die Schule in das Szenario B wechseln (Entscheidung der Schule).

    Nein, das stimmt so nicht. Die Schule kann - seit dem WE - in bestimmten Fällen entscheiden, vorsorglich die betreffenden Klassen ins Distanzlernen zu schicken - NICHT in Quarantäne. In der Rundverfügung ist das explizit sprachlich benannt.

    Die Schule selbst muss aber vorher die Schulbehörde informieren, die dann eben auch anderes anweisen kann.

    Außerdem braucht es nachgewiesen einen positiven Fall. Sind die Schüler NICHT getestet, da symptomlos bzw. asymptomatisch, wie bei Kindern häufig (weder Symptome noch Test), tritt dieser Fall nicht ein.

    Und tritt er ein, kann das Gesundheitsamt wiederum eingreifen und die Quarantäne für die Klasse veranlassen oder eben auch nicht ... dann findet auch kein Distanzlernen mehr statt.

  • Tatsächlich lobe ich aber heute mal unser GA, weil es leider länger als das WE dauerte, bis das positive Testergebnis gemeldet und Maßnahmen ergriffen werden konnten,

    die Kontaktverfolgung dann aber sehr schnell ging, die Mitarbeitenden dort sehr freundlich waren und die Kohorte nun bis zum 20.11. zu Hause bleibt ... so habe ich das zumindest verstanden.

    Ob die Kinder getestet werden, weiß ich allerdings nicht.


    Rückverfolgt wurden übrigens nur 2 Tage vor dem positiven Test-Termin. Die anderen Tage werden nicht berücksichtigt.

  • Nein, das stimmt so nicht. Die Schule kann - seit dem WE - in bestimmten Fällen entscheiden, vorsorglich die betreffenden Klassen ins Distanzlernen zu schicken - NICHT in Quarantäne.

    Ähm, das Szenario B ist das "Wechselmodell", bei dem eine Hälfte der Klasse im Distanzlernen ist, die andere in die Schule kommt. Das hat nichts mit Quarantäne zu tun.


    Aber du hast recht - nur bezieht sich das auf was "ganz" anderes: Schulleitungen dürfen tatsächlich z.B. einzelne SuS oder Lerngruppen ins Distanzlernen schicken, wenn es in der Lerngruppe einen positiven Fall gibt und das Gesundheitsamt nicht schnell genug reagiert (z.B. aufgrund von Überlastung). Das Gesundheitsamt kann dann, wenn es "Zeit" dafür hat, die entsprechenden Maßnahmen anordnen (das kann die Schule nicht), das Amt kann auch entscheiden, dass Maßnahmen nicht notwendig sind.

    Beim Wechsel in das Szenario B (Beleg/Link zum Ministerbrief weiter oben) gilt bei der Entscheidung natürlich nur die Anordnung des Gesundheitsamtes für eine Lerngruppe, nicht die eigenverantwortliche Entscheidung der Schulleitung. Und ohne eine Lerngruppe in offizieller Maßnahme des Gesundheitsamtes darf die Schulleitung das Szenario B nicht in eigener Entscheidung umsetzen.


    Auch wenn wir von zwei verschiedenen Paar Schuhen schreiben: Zum Thema dieses Threads (Erfahrungen mit Gesundheitsämtern) passt beides.

  • Bist du übrigens sicher, dass die Entscheidung ins Szenario B zu wechseln, den Schulen überlassen wird? In Emden hat das meines Wissens die Stadt entschieden.

    In Emden war wohl auch die Landesschulbehörde davon nicht begeistert. Man munkelt, dass das Land davon nicht begeistert ist. Aber die ostfriesischen Landkreise haben sich ja auch schon bei der Öffnung der Inseln gegen die Landesregierung gestellt ...

  • Meine Tochter ist gerade eine Woche in Quarantäne (ja Quarantäne vom Gesundheitsamt verordnet) weil im Jahrgang jemand krank ist. Letzten Freitag waren alle auf Wunsch der Schulleitung zu hause. Alle haben ihre Masken getragen und trotzdem werden 150 Kinder in Quarantäne geschickt. Niedersachsen Klasse 8

  • Auch wenn wir von zwei verschiedenen Paar Schuhen schreiben

    ... bleibt es dabei, dass die Schulleitungen abhängig von der Landesschulbehörde oder den Gesundheitsämtern sind.

    Ohne positive Testung gibt es kein Distanzlernen (alle nach Hause)

    und ohne Anordnung der Quarantäne für eine komplette Lerngruppe gibt es kein Wechselmodell für die Schule.


    Da es u.a. auch die Gesundheitsämter sind, die mit der Kontaktverfolgung dann alles ausbaden müssen,

    und bei zu viel Öffnung im Anschluss noch mehr Kontakte verfolgen dürfen,

    kann ich gut verstehen, dass da sehr strikte Anweisungen und zügige Quarantänen angewiesen werden.

    Könnte helfen, die unentdeckte Verbreitung zu unterbinden.

  • Meine Tochter ist gerade eine Woche in Quarantäne (ja Quarantäne vom Gesundheitsamt verordnet) weil im Jahrgang jemand krank ist. Letzten Freitag waren alle auf Wunsch der Schulleitung zu hause. Alle haben ihre Masken getragen und trotzdem werden 150 Kinder in Quarantäne geschickt. Niedersachsen Klasse 8

    das sollte grundsätzlich und nicht nur in der Schule so laufen. Das würde uns viel ersparen!

  • Hier gehen auch immer noch so stand Freitag die ganze Klasse inkl. Lehrkräfte in Quarantäne. Allerdings weiß ich nicht genau wie lange die Lehrkräfte rückwirkend. Zwei Tage vor Testtermin auf jeden Fall. Bei uns machen die Lehrkräfte dann Distanzunterricht von zuhause. Die Klassen in Quarantäne bekommen natürlich auch Distanzunterricht. Wäre sonst bei uns gestern auch schwierig geworden. Auf Grund von Quarantäne und Krankheit fehlte gestern 1/3 des Kollegiums.


    Aber läuft doch alles.Seminar ist auch weiterhin in Präsenz.


    Ich versuche weiter das ganze Drama auszublenden funktioniert zumindest im Schulalltag besser, als sich ständig den Kopf zu zerbrechen. Ändert ja leider auch nichts.

  • Hier gehen übrigens ganze Klassen mit allen Lehrern der letzten zwei Tage in Quarantäne, die Anordnung der Schulleitung kam gerade. Es trifft eine 6. Klasse, ich bin somit erstmal noch fein raus.

    oh, interessant


    Wenn Fall bei Lehrer oder Fall bei Schüler?

  • Bei uns sind es jetzt 4 Fälle mit vorangegangenem Schulbesuch und das Gesundheitsamt hat nicht reagiert. Die Schüler werden in Quarantäne gesteckt, der Test dann aber erst so spät durchgeführt, dass der Schulbesuch "ausreichend lange" zurückliegt. Es ist einfach nur lächerlich, dass wir uns in einem Teillockdown befinden und dann so an anderer Stelle vorgegangen wird.

  • Kriegt jemand von euch noch mit, wie diese Bestimmungen aktuell erlassen werden? Haben die Gesundheitsämter komplett freie Hand? Wer regelt die Gaststättenschließung usw.? Ich blicke nicht durch.

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