Haben Schulleitungen die absolute Macht?

  • https://www.dbb.de/lexikon/the…emonstrationspflicht.html

    Zitat

    Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

    Ich sagte, du solltest zeitgleich auch an andere Stellen leiten, wenn du schon mal damit Probleme hattest, dass Dinge auf dem Dienstweg verloren gegangen/verschleppt worden

    sind. Dann aber auch mit dem Hinweis "vorab per email", "Post auf dem Dienstweg" ist unterwegs.

    Wei aber schon von jemandem anderen beschrieben, solltest du dir einen Eingangsstempel geben lassen, dann hast du ein Datum und kannst bei Verzögerungen darauf hinweisen.

  • Wird die Anordnung der SL aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, and ie nächst hörere Vorgesetztee oder den nächst höhren Vorgestzten zu wenden & müssen die Andordnung während sie das Schreiben an diese Instanz(BezirksregierungI) absetzen der Anordnung keine Folge leisten.


    -> also während: Sobald die SL die Anordnung aufrecht erhält und man dann beabsichtigt das Schreiben an die Bezirksregierung zu tätigen, muss man der Anordnung schon keine Folge mehr leisten.


    Geht das Schreiben an die Bezirksregierung per E-Mail?

    Grundsätzlich stimmt das, ich warne aber vor zeitlicher Verschleppung. Es wird nicht ausreichen, bei der SL vorstellig geworden zu sein und dann 3 Monate zu warten. §36 BeamtStG spricht explizit von "unverzüglich". Andernfalls kämen wohl bei rechtmäßiger Anordnung auch Disziplinarmaßnahmen wegen Verstoßes gegen die Gehorsamspflicht in Frage.

  • Hm?

    Ist doch kein Geheimnis, dass Lindbergh Referendar ist?

    Steht doch auch in seinem Profil.

    Ach so, kleiner Nachtrag noch (was aber vor dem Hintergrund eines Threads, in dem es um den Absolutismus in deutschen Rektoraten geht wohl nur so semi-relevant sein dürfte): Ich interpretiere die Formulierung "angehender Lehrer" vor dem Hintergrund der bisherigen Einlassungen von Lindbergh ja so, dass er- und das würde tatsächlich sehr gut zu seinen diversen Wissenslücken was die Schulpraxis anbelangt passen- noch gar nicht im Referendariat angekommen ist, sondern eben noch immer Lehramtsstudent ist. Auch wenn man den Titel "Lehrer/Lehrerin" noch nicht offiziell trägt, bezieht die Formuierung "angehender Lehrer" sich üblicherweise nicht auf eine formelle Amtsbezeichnung, sondern auf die ausgeübte bzw. angestrebte Tätigkeit, der man offenkundig noch nicht nachgeht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich verstehe "angehender Lehrer" als Hyperonym für Lehramsstudenten und -anwärter. Ich habe mich im Ref nicht als "Lehrer" bezeichnet.

    Ich auch nicht. Ich habe mich als Lehrerin oder als Referendarin bezeichnet. Ersteres, weil es - formeller Titel hin oder her- der Job war, den ich an der Stelle ausgeübt und erfüllt habe. Im Seminar wurde uns auch dringend empfohlen uns SuS und Eltern gegenüber ausschließlich als Lehrer/Lehrerin zu bezeichnen, nicht als Referendare. Das ist also durchaus üblich, sich selbst im Ref so zu nennen. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Waldbewohner, der sich ins Forum verirrt hat, könnte auch eine angemessene Amtsbezeichnung sein.

    Wahnsinn, man lernt in diesem Forum eben nie aus, was es in anderen Länder so gibt. :P

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Na ja, Lehrer ist ja keine geschützte Bezeichnung, es kann sich jeder so nennen. Ich habe mich im Ref. auch gegenüber Eltern und Schülern nicht als Lehrer bezeichnet und es gab nie ein Problem. Ist aber vielleicht auch wieder schulform- und stufenabhängig.

    Eine Schülerin hat mich mal gefragt, ob ich "ein richtiger Lehrer" oder ein "Vertretungslehrer" wäre. Das war, als gerade ein neuer Teil vom "Fack ju Göhte" im Kino war. :_o_)

    Aber die SuS bekommen doch durch Unterrichtsbesuche etc. auch mit, dass man noch in der Ausbildung ist?

  • Na ja, Lehrer ist ja keine geschützte Bezeichnung, es kann sich jeder so nennen. Ich habe mich im Ref. auch gegenüber Eltern und Schülern nicht als Lehrer bezeichnet und es gab nie ein Problem. Ist aber vielleicht auch wieder schulform- und stufenabhängig.

    Eine Schülerin hat mich mal gefragt, ob ich "ein richtiger Lehrer" oder ein "Vertretungslehrer" wäre. Das war, als gerade ein neuer Teil vom "Fack ju Göhte" im Kino war. :_o_)

    Aber die SuS bekommen doch durch Unterrichtsbesuche etc. auch mit, dass man noch in der Ausbildung ist?

    Ja, bekommen sie auf jeden Fall, deshalb habe ich das meinen Klassen gegenüber auch direkt klar gesagt. Ich war aber im Ref auch keine 25 mehr, nicht komplett ohne Berufserfahrung und total nervös vor dem ersten Elternabend oder dem ersten Schultag, sondern wusste mit rund 15 Jahren Berufserfahrung, dass meine Autorität und Souveränität nicht von so einer Bezeichnung abhängig wären.


    (Meine ehemaligen Schützlinge haben mich beim Jobwechsel erst einmal mit großen Augen gefragt, ob ich nur "normale Lehrerin" werde oder gar auch "Klassenlehrerin" werden könne (in ihren Augen der Gipfel der Kompetenz ^^- wenn die KLs ihren Job gut machen stimmt das ja auch wenn wir ehrlich sind).)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Schülerin, nicht aus meiner Klasse, kannte mich nur vom Sehen, dachte, ich würde Sozialstunden o. Ä. an der Schule ableisten müssen. Sie hat das Wort nicht benutzt, aber es so umschrieben. Es lag völlig fern ihrer Vorstellungskraft, dass auch ein Mann Lehrer werden könne/wolle.

  • Ist das Besoldungsgruppe B(aum) oder W(ald)?

    Bäume nur für Angestellte, Beamte sehen direkt den Wald nicht mehr, pardon erhalten diesen (natürlich nicht aufs Konto, sondern analog, in Stammform).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ist das Besoldungsgruppe B(aum) oder W(ald)

    Haha, nein, wie geil :)


    @ Julia

    Allmächtig? Najaaa geht so. In der Regel hat die Schulleitung so viel Macht wie man Ihr zugesteht. Dabei ist dein bester Freund das Rechtswissen. Wer die Regeln kennt, kann danach spielen und gewinnen.


    Ansonsten: Personalrat. Der ist "Voreingenommen"? Gewerkschaft.


    Ich kenn jetzt deine SL nicht. Mit den Meisten ist ein professioneller Umgang aber mMn ohne Probleme möglich. Wichtig ist eben professionell. Sind ja alles nur Menschen. Man darf in einem Streit um Paragraphen nicht persönlich werden, sondern muss rein sachlich bleiben.

    Ich streite mich relativ häufig mit meinen SL um Erlasse oder deren Auslegung. Trotzdem verstehen wir uns super. Warum? Weil wir alle nur Menschen sind. Und jeder will seinen Job eben so gut machen wie er kann. Und Mal hat der eine Recht, Mal der andere, und Mal trifft man sich in der Mitte.

  • Allmächtig? Najaaa geht so. In der Regel hat die Schulleitung so viel Macht wie man Ihr zugesteht. Dabei ist dein bester Freund das Rechtswissen. Wer die Regeln kennt, kann danach spielen und gewinnen.

    Ja, die Allmächtigkeit hat sie in diesem Thread dann ja doch schon eingebüst. Und ja, Wissen in dem Bereich ist natürlich immer hilfreich. Aber das wäre fast eher wieder ein Argument für die SL, da sie mit solchen Theman wohl eher konfrontiert ist. Aber naja, sagen wir: Patt.


    Grundsätzlich stimmt das, ich warne aber vor zeitlicher Verschleppung. Es wird nicht ausreichen, bei der SL vorstellig geworden zu sein und dann 3 Monate zu warten. §36 BeamtStG spricht explizit von "unverzüglich". Andernfalls kämen wohl bei rechtmäßiger Anordnung auch Disziplinarmaßnahmen wegen Verstoßes gegen die Gehorsamspflicht in Frage.


    Danke. Ja natürlich. Ich würde dann das Schreiben an die Bezirksregierung schon fertig haben und dann direkt per E-Mail lossenden nach dem Gespräch mit der SL(wenn sie bei der Anordnung bleibt, wovon ich fest ausgehe). Doch das "unverzüglich" bezieht sich ja nur auf das Gespräch mit der SL.


    Jetzt habe ich gehört, dass es bei dem Schritt, nachdem die SL bei ihrer Anordnung bleibt 2 Abzweige gäbe.


    1. Wie hier gesagt: Man schreibt den Vorfall an die Bezirksregierung aber muss die Anordnung solange bis man von dieser Antwort hat NICHT ausführen.

    2. Man muss bei der Bezirksregierung nach Beibehaltung der Anordnung durch SL zunächst anfragen, ob die Sache eine aufschiebende Wirkung besitzt - nur dann müsste man die Anordnung bis zur Bestätigung oder Ablehnung der Anordnung durch die Bezirksregierung nicht durchführen.


    Ich mein - jetzt mal übertrieben ausgedrückt. Ansonsten hätte ja die Lehrkraft ja viel Macht. Logo, das würde dann nach dem 3. Mal irgendwann auch zum Thema. Aber die Lehrkraft könnte bei jeder Anordnung einfach sagen: Nee, ich bin dagegen. Und dann erstmal nix ausführen. Da klingt diese aufschiebende Wirkung als Bedingung irgendwie logisch einschränkend.


    Unabhängig davon steht ja folgendes in dem Gesetz:

    Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

    Das könnte man auf 2 Arten interpretieren:

    1. Wenn die Anordnung durch Bezirksregierung bestätigt wird, muss diese weiterhin ausgerührt werden, aber anders als vorher gilt zusätzlich ("und"), dass man keine Verantwortung dafür trägt.

    2. Erst wenn die Anordnung durch Bezirksregierung bestätigt wird, gilt: Die Anordnung muss ausgeführt werden.

  • Die Remonstration als Instrument ist sicher nicht dafür geeignet, offensichtlich rechtmäßige Dienstanweisungen zu hintergehen. Das macht man 1-2mal und dann hat man wahrscheinlich eher mit einem Disziplinarverfahren zu tun. Ansonsten ist die Remonstration gerade dafür da, um sich von persönlicher Verantwortung für rechtswidrige Vorgänge freizumachen, wenn diese unbedingt umgesetzt werden sollen. In deinem Beispiel wärst du dann nicht per persönlich zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sich wider Erwarten doch zeigen sollte, dass die angewiesene Videokonferenz auf der angewiesenen Plattform bzgl. des Datenschutzes Probleme macht und Eltern/Schüler sich dagegen wehren. Der weit häufigere Fall ist aber, dass die SL oder spätestens die Behörde die Rechtmäßigkeit wirklich bestätigen kann und ggf. noch einmal den Rahmen, in dem die Handlung rechtmäßig bleibt, absteckt.

  • Kennt Ihr Wege, wie man die Schulleitung versetzen lassen kann? Ich sag mal, wenn ca. 80% des Kollegiums dafür wären. Wie kann man sich sonst wehren? Oder hat die Schulleitung die absolute Macht :gruss: ?

    Kennt ihr Wege, wie man die Kultusminister versetzen lassen kann? Ich sag mal, wenn ca. 80% der Schulen dafür wären....


    Tausche Eisenmann gegen ?????

  • Kennt ihr Wege, wie man die Kultusminister versetzen lassen kann? Ich sag mal, wenn ca. 80% der Schulen dafür wären....


    Tausche Eisenmann gegen ?????

    DA gäbe es tatsächlich einen. Öffentlichen Druck. So lange unsere "Gewerkschaften" aber nicht mal eine Demo auf die Beine stellen, wird das nix.

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