Schule nach den Osterferien [NRW u.a.]

  • Nein, gibt es nicht. Vor diesem Problem stehe ich nämlich gerade, in meiner Klasse gibt es einen Testverweigerer, der zunächst einmal bis einschließlich nächster Woche nicht erscheinen wird.

    Zwei Räume, zwei Aufsichten. Das blüht uns jetzt überall wo wir KAs in Präsenz ansetzen bzw. Prüfungen abnehmen müssen, um geteste SuS von ungetesten fernzuhalten. Ein Riesen-Heckmeck organisatorisch um das hinzubekommen und noch komplexer, wenn nach der KA noch Präsenzunterricht stattfindet, zu dem die bis dahin ungetesteten SuS sich dann nachtesten können müssen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da weiß man nicht, ob man weinen oder lachen soll.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Zwei Räume, zwei Aufsichten. Das blüht uns jetzt überall wo wir KAs in Präsenz ansetzen bzw. Prüfungen abnehmen müssen, um geteste SuS von ungetesten fernzuhalten. Ein Riesen-Heckmeck organisatorisch um das hinzubekommen und noch komplexer, wenn nach der KA noch Präsenzunterricht stattfindet, zu dem die bis dahin ungetesteten SuS sich dann nachtesten können müssen.

    Können die Ungestesten sich dann erst für den nachfolgenden Unterricht testen? Warum dann nicht sofort vor der Arbeit (dann ersparen sich die Lehrkräfte viel unnötige Orga-Arbeit)? Das würde dann doch für den ganzen Tag gelten, oder?

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  • Wie habt ihr es denn gelöst?

    Hier gibt es ja die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden. Diese müssen aber trotzdem an Prüfungen und Klassenarbeiten teilnehmen. Dafür müssen sie allerdings kein negatives Testergebnis vorlegen.

    Und wenn es SuS gibt, die an den "Testtagen" morgens kein negatives Testergebnis vorlegen können, dann dürfen sie an dem Tag nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ergo: Pech gehabt, wenn an dem Tag eine Klassenarbeit ansteht (laut unsere SL zählt das dann als unentschuldigter Fehltag und die Arbeit ist somit 6). Oder diese SuS müssen sich in der Schule nachtesten (wenn die Schule das anbietet). Wenn sie den Nachtest verweigern, dürfen sie wiederum nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Können die Ungestesten sich dann erst für den nachfolgenden Unterricht testen? Warum dann nicht sofort vor der Arbeit (dann ersparen sich die Lehrkräfte viel unnötige Orga-Arbeit)? Das würde dann doch für den ganzen Tag gelten, oder?

    Wenn sie aber doch den Test verweigern...?!?


    Wir müssen auch schauen, wo wir die SuS lassen, die von der Präsenzpflicht befreit sind und zu einer Klassenarbeit oder Prüfung "auflaufen". Einen negativen Test brauchen sie nicht vorzulegen; also müssen sie entweder in einen anderen Raum gesetzt werden oder zu einem anderen Termin einbestellt werden. Daher brauchen wir z. B. für die Abiklausuren morgen in Englisch nun für drei Kurse auch sechs Räume.

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  • Wenn sie aber doch den Test verweigern...?!?


    Wir müssen auch schauen, wo wir die SuS lassen, die von der Präsenzpflicht befreit sind und zu einer Klassenarbeit oder Prüfung "auflaufen". Einen negativen Test brauchen sie nicht vorzulegen; also müssen sie entweder in einen anderen Raum gesetzt werden oder zu einem anderen Termin einbestellt werden. Daher brauchen wir z. B. für die Abiklausuren morgen in Englisch nun für drei Kurse auch sechs Räume.

    Okay, ich habe das so verstanden, dass es wohl SuS gibt, die sich erst nach der Klassenarbeit testen, um dann am Präsenzunterricht teilzunehmen. Das fand ich etwas komisch, weil dann ja nicht prinzipiell ein Test verweigert wird, sondern nur vor der Klassenarbeit (aus welchen Gründen auch immer).

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

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  • Können die Ungestesten sich dann erst für den nachfolgenden Unterricht testen? Warum dann nicht sofort vor der Arbeit (dann ersparen sich die Lehrkräfte viel unnötige Orga-Arbeit)? Das würde dann doch für den ganzen Tag gelten, oder?

    Klar, so sehen wir Lehrkräfte das. Aus Schülerperspektive bedeutet der Test vor der Prüfung, dass sie an dieser vielleicht nicht teilnehmen dürfen bei einem positiven Test. Ohne den Test dürften sie nach der Prüfung aber nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, also gehen sie ungetestet in die Prüfung und lassen sich danach testen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. (Manche Prüflinge haben sich auch vor der Prüfung testen lassen diese Woche. Die waren aber alle sehr brav offensichtlich davor, so dass es keinerlei positive Tests gegeben hat, was bei unserer Truppe eine durchaus hervorzuhebende positive, also negative, also ich meine im Negativen positive im Überraschung ist. :sterne:)

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  • Wenn sie aber doch den Test verweigern...?!?


    Wir müssen auch schauen, wo wir die SuS lassen, die von der Präsenzpflicht befreit sind und zu einer Klassenarbeit oder Prüfung "auflaufen". Einen negativen Test brauchen sie nicht vorzulegen; also müssen sie entweder in einen anderen Raum gesetzt werden oder zu einem anderen Termin einbestellt werden. Daher brauchen wir z. B. für die Abiklausuren morgen in Englisch nun für drei Kurse auch sechs Räume.

    Okay, ich habe das so verstanden, dass es wohl SuS gibt, die sich erst nach der Klassenarbeit testen, um dann am Präsenzunterricht teilzunehmen. Das fand ich etwas komisch, weil dann ja nicht prinzipiell ein Test verweigert wird, sondern nur vor der Klassenarbeit (aus welchen Gründen auch immer).

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Eine offizielle Regel, was mit Testverweigeren passiert, wenn an diesem Tag eine Klassenarbeit (nicht Abschlussprüfung) geschrieben wird, gibt es auch nicht, oder?

    So halboffiziell...unsere Schulleitung hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefragt, wie damit umzugehen sei. Die Antwort unseres Dezernenten war recht eindeutig: Die Nicht-Teilnahme an der Testung liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Schüler, das Fehlen ist somit unentschuldigt und die Klassenarbeit als ungenügend zu werten.

    P.S.: Dasselbe gilt für sämtliche Präsenzstunden an denen aufgrund fehlender Testung nicht teilgenommen wird. Den Schülern dürfen für diese Stunden auch keine Aufgaben für das Distanzlernen gestellt werden (was ich etwas affig finde, weil ich der nicht anwesenden Hälfte ja sowieso Aufgaben einstelle).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • So halboffiziell...unsere Schulleitung hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefragt, wie damit umzugehen sei. Die Antwort unseres Dezernenten war recht eindeutig: Die Nicht-Teilnahme an der Testung liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Schüler, das Fehlen ist somit unentschuldigt und die Klassenarbeit als ungenügend zu werten.

    Ich hab da echt Bauchschmerzen: Wenn das rechtlich so eindeutig wäre, würde es auch keine Ausnahmen für Abi- und Abschlussprüfungen geben. Ich hab die Vermutung, dass das rechtlich so umstritten ist, dass es keine offizielle Anweisung geben wird, gegen die eine vorauseilende Klage möglich wäre, die landesweit umgesetzt werden muss. Hier muss also jede Schulleitung für sich selbst entscheiden.

  • Habe ich das richtig verstanden, die SuS schreiben sozusagen freiwillig eine Arbeit mit (und verweigern die Testung zuvor aus Angst, nicht mitschreiben zu dürfen), und testen dann eben danach - und in diesem Fall würde man ihnen die Arbeit mit nicht bestanden bewerten?


    Das mag formal ja aktuell richtig sein, aber ich finde das eine riesen Sauerei!


    Immerhin darf man sich ja wohl mal drüber freuen über den Willen und Einsatz eines Schülers, eine Arbeit mitzuschreiben. Obwohl er ja quasi nicht bräuchte, in dem er den Test verweigert. Und dann wird er dafür noch derart bestraft?!

  • So halboffiziell...unsere Schulleitung hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefragt, wie damit umzugehen sei. Die Antwort unseres Dezernenten war recht eindeutig: Die Nicht-Teilnahme an der Testung liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Schüler, das Fehlen ist somit unentschuldigt und die Klassenarbeit als ungenügend zu werten.

    Unser Schulleiter weiß noch nicht wie er damit umgehen soll, aus unserer Bezirksregierung ist noch nichts gekommen.

  • Ich hab die Vermutung, dass das rechtlich so umstritten ist, dass es keine offizielle Anweisung geben wird

    Bei uns ist heute ein Erlass angekommen, datiert auf gestern. Fehlzeit ist nicht unentschuldigt. Teilnahme am Distanzunterricht ist Ermessensentscheidung der Schule, wobei das Alter zu berücksichtigen ist und die Frage, wie sehr die SuS noch unter dem Einfluss der Eltern stehen.

  • Bei uns ist heute ein Erlass angekommen, datiert auf gestern. Fehlzeit ist nicht unentschuldigt. Teilnahme am Distanzunterricht ist Ermessensentscheidung der Schule, wobei das Alter zu berücksichtigen ist und die Frage, wie sehr die SuS noch unter dem Einfluss der Eltern stehen.

    Erlass von der Bezirksregierung?

    Dann werden die Schüler hier auch gepudert.

  • Klar, so sehen wir Lehrkräfte das. Aus Schülerperspektive bedeutet der Test vor der Prüfung, dass sie an dieser vielleicht nicht teilnehmen dürfen bei einem positiven Test. Ohne den Test dürften sie nach der Prüfung aber nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, also gehen sie ungetestet in die Prüfung und lassen sich danach testen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

    Ok, solche merkwürdigen Fälle hatten wir noch nicht! Ungetestet dürfen meines Wissens bei uns sowieso nur die SuS an Klassenarbeiten teilnehmen, die ansonsten einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht gestellt haben (und die kommen dann ja nur für die Stunden, in denen die Arbeiten geschrieben werden und nehmen ansonsten eben nicht am Präsenzunterricht teil). Wenn jemand mal an einem Tag, wo "Testtag" ist, kein negatives Testergebnis hat und sich dann weigert, in der Schule einen Nachtest zu machen, darf er laut unserer SL dann auch nicht am Präsenzunterricht und damit an einer evtl. an dem Tag stattfindenden Klassenarbeit teilnehmen (die wird dann mit "ungenügend" bewertet). Aber auch das ist bisher bei uns nicht passiert.


    An Prüfungstagen haben unsere SuS übrigens generell keinen Präsenzunterricht. Da finden nur diese (schriftlichen oder mündlichen) Prüfungen statt und den Rest des Tages haben die SuS frei.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns ist heute ein Erlass angekommen, datiert auf gestern. Fehlzeit ist nicht unentschuldigt. Teilnahme am Distanzunterricht ist Ermessensentscheidung der Schule, wobei das Alter zu berücksichtigen ist und die Frage, wie sehr die SuS noch unter dem Einfluss der Eltern stehen.

    Aber kein Wort zur Leistungsüberprufung, richtig?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie

    Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:

    • Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
    • ...

    Damit hat sich also der Präsenzbetrieb in 99 % aller NRW-Schulen erledigt, oder?

    Zitat

    Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Maßgeblich ist die oben erwähnte Feststellung des MAGS. Sie kann frühestens am Freitag, 23. April 2021, erfolgen. In der Konsequenz treten die Beschränkungen rechtlich am Sonntag als „übernächstem Tag“ in Kraft.

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