Lohnt sich Lehramt nur für "Familienmenschen"?

  • Darf ich mal das Problem aus Sicht des kinderlosen Singles beschreiben, der diese Extrawünsche vor Jahren ausbaden mußte? Bei uns gibt es die Abendschule bis 21.00 Uhr und morgens geht es ab 7.30 Uhr los. Im Berufskolleg hatten wir nur zwei KuK, die die passende Fakulta hatten und die Klassen waren an festen Tagen einbestellt. Jetzt ging es darum wer von uns beiden die Abendschule macht und wer am Folgetag die erste Stunde gibt. Mit Verweis auf die Kinderbetreuung hat meine Kollegin damals beide Stunden abgelehnt, so daß ich als kinderloser Single ran mußte. Das die 10,5 Stunden Nachtruhe zwischen den Einsätzen arbeitsrechtlich in der "freien Wirtschaft" und bei angestellten Lehrern nicht zulässig sind, interessierte nicht. Für verbeamtete Lehrer gibt es da ja eine Ausnahme im Arbeitsrecht, allein schon um Klassenfahrten durchführbar zu machen. Ich war verbeamteter Lehrer und so galt für mich die Mindestruhezeit nicht. Die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber verbeamteten Eltern gilt hingegen schon.


    Im Ergebnis bin ich damals wiederholt am zweiten Tag vor der Klasse auf dem Pult eingepennt und habe die Azubis gebeten dies den Ausbildern im Betrieb mitzuteilen. Der Wahnsinn wurde damals erst beendet, als die Betriebe und die Handwerkskammer bei der Schulleitung aufgrund der Zustände Sturm gelaufen sind.

  • Ketzerisch würde ich jetzt mal sagen: da hast du einen langen Fahrweg, oder? Wenn es dich so sehr belastet? Wenn du bis 21 Uhr arbeitest und dann ab 7.30 wieder, dann sind das zwar nur 10,5 Stunden Pause dazwischen, aber am Ende kommst du ja auch nur auf deine 42 Stunden-Woche (oder wieviel das in NRW ist), und an anderen Tagen ist dafür mehr Luft. Für ein Nachmittagsschläfchen z.B? Man kann sich natürlich rechtlich darüber aufregen oder man kann die Vorteile sehen - die müssen ja bei einer „Doppelschicht“ zu erkennen sein.

    Wie irgendwo vorhin schon geschrieben - Das Glas ist halb voll oder halb leer.

    Als Studentin habe ich in der Kneipe tw. Doppelschichten geschoben - bis nachts um 2 Uhr und am nächsten Tag um 10 Uhr wieder auf der Matte. Zu Mindestlohn- auch wenn es den Begriff damals noch nicht gab. Heute verdiene ich wesentlich mehr und bin dankbar dafür.

    Ich frag mal einfach: Was hilft es, immer nur zu jammern und den Anblick auf die Probleme zu lenken? Ich persönlich finde es ja so viel angenehmer, die positiven Aspekte des Leben s zu sehen? Nur meine Meinung…

  • Wo steht das?

    Sorry, waren nicht 2/5 sondern 3/5. Die Arbeitnehmer mit WErksferien dürfen also über die verbleibenden 2/5 frei verfügen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass maximal 3/5 des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub definiert werden dürfen (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79).

  • Sorry, waren nicht 2/5 sondern 3/5. Die Arbeitnehmer mit WErksferien dürfen also über die verbleibenden 2/5 frei verfügen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass maximal 3/5 des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub definiert werden dürfen (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79).

    In dem Beschluss steht nicht das, was du behauptest. Hast du den Beschluss selbst gelesen oder nur eine Zusammenfassung/Behauptung auf irgendeiner Website? Grundsätzlich können wichtige betrieblich Belange die Wahlmöglichkeit des Urlaubs der Mitarbeiter einschränken. Vom Land festgelegte Schulferien sind solche wichtigen berieblichen Belange. Zudem wird dein Urlaub nicht festgelegt. Innerhalb der Schulferien kannst du deinen Urlaub frei verteilen.

  • Danke, darauf hatte ich plattyplus bereits im Thread "Arbeitszeit für nicht unterrichtliche Aufgaben - Recht der LuL" im September letzten Jahres hingewiesen. Aus dem Urteil des BAG lässt sich gerade nicht ableiten, dass AN grundsätzlich Anspruch auf völlig freie Festsetzung von mind. 2/5 ihres Urlaubsanspruchs haben. Einschlägig ist hier u.a. auch das BUrlG, in dem es explizit heißt:


    Zitat von §7 BUrlG

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


    Die Vorgabe, den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen - die noch immer genügend Spielraum für individuelle Wünsche lässt - entspricht gerade dienstlichen Belangen. Der AG ist hier nicht dazu angehalten, eine Vertretungsreserve für Urlaube in der Unterrichtszeit vorzuhalten.

  • Innerhalb der Schulferien kannst du deinen Urlaub frei verteilen.

    Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:


    Aber wenn wir schon bei den "wichtigen betrieblichen Belangen" und der Teilzeit sind, sollten wir demnächst Studienplätze nicht mehr nach dem NC vergeben sondern vorab von allen Studenten eine Verpflichtungserklärung einfordern, in der sie sich dazu bereit erklären nach dem Studium im studierten Beruf Vollzeit zu arbeiten oder wahlweise Konventionalstrafe in Höhe der Kosten des Studiums (also ein sechsstelliger Euro-Betrag) zu zahlen.


    Was nutzt mir die ausgebildete Ärztin mit 0,7er Abitur, die nach ihrem Studium nur noch 5 Stunden/Woche arbeitet, durch ihr Studium aber einem anderen Bewerber mit etwas schlechterem Abitur, der nach dem Studium aber vollzeit gearbeitet hätte, den Studienplatz weggenommen hat? Da gilt es aus den sehr begrenzen Ressourcen das Maximum für die Gesellschaft rauszuholen.

  • Wie schützt man sich denn im Staatsdienst vor Vollzeitzwang? Ernst gemeinte Frage. Irgendwelche Krankheiten zu simulieren ist mal so gar nicht mein Ding, gleichzeitig hätte ich im Regelsystem (an Kinderschulen) absolut keine Lust auf mehr als 70%.

    Das kann ich dir leider auch nicht sagen. Vielleicht reicht es aber auch, seine Arbeitszeit zu tracken um zu sehen, wie viel man wirklich arbeitet und wieviel es gefühlt ist. Wenn man feststellt, dass man zu viel arbeitet, dann bestimmte Dinge nicht mehr (so gründlich) machen. Vielleicht würde dir auch ein Coaching dabei helfen.


    Mit Kind arbeitest du jedenfalls, insbesondere die ersten Jahre trotz Teilzeit nicht nur Vollzeit, sondern 24/für lau. Von den Nerven, die strapaziert werden (bis das Kind aus dem Haus ist) ganz abgesehen. Und das Geld, also die Familienzuschläge, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein (bei TZ sond sie entsprechend gekürzt). Ab dem 3. Kind wird es evtl. kostendeckend ( wenn man den vollen Zuschlag bekommt). Es wäre dem Kind gegenüber nicht fair, es aus falschen Beweggründen zu bekommen. Und ich glaube nicht, dass du selbst glücklich würdest.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:

    Erst einmal: mein herzliches Beileid. Dennoch finde ich den polemischen Unterton unangemessen. Auch in der vielbesungenen freien Wirtschaft hättest du nicht unbedingt spontan Urlaub nehmen können. Und andersherum gibt es auch im ÖD immer wieder Dienstvorgesetzte, die in solchen Fällen kreative Lösungen finden.

  • Du verbreitest pauschal herabsetzen Sprüche über Mütter oder auch Frauen in Teilzeit wegen irgendwelcher Dinge, die du nicht einmal selbst erlebst, nur von anderen hörst? Wie erwachsen und differenziert von dir! :hammer:

    Nein, ich glaube, dass die Gründe dafür tiefer liegen. Dafür bräuchte er einen guten Therapeuten. In dem Fall männlich. Dir Frauen taugen ja alle nix.

    Ich musste jetzt mal so deutlich werden. Wer aufteilt muss auch einstecken können. Und ja, es ist mein voller Ernst.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Was nutzt mir die ausgebildete Ärztin mit 0,7er Abitur, die nach ihrem Studium nur noch 5 Stunden/Woche arbeitet, durch ihr Studium aber einem anderen Bewerber mit etwas schlechterem Abitur, der nach dem Studium aber vollzeit gearbeitet hätte, den Studienplatz weggenommen hat? Da gilt es aus den sehr begrenzen Ressourcen das Maximum für die Gesellschaft rauszuholen.

    Sorry, aber wie frauenfeindlich willst du das eigentlich noch formulieren? Die allerwenigsten gehen in Teilzeit - übrigens schon gar nicht mit nur 5h/Woche - weil sie keinen Bock zu arbeiten haben, sondern nicht selten aus familiär bedingten Gründen. Das hängt wiederum leider noch viel zu oft an den Frauen.

  • Sorry, aber wie frauenfeindlich willst du das eigentlich noch formulieren?

    Soll ich es mit den Worten unserer Gleichstellungsbeauftragten formulieren? "Als Frau muß man sich zwischen Kindern und Karriere entscheiden. Eine TZ-Schulleitung geht nicht!"

  • Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:

    Das kann dir auch in der freien Wirtschaft passieren. Bei der Beerdigung meines Schwiegervaters war sein Neffe auch nicht dabei, weil er als Koch arbeiten musste.

    Zitat

    Aber wenn wir schon bei den "wichtigen betrieblichen Belangen" und der Teilzeit sind, sollten wir demnächst Studienplätze nicht mehr nach dem NC vergeben sondern vorab von allen Studenten eine Verpflichtungserklärung einfordern, in der sie sich dazu bereit erklären nach dem Studium im studierten Beruf Vollzeit zu arbeiten oder wahlweise Konventionalstrafe in Höhe der Kosten des Studiums (also ein sechsstelliger Euro-Betrag) zu zahlen.


    Was nutzt mir die ausgebildete Ärztin mit 0,7er Abitur, die nach ihrem Studium nur noch 5 Stunden/Woche arbeitet, durch ihr Studium aber einem anderen Bewerber mit etwas schlechterem Abitur, der nach dem Studium aber vollzeit gearbeitet hätte, den Studienplatz weggenommen hat? Da gilt es aus den sehr begrenzen Ressourcen das Maximum für die Gesellschaft rauszuholen.

    Wie bitte? Oder auf Hessisch: Hä?

    Ich bin nicht sicher, was du hier sagen willst. Jemand mit 1,5er Abi bekommt mit der richtigen Vorbereitung und Hochschulwahl auch einen Medizin Studienplatz. Mit einschlägiger Ausbildung reicht auch ein deutlich schlechteres Abi. Aber wie gesagt: hä?

  • Das kann ich dir leider auch nicht sagen. Vielleicht reicht es aber auch, seine Arbeitszeit zu tracken um zu sehen, wie viel man wirklich arbeitet und wieviel es gefühlt ist. Wenn man feststellt, dass man zu viel arbeitet, dann bestimmte Dinge nicht mehr (so gründlich) machen.

    Das schützt einen halt auch nicht davor, sich 26 Stunden pro Woche (+ Vertretung, noch schlimmer) in ständiges Geschrei und Gezeter begeben zu müssen. Und die Vertretungsstunden ggf. nichtmals bezahlt zu bekommen, was in Teilzeit ja zumindest der Fall ist. Es geht ja weniger um die Arbeitsstunden an sich, sondern um die "anstrengenden Faktoren" in den Präsenzstunden, die nicht gerade zu gesteigerter Lebensqualität beitragen und nur begrenzt erträglich sind.

    Aber wie gesagt, ich spreche aus der Erfahrung mit meiner letzten Arbeitsstelle heraus und woanders mag die Welt anders aussehen. Ich hatte vorher auch mal normale Lerngruppen ohne verhaltensgestörte Kinder und da war Vollzeit kein Thema. Allerdings nicht an staatlichen Schulen...

  • plattyplus: Bevor wir Studieninteressenten verpflichten, nach dem Studium Vollzeit zu arbeiten oder alternativ eine Konventionalstrafe zahlen zu müssen, sollte vielleicht erst einmal geprüft werden, welche von den inzwischen sehr vielen Studiengängen wirklich für unsere Gesellschaft und Arbeitswelt von großer Bedeutung sind und welche weniger. Freiwerdende Kapazitäten können dann wiederum dafür genutzt werden, in Mangelbereichrn verstärkt auszubilden.

    Ich meine, wir leisten es uns als Gesellschaft aktuell, Ressourcen zur Verfügung zu stellen, dass Studenten Absolventen von Studiengängen wie Freizeitwissenschaft, Wissenschaftsgeschichte oder Indologie werden können.

  • Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:

    Für Todesfälle (+ z.B. Hochzeiten) und ähnliche, äußerst seltene, aber zwingende Anlässe einen Tag frei zu nehmen, sollte bei jedem guten Arbeitgeber machbar sein.


    Wenn nicht, wären dass die aus meiner Sicht einzigen legitimen Anlässe, einen Tag blau zu machen. Damit meine ich eine Größenordnung von einem Tag alle paar Jahre, also wirklich nur vorbehalten für Außergewöhnliches.


    Probleme damit kann es in sämtlichen Berufen geben, das ist nicht lehrerspezifisch.

  • Ich dachte, gerade die Kollegen mit Kind, die Vollzeit arbeiten, sind bei übermäßigen Extrawünschen das Problem.

    Also, ich war in meiner Abteilung die einzige Frau und die einzige mit kleinem Kind. Ich kam gar nicht auf die Idee, mir extra was zu wünschen, da ich ja Vollzeit beschäftigt war und da eben gewisse Kernzeiten abgedeckt sind. Ich hab also meine Betreuung an die Arbeit angepasst. Heute würde ich mir vielleicht auch mehr wünschen. Damals hab ich das einfach hingenommen und wenn man es einmal organisiert hat, dann läuft es ja in der Regel.

  • Also, ich war in meiner Abteilung die einzige Frau und die einzige mit kleinem Kind. Ich kam gar nicht auf die Idee, mir extra was zu wünschen, da ich ja Vollzeit beschäftigt war und da eben gewisse Kernzeiten abgedeckt sind. Ich hab also meine Betreuung an die Arbeit angepasst. Heute würde ich mir vielleicht auch mehr wünschen. Damals hab ich das einfach hingenommen und wenn man es einmal organisiert hat, dann läuft es ja in der Regel.

    Dann meine ich dich damit auch nicht. Ich meinte wirklich vollzeitbeschäftigte Eltern, die dann aber übermäßig viele Wünsche äußern bzw. eher Forderungen stellen. Und deren Erfüllung zu Lasten anderer erwarten.

  • Ganz toll. Können die kinderlosen Vollzeitdeppen das ja übernehmen . Genauso sowas ärgert mich.

    Vielleicht muss man doch erstmal überlegen, bevor man sich dermaßen wutschnaubend äußert. :daumenrunter: Wie das zu aller Zufriedenheit geregelt werden kann, wurde ja auschließend schon geschrieben, muss ich jetzt nicht wiederholen. Aber das ist auch wiedermal eine Sache der Systemgröße, an Grundschulen sicher einfacher abzusprechen als an Schulen mit 1000 und mehr Schülern.

  • Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:

    Das passiert nur einmal. Beim nächsten Sterbefall gibt's dann eine Krankmeldung.


    Wenn du so lange Tage hast, solltest du dann einen freien Tag haben. Bei deiner Pendelstrecke wäre das doch positiv für dich.

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