Noten geben aus dem Krankenstand

  • Hallo in die Runde,

    ich frage für eine Kollegin und Freundin, die mit ihrem Latein nicht weiter kommt.

    Sie ist seit November 21 krank, hat mehrere OPs durchmachen müssen und ist noch bis Ende Jan. krank geschrieben.

    Die SL fordert sie immer wieder tel. und per Mails auf, Klassenarbeiten/Tests/Mappen/Projektarbeiten zu korrigieren und Halbjahresnoten einzugeben.

    Sie hat eine Zeit lang korrigiert (im Krankenhaus!) , für das Hauptfach auch Noten geschickt, fühlt sich aber zur Zeit so schwach, dass gar nichts mehr geht - schon gar nicht das Eingeben von Noten. Aufgrund des Drucks der SL geht es ihr sogar immer schlimmer, die Ärzte haben es ihr auch schon untersagt, ans Telefon zu gehen, wenn die SL anruft.

    Die SL drängt aber auf Noteneingabe.

    Ich (auch Lehrkraft) frage mich, ob das überhaupt legitim ist, was da von meiner Kollegin verlangt wird?

    Wäre über eure Hilfe sehr dankbar.

  • Nein. Alles was sie sich bis Nov.21 notiert hat, soll (muss?) sie weitergeben, alles andere ist das Problem der Schulleitung.


    So etwas machen SL gerne, darum holte ich mir diesbezüglich mal eine Rechtsberatung ein.

    Krank ist krank.

    Soll jetzt nicht makaber sein: Wäre sie tot, könnte sie dies alles ja auch nicht machen.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei sie die Noten der korrigierten Arbeiten schon schicken soll. Aber das hat sie ja gemacht.

    Sie hätte die Arbeiten nicht korrigieren müssen, aber da sie es übernommen hat, existieren diese ihre Noten jetzt. Dann sind die auch relevant.


    Ansonsten die Noten bis zum 21.11. (Bzw. Den letzten Stand, den es gibt.)

    Aber: nichts neues mehr schicken. Das ist Aufgabe der Organisation des. Schulleiter

  • @ Schmeili:
    Nö, makaber klingt das nicht - so etwas Ähnliches habe ich ihr auch schon gesagt, als sie mit 40 Fieber und aufgeplatzter Naht sich zwar keinen Tee machen konnte, aber Klassenarbeiten korrigierte. Pflichtbewusstsein kann auch zu weit gehen...

  • Hallo,


    in BW gilt, wie vermutlich in jedem anderen Bundesland, dass man nicht arbeiten muss, wenn man krank ist. Man darf sogar nicht, wenn es nicht zur Gesundung beiträgt. (Wenn die Schulleitung das anders sieht, soll sie die Rechtsgrundlage nennen.)


    Und wenn seit November noch unkorrigierte Klassenarbeiten usw., deren Bewertungen zwingend für die Halbjahreszeugnisse der Oberstufe berücksichtigt werden müssen, herumliegen, hätte die Schulleitung schon längst einen Termin zur Abholung vereinbaren können und diese von jemand anderem korrigieren lassen. Vielleicht liegt ja sogar der Erwartungshorizont bereits vor.


    Bei mir an der Schule wäre nach zwei Monaten vermutlich die Krankenvertretung (oder eine Person der erweiterten Schulleitung) für die Noteneingabe zuständig. Im besten Fall nach Absprache mit der kranken Kollegin und/oder unter Berücksichtigung der bisherigen Noten, wenn die Erkrankung diese Absprache mit Weitergabe der bisherigen Noten zulässt.


    Da die Kollegin hier aber nicht alleine weiterkommt und die Schulleitung überzeugen möchte, wäre der Personalrat einzuschalten und eine Beratung bei einer Gewerkschaft sinnvoll. Vielleicht geht das ja auch in Vertretung. Ansonsten für die Krankenzeit alle Schulnummern und die private Telefonnummer des Schulleiters am eigenen Telefon blockieren.


    Bei uns müssen alle schriftlichen Noten in der Schule in einen Ordner eingetragen werden, damit die Noten der Schulleitung jederzeit vorliegen. Gerade bei einer Halbjahresinformation könnte man auch einfach auf diese Noten zurückgreifen und die mündliche Note zunächst ausklammern. Man muss diese Eintragung dann natürlich jeweils zeitnah vorgenommen haben.


    Viele Grüße

    DFU

  • Ein anderes Beispiel: Nehmen wir einen Beamten, der beim Finanzamt z.B. arbeitet. Er ist seit November krank. Würde der AG dann auch verlangen, dass "Fristsachen" vom erkrankten Kollegen von zu Hause aus bearbeitet werden?

    Nö! Da gibt es eine Vertetung.

    Apropos Vertretung. Irgendwer muss doch auch die Klassen der Kollegin vertreten. Kann den Kram nicht diejenige oder derjenige korrigieren, der die Klasse(n) jetzt hat?

  • Ein anderes Beispiel: Nehmen wir einen Beamten, der beim Finanzamt z.B. arbeitet. Er ist seit November krank. Würde der AG dann auch verlangen, dass "Fristsachen" vom erkrankten Kollegen von zu Hause aus bearbeitet werden?

    Nö! Da gibt es eine Vertetung.

    Apropos Vertretung. Irgendwer muss doch auch die Klassen der Kollegin vertreten. Kann den Kram nicht diejenige oder derjenige korrigieren, der die Klasse(n) jetzt hat?

    Tzzz vertreten...seit es bei uns diese desolate Schulcloud gibt, heißt es immer "Aufgaben siehe Cloud". Wer die erstellen soll...ist mir schleierhaft.

  • Ich finde die Eingangsfrage wirklich interessant. Wobei der beschriebene unmittelbare Druck durch die SL doch eher ungewöhnlich sein dürfte. Das passiert doch zumeist subtiler.


    Das Ganze hat bei mir die Frage angestoßen, inwiefern z.B. die zur Verfügungstellung von Vertretungsmaterial aus dem Krankenstand erwartet oder eingefordert werden kann. Krank ist doch krank und damit arbeitsunfähig. Ein bisschen krank, also ein bisschen zuviel um in die Schule zu kommen, aber zu wenig, um kein Vertretungsmaterial erstellen und verschicken zu können, ist doch eigentlich auch nicht drin.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Ein bisschen krank, also ein bisschen zuviel um in die Schule zu kommen, aber zu wenig, um kein Vertretungsmaterial erstellen und verschicken zu können, ist doch eigentlich auch nicht drin.

    Doch, gerade jetzt in Coronazeiten gibt es das doch häufig, aber auch sonst bei sehr ansteckungsanfälligem Kram (arge Schniefnase und starker Husten, ohne aber weitere Beeinträchtigungen) oder wenn die Stimme weggefallen ist, sind zum Beispiel Fälle, in denen man durchaus Material bereitstellen kann, aber Unterricht vor Ort nicht sinnvoll ist. Das hilft aber dem Threadersteller nicht weiter - wobei zu dessen Frage aber eigentlich auch schon alles Relevante geschrieben wurde.

  • Dass der Chef sich falsch verhält, ist sicher klar. Sie könnte also einfach die Nummer vom Chef blockieren und du könntest einen Anwalt einschalten oder Dienstaufsichtsbeschwerde in ihrem Namen einreichen. Allein ob deine Freundin das möchte, bezweifle ich, denn sie hat offenbar krankhafte Angst, einen Fehler zu begehen und uns unbekannte Konsequenzen zu erfahren.


    Vielleicht wäre das die erste Frage an sie: "Was fürchtest du passiert, wenn du die Noten nicht einreichst?" Ja, ich denke, ich würde nicht mehr auf sie einreden, sondern fragen und zuhören. Die rein technische Lösung ist dann einfach.

  • (...) sind zum Beispiel Fälle, in denen man durchaus Material bereitstellen kann (...)

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Meine Frage - und das berührt ja auch die Eingangsfrage - bezog sich nicht auf das "Können", sondern, inwiefern gefordert werden darf.


    Die Art meiner Erkrankung ist der SL i.d.R. unbekannt. Woher also kann letztere wissen, ob mir bestimmte Aufgaben zu Hause zuzumuten sind?


    Im Zusammenhang mit Corona stellt die (erkrankungslose) Quarantäne sicherlich einen Sonderfall dar. Um den soll es hier nicht gehen.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>

    Es geht hier um den konkreten Fall aus dem Ausgangsposting. Vielleicht sollten wir einfach dabei bleiben und die theoretischen Diskussionen in den älteren, bereits vorhandenen Threads belassen.

  • Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Meine Frage - und das berührt ja auch die Eingangsfrage - bezog sich nicht auf das "Können", sondern, inwiefern gefordert werden darf.


    Die Art meiner Erkrankung ist der SL i.d.R. unbekannt. Woher also kann letztere wissen, ob mir bestimmte Aufgaben zu Hause zuzumuten sind?


    Im Zusammenhang mit Corona stellt die (erkrankungslose) Quarantäne sicherlich einen Sonderfall dar. Um den soll es hier nicht gehen.

    Unsere SL hat mal eine andere erkrankte Kollegin "zu einem vertraulichen Gespräch" zu sich ins Büro gebeten und sie sehr penetrant über ihre Krankheiten befragt, worauf die (damals noch sehr junge und vertrauensselige) Kollegin auch antwortete.
    Resultat: Die SL behauptete (auch im Kollegium im Lehrerzimmer - also Vertrauensbruch und Schweigepflichtverletzung), ihre Krankheiten wären gravierender als die der o. g. Kollegin. Sie als SL rücke ja schließlich mit diesen so gravierende Erkrankungen zum Dienst heraus, also muss es auch die Kollegin.
    Ich würde niemals in der Schule über meine Krankheiten sprechen, um genau diesen o. beschriebenen Zustand zu vermeiden.

  • Update:
    Meine Kollegin hat sich wohl bei einem ihrer Arzttermine auch noch (mit Grippe? Corona?) angesteckt, Fieber wieder hoch, Bettruhe.
    Die Frage nach den Noten/Korrekturen hat sich bei ihr also erledigt...
    Habe ihr geraten, die Nr. der Schule/SL zu blockieren.
    Werde für sie heute den Personalrat und die Gewerkschaft anrufen.

  • Freundin, die mit ihrem Latein nicht weiter kommt.

    Muss es nicht heißen: ... die mit ihrem Latein am Ende ist?



    Ansonsten: Krankgeschrieben ist doch krankgeschrieben. Da hat sich gar keiner zu melden privat.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, wir können zusammenfassen, dass eine erkrankte Lehrkraft nicht zu dienstlichen Tätigkeiten herangezogen werden darf. Man kann jedoch ggf. erwarten, dass benötigte Unterlagen an eine/n Kollegen/Kollegin herausgegeben werden, damit die Arbeit vor Ort weitergehen kann.

    Der Fall ist ein trauriges Beispiel dafür, wie weit Schulleitungen gehen, wenn man sie denn lässt. Offenbar hat die Schulleitung hier noch nie Gegenwind, sei es vom Kollegium oder der Schulaufsicht, bekommen. Das Vorgehen ist ein klarer Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und meines Erachtens hochgradig übergriffig.

    Hier ist das Einschalten des Personalrats und der Schulaufsicht dringend geboten.

    Mehr gibt es eigentlich dazu nicht mehr zu sagen,.

  • Inwieweit die Kollegin ein Mitverschulden trifft, weil sie nicht dafür gesorgt hat, den verbliebenen Stappel zur Schule zu schicken, lass ich einmal dahingestellt. Vielleicht hat sie ja auch zunächst nur gedacht, dass sie viel früher wieder am Start ist und nachher war es dann zu spät. Aber das was der SL da veranstaltet ist Stalking in Reinform, das geht gar nicht. Vielleicht sollte die Kollegin sich mal mit der interessanten Funktion einer Blacklist bei Telefonen vertraut machen. Bestimmte Rufnummern ernten dann nur noch ein Besetztzeichen, das gleiche gilt auch für Nummern ohne Rufnummernanzeige.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Inwieweit die Kollegin ein Mitverschulden trifft, weil sie nicht dafür gesorgt hat, den verbliebenen Stappel zur Schule zu schicken, lass ich einmal dahingestellt. Vielleicht hat sie ja auch zunächst nur gedacht, dass sie viel früher wieder am Start ist und nachher war es dann zu spät.

    Wäre vielleicht beruhigend für die Freundin des TE zu wissen, was passieren könnte, wenn die Noten von Oktober und November auf das Verschulden der Freundin hin nicht rechtzeitig eingereicht wurden.


    Nichts destotrotz halte ich das Verhalten der Schulleitung für gesundheitsgefährdend und je nach Gefährlichkeit der Erkrankung würde ich mir eine Strafanzeige vorbehalten.

  • ...würde ich mir eine Strafanzeige vorbehalten.

    Klar, das Verhalten ist der Beschreibung nach völlig daneben.

    Ich frag mich bei solchen Extrem-Ratschlägen aber immer, ob das reziprok auch für erstrebenswert gehalten wird.

    Sofort Disziplinarverfahren einleiten, wenn ein Fehler begangen wird. Bei Krankheit (falls möglich) sofort amtsärztliche Überprüfung einleiten, etc.

  • Sowas muss man sich nicht gefallen lassen... je mehr man nachgibt, desto schlimmer wird es bei solchen Charakteren werden.


    Wenn Sie Klassenarbeiten o.Ä. noch bei sich hat, sollte Sie diese schleunigst "loswerden", z. B. vor Ort abgeben nach Absprache oder abholen lassen durch eine vertraute(n) Kollegin/Kollegen. Korrigieren? Nein. Sie ist zu krank.


    Was ich erstmal machen würde: Schulleitung und den (ganzen) Lehrerrat per E-Mail anschreiben mit der Info (wenn der Lehrerrat denn zu gebrauchen ist)

    (1) wann und wie die Aufgaben/Arbeiten etc. abgegeben werden.

    (2) dass sie arbeitsunfähig ist. Sie wird nicht korrigieren oder Noten vergeben.

    (3) darauf hinweisen, dass jede Form von Kontakt durch die Schulleitung nicht erwünscht ist und sie sich bedrängt fühlt. Der Druck hat ihren Gesundheitsstatus zudem negativ beeinflusst. Es verstößt gegen das Arbeitsrecht.

    (4) dass sie hiernach keine E-Mails mehr abrufen wird und nicht erreichbar ist für die Schule.


    Kommt ein weiterer Anruf o.Ä., würde ich weitere Schritte in Betracht ziehen.


    Wenn es später zu Anfeindungen kommen sollte, wenn sie wieder da ist, ist zu sagen: Das lässt sich bei solchen Katastrophenfällen in Führungspositionen eh nicht vermeiden, egal, was sie tut. Wenn es sich doch eh nicht vermeiden lässt - wieso dann nicht so?


    Am Ende kann man bei solchen Schulleitungen eh nur hoffen, dass man von der Schule wegkommt.

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