Emotional verständlich, aber wenn wir das einmal auf einen üblen Verbrecher, der hier in Deutschland gewütet hat, übertragen, sieht das Ganze so aus:
Selbst der fieseste, brutalste Massenmörder wird hier vor Lynchjustiz und Schauprozessen, vor Befangenheit des Gerichts und vor unzureichender Verteidigung geschützt. Verdient hätte er es moralisch sicherlich nicht. Aber auch dieser Massenmörder kann sich in Deutschland hinter Artikel 1 GG verstecken. Er wird ggf. ein Leben lang nicht mehr freikommen, aber er wird nicht hingerichtet, gefoltert oder anderweitig menschenunwürdig behandelt.
Und wenn die Möglichkeit bestanden hätte, dann hätte ich Chamenei lieber in Den Haag gesehen. Nun bin ich weder US-Präsident noch israelischer Premierminister und verantworte keine militärischen Einsätze, sonst hätte ich darauf hingewirkt, jedenfalls wenn dies irgendwie möglich gewesen wäre. Aber selbst dann hätte er auch bei der Festnahme getötet werden können. Das kommt nun auch in Deutschland oft genug vor. Man sollte aber generell nicht das Strafrecht und das Völkerrecht vergleichen. Da stecken ganz unterschiedliche Prinzipien hinter.