Schüler gesucht: Telefonstreiche veröffentlicht

  • Es stellt sich halt immer die Frage, wie ernst die örtliche Polizei das nimmt... Hier im Thread scheinen die Erwartungen ja hoch zu sein, dass dort gezielt ermittelt wird. Das muss aber nicht der Fall sein.


    Es wird mit zweierlei Maß gemessen: Beleidigungen gegen Politiker führen jetzt z.T. sogar direkt schon zu Hausdurchsuchungen (als Teil der neuen Kampagne gegen Hasskriminalität). Für "Normalos" wie uns gilt dies aber nicht. Da werden die Verfahren i.d.R. eingestellt.


    ... und Google bzw. YouTube macht eh sein eigenes Ding. Die löschen nur sehr zögerlich; insbesondere, wenn es sich nach US-Recht nicht um eine Straftat handelt (Das Aufnehmen von Telefonaten ohne Genehmigung ist dort in den meisten Staaten legal - und nach Bundesrecht auch). Das kann dann als Opfer ziemlich belastend sein. Wäre hingegen ein Lied im Hintergrund, welches urheberrechtsgeschützt ist, wäre das Video im Nu offline.


    Wenn es mir wichtig wäre, dass sich etwas tut, würde ich in einen Rechtsanwalt zur Hilfe ziehen. Das entlastet einen persönlich und vllt. geht es ja dann doch ein klein wenig schneller. Und auch, wenn sich nicht allzu viel tut, hat man dann zumindest das Gefühl, alles probiert zu haben.

  • Nachdem ich ein oder zwei mal selber damit in Berührung gekommen bin, bin ich vor der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in diesem Land nachhaltig desillusioniert.

    Ich bin zB als Geschädigter in einem Fall beteiligt gewesen, wo jemand mutmaßlich Gelder in sechsstelliger Höhe unterschlagen hat.

    Nachdem das aufgeflogen ist, haben mehrere Parteien Strafanzeige erstattet. Es hat über ein Jahr gedauert, bis die Staatsanwaltschaft überhaupt reagiert hat, und dann bestand die Reaktion aus einem Schreiben, in dem wir gefragt wurden, was wir denn eigentlich wollten, schließlich hätten wir das Geld ja - nach einem teuren Gerichtsprozess - wieder zurück erhalten. Was ich gelernt habe: wer möchte, dass Ermittlungsbehörden tätig werden, muss denen auf die Nerven gehen, also jeden Sachverhalt zur Anzeige bringen, regelmäßig schriftlich Anfragen zum Verfahrensstand stellen, etc.

  • Was ich gelernt habe: wer möchte, dass Ermittlungsbehörden tätig werden, muss denen auf die Nerven gehen, also jeden Sachverhalt zur Anzeige bringen, regelmäßig schriftlich Anfragen zum Verfahrensstand stellen, etc.

    Genau dieses Verhalten sorgt aber mit dafür, dass die Ermittlungsbehörden vollkommen überlastet sind, weil sie sich mit jedem zusätzlichen Schreiben beschäftigen müssen. Das vergrößert letztlich nur den Berg an zu bewältigenden Vorgängen und verzögert Verfahren noch weiter.

  • Korrekt, du musst es auch nicht machen, aber dann lass das mit der Anzeige lieber ganz sein und finde dich mit der Geschichte ab.

    Entweder konsequent oder gar nicht.

  • Nachdem ich ein oder zwei mal selber damit in Berührung gekommen bin, bin ich vor der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in diesem Land nachhaltig desillusioniert.

    Geht mir auch so. Die "Streiche" sind sicherlich sehr unangenehm für die Betroffenen, aber zu meinen, dass wegen solch einer Aktion ernsthaft von Seiten der Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt wird, erscheint mir unrealistisch.

  • Es stellt sich halt immer die Frage, wie ernst die örtliche Polizei das nimmt... Hier im Thread scheinen die Erwartungen ja hoch zu sein, dass dort gezielt ermittelt wird. Das muss aber nicht der Fall sein.


    Es wird mit zweierlei Maß gemessen: Beleidigungen gegen Politiker führen jetzt z.T. sogar direkt schon zu Hausdurchsuchungen (als Teil der neuen Kampagne gegen Hasskriminalität). Für "Normalos" wie uns gilt dies aber nicht. Da werden die Verfahren i.d.R. eingestellt.

    Ob ein Verfahren letztendlich eingestellt wird oder nicht, ist aber nicht Sache der örtlichen Polizei! Die ist ja lediglich für die Aufnahme der Anzeige(n) verantwortlich; ob ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet i Endeffekt die zuständige Staatsanwaltschaft.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ob ein Verfahren letztendlich eingestellt wird oder nicht, ist aber nicht Sache der örtlichen Polizei! Die ist ja lediglich für die Aufnahme der Anzeige(n) verantwortlich; ob ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet i Endeffekt die zuständige Staatsanwaltschaft.

    Da hast du natürlich Recht. Wahrscheinlich kommt es dann erst gar nicht so weit.

  • Ich denke auch, dass die Ermittlungsbehörden überlastet sind würde ich auch so sehen. Ich würde aber nicht sagen, dass man mit zweierlei Maß misst. Es gibt sicherlich Ausnahmen aber im Grundsatz habe ich unserer örtliche Polizei immer als sehr hilfsbereit empfunden.

  • Die "Streiche" sind sicherlich sehr unangenehm für die Betroffenen, aber zu meinen, dass wegen solch einer Aktion ernsthaft von Seiten der Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt wird, erscheint mir unrealistisch.

    Naja, aus meiner Sicht sind weniger die Streiche ansich das Problem, sondern viel mehr das Veröffentlichen im Internet.

    Hier würde ich mir als Betroffene schon etwas Hilfe durch die Polizei o.ä. erhoffen - und sei es zumindest dabei, den Quatsch aus dem Netz zu kriegen.

  • Nach dem Hinweis auf die Marcofono App habe ich Mal gezielt auf YouTube Ausschau geha?ten.Das scheint im Moment ziemlich en vogue zu sein. Da finden sich zahlreiche Beispiele, selbst die Polizei gehört zu den Opfern. Ich fürchte da läuft die Anzeige ins Leere.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es kam jetzt, wie es kommen musste. Wer Anzeige erstattet hat, erhielt in den letzten Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wird. Aus unserer Sicht wurde nicht einmal versucht zu ermitteln. Aber Tatort Internet nimmt wohl niemand ernst. YouTube sperrt sich weiterhin gegen die Löschung der Videos. Wir werden jetzt versuchen das Thema in den Klassen offen anzusprechen. Die Hoffnung ist, dass die Videos dann freiwillig entfernt werden.

  • Ich würde das nicht offen thematisieren. Wenn ich betroffen wäre, hätte ich längst einen Beratungstermin mit meinem Leibjustiziar gehabt mit dem Ziel einer Privatklage.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Es kam jetzt, wie es kommen musste. Wer Anzeige erstattet hat, erhielt in den letzten Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wird. Aus unserer Sicht wurde nicht einmal versucht zu ermitteln. Aber Tatort Internet nimmt wohl niemand ernst. YouTube sperrt sich weiterhin gegen die Löschung der Videos. Wir werden jetzt versuchen das Thema in den Klassen offen anzusprechen. Die Hoffnung ist, dass die Videos dann freiwillig entfernt werden.

    Das überrascht mich nicht, leider. Ich habe auch schon mal Anzeigen wegen Straftaten im Internet gestellt, das hat auch niemanden interessiert. Ermittelt wurde wahrscheinlich ganze 5 Minuten. Da braucht sich die Polizei nicht über fehlendes Vertrauen wundern.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Meine einzige Anzeige wurde auch nach einem halben Jahr eingestellt. In einer Nacht wurden an alle abgestellten Autos in der Straße (über 50) jeweils 2 Reifen zerstochen.


    Wir (betroffene Nachbarn, Familie und ich) hatten damals alle das Gefühl, dass wir den Täter hätten präsentieren müssen. Ermittelt wurde auch nichts.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das stand zu befürchten, ist aber auch nicht so ungewöhnlich. Aus welchem Grund wurde eingestellt? Aus dem Bauch heraus vermute ich nach §153 StPO. Auch wenn die unerlaubte Anfertigung von Telefonmitschnitten und deren Veröffentlichung keine Kavaliersdelikte sind, ist die Schuld hier vermutlich vergleichsweise gering. Das gilt insbesondere für - wie hier anzunehmen - jugendliche Ersttäter. Der notwendige Ermittlungsaufwand steht dann schnell in keinem Verhältnis mehr zur Schwere der Schuld und zum erwartbaren Strafmaß, sodass die Kapazitäten der Staatsanwaltschaft besser in die Verfolgung schwerer Vergehen und insbesondere von Verbrechen fließt.


    Die Opfer sind dennoch nicht schutzlos. Das Verfahren ist nach Einstellung zwar (ggf. nur zunächst, sofern die Staatsanwaltschaft und nicht das Gericht eingestellt hat) strafrechtlich erledigt, dennoch lassen sich zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld noch durchsetzen.

  • Die Opfer sind dennoch nicht schutzlos. Das Verfahren ist nach Einstellung zwar (ggf. nur zunächst, sofern die Staatsanwaltschaft und nicht das Gericht eingestellt hat) strafrechtlich erledigt, dennoch lassen sich zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld noch durchsetzen.

    Gegen wen denn, wenn kein Täter bekannt ist?

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

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  • Gegen wen denn, wenn kein Täter bekannt ist?

    Zum Beispiel gegen den hier bereits erwähnten Schüler "dem man das nie zugetraut hätte". Selbst wenn er nicht unmittelbar Täter wäre, so hat er die Tathandlung durch Bekanntgabe seiner Accountdaten zumindest begünstigt. Inwiefern dies bereits ein Mitwirken an der Tathandlung begründet, müsste ein hinzuzuziehender Anwalt beurteilen.


    Vermutlich noch wesentlich schneller und ebenfalls nicht uneffektiv dürfte aber die Ahndung des Verstoßes gegen die Nutzerordnung über eine Ordnungsmaßnahme der Schule sein.

  • Zum Beispiel gegen den hier bereits erwähnten Schüler "dem man das nie zugetraut hätte". Selbst wenn er nicht unmittelbar Täter wäre, so hat er die Tathandlung durch Bekanntgabe seiner Accountdaten zumindest begünstigt. Inwiefern dies bereits ein Mitwirken an der Tathandlung begründet, müsste ein hinzuzuziehender Anwalt beurteilen.


    Vermutlich noch wesentlich schneller und ebenfalls nicht uneffektiv dürfte aber die Ahndung des Verstoßes gegen die Nutzerordnung über eine Ordnungsmaßnahme der Schule sein.

    Naja. Die Mitschnitte sind so oder so im Internet gelandet. Das einzige, wozu der Account missbraucht wurde, war das Anlegen eines Links auf dem schulweiten Dateiaustausch. Die Verlinkung wird kaum einen Straftatbestand darstellen. Einen Nachweis, dass dieser Account für das Anfertigen der Mitschnitte oder den Upload auf YouTube genutzt wurde, konnte nicht erbracht werden. Für sich genommen waren die Mitschnitte sogar schon über ein Jahr auf YouTube, bevor der Link gesetzt wurde. Auf der Basis ein Mitwirken zu unterstellen halte ich nicht für möglich. Eine Ordnungsmaßnahme, die aus der Weitergabe der Zugangsdaten folgte war ja schon die Sperrung des Accounts. Vielleicht könnte man da weitergehen, aber jetzt einen Sündenbock zu suchen, weil man den echten Täter nicht findet, ist sicher auch nicht der richtige Weg.


    Zitat

    Wenn ich betroffen wäre, hätte ich längst einen Beratungstermin mit meinem Leibjustiziar gehabt mit dem Ziel einer Privatklage.

    Alles schön und gut. Aber gegen wen willst du klagen? Das Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt. Man müsste also nachweisen, dass nicht ausreichend ermittelt wurde oder selber Spuren haben. Das dauert aber und bis man vielleicht einen Fortschritt hat, sind die einzigen möglichen Beweise (IP Adressen) wegen abgelaufener Speicherfristen längst unbrauchbar geworden.


    Ganz davon abgesehen sagt auch niemand, dass diese IP Adressen überhaupt brauchbar wären. Wenn der Verantwortliche nicht ganz doof war, hat er das tor Netzwerk oder ein VPN benutzt. Das macht die Ermittlungen dann schon ungleich schwieriger und spätestens dort wird dann wohl Ende sein.

  • Meine einzige Anzeige wurde auch nach einem halben Jahr eingestellt. In einer Nacht wurden an alle abgestellten Autos in der Straße (über 50) jeweils 2 Reifen zerstochen.


    Wir (betroffene Nachbarn, Familie und ich) hatten damals alle das Gefühl, dass wir den Täter hätten präsentieren müssen. Ermittelt wurde auch nichts.

    In meinem Fall vor 15 Jahren (Autospiegel) wurden die Täter während der Tat von der Polizei gestellt. Es gab eine Anhörung vor Gericht, aber da der Schuldige nicht eindeutig zu identifizieren war (es waren 3 Jugendliche), wurde das Verfahren eingestellt und ich musste die Reparatur selbst zahlen. :autsch:

    Ich würde es nicht glauben, wenn es mir nicht selbst passiert wäre.

  • wurde das Verfahren eingestellt und ich musste die Reparatur selbst zahlen

    Du hättest dich einfach an alle drei halten können. Zivilrechtliche Ansprüche gehen nicht unter, wenn die strafrechtliche Seite geklärt ist.

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