Tarifrunde eingeläutet

  • Auch wenn ich im Grundsatz bei dir bin, funktioniert die Rechnung so nicht.

    Beim Bürgergeld kommen noch die ortsangemessene Miete und angemessens Heizkosten hinzu. Je nach Region können das zusammen nochmal 1000 Euro pro Monat sein. Mit einem 14-jährigen Kind ist man insgesamt bei ca. 2300 Euro.

    Da geht es dann auch noch deutlich weiter. Der Bürgergeldempfänger zahlt keine GEZ und hat eine Reihe von Befreiungen bzw. Ermäßigungen. Nicht bei Eintrittspreisen sondern beispielsweise im Nahverkehr oder bei der Medikamentenzuzahlung. Da kann man durchaus noch mal 100 € dazu rechnen. Und wenn ich das dann mit dem Gehalt von Verkäufern im Supermarkt, Reinigungskräften, Paketboten, ... vergleiche, dann passt es aus meiner Sicht nicht mehr. Und dann möchte ich auch, dass mein Abitur, mein Studium, mein Referendariat entsprechend berücksichtigt wird. Das sind am Ende 6-10 Jahre, in denen ich nur wenig verdient habe bzw. sogar noch Schulden aufgebaut habe. Wenn man das alles reinrechnet, sieht es auf einmal nicht mehr so rosig aus.

  • Ja gut, aber bzgl. Klagen tut sich da offensichtlich nicht viel. Der DBB und Richterbund hatten ja angekündigt, dagegen zu klagen, aber passiert anscheinend nichts. Weißt du da evtl. mehr?

    Es sind mehrere Verfahren beim BVerfG anhängig. Da es 17 Besoldungsgesetzgeber gibt, ist es der reinste Flickenteppich.


    Urteile zur Besoldung in Hessen oder zu der Besoldung von Richtern in Bundesland X können auch Auswirkungen haben für die Besoldung in NRW.


    Die hohen Kinderzuschläge in NRW wird man m.E. nicht mehr kassieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Regelung zu den Mietstufen (keine Anwendung, wenn ledig und kinderlos) langfristig Bestand haben wird. Hauptsächlich geht es in den Verfahren aber um die Grundbesoldung im Allgemeinen.

  • Und wieder die gleiche Diskussion… ich glaube daraus gewinnen wir keinen Mehrwert.


    Es sind mehrere Verfahren beim BVerfG anhängig. Da es 17 Besoldungsgesetzgeber gibt, ist es der reinste Flickenteppich.


    Urteile zur Besoldung in Hessen oder zu der Besoldung von Richtern in Bundesland X können auch Auswirkungen haben für die Besoldung in NRW.


    Die hohen Kinderzuschläge in NRW wird man m.E. nicht mehr kassieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Regelung zu den Mietstufen (keine Anwendung, wenn ledig und kinderlos) langfristig Bestand haben wird. Hauptsächlich geht es in den Verfahren aber um die Grundbesoldung im Allgemeinen.

    Die Familienzuschläge sollen auch nicht kassiert werden. Ich gönne jedem den Familienzuschlag. Es muss aber auch einen Mietstufenzuschlag für Kinderlose geben, um dem Alimentationsprinzip Rechnung zu tragen. Dieser darf nicht ausschließlich an Kinder gebunden sein.

  • Ich wünschte die Empfänger des überhöhten Familienzuschlages in NRW müssten alles zurückzahlen, was über den bisherigen Zuschlag ging.

    Was hast du dann davon? Ich würde eher alles anderen wünschen, dass sie diese Zuschläge auch bekommen, auch die Angestellten…. Und zwar abhängig vom Dienstort, nicht Wohnort. Eine Staffelung nach benötigter Wohnfläche (Anzahl der Kinder) fände ich jedoch noch fair.

  • Es muss aber auch einen Mietstufenzuschlag für Kinderlose geben, um dem Alimentationsprinzip Rechnung zu tragen. Dieser darf nicht ausschließlich an Kinder gebunden sein.

    Gibt es dann auch einen Zuschlag für gesetzlich Krankenversicherte? Schließlich sind Kinder und Wohnort ja auch in der freien Entscheidung des Beamten. Dann sollte es die Krankenkasse auch sein.

  • Was hast du dann davon? Ich würde eher alles anderen wünschen, dass sie diese Zuschläge auch bekommen, auch die Angestellten…. Und zwar abhängig vom Dienstort, nicht Wohnort. Eine Staffelung nach benötigter Wohnfläche (Anzahl der Kinder) fände ich jedoch noch fair.

    So run geht es natürlich auch. Die jetzige Lösung widerstrebt meinem Gerechtigkeitsempfinden zutiefst.

  • Gibt es dann auch einen Zuschlag für gesetzlich Krankenversicherte? Schließlich sind Kinder und Wohnort ja auch in der freien Entscheidung des Beamten. Dann sollte es die Krankenkasse auch sein.

    Jeder Beamte hat die Möglichkeit, sich privat zu versichern, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt. I.d.R. sind dies auch die gleichen Voraussetzungen, die als Voraussetzung für die Verbeamtung vorliegen müssen. Kommt man nicht über die Öffnungsklausel in die PKV, müssen gravierende Gründe dagegen sprechen.

  • watweisich

    Und die Wahlmöglichkeit ist jetzt der Grund dem Beamten eine Krankenkassenzulage zu verweigern? Der Wohnort (nicht Dienstort) und die Anzahl der Kinder obliegen doch auch der privaten Entscheidung des Beamten, warum dann nicht auch die Krankenkasse?

  • watweisich

    Und die Wahlmöglichkeit ist jetzt der Grund dem Beamten eine Krankenkassenzulage zu verweigern? Der Wohnort (nicht Dienstort) und die Anzahl der Kinder obliegen doch auch der privaten Entscheidung des Beamten, warum dann nicht auch die Krankenkasse?

    Wenn man es ganz genau nimmt, vielleicht nicht. Aber PKV+Beihilfe ist für den Dienstherrn günstiger, so dass er diese Wahlmöglichkeit finanziell bewusst nicht unterstützt. Aber ja, es sollte da m.M. nach auch eine Wahl geben (auch ich sehne mich nach der GKV zurück ;) Wie entspannt das alles war ohne Vorschüsse, Rechnungen einreichen, etc...)

  • watweisich

    Und die Wahlmöglichkeit ist jetzt der Grund dem Beamten eine Krankenkassenzulage zu verweigern? Der Wohnort (nicht Dienstort) und die Anzahl der Kinder obliegen doch auch der privaten Entscheidung des Beamten, warum dann nicht auch die Krankenkasse?

    Es gibt eine ganze Reihe von Aspekten, die da noch aufführen könnte.

    Manche Beamte haben besondere körperliche Einschränkungen. Diese führen zu Mehrkosten beispielsweise bei spezieller Ernährung.

    Je nach Schule und Schulform habe ich unterschiedliche Werbungskosten.

    Manche Beamte haben Unterhaltsverpflichtungen. Warum werden die nicht immer berücksichtigt?

    Manche haben ihr Studium von den Eltern finanziert bekommen, andere haben Bafög-Schulden.

    Einige haben teurere Hobbys?


    Am Ende ist es für mich nur begrenzt nachvollziehbar, warum der Staat in manchen Fällen (Ehepartner, Kindern, Wohnort) einen Zuschlag gewährt in anderen nicht. Bei Kindern kann ich es noch verstehen, allerdings würde ich es besser finden, wenn man alle Eltern unterstützt. Am besten nicht durch direkte Zahlungen an Eltern sondern durch Zuschüsse für Schulen und Kindergärten.

    Alles andere würde ich streichen. Wenn ich etwas machen würde, dann eine Zulage für besonders unbeliebte Stellen. Nicht mehr Geld für die Stellen, die sowieso jeder will.

  • Ich weiß nicht. Diesen Bürgergeld-Diskussionsstrang finde ich etwas seltsam. Wenn ich mir die ökonomische Situation vieler meiner Schüler und ihrer Familien ansehe, dann ist Bürgergeld nicht so supi, wie das hier der eine oder andere meint. ;)


    Ähnlich mit den Mietstufen. Wir sind hier zwar nur Stufe 3, aber meine Kollegen mit Kindern schwelgen mitnichten im Luxus.

    • Offizieller Beitrag

    Das fahren bei uns auch alle. Alle. ALLE!!!1!elf!! Und ich nen Porsche

    Ämen! Ämen!


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  • Das fahren bei uns auch alle. Alle. ALLE!!!1!elf!! Und ich nen Porsche. ;)

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    • Offizieller Beitrag

    Dann habt ihr noch nicht genug Kinder. Das dritte lohnt sich ja überproportional

    Ich habe alle meine Schüler als meine Kinder angemeldet. Ihr müsstet mal meinen Kontoauszug sehen. ;)

  • Ich weiß nicht. Diesen Bürgergeld-Diskussionsstrang finde ich etwas seltsam. Wenn ich mir die ökonomische Situation vieler meiner Schüler und ihrer Familien ansehe, dann ist Bürgergeld nicht so supi, wie das hier der eine oder andere meint. ;)

    Fairerweise muss man natürlich auch sagen, dass es durchaus Bürgergeldempfänger gibt, die das noch schwarz aufstocken. Ist sicherlich nicht die Mehrheit aber es gibt durchaus den einen oder anderen, der sich sicherlich nicht nur mit Bürgergeld seinen Lebensstil finanziert.

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